Also machen wir ordentlich weiter und klären ein paar Dinge auf, die hier völlig schräg durcheinandergehen.
Meine Damen und Herren! Lesen ist kein Teufelszeug. Das lernen wir in der Grundschule. Dementsprechend möchte ich Sie bitten, diese Fähigkeit bei diesem Antrag anzuwenden. Es handelt sich um die Drucksache 6/6886. Da steht nämlich nicht drin, dass der Ministerpräsident heute eine umfassende Regierungserklärung abgeben soll. Das steht nicht drin. Das versuchen Sie hineinzubeten.
Lesen Sie es einmal richtig. Verstehendes Lesen können wir auch noch gemeinsam üben. Dazu bin ich bereit, das können wir gern machen.
Fakt ist, wir haben die Staatsregierung aufgefordert, aus jetzt schon erkennbaren Schlussfolgerungen entsprechend ihren Erkenntnissen eine Ergänzungsvorlage für den Haushalt zu gießen.
Liebe Kollegin Meier, wie wollen Sie denn das selbst machen? Können Sie mir einmal erklären, welche Erkenntnisse Sie haben, über die nur die Staatsregierung verfügen kann, weil sie diese Kommission eingesetzt hat? Das geht gar nicht anders.
(Beifall bei den LINKEN – Valentin Lippmann, GRÜNE: Schauen Sie mal in die Geschäftsordnung! – Zurufe von der CDU)
Es kann doch nicht sein, dass das Hohe Haus über Medieninformationen informiert wird. Darum geht es. Wir wollen vom Ministerpräsidenten informiert werden!
und es wird ja wohl niemand bestreiten, dass es sich bei dieser Angelegenheit um eine außergewöhnliche Situation gehandelt hat – erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Das kann selbst – zum Teufel noch mal! – eine Ergänzungsvorlage sein, das kann sogar ein Nachtragshaushalt sein!
Sehr geehrter Herr Abg. Stange, darf ich Sie bitten, in Ihrem Stimmvolumen vielleicht zur Sachlichkeit der Diskussion mit beizutragen?
Würden Sie mir recht geben, dass man im laufenden Haushaltsverfahren Änderungen auf dem Wege einer Ergänzungsvorlage, aber eben auch auf dem Wege von Änderungsanträgen durch Landtagsfraktionen erreichen kann?
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch etwas: Herr Hütter, können Sie mir einmal erklären, was ein Untersuchungsausschuss für eine Aufgabe haben soll? Der untersucht das Versagen der Staatsregierung im Ernstfall, nichts anderes. Also setzt Ihre Überlegung, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses prüfen zu wollen, schon voraus, dass Sie vom Versagen der Staatsregierung ausgehen. Das ist Logik, nichts anderes.
Hier steht: „Ich darf eingangs“. Das „eingangs“ streichen wir. Ich darf Sie, Herr Staatsminister Ulbig, zitieren. Am 18. Oktober haben Sie in der gemeinsamen Sondersitzung von Verfassungs- und Rechtsausschuss sowie Innenausschuss des Sächsischen Landtags folgendes Bemerkenswerte gesagt. Ich darf zitieren: „Auch wenn wir darüber sehr erleichtert sind, ist uns durchaus bewusst, dass die Einsatzbewältigung einer kritischen Überprüfung bedarf. Dies gilt für alle Phasen des Einsatzes, beginnend mit der Übermittlung der Informationen vom Verfassungsschutz an die Polizei, über den eigentlichen Polizeieinsatz
„Bezogen auf den Polizeieinsatz kann es uns nicht zufriedenstellen, das Dschaber al-Bakr nicht am ersten Zugriffsort festgenommen werden konnte. Dies ist nicht der Anspruch, den wir, insbesondere unsere Kollegen vom SEK, an uns selbst haben. Sie können sich sicher vorstellen, dass alle am Einsatz beteiligten Kräfte betroffen waren, dass uns der Tatverdächtige zunächst im Wohngebiet entkommen ist. Bei dieser Betrachtung sind uns alle Aspekte wichtig, die Medien und Politik zum Anlass nehmen, Fehler oder vermeintliche Fehler kritisch anzusprechen.“
„Aus der Rückkopplung erhalten wir Informationen, die zur Verbesserung der Polizeiarbeit führen können. Jeder Aspekt hilft uns bei der nach der heißen Phase des Einsatzes und den ersten vordringlichen Ermittlungen notwendigen Nachbereitung des Einsatzes.“ Ich will Sie, Herr Staatsminister, in diesem Anspruch ausdrücklich bestärken.
In der Sondersitzung konnten wir einen umfangreichen Eindruck davon bekommen, in welchen Zeitabläufen welche Entscheidungen zu treffen und welche Handlungen zu organisieren waren. Und ja, es war für den aufmerksamen Zuhörer sehr wohl auch erkennbar, welche die sensiblen Schnittstellen in den Informationsflüssen zwischen den Diensten und Behörden des Bundes und des Landes, zwischen den Dienststellen und Ebenen von Polizei und Justiz in Sachsen waren und sind. Dies wird
hoffentlich die durch die Staatsregierung eingesetzte Expertenkommission – zu unserer Haltung zum Zustandekommen hat Kollege Bartl bereits ausgeführt – unter Leitung von Herbert Landau genau prüfen und offenlegen. Fragwürdig ist natürlich die extrem kurze Frist, in der die Expertenkommission alles überprüfen soll.
Der Landespolizeipräsident hat in der Sondersitzung der beiden Ausschüsse klargestellt, wie viele Behörden, wie viele Beamtinnen und Beamte beteiligt waren – all das in so kurzer Zeit. Zum Zeitpunkt ihrer Einsetzung war die Expertenkommission nicht arbeitsfähig, weil Telefone gefehlt haben usw. Mit anderen Worten: Hier steht die Frage, ob sie das in dieser kurzen Zeit wird leisten können.
Es könnte also eintreten, dass es längere Zeit in Anspruch nehmen kann, alle Informationen einzuholen und zu überprüfen sowie die entsprechenden Einzelsachverhalte und den Gesamtvorgang zu bewerten, zumal bei der Vorstellung der Expertenkommission – das hatte ich Ihnen gerade gesagt – die Räumlichkeiten noch nicht arbeitsfähig waren. Erforderlichenfalls, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrter Herr Staatsminister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, braucht der Prüfvorgang eben die Zeit, die er benötigt. Wir sollten auf jeden Fall der Genauigkeit und Qualität der Prüfung aller relevanten Fakten und Umstände den Vorrang geben.
Ich gehe weiterhin, Herr Staatsminister, von der Bestandskraft Ihrer Zusage aus, dass den Mitgliedern des Landtags der Bericht der Expertenkommission ungekürzt und ungeschwärzt zur Kenntnis gegeben wird, wie Sie es mir am Rande auch gesagt haben.
Unsererseits ergeben sich nach der Sondersitzung der Ausschüsse und den dort vorgetragenen Ausführungen nach wie vor viele Fragen, die zu klären sind. Ein Ausschnitt daraus: Warum hat man nicht alle Personen, die dort unterwegs waren, geprüft? Warum ist die Alarmfahndung usw. erst so spät ausgelöst worden? All das sind Fragen, die, glaube ich, zu stellen sind. Aber – das sollte Teil der Aufarbeitung, der polizeilichen Nachbereitung sein – auch zu den Fragen, die mit der Ausrüstung sowie mit der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Beamtinnen und Beamten für besondere Einsatzlagen wie Amok und Terrorismus verbunden sind, Fragen hinsichtlich der besonderen Aus- und Fortbildung sowie Trainingsstätten dafür –, hat der Landespolizeipräsident in der Sondersitzung ausgeführt und klargemacht, dass wir dabei erst am Anfang stehen.