Protocol of the Session on August 31, 2016

Bitte zum Schluss kommen.

Insofern kann ich Sie nur auffordern, auch die Feststellung des Rechnungshofes wieder ernster zu nehmen, auch den Bericht und die Debatte darum ernster zu nehmen und auch die nötigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Deswegen stehen wir heute hier: um Schlussfolgerungen aus den Handlungen der Vergangenheit zu ziehen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN und der Abg. Franziska Schubert, GRÜNE)

Meine Damen und Herren, nun die SPD-Fraktion; Herr Abg. Pecher.

(Jens Michel, CDU: Stell das mal klar!)

Herr Pecher, Sie haben es gehört. Sie haben das Wort.

– Ich gebe mir Mühe.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der alljährliche Rechnungshofbericht des Sächsischen Rechnungshofes – wenn wir ihn nicht hätten, würden wir ihn vermissen. Da wir ihn haben, können wir ihn nicht verfluchen. – Vielleicht das einmal als kleiner Einstieg.

Ich möchte die Unabhängigkeit des Sächsischen Rechnungshofs, die Anwesenheit im Hauhalts- und Finanzausschuss und auch die Zusammenarbeit hervorheben. Wir waren als Fraktion mehrfach beim Sächsischen Rechnungshof, haben uns zusammengesetzt und über unterschiedliche Themen und Herangehensweisen, Auffassungen, aber auch Probleme, die der Rechnungshof sieht, diskutiert. Das sollte man als Positives voranstellen und dafür gebührt dem Rechnungshof wie insgesamt für diese Arbeit auch von unserer Fraktion recht herzlicher Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)

Mein Kollege Patt hat bereits gesagt, dass 50 % der Voten getragen werden. Ich möchte noch hinzufügen, dass es im Haushalts- und Finanzausschuss zum Thema Rechnungshof – aus welchem Grund auch immer – relativ viele Übereinstimmungen zu den Voten zwischen Koalition und Opposition gibt. Obwohl es das Recht der Opposition ist, dort strenger zu hinterfragen, wird doch sehr viel in Einigkeit bewegt. Für den Haushalts- und Finanzausschuss kann ich sagen, dass es zum Bereich Rechnungshof eine gute Zusammenarbeit zwischen Koalition und Opposition gibt, und das möchte ich einmal hervorheben.

Bereits zum fünften Mal wird getrennt, werden zwei Bände gefertigt. Der gesamte Bereich Kommunalprüfung erfolgt separat. Das ist auch richtig und wichtig und gerade bei der Doppik, was die Verschuldung der Kommunen und die Arbeit in den Kommunen betrifft, ist es sehr hilfreich, was ich damit als Kommunalpolitiker vor Ort bringen kann.

Der Rechnungshof bescheinigt der Staatsregierung – unbeschadet aller Prüfungen – insgesamt eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Jahr 2013.

(Beifall des Abg. Christian Hartmann, CDU)

Herr Scheel, es ist Ihr gutes Recht als Opposition, einzelne Beispiele herauszunehmen und überspitzt darzustellen. Fakt ist aber: Der Sächsische Rechnungshof bescheinigt der Staatsregierung eine gute Arbeit; ich fasse es einmal mit einer guten Zwei zusammen. Das sollte man auch noch einmal herausstellen.

(Zurufe der Abg. Sebastian Scheel und Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Für diesen speziellen Rechnungshofbericht ist das positive Finanzierungssaldo von rund einer Milliarde Euro aus dem Jahr 2013 wichtig und dass der Rechnungshof weiter von hervorragenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausgeht. Das höre ich natürlich als Haushälter auch für die anstehenden Haushaltsverhandlungen relativ gern, und es zeigt, dass wir als Sachsen – das bestätigt der Rechnungshof – durchaus in einem vernünftigen Fahrplan liegen, was unsere wirtschaftliche Entwicklung betrifft.

Allerdings sind manche Wertungen des Rechnungshofes für mich schwierig. Nur den Schluss zu fassen, wir müssen konsolidieren und nur auf die Einnahmenentwicklung bis 2025 verweisen, und dies insbesondere mit rückgehenden Osttransfers und abnehmender Bevölkerung zu begründen, halte ich für schwierig, weil in der neuen Regionalisierten Bevölkerungsstudie dieser Rückgang nicht mehr so dramatisch ist. Das letzte Jahr hat gezeigt – und die Schülerzahlen bzw. die Bildungsdebatte zeigen es auch immer wieder –, dass der Rückgang nicht so dramatisch ist, wenn man sich die Einnahmenentwicklung – die Steuermehreinnahmen, die wir über viele Jahre generieren – anschaut.

Der Finanzminister hat ja in der Vergangenheit des Öfteren gesagt, die SoBEZ schmelzen ab, das wird alles ganz schlimm, und seit mehr als zwei Jahren muss er einräumen, dass unsere wirtschaftliche Entwicklung die SoBEZ-Abschmelzung bei Weitem überholt.

Von daher haben wir ein Problem bei dieser Diskussion, zumal der Rechnungshof dann auch wieder umgekehrt in seinen Bericht hineinschreibt, dass die Kürzungen im Bereich des Sports, der Jugend usw. viel besser und einfacher wären. Damit habe ich in der politischen Wertung ein Problem, denn es obliegt letztendlich dem politischen Entscheidungsträger, nämlich dem sächsischen Parlament, wo er die Zukunftsentwicklung und die Zukunftschancen dieses Landes sieht.

Wenn man den Bevölkerungsrückgang sieht, dann sind die Investitionen im Bereich Kinder, Jugend, Bildung und Eltern auch eine Investition in die Zukunft, die sich durchaus finanziell langfristig rechnen kann, wie ich es formulieren will.

Auch bei der Wertung, dass man beim Thema Generationenfonds um Gottes willen nicht kürzen sollte, muss man sich verdeutlichen: Wir machen diese Anstrengungen von 600 bis 700 Millionen Euro pro Jahr in den Generationenfonds, um im Jahr 2072, also in über 50 Jahren, eine nach heutigem Geldwert errechnete Entlastung von 350 Millionen Euro zu erreichen – und das jetzt auch noch in einer Nullzinsphase. Da stellt sich für mich ganz besonders die Frage, ob das so richtig ausgerechnet ist. Das werden wir auch noch genauer unter die Lupe nehmen.

Ich möchte noch auf die Pressemitteilung der LINKEN eingehen und ganz deutlich sagen: Ich glaube, es war bei dem ersten Darlehen nicht absehbar, dass ein weiterer Finanzbedarf in dieser Größenordnung auftaucht. Wenn das von Anfang an klar gewesen wäre, hätte die Staatsregierung sicher den normalen Weg genommen. Daraus

einen Rechtsbruch zu schließen – und das so aufzuziehen –, das trage ich ganz bewusst nicht mit. Ich trage jede Argumentation der Opposition mit – ich saß selbst fünf Jahre lang auf dieser Bank –, dass es da Schwierigkeiten gibt und dass man es anders hätte gestalten können. Aber das große Schwert des Rechtsbruches hervorzuholen, halte ich insgesamt für nicht richtig.

(Beifall des Abg. Jörg Vieweg, SPD, und bei der CDU)

Abschließend möchte ich noch einmal die Gelegenheit nutzen: Wir werden uns auch im HFA Gedanken machen müssen, wie wir das Berichtssystem gestalten. Wir haben ja gemerkt, dass es gut ist, dass wir Berichte nachfordern, aber wir müssen auch sehen, dass das Hinterherlaufen – mein Kollege Patt hat es ja am Anfang seiner Rede gebracht: 2013 – bzw. die Nachlaufzeiten enorm lang sind. Man sollte sich noch einmal parteiübergreifend im HFA verständigen, wie man das eine oder andere zeitnah bewerten und eventuell darauf reagieren kann.

In diesem Sinne möchte ich meine Rede beenden und dem Rechnungshof noch einmal recht herzlich für seine Arbeit und die Zusammenarbeit danken.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Nun der Abg. Barth für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender!

Herr Präsident!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Sächsische Rechnungshof hat sich sehr viel Mühe gegeben, erneut seinen Jahresbericht 2015 zu fertigen und uns über die Haushaltsführung der Staatsregierung zu informieren. Dafür möchte ich Ihnen, Herr Prof. Dr. Binus und Ihrem Team, ganz besonders herzlichen Dank auch vonseiten unserer Fraktion übermitteln.

Im Bereich der Haushaltswirtschaft des Freistaates bemängelt der Rechnungshof unter anderem das Fehlen einer langfristigen Konsolidierungsstrategie. Aufgrund der seit 2010 ständig steigenden Steuereinnahmen verdränge die Staatsregierung die Gefahr von Konjunktureinbrüchen. In allen Jahresberichten der letzten Jahre hat der Sächsische Rechnungshof eindringlich gefordert, die gute Einnahmensituation zum Aufbau einer Vorsorge und zur Kompensation von späteren Einnahmenrückgängen zu nutzen. In diesem Zusammenhang sei an Rückgänge der ostspezifischen Aufbaumittel oder der EU-Fördermittel erinnert.

Aber auch zur Abfederung der Wirkung von überraschenden Steuereinbrüchen durch Konjunkturschwankungen oder durch politische Entscheidungen sei dringend eine ausreichende Vorsorge zu treffen. Dieser Aufforderung ist

die Staatsregierung nicht nachgekommen. Vielmehr haben sich immer neue Bedarfe für Steuermehreinnahmen ergeben.

Meine Damen und Herren! Es genügt nicht, die Kritik des Rechnungshofes zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Wir dürfen nicht nur debattieren; wir müssen handeln und auch Ergebnisse liefern.

Mit dem Konjunkturausgleichsfonds hat jedenfalls unsere Fraktion ein zumindest aus unserer Sicht geeignetes Instrument vorgelegt, um die Staatsregierung zum Aufbau einer angemessenen Vorsorge und zum Ausgleich von Konjunkturschwankungen zu veranlassen.

Was ist von den anderen Fraktionen gekommen, meine Damen und Herren? Seit wir im Landtag sind, konnten wir dazu keine Aktivitäten feststellen. Auch dem Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2017/2018 konnte keine zusätzliche Vorsorge entnommen werden. So wird der Rechnungshof wohl auch in einem seiner nächsten Berichte wieder die mangelnde Vorsorge des Freistaates Sachsen anmahnen, meine Damen und Herren.

Bereits im Juni haben wir die mangelnde Umsetzung der Kritik des Rechnungshofes durch die Staatsregierung zum Gegenstand eines Antrags gemacht. Nach Abschluss der Beratungen ist nunmehr der richtige Zeitpunkt gekommen, die damals angesprochenen Themen noch einmal aufzugreifen. Das Paulinum und der City-Tunnel in Leipzig sind natürlich nicht Gegenstand des Jahresberichts 2015, das Mediencoaching für einen ehemaligen Regierungssprecher und Staatssekretär für insgesamt 53 000 Euro dagegen schon. Fünf Monate nach Abschluss der Maßnahme wurde unser – nunmehr gut geschulter – Regierungssprecher in den Ruhestand versetzt. Dies war vor Vertragsschluss bereits absehbar, weil der Regierungssprecher mit Versetzung in den Ruhestand sein gesetzliches Pensionsalter erreichte.

In ihrer Stellungnahme hat die Staatskanzlei die Ansicht vertreten, die Bewertung der Maßnahme durch den Regierungshof als „unverhältnismäßig“ oder „unangemessen“ sei subjektiv und entbehre jeder justiziablen Grundlage. Ein Nachweis für einen Vermögensschaden sei nicht erbracht.

Wie bitte, meine Damen und Herren? Ein Schaden lässt sich also nicht feststellen, wenn man vor Auftragsvergabe weiß, dass der Nutzen, den der Freistaat aus der Fortbildung zieht, auf fünf Monate beschränkt sein wird? Wenn die Staatsregierung schon in diesem Fall abstreitet, dass überhaupt ein Schaden entstanden ist, dann wundert mich überhaupt nichts mehr. Wie soll ein Dienstherr seine Bediensteten glaubwürdig dazu anhalten, die vom Gesetzgeber vorgegebenen Vorschriften einzuhalten, wenn er offensichtliche Verstöße auf diese Weise deckt. Fehler passieren; das ist menschlich. Aber es muss eine Grenze geben. Diese Grenze muss jeder Arbeitgeber, auch der Freistaat, eindeutig ziehen und auch kommunizieren.

Der Immobilienbestand des Freistaates Sachsen beträgt 3,4 Millionen Quadratmeter. Der Rechnungshof ermittelte

für das Jahr 2013 einen Leerstand von 116 000 Quadratmetern. Nach eigenen Angaben des Finanzministeriums betrug der Leerstand lediglich 95 000 Quadratmeter. Die Bewirtschaftungsausgaben für diesen Leerstand beliefen sich im Jahr 2014 auf 706 000 Euro. Sinnlos verausgabte Steuermittel von über 700 000 Euro – Jahr für Jahr!

Unsere Fraktion hat im Dezember vergangenen Jahres vorgeschlagen, in den leer stehenden Räumlichkeiten Asylbewerber nach Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtung unterzubringen. Dann hätten diese Bewirtschaftungsausgaben wenigstens einen Sinn und würden die Kommunen des Freistaates entlasten.

In sämtlichen Jahresberichten der letzten Jahre sind jährlich mindestens drei Beiträge enthalten, die eine unzulässige Gewährung von Fördermitteln, mangelnde Verwendungsnachweisprüfungen oder mangelnde Kontrollen des Förderverfahrens durch die Staatsregierung kritisieren. Man möchte meinen, dass die Staatsregierung nach über zwei Jahrzehnten Fördermittelvergabe im Freistaat doch irgendwann einmal den Förderprozess so geordnet haben müsste, dass er im Wesentlichen fehlerfrei abläuft. Weit gefehlt! In jedem seiner Berichte wird durch den Sächsischen Rechnungshof wieder über schwere Verstöße gegen die EU-Vorschriften unterrichtet, und das kann, soweit es EU-Fördermittel betrifft, auch einmal richtig teuer werden. Da verzichtet der Freistaat dann auf eine Klage, wenn er für einen zu früh geförderten Pastakocher mit einem Förderwert von 3 700 Euro rund 800 000 Euro Strafe an die EU entrichten soll.

Weitere Beispiele sind dem Jahresbericht zu entnehmen. Das SMI hat in mehreren Fällen die Städtebauförderung ohne vorherige Zuwendungsbescheide und ohne Rechnungsnachweise ausgezahlt. Zusätzlich wurden staatliche Förderungen von 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, wodurch Fehlanreize gesetzt wurden und unwirtschaftliches Verhalten begünstigt wurde.

Aufgrund mangelhafter Personalbesetzung der mit dem Verwendungsnachweis betrauten Stelle im SMWA blieb seit 2001 eine Vielzahl von Verwendungsnachweisen im Bereich der Tourismusförderung ungeprüft. Eventuell bestehende Rückforderungsansprüche wurden somit nicht zeitnah geltend gemacht.

Im Bereich der Kommunalfinanzen berichtet der Rechnungshof zum Schuldenstand, zum Fortschritt der Einführung der Doppik und zu den Personalausgaben. Genau wie in der Landesverwaltung stellt er auch bei den Kommunen fest, dass mehr als die Hälfte der kommunalen Beschäftigten 50 Jahre oder älter sind. Innerhalb der nächsten 17 Jahre muss daher mit einer ungewöhnlichen Anzahl von Altersabgängen gerechnet werden. Die Kommunen haben – wie die Landesverwaltung auch – zunehmend Schwierigkeiten, Nachwuchs zu gewinnen. Es zeichnet sich daher ganz deutlich ein Wettbewerb zwischen Landesverwaltung und Kommunen um den Verwaltungsnachwuchs ab.

Sehr geehrte Kollegen! Das Ergebnis des Jahresberichts zur Kenntnis zu nehmen, das ist schön und gut. Vielleicht