weise wurde noch keine Einigung über den dicksten Brocken, wenn ich mich einmal so ausdrücken darf, über den bundesstaatlichen Finanzausgleich ab 2020 erreicht. Die Länder haben sich zwar auf ein gemeinsames Modell für eine Anschlussregelung an das Ende 2019 auslaufende Finanzausgleichssystem verständigt, sie konnten sich jedoch noch nicht mit dem Bund einigen. Das Ländermodell würde zusätzliche Bundesmittel in Höhe von knapp 10 Milliarden Euro für die Länder bringen.
Auch wenn dies noch „Zukunftsmusik“ und für den Doppelhaushalt 2017/2018 noch ohne Bedeutung ist, darf ich das bis dahin geltende System in Erinnerung rufen. 2017 rutscht Sachsen bei den Solidarpaktmitteln erstmals unter die Eine-Milliarde-Euro-Grenze. Das sind die sogenannten Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisun
Der Doppelhaushalt 2017/2018 wurde auch unter der Prämisse aufgestellt, dass es zeitnah eine Einigung zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen über das Jahr 2019 hinaus gibt. Dies würde dem Freistaat eine dauerhaft verlässliche Einnahmenausstattung ab dem Jahr 2020 sichern.
Wir gesagt: Das Angebot der Länder liegt auf dem Tisch. Der Bund ist nun gefragt, über das in jahrelangen Verhandlungen unter den Ländern erarbeitete Ergebnis zu entscheiden.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass auf der Einnahmenseite des Haushaltes die Volatilität steigt und die Unsicherheiten groß sind. Aus diesen Gründen stehe ich auch weiterhin dazu, die zukünftigen Einnahmen eher konservativ zu schätzen.
Der Freistaat Sachsen kann im Doppelhaushalt 2017/2018 die Chancen zum Gestalten nutzen. Wir müssen uns dabei aber auch der zukünftigen Risiken bewusst sein. Auf der Ausgabenseite werden neue und damit dauerhafte Strukturen geschaffen. Dadurch steigen die Vorbindungen im Haushalt. Dies darf aber nicht zulasten der künftigen politischen Handlungsfähigkeit geschehen. Für zukünftige Generationen müssen wir heute schon den haushalterischen Rahmen schaffen, damit sie, das heißt die zukünftige Generation, auch politische Handlungs- und Gestaltungsspielräume nutzen kann.
Entsprechend des verfassungsmäßig verankerten Neuverschuldungsverbotes kommt der Doppelhaushalt ohne Aufnahme von Krediten aus. Bereits seit 2006 tilgt der Freistaat seine Schulden. Für die beiden kommenden Jahre ist wieder eine jährliche Schuldentilgung von 75 Millionen Euro vorgesehen. Eine Entnahme aus der Haushaltsausgleichsgrundlage ist nicht geplant. Der Freistaat trifft weiterhin eine Vorsorge für die zukünftigen Pensionszahlungen. Entsprechende Zuführungen an den Generationenfonds sind in auskömmlicher Höhe im Regierungsentwurf des Doppelhaushaltes enthalten. Mit den zwei verbleibenden Zuführungen an den Garantiefonds im Doppelhaushalt ist das Thema Sachsen LB endgültig und ohne Schuldenaufnahme abfinanziert.
Darüber hinaus werden weiterhin die infrastrukturellen Rahmenbedingungen für die positive Entwicklung des Freistaates geschaffen. Wir investieren in die Zukunft Sachsens und verstetigen im Doppelhaushalt 2017/2018 die Investitionsausgaben auf einem hohen Niveau von rund 2,9 Milliarden Euro jedes Jahr. Der Zukunftssicherungsfonds leistet hier wertvolle Unterstützung. Mit einer Investitionsquote von rund 16 % pro Jahr bleibt der Freistaat auch zukünftig im bundesweiten Vergleich führend und sichert dadurch Sachsens Zukunftsfähigkeit. Es werden also keine weiteren Lasten auf zukünftige Generationen übertragen, sondern in die Zukunftsfähigkeit des Freistaates investiert.
Zusätzlich wurde bereits mit dem Programm „Brücken in die Zukunft“ ein umfassendes Investitionspaket zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft verabschiedet. Bis zum Jahr 2020 steht dieses Paket mit einem Volumen von über 800 Millionen Euro neben dem Haushalt ergänzend zur Verfügung. Dieses Investitionspaket verdeutlicht das gemeinsame Ziel von Kommunen und Freistaat, das Land weiter voranzubringen.
Aufgrund der Krisen in der Welt waren wir gezwungen, uns ab Mitte 2015 verstärkt mit dem Thema Asyl auseinanderzusetzen. Das wird uns auch im kommenden Doppelhaushalt weiter beschäftigen. Die größte Herausforderung im aktuellen Haushalt war es, die flüchtlingsbezogenen Ausgaben in den Einnahmenrahmen einzuordnen.
Trotz der nach wie vor hohen gesamtgesellschaftlichen Herausforderung der Flüchtlingskrise ist es gelungen, einen Haushalt ohne Einschnitte in den Ressorts aufzustellen. Aufgrund der soliden Haushaltspolitik des Freistaates können wir auch unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen unsere politischen Handlungs- und Gestaltungsspielräume nutzen. Für die gesamtgesellschaftliche Herausforderung Asyl und Integration sind für das Jahr 2017 Ausgaben von 780 Millionen Euro und 650 Millionen Euro für das Jahr 2018 vorgesehen.
Die Ausgaben fallen in drei Bereichen an: erstens, unmittelbare Kosten für Unterkunft, für Essensversorgung und dergleichen mehr, zweitens, Integrationskosten und, drittens, Kosten aufgrund der veränderten Sicherheitslage. Die Sonderlasten durch Asyl und Integration konnten im Haushalt 2017/2018 – wie bereits erwähnt – ohne Einschnitte in anderen Bereichen eingeordnet werden.
Die Frage ist, wie uns das gelungen ist. Drei Finanzierungsquellen haben dazu beigetragen. Erstens, die gute Steuerentwicklung. Wir haben – und so sind auch die Prognosen für die kommenden Jahre – mit einem Anstieg der Steuereinnahmen von circa einer halben Milliarde jährlich zu rechnen. Zweitens. Die Auflösung von Vermögen und Rücklagen, die wir in den Vorjahren gebildet haben; das sind rund 600 Millionen Euro. Ich erinnere Sie beispielsweise an den Asyl- und Flüchtlingshilfefonds in
Höhe von 300 Millionen Euro, den wir angelegt haben und den wir jetzt in den kommenden zwei Jahren restlos auflösen werden. Drittens, die Teilentlastung – die Betonung liegt auf Teil – durch den Bund. Hier rechnen wir mit rund 150 Millionen Euro pro Jahr.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal anmerken, dass diese Herausforderung auch zukünftig nicht ohne Hilfe des Bundes und eines breiten gesellschaftlichen Zusammenhaltes zu bewerkstelligen sein wird. Mein ausdrücklicher Dank geht an alle, die sich bei dieser Herausforderung positiv eingebracht haben, unabhängig davon, ob als Bedienstete des Freistaates oder der kommunalen Ebene,
Mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 werden intensive Schritte unternommen, um den anstehenden Generationenwechsel in der Landesverwaltung möglichst fließend zu gestalten und den Personalkörper in den nächsten Jahren gezielt zu verjüngen. Insgesamt erreichen die Personalausgaben im Doppelhaushalt 2017/2018 ein Rekordniveau von 4,58 Milliarden Euro im Jahr 2017 und sogar von 4,73 Milliarden Euro im Entwurf für das Jahr 2018 im Kernhaushalt. Dabei sind die Personalausgaben von Hochschulen und Staatsbetrieben nicht enthalten.
Innerhalb dieser beiden Jahre steigen die gesamten Personalausgaben im Vergleich zum Jahr 2016 um rund 11 %. Nach der aktuellen Studie „Länder-Finanz-Benchmarking 2016“ hat Sachsen bereits jetzt schon überdurchschnittliche Ausgaben in einigen Personalbereichen.
Erlauben Sie mir nun, an dieser Stelle einen demografischen Sachverhalt zu beleuchten, der meines Erachtens in der Stellendiskussion bisher ein wenig vernachlässigt wurde. Uns allen ist bewusst, dass aufgrund des demografischen Wandels im Freistaat Sachsen in den nächsten Jahren viele Arbeitskräfte in Rente oder Pension gehen. Insgesamt rund 600 000 Menschen erreichen in den nächsten zehn Jahren das Rentenalter.
(Enrico Stange, DIE LINKE: …, weil sie älter geworden sind! – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Jedenfalls das Alter stimmt!)
aus dem Arbeitsmarkt steht aber eine nur halb so große Gruppe junger Menschen gegenüber, die in den Arbeitsmarkt eintreten, in den nächsten zehn Jahren rund 300 000. Dies führt zu Nachwuchssorgen im öffentlichen Dienst, aber auch in der Privatwirtschaft. Im öffentlichen
Dienst – also Land, Kommunen, aber auch Bundeseinrichtungen in Sachsen – werden in den nächsten Jahren hohe Altersabgänge zu verzeichnen sein. Von den Absolventen, die die Schule verlassen, würde theoretisch jeder vierte im öffentlichen Dienst landen, falls alle Altersabgänge vollständig ersetzt werden.
Momentan arbeitet nur jeder Achte in Sachsen im Staatsdienst; die Staatsquote im Personalbereich würde sich also perspektivisch verdoppeln. Dies ist ein bisher vernachlässigter Punkt in der Personaldiskussion. Die hohen Einstellungen des Staates entziehen der Privatwirtschaft, also den sächsischen Unternehmen, die die Einkommen generieren und wiederum über Steuern den sächsischen Staat finanzieren, über den demografisch bedingten Fachkräftemangel hinaus zusätzlich Fachkräfte. Ich befürchte, dass wir hier zum Teil an dem Ast sägen, auf dem wir sitzen. Es würde mich freuen, wenn dieser Aspekt in zukünftigen Personaldiskussionen ebenfalls berücksichtigt würde.
Speziell auch im Hinblick auf die rückläufigen Transfers benötigt Sachsen zukünftig eine starke einheimische Wirtschaft. Es ist bereits jetzt absehbar, dass jeder einzelne in Sachsen verdiente Euro in den künftigen Haushalten ein stärkeres Gewicht erlangen wird. Jeder in Sachsen verdiente Euro gibt den sächsischen Haushalten mehr Stabilität und Sicherheit und macht den Freistaat unabhängiger von Transferzahlungen.
Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass der Freistaat Sachsen trotz der großen gesellschaftlichen Herausforderungen politisch handlungsfähig ist. Die globalen Krisen und die einsetzenden Flüchtlingsbewegungen führten und führen zu unvorhersehbaren Mehrausgaben, die der Freistaat ohne Einschnitte in den Ressorts stemmt. Es zeigt sich sogar, dass er diese Herausforderungen nicht nur bewerkstelligen kann, sondern sogar weitere politische Handlungs- und Gestaltungsspielräume nutzt.
Im Folgenden möchte ich einige politische Schwerpunkte beleuchten. Dabei möchte ich mich auf vier Schwerpunkte beschränken. Die umfassende Diskussion der Einzelpläne mit den detaillierten Schwerpunktsetzungen wird zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Haus stattfinden.
Erstens – Innere Sicherheit. Der Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 setzt ein deutliches Zeichen für einen künftig verstärkten Personaleinsatz. Im Bereich der Polizei und der Justiz wird nicht nur auf den bis 2020 geplanten Stellenabbau verzichtet, sondern wir verzeichnen ein deutliches Stellenplus. Bis 2020 setzen wir bei der Polizei die Realisierung von insgesamt 676 kw-Vermerken aus. Darüber hinaus wird sich die Stellenzahl bei der Polizei schrittweise um 1 000 Stellen erhöhen. Dafür wird auch die Ausbildungskapazität auf jährlich 600 Anwärter erhöht; sie hat sich damit gegenüber dem Jahr 2014 verdoppelt. Hinzu kommen 550 Frauen und Männer, die im Rahmen der Wachpolizei für Ordnung und Sicherheit im Freistaat sorgen.
Im Justizbereich wird ein Stellenabbau im Umfang von rund 370 Stellen nicht vollzogen. Zusätzlich werden im
Doppelhaushalt 30 Ausbildungsstellen für Justizbedienstete ausgebracht. Es wird gewährleistet, dass Staatsanwaltschaften, Gerichte und der Justizvollzug auch zukünftig die konsequente Strafverfolgung in Sachsen sicherstellen können.
Beim Thema Innere Sicherheit wird beispielsweise nicht nur in zusätzliches Personal, sondern auch in die Ausbildung der Polizeianwärter für die benötigten Standorte investiert. Allein für die Polizeischulen in Bautzen, Rothenburg, Schneeberg und Chemnitz sind rund 20 Millionen Euro im Doppelhaushalt vorgesehen. Wir investieren aber auch in die Ausrüstung, die Technik und den Schutz unserer Polizeibeamten. Rund 150 Millionen Euro stehen insgesamt über beide Jahre für Polizeiautos, Schutzausrüstungen sowie moderne IT- und Funktechnik zur Verfügung.
Auch der Bereich Justizvollzug wird mit Investitionen von 24 Millionen Euro im Jahr 2017 und 48 Millionen im Jahr 2018 deutlich gestärkt. Wichtige Baumaßnahmen sind die gemeinsame sächsisch-thüringische Justizvollzugsanstalt in Zwickau, aber auch der Beginn des Neubaus des Haftkrankenhauses der JVA Leipzig und die Baumaßnahmen im offenen Vollzug in der JVA Chemnitz.
Zweitens – Bildung und Forschung. Im Bereich Bildung und Forschung ist der Freistaat Sachsen exzellent, und er wird dies auch zukünftig bleiben. Die Gesamtausgaben für Bildung und Forschung erreichen im Doppelhaushalt 2017/2018 ein Rekordniveau: 5,6 Milliarden Euro im Jahr 2017 und 5,7 Milliarden im Folgejahr. Damit investieren wir auch weiterhin in den Ausbau Sachsens als Bildungs- sowie internationalen Wissenschafts- und Forschungsstandort.
Der Freistaat unterstützt auch zukünftig die beiden Exzellenzuniversitäten Dresden und Chemnitz, an der TU Chemnitz beispielsweise den zweiten Bauabschnitt des Projektes MERGE oder die zentrale Universitätsbibliothek, an der Technischen Universität Dresden die erweiterte Sanierung des Barkhausenbaues bzw. den Neubau in der Optoelektronik.
Darüber hinaus erhalten aber auch die anderen Hochschulen in ganz Sachsen erhebliche Mittel. Hier einige Beispiele: An der Universität Leipzig errichten wir das Zentrum für Integrative Biodiversitätsforschung. An der Technischen Universität Bergakademie Freiberg entstehen ein Hörsaalzentrum und eine neue Bibliothek. An der Hochschule in Mittweida werden Schwerlastlabore installiert, und an der Westsächsischen Hochschule Zwickau entstehen ein Technologiezentrum und ein Technikum im Bereich der Innenstadt.
Für den Schulhausbau wird die Landesförderung auf einem hohen Niveau von jährlich jeweils 57 Millionen Euro verstetigt. Der Freistaat unterstützt damit auch zukünftig die Kommunen, um die schulische Infrastruktur den quantitativen und qualitativen Erfordernissen anzupassen.
Dritter Schwerpunkt – Gesundheit. Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Investitionen in das Gesundheitswesen. Speziell vor dem Hintergrund, dass der Anteil der älteren Mitbürger zunehmend steigt, müssen wir hier besondere Schwerpunkte setzen. Die Krankenhausförderung beläuft sich 2017/2018 auf rund 130 Millionen Euro jährlich und wurde gegenüber dem jetzigen Doppelhaushalt nochmals erhöht.
Ein wichtiger neuer Schwerpunkt ist die Förderung der Telemedizin. Damit erhält auch der ländliche Raum Zugang zur besten medizinischen Versorgung. Der Ansatz für Telemedizin wurde auf 5 Millionen Euro pro Jahr gegenüber 2016 verfünffacht. Der Breitbandausbau, insbesondere im ländlichen Raum, ist die entscheidende Voraussetzung, um stabile Anwendungen zu ermöglichen.
Kommen wir zu einem vierten Beispiel, zur kommunalen Ebene und dem damit verbundenen FAG. Gemeinsam mit dem Entwurf für ein neues Haushaltsgesetz liegt Ihnen auch der Gesetzentwurf zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen für die Jahre 2017 und 2018 vor.
Lassen Sie mich grundsätzlich einige Worte zur Finanzierung unserer Kommunen sagen; immerhin fließt rund ein Drittel des staatlichen Haushaltsvolumens an sie. Sie verfügen im Grunde über vier Finanzierungselemente: erstens – eigene Einnahmen, insbesondere die eigenen Steuern, zweitens – die Zuweisungen aus dem FAG, drittens – die Rücklagen; es können eigene sein, aber auch das Vorsorgevermögen des FAG, und viertens – sonstige Zuwendungen des Freistaates, unter anderem Fördermittel. Das FAG bildet damit insgesamt nur einen Teil der Finanzströme zwischen dem Freistaat und seinen Kommunen ab.
Im Verhältnis zum FAG haben die sonstigen Zuweisungen in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Strukturell bedeutet das, dass wir uns vom allseits geschätzten Gleichmäßigkeitsgrundsatz des FAG entfernen.
Wir erwarten in den Jahren 2017 und 2018 eigene Steuereinnahmen der Kommunen in Höhe von jeweils rund 3,2 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Vor etwas mehr als zehn Jahren war dieser Betrag noch nicht einmal halb so hoch. Darüber hinaus profitieren die Kommunen von den Steuereinnahmen des Landes, und zwar automatisch über den Gleichmäßigkeitsgrundsatz I. Ohne den Sondereffekt der Überführung des Mehrbelastungsausgleichs erhalten die Kommunen in den beiden Jahren 3 Milliarden Euro bzw. 3,2 Milliarden Euro im kommunalen Finanzausgleich. Damit stehen den Kommunen in den Jahren 2017 und 2018 rekordverdächtige 6,2 Milliarden Euro bzw. 6,4 Milliarden Euro als regelgebundene Finanzausstattung zur Verfügung. Das sind zusammen rund 800 Millionen Euro mehr als im aktuellen Jahr 2016.