– Herr Scheel, ich will Ihnen nicht unterstellen, dass Sie nicht beschlagen sind. Das haben Sie hier öfter bewiesen. Aber Sie sollten die Dinge, die gesetzlich klar geregelt sind, bitte nicht vermischen.
Ich fordere die GRÜNEN auf, dass Sie, Herr Dr. Lippold, das hier vorn sagen: Wie wollen Sie der Bevölkerung, wie wollen Sie den Unternehmen, wie wollen Sie der Wirtschaft garantieren, dass vom 01.01. bis zum 31.12. von 00:00 bis 24:00 Uhr die Absicherung der Energieversorgung gewährleistet ist? Das können Sie nämlich nicht.
wenn wir die erneuerbaren Energien speichern können, dann können wir über das Ausstiegsszenario gern reden. Dann bin ich gern bereit, hier nach Lösungen zu suchen. Dann muss das schleichend möglich sein.
Kollege Heidan, ich würde Sie einfach bitten, zum Thema „Verursachergerechte Finanzierung der Braunkohlefolgekosten absichern“ zu sprechen.
weil hier nach meinem Dafürhalten Spiegelfechterei betrieben wird. Hier wird ein Popanz an die Wand genagelt, der beschreibt, dass es so nicht geht. So kann man keine Energiepolitik machen, meine Damen und Herren von den GRÜNEN. Hören Sie endlich auf, Ihre ideologischen Vorstellungen in die Energiepolitik hineinzutragen.
Es reicht schon, dass wir beim Atomausstieg große Probleme haben. Was denken Sie, warum EPH hier in das Geschäft einsteigt?
Sie wollen in den nächsten Jahren mit Braunkohle die Grundversorgung mit Energie absichern. Dieses Geschäftsmodell wird aufgehen.
Kollege Heidan, nehmen Sie einfach den Faden wieder auf und sprechen Sie zum Thema „Verursachergerechte Finanzierung der Braunkohlefolgekosten absichern“.
Die Folgekosten sind in den einzelnen Bergbauplänen enthalten. Das Oberbergamt ist dafür zuständig, das zu prüfen. Dazu gibt es Zulassungsverfahren, die jedes Bergunternehmen durchlaufen muss. Diese Unternehmen müssen den Nachweis bringen, dass sie das bilanziell genau einstellen. Die Wirtschaftsprüfer haben dafür einen genauen Fahrplan. Dafür sind die Rückstellungen da, die bisher aufgewachsen sind. Wenn Sie das Geschäftsmodell jetzt hinterfragen, dann können die Rückstellungen nicht mehr gemacht werden. Das ist genau der Punkt.
Das war Herr Kollege Heidan für die CDU-Fraktion. Jetzt kommt eine Kurzintervention zu diesem Redebeitrag von Herrn Dr. Lippold.
Danke, Herr Präsident. – Herr Kollege Heidan, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass Sicherheitsleistungen auch im Bergbau die Regel sind. Die Braunkohle ist eine Ausnahme. Es ist überhaupt die Regel, auch beispielsweise in der Deponieverordnung. Es ist höchstrichterlich bestätigt, dass bilanzielle Rückstellungen, weil sie nicht insolvenzsicher und auch gegen Umstrukturierungen gesellschaftsrechtlicher Art nicht sicher sind, nicht ausreichen.
Das gilt im Übrigen auch in der Energiewirtschaft, und zwar in der erneuerbaren Energiewirtschaft. Jeder, der ein Windrad baut, bekommt seine Baugenehmigung nur dann,
wenn er eine Sicherheitsleistung für den Rückbau hinterlegt. Das ist einfach eine Sache des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Hier ist keine Ausnahmesituation für die Braunkohle vorhanden, dass diese hier besonders belastet wird.
Das war die Kurzintervention. Jetzt reagiert Herr Kollege Heidan auf die Kurzintervention von Herrn Dr. Lippold. Bitte.
Es ist durchaus möglich, dass solche Sicherheitsleistungen verlangt werden können, wenn es einen Grund dafür gibt. Die Oberbergämter – ob es jetzt Sachsen oder Nordrhein-Westfalen ist – handeln nach diesem Prinzip. Sie lassen hierbei keinen Gesetzesverstoß zu und haben bis jetzt auch keinen Grund gehabt, Sicherheitsleistungen zu fordern, weil die Firmen ihren Verpflichtungen seit 1990 immer nachgekommen sind.
Herr Dr. Lippold, Sie müssen sich einmal anschauen, was seit 1990 an Rekultivierungsmaßnahmen durch die MIBRAG und durch Vattenfall gemacht worden ist.
Das haben diese alles selbst gemacht. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen. Das haben auch die Oberbergämter – oder ganz konkret: unser Oberbergamt in Freiberg – mit der Überprüfung der Betriebspläne immer wieder im Fokus.
Das war die Reaktion auf eine Kurzintervention. Wir fahren in der Rednerliste fort. Das Wort ergreift jetzt für die Fraktion DIE LINKE Frau Dr. Pinka.
(Heiterkeit bei den LINKEN – Christian Piwarz, CDU: Wir können Ihnen diese Freude öfter bereiten, wenn Ihnen das hilft!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn aus einem Jahresabschluss von Vattenfall zitieren: „Die bergbaubedingten Rückstellungen umfassen insbesondere die Herstellung der Bergbaufolgelandschaft mit den Schwerpunktinhalten Restraumgestaltung und Wiedernutzbarmachung, geotechnische Sicherung, Verlegung von Objekten, Entschädigungen und Ausgleichsmaßnahmen, Sanierungs- und Entsorgungsverpflichtungen sowie Rückbau technischer Anlagen.“
Was in dieser Selbstdarstellung fehlt, ist die Übernahme von Finanzierungsverantwortung für die Restraumgestaltung und die Wiedernutzbarmachung, zum Beispiel bei
Es ist bereits absehbar, dass diese Ewigkeitskosten auf uns zukommen werden. Das wissen wir ja aus den aktuellen LMBV-Leistungen, die diesbezüglich erbracht werden. Es sind die künftig erforderlichen Sümpfungen und Starkregenereignisse, die nicht verursachergerecht übertragen werden können, da sie möglicherweise wider Erwarten zeitlich verzögert auftreten werden.
Diese Rückstellungen, die Vattenfall jetzt bildet, macht das Unternehmen wirklich. Das haben wir nachgefragt. Aber diese betreffen nicht die Sicherheitsleistungen. Rückstellungen und Sicherheitsleistungen sind etwas völlig anderes. Herr Lippold hatte diese Studie zu den Braunkohlerückstellungen durch die ökologisch soziale Marktwirtschaft schon angesprochen. Diese besagt, dass selbst die Rückstellungen nicht ausreichen werden, um langfristig Schäden, zum Beispiel von der Gesellschaft, abzuwenden. Sie besagt auch, dass diese Rückstellungen allein für die Wiederherstellung der Tagebaugebiete gebildet werden, aber nicht für weitere Aspekte.
Wir wissen, dass wir Probleme mit der braunen Spree haben. Wir wissen, dass wir Probleme mit der Trinkwasserversorgung in einigen Gebieten haben. Das alles sind Dinge, für die die Rückstellung nicht gebildet worden ist.
Die Rückstellungen werden auch nicht aus fachlichen Gesichtspunkten, sondern aus rein finanziellen Gesichtspunkten gebildet. Die Rückstellungen sind kein wirkliches Geld, das auf einer Bank oder als Versicherungsbürgschaft hinterlegt wird. Wir wissen natürlich auch, dass, wenn Gewinnabführungs- oder Umstrukturierungsmaßnahmen gekündigt werden, zum Beispiel durch eine Insolvenz, rückgestelltes Geld weg ist. Das ist einfach nirgendwo auf einer Bank hinterlegt.
Das wäre meines Erachtens als Untersuchungsfeld auch mal für den Sächsischen Rechnungshof interessant. Das würde ich gern anregen.
Zu den Sicherheitsleistungen habe ich mehrfach beim ehemaligen und beim jetzigen Minister angefragt. Da steht, dass das Sächsische Oberbergamt im Rahmen bergrechtlicher Sicherheitsleistungen für Betriebsplanzulassungen 344 Sicherheitsleistungen festgesetzt hat. Das gilt zum Beispiel für Betriebe mit Gewinnung von Natursteinen, Kiesen, Kiessanden, Tonen, Lehmen, Kaolin usw. Das wollte ich Ihnen sagen, Herr Heidan.
Natürlich hat das Oberbergamt bei einigen Bergbaubetrieben den Finger drauf und fordert dort Sicherheitsleistungen als bare Rücklage in den Staatshaushalt.
Aber wir verzichten darauf bei der Braunkohle. Ich sage Ihnen: Es ist nicht erklärbar, warum zum Beispiel ein Betreiber eines Kiessandtagebaus eine Sicherheitsleistung erbringen muss, aber ein Betreiber eines Braunkohlebergbaus nicht. Das ist hochgradig ungerecht. Die Folgen für die Umwelt sind auch völlig andere. Wir haben es mit ganz anderen Lasten für den Freistaat zu tun, wenn es sich ein Unternehmen in einem Falle nicht leisten kann und wir diese Gelder zur Verfügung stellen müssen.