Protocol of the Session on June 22, 2016

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde in der Aussprache. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Herr Staatsminister Schmidt, bitte sehr. Sie haben das Wort.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Keine Frage, die Anpassung an die Folgen des

Klimawandels ist eine wichtige Aufgabe für heute, für die nächsten Jahre, für die nächsten Jahrzehnte. Die Sächsische Staatsregierung hat sich sowohl dem Klimaschutz als auch der Klimafolgenanpassung schon seit einigen Jahren angenommen.

Vieles, was im vorliegenden Antrag steht, befindet sich in der Umsetzung und wird angegangen. Trotzdem halte ich es für richtig, dass man auch im Parlament immer wieder einmal über diese Themen diskutiert. Ob man das nun kontrovers tut oder nicht – es gehört hier ins Parlament, ganz einfach. Am Ende werden wir eine Entscheidung treffen, wie wir das sehen, aber die Diskussion finde ich richtig und wichtig.

(Beifall bei der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Ich erinnere daran, dass der Freistaat 1999 das erste Bundesland war, das ein regionales Klimamodell in Auftrag gegeben hat. Deshalb sind wir heute in der Lage, uns ein recht konkretes Bild von Klimaveränderungen und deren Auswirkungen hier bei uns im Freistaat zu machen.

Für meinen Bereich des SMUL gibt es bereits seit 2009 eine Strategie zur Anpassung der sächsischen Landwirtschaft an den Klimawandel. Im Sachsenforst forcieren wir mit unserer Waldstrategie 2050 vor allem den Waldumbau mit angepassten Baumarten, um die sächsischen Wälder besser auf klimatische Veränderungen vorzubereiten. Die Landestalsperrenverwaltung legt angesichts der Häufung von Starkregenereignissen besondere Anstrengungen auf die Bewirtschaftung des Stauraumes.

Im Bereich des Sozialministeriums wird eine ganze Reihe an Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor den Folgen des Klimawandels bearbeitet und auch umgesetzt. Dabei setzt der Maßnahmenplan des Energie- und Klimaprogramms vor allem auf Vorbeugung. Zu den bisherigen Vorhaben zählen zum Beispiel die Aufklärung über gesundheitsschädliche Organismen, wie Beifuß-Ambrosie und Eichenprozessionsspinner, sowie deren Bekämpfung.

Die grundlegenden Zusammenhänge der gesundheitlichen Folgen des Klimawandels sind, denke ich, bereits gut untersucht. Diesbezüglich können auch überregionale Kenntnisse genutzt werden und sie müssen auch genutzt werden – beispielsweise über die Auswirkungen von Hitzebelastungen auf ältere oder geschwächte Personen.

Teilweise müssen für einen gezielten Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen regionalspezifische Informationen mit betrachtet werden, auch das ist keine Frage. So erfolgen die Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes auf Landkreisebene. Die Badewasserqualitäten werden sogar für einzelne Gewässer betrachtet. Dazu werden klimaassoziierte Risikofaktoren und Umwelthygieneparameter systematisch und kontinuierlich unter anderem durch das Bundesamt für Strahlenschutz, das LfULG sowie die Gesundheits- und Veterinärämter erfasst.

Diese gesundheitsbezogenen Daten werden zum Beispiel im Rahmen der Badegewässerüberwachung, der ganzjährigen Erfassung des Pollenflugs sowie der Überwachung von Infektionskrankheiten ausgewertet. Gerade im Hinblick auf Infektionen durch Zecken und Tropenviren stehen diese Informationen zur Verfügung. Darüber hat das zuständige Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz in der Vergangenheit auch im Rahmen der Beantwortung Kleiner Anfragen informiert.

Das thematisierte Hitzewarnsystem bietet über die Internetseite der obersten Gesundheitsbehörde „www.gesundesachsen.de“ in Kombination mit den Warninstrumenten des Deutschen Wetterdienstes umfangreiche Informationen über wetterbedingte Belastungen und mögliche Linderungs- und Hilfsmaßnahmen. Darüber hinaus informiert das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie täglich über die Ozonkonzentration im Freistaat Sachsen. Neben der Bekanntgabe der aktuellen Messwerte im Internet und über den Videotext des MDR erfolgen bei sehr hohen Ozonbelastungen, also bei Konzentrationen über 180 Mikrogramm pro Kubikmeter, gesonderte Informationen über die Medien.

Natürlich gibt es immer auch eine Eigenverantwortung, sich mit Informationen zu versorgen. Aber ich denke, diese Warn- und Meldesysteme funktionieren inzwischen sehr, sehr gut. Sie geben keinen Anlass infrage zu stellen, dass unser Sachsen in Extremsituationen gut gewarnt wird.

Die Umsetzung der im Energie- und Klimaprogramm verankerten Maßnahmen erfolgt eigenständig durch das jeweils zuständige Ressort. Die AG Klimafolgen ist eine interne AG des SMUL. Trotzdem werden themenspezifisch die anderen Ressorts natürlich mitbefasst, auch das Sozialministerium und andere Ministerien.

Seit 2012 gibt es das Energie- und Klimaprogramm, das den Aktionsplan Klima und Energie von 2008 vor einigen Jahren abgelöst hat. Das Energie- und Klimaprogramm enthält ebenso einen Maßnahmenplan; er ist hier schon erwähnt worden. Der Umsetzungsstand wurde erst letztes Jahr evaluiert und unter „www.klima.sachsen.de“ bzw. „www.energie.sachsen.de“ veröffentlicht.

Ja, es stimmt: Unter der Maßnahme Nr. 77 „Abschätzung möglicher gesundheitlicher Folgen der prognostizierten klimatischen Veränderungen für die Menschen in Sachsen“ steht unter „Status“: „wird nicht weiter verfolgt“. Allerdings, und das haben Sie leider verschwiegen, ist unter „nächste Schritte“ nachzulesen: „Keine separate Fortführung geplant, allerdings Fortführung als logischer Bestandteil von Nr. 86“. Diese nennt sich „Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Vorbeugung gesundheitlicher Schäden infolge des Klimawandels“. Es ist also nur anders zugeordnet worden. In der Umsetzung wird das gemeinsam zwischen SMUL und SMS weiter betrachtet und angegangen. Am Ende werden, denke ich, die richtigen Schritte analysiert.

Meine Damen und Herren, ich finde es richtig und wichtig, dass wir auch in diesem Hohen Hause immer wieder

über dieses Thema diskutieren, denn der Klimawandel wird uns weiterhin und möglicherweise noch intensiver verfolgen. Was den Antrag selbst anbelangt, so schlage ich aus den genannten Gründen vor, diesen abzulehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren, wir kommen zum Schlusswort. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist aufgerufen. Bitte, Herr Abg. Zschocke.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schmidt, vielen Dank für Ihre Worte. Dass es bei der interministeriellen Zusammenarbeit aber doch noch ein bisschen Luft nach oben gibt, illustriert folgende Tatsache: Das Sozialministerium schreibt, dass es im Rahmen der interministeriellen Arbeitsgruppe Klimafolgen noch gar nicht mit Fragestellungen befasst war. Sie haben vorhin selbst gesagt und schreiben es auch in Ihrer Stellungnahme, dass es eigentlich gar keine interministerielle Arbeitsgruppe gibt; das sei nur eine interne AG, zu der je nach Bedarf andere hinzugezogen würden.

Dazu möchte ich noch einmal ganz deutlich sagen: Die WHO empfiehlt aber genau diese intersektorielle Zusammenarbeit, um zu wirksamen Hitzeaktionsplänen zu kommen. Das heißt, der Ansatz von 2008 mit einer interministeriellen Arbeitsgruppe war genau richtig. Das ist offenbar aber nicht richtig umgesetzt worden; das haben Sie selbst deutlich gemacht.

Herr Hippold, lesen könnte helfen. Die Maßnahmentabelle zum Bericht über die Evaluierung des Maßnahmenplans mit Stand vom April enthält eben leider nur noch drei Punkte mit Gesundheitsbezug. Punkt 1: Klimawandel als Gesichtspunkt nachhaltiger Stadtentwicklung – das ist ein wichtiger Bereich, da sind wir uns einig. Punkt 2 ist der Punkt, der nicht weiterverfolgt wird, nämlich die Abschätzung möglicher gesundheitlicher Folgen. Bei Punkt 3, der Maßnahme 86, ist dann als Beispiel aufgeführt: Aufklärung und Entgegenwirkung hinsichtlich gesundheitsschädlicher Organismen wie der BeifußAmbrosie.

Da sage ich einmal: Außer einem Flyer zum Thema Beifuß-Ambrosie ist vielleicht nicht so viel passiert. Deswegen meinen wir, dass das eben nicht reicht. Hier muss mehr getan werden. Herr Schmidt, Sie selbst haben im November 2015 eine Broschüre mit dem Titel „Klimawandel in Sachsen – wir passen uns an“ herausgegeben, eine sehr schöne, umfassende Broschüre.

Dort schreiben Sie selbst im Fazit: „Sachsen wird den eingeschlagenen Weg der Entwicklung und Umsetzung von integrierten Anpassungsstrategien weitergehen. Dabei wird nach den Umweltmedien und Landnutzungen künftig das Augenmerk stärker auf die Infrastruktur, die menschliche Gesundheit und die kommunale Ebene zu legen sein.“ Wenn das ernst gemeint ist, muss die menschliche Gesundheit bei zukünftigen Klimaanpassungsstrategien in Sachsen wieder an erste Stelle rücken.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Sie werden unseren Antrag ablehnen.

(Kerstin Köditz, DIE LINKE: Nein!)

Ich appelliere trotzdem an Sie, endlich gemeinsam Projekte zwischen den Ministerien im Bereich Klimawandel und Gesundheit wirksam zu entwickeln und umzusetzen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zur Abstimmung. Zunächst liegt Ihnen ein Änderungsantrag vor – Drucksache 6/5507. Herr Zschocke, der braucht bestimmt nicht noch einmal eingebracht werden, weil Sie nur das Datum vom 30.06. auf den 31.12. verändern wollen?

(Volkmar Zschocke, GRÜNE: Das ist okay!)

Okay, dann kann ich diesen zur Abstimmung bringen. Wer hier zustimmen möchte, zeigt das bitte an. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke. Gibt es Enthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmen dafür ist dieser Antrag nicht angenommen worden.

Damit kommen wir zur Abstimmung über die Drucksache 6/4502. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich stelle keine Stimmenthaltungen fest, zahlreiche Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit. Damit ist die Drucksache nicht beschlossen, und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf

(Unruhe im Saal)

Meine Damen und Herren! Ich warte noch etwas, bis Sie mit Ihren Gesprächen fertig sind. Ich bin bei der Einführung in den Tagesordnungspunkt. Ich danke Ihnen für Ihre Höflichkeit.

Tagesordnungspunkt 10

Schutz des Persönlichkeitsrechts im öffentlichen Bereich

17. Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten

Berichtszeitraum: 1. April 2013 bis 31. März 2015

Drucksache 6/2562, Unterrichtung durch den Sächsischen Datenschutzbeauftragten

Stellungnahme der Sächsischen Staatsregierung zum

17. Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten

Drucksache 6/4700, Unterrichtung durch die Staatsregierung

Drucksache 6/5408, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Schutz des Persönlichkeitsrechts im nicht öffentlichen Bereich

7. Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten

Berichtszeitraum: 1. April 2013 bis 31. März 2015