Protocol of the Session on April 21, 2016

Noch einmal zum Geld: Wenn schon sonst keine Daten zur Verfügung stehen, kann man den Umfang des Angebotes am eingesetzten Budget messen. Wir haben einmal gefragt, was denn an Landesmitteln in diesen Bereich fließt. Im Wissenschaftsministerium waren es bis zum Jahr 2014 700 000 Euro, im Jahr 2015 war es nur knapp die Hälfte und heute gar nichts mehr. Im Kultusministerium sind es zwischen 500 000 und 625 000 Euro jährlich. Im Sozialministerium für die Jugendhilfe – großzügig gerechnet – waren es in den letzten Jahren 350 000 Euro für Kinder und Jugendliche im Freistaat Sachsen, alles in allem knapp eine Million Euro im Jahr bei circa 450 000 Schülerinnen und Schülern. Dabei habe ich die frühkindliche Bildung noch nicht eingerechnet, das sind etwas mehr als 2 Euro pro Schüler und Jahr.

Und da sprechen Sie in Ihrem Antrag von „zahlreichen Angeboten zur Stärkung der Medienkompetenz und Medienbildung.“ Ich bitte Sie: Machen Sie sich bitte damit nicht lächerlich.

Apropos lächerlich: Den absoluten Clou auf diesem Gebiet lieferte die Kultusministerin Brunhild Kurth. Am 24. März 2014, also vor über zwei Jahren im Landtagswahlkampf, verkündete die Ministerin den Anbruch eines neuen Zeitalters. Das Pilotprojekt hieß: „Klassenzimmer der Zukunft“. Ich zitiere: „Hauptziel des Projektes ist es, den Einsatz von Tablets in Schulen zu erproben und wissenschaftlich zu begleiten und dabei gleichzeitig neue Lehr- und Lernkonzepte für den Unterricht zu entwickeln“. So damals die Ministerin.

Weiter heißt es: „Geplant ist, dass ab dem Schuljahr 2015/2016“ – ich wiederhole: ab dem Schuljahr 2015/2016 – „in Absprache mit den Schulträgern erste Schulen mit Tablets und modernen Bildungstechnologien im Unterricht starten. Parallel dazu wird ein nationales Expertengremium mit namhaften Vertretern aus Wissenschaft, Schule und Kultusverwaltung und den kommunalen Spitzenverbänden berufen. Das Gremium soll noch in diesem Jahr“ – also 2014 – „Empfehlungen für innovatives Lehren und Lernen an Schulen in Sachsen vorlegen. Eine derartige Expertise gibt es derzeit noch nicht in Deutschland und wäre damit einzigartig.“

Breit wurde in der Presse und im Rundfunk darüber berichtet: Sachsen, wie immer, ganz vorn.

Dazu wollten wir einmal wissen, wie viele Schülerinnen und Schüler in Sachsen im Rahmen dieses Pilotprojektes an der Spitze moderner Bildung marschieren.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Darf ich mal vermuten? Null!)

Wir waren, wie es unsere Art ist, ein bisschen skeptisch und dachten: Es werden wohl nur zehn Schulen sein und

vielleicht nur zwei Klassen pro Schule, wie das halt bei solchen Pilotprojekten ist.

Aber dann unsere Überraschung, was uns die Ministerin im Frühjahr 2016 – ziemlich genau zwei Jahre später – antwortete: „Das Projekt befindet sich in der ersten Phase der Fortbildungs- und Lehrerkonzeptionserstellung,

sodass derzeit noch keine Schulen in diese Projektphase eingebunden sind. Über eine Einbindung von Schulen wird nach erfolgreicher Evaluierung des bisherigen Projektverlaufs entschieden.“

Lassen Sie sich diese Antwort einfach mal auf der Zunge zergehen: Das Projekt befindet sich in der ersten Phase der Fortbildungs- und Lehrerkonzeptionserstellung. Es ist noch keine Schule beteiligt, und über die Einbindung von Schulen wird erst nach der Evaluation entschieden.

Ich habe versucht, mir eine Evaluation vorzustellen, bevor überhaupt nur eine Schule beteiligt ist. Es ist mir nicht gelungen. Ich erwarte von der Ministerin sicherlich dann auch eine plastische Schilderung. Das ist für mich ein Pilotprojekt im Flugsimulator. Vielleicht versucht man auch gerade im Büro der Ministerin, mit einem Tablet klarzukommen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der erste Punkt Ihres Antrages enthält Banalitäten und Schönfärberei. Ja klar: Junge Leute sind heute mehr im Internet unterwegs, als dass sie fernsehen. Das ist seit vielen Jahren bekannt und empirisch belegt. Wer Kinder hat, weiß es aus eigener Erfahrung. Welchen Wert soll es haben, das per Landtagsbeschluss festzustellen? Der letzte von mir schon mehrfach zitierte Satz im ersten Teil „Der Landtag stellt fest, im Freistaat Sachsen stehen zahlreiche Angebote zur Stärkung der Medienkompetenz, Medienbildung von Kindern und jugendlichen Erwachsenen zur Verfügung“ ist, wie verschiedentlich dargelegt, schlicht und ergreifend falsch.

Ergo: Wir lehnen den Punkt 1 ab. Die Aufträge an die Staatsregierung im zweiten Punkt sind angesichts der vorhandenen Probleme unkonkret und allgemein formuliert, aber sie gehen zumindest in die richtige Richtung. Dem werden wir zustimmen. Die vergessene Medienkoordinationsstelle würden wir, wie bereits gesagt, gern ergänzen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Und nun die AfDFraktion, Frau Abg. Dr. Muster. Bitte sehr, Frau Dr. Muster.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Koalition widmet sich heute dem Thema Medienkompetenz. Sie beginnt quasi mit einem Kassensturz, mit der Feststellung des Istzustandes. Dieses spannende Thema hat in diesem Hause eine lange Tradition.

So gab es zum Beispiel im Februar 2013 eine Fachtagung Medienkompetenz. Es wurden Thesen diskutiert und die Ergebnisse der Workshops präsentiert. In dieser Legislaturperiode haben die GRÜNEN sehr frühzeitig einen Antrag zu Medienkompetenz und Medienbildung im Freistaat Sachsen gestellt. Der Antrag war auf die „Errichtung eines Medienkompetenzzentrums Sachsen“, die Erstellung von verbindlichen Zielvereinbarungen und die Entwicklung eines landesweiten Masterplanes zur

Medienkompetenz gerichtet. Man könnte denken, die GRÜNEN hätten direkt aus dem Koalitionsvertrag abgeschrieben. Trotzdem wurde der Antrag von den Koalitionsfraktionen abgelehnt. Wir hatten darüber letztes Mal schon berichtet.

Die Fraktion DIE LINKE wiederholte ihre Große Anfrage Medienkompetenz und Medienpädagogik im Freistaat Sachsen turnusmäßig und auch jetzt in dieser Legislaturperiode.

Frau Friedel, ich freue mich außerordentlich zu sehen, wie intensiv Sie die Presse beobachten und auch auf die AfD achten. Ich darf Ihnen mitteilen: Nach meiner Kenntnis ist ein Ermittlungsverfahren gegen Frau Rektorin Schücking eingeleitet worden, und mir liegt auch die Js-Nummer vor.

Nun zum Antrag der Koalitionsparteien. Sehr geehrte Kollegen von der SPD und der CDU, ich bin ein wenig enttäuscht von Ihrem Antrag. Leider haben Sie nicht den bereits vorhandenen Stand der Diskussionen aufgenommen. Ich werde dies noch ausführen. Auch die Form und der Inhalt des Antrages sind etwas schlicht gestrickt. Was bezwecken Sie mit den Feststellungen zu Punkt 1? Der Kollege von den LINKEN hat darauf schon hingewiesen: Mediennutzung, Medienbildung und Medienkompetenz in Sachsen sind Tatsachen. Sie wiederholen sie nur. Als Vorbemerkung ist es in Ordnung. Aber als Antragsanteil halte ich diesen Punkt für völlig überflüssig.

Unter Punkt 2 ermuntern Sie die Staatsregierung, die zukünftigen Arbeitsfelder herauszuarbeiten, wünschen eine bessere Koordinierung und Bündelung der Medienbildung, einen besseren Austausch zwischen öffentlichen und freien Trägern, mehr Fortbildung. Natürlich sollen alle Maßnahmen die bereits bestehenden Netzwerke einbinden, die bestehenden Angebote der Region auflisten, einen qualitätsvollen Informationsaustausch sichern und Angebote für alle Altersschichten enthalten.

Ihre Ziele sind recht überschaubar und keinesfalls neu. Auch der Koalitionsvertrag bleibt nach meiner Auffassung in diesem Punkt zu allgemein und belässt es bei der Wiederholung bekannter Ziele. In dieser Position verharrt Sachsen schon ziemlich lange. Als Vorbild für künftige Regelungen gilt Ihnen Sachsen-Anhalt.

Auch die Begründung Ihres Antrages ist sehr schlicht. In der Kürze liegt dieses Mal nicht die Würze. Der Zusammenhang zwischen Antrag und Begründung ist nicht erkennbar. Die Begründung konkretisiert nicht die einzelnen Forderungen, sondern betont ganz allgemein die Wichtigkeit der Medienkompetenz und der Medienbildung, die Kooperation der vorhandenen Stellen und die

Verbesserungspotenziale bei der Kooperation. Sie nähern sich dem Thema ohne eigene Vision und ohne Kriterien für eine Evaluation. Besonders bei der Evaluation des Kulturraumgesetzes haben wir gehört, wie wichtig es ist, diese Kriterien vorher festzulegen und ihre Festlegung nicht dem Ministerium zu überlassen.

Diese wichtige gestaltende Aufgabe nehmen die Koalitionsparteien derzeit nicht wahr. Die Evaluation soll hier durch das Ministerium durchgeführt werden. Wäre eine Evaluation durch Externe oder eine Kombination von beidem nicht sehr viel wünschenswerter? Warum greifen Sie nicht auf professionelles Wissen der Sächsischen Landesmedienanstalt zurück? Ein ganzer Ausschuss beschäftigt sich permanent mit dem Thema Medienkompetenz und Medienethik. Es wurde dort im letzten Jahr ein Leitbild der Medienkompetenz und der Medienethik erarbeitet.

Ihre Forderungen im Antrag sind im Vergleich zum Antrag der GRÜNEN eher vorsichtig formuliert: erst einmal die Studie abwarten und die Ergebnisse analysieren, prüfen, sichern, Maßnahmen vorstellen und keine konkreten Handlungsanweisungen zur Förderung der Medienkompetenz und der Umsetzung von Medienbildung. Sie greifen nicht auf die vorhandenen Erfahrungen in Sachsen-Anhalt und auf die Antworten auf die Große Anfrage der LINKEN zurück.

Exemplarisch sei Punkt 2.1 Ihres Antrages genannt: „Analyse mittels Studie“. Eine zusätzliche Studie kostet Geld, und es dauert, bis die Ergebnisse vorliegen und ausgewertet sind und dann einen konkreten Handlungsbedarf formulieren.

In der Großen Anfrage der LINKEN wurde viel Richtiges gefragt. Warum wurde das, was beantwortet wurde, nicht wenigstens genutzt? Ich vermisse in Ihrem Antrag auch einen Hinweis auf die zu erwartenden Kosten. Am besten gefällt mir der eine Satz in Ihrer Begründung: „Demokratie wird dort gestärkt, wo die Befähigung zum kritischen Umgang mit digitalen Informations- und Wissenswelten unterstützt wird.“ Es ist auch lobenswert, dass Sie sich jetzt dem Thema zuwenden, damit Sie bei den Haushaltsverhandlungen bereits das notwendige Datenmaterial haben.

Es fällt aber insgesamt auf, dass sich die Oppositionsparteien dem Thema sehr viel mutiger, konkreter, zielgerichteter und auch visionärer zugewandt haben. Die AfDFraktion wird den Antrag deshalb ablehnen. Es stört uns, dass Sachsen immer noch nicht die Voraussetzungen für einen flächendeckenden Breitbandausbau im ländlichen Raum geschaffen hat. Damit fehlt die grundlegende Voraussetzung für eine flächendeckende Medienbildung und eine Stärkung der Medienkompetenz. Wir brauchen diesen Breitband- und Internetzugang schnellstens und für alle Bürgerinnen und Bürger.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abg. Dr. Maicher. Bitte sehr, Frau Dr. Maicher.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fast auf den Tag genau vor einem Jahr haben wir in diesem Hohen Haus eine Debatte zum Thema Medienkompetenz und Medienbildung auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN geführt.

Auch damals stimmten alle Fraktionen in den Kanon ein, wie wichtig Medienkompetenz und Medienbildung seien. Ich wiederhole jetzt nicht alle Argumente von damals und auch nicht die Beispiele, die wir heute zur geänderten Nutzung von Medien durch Kinder und Jugendliche gehört haben. Demnächst behandeln wir im Plenum den Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Wir hatten dazu kürzlich eine Anhörung im Ausschuss. Auch dort waren sich alle Experten einig: Ohne eine stärkere Konzentration auf die Befähigung Minderjähriger zum Selbstschutz, ohne eine strukturelle Stärkung der frühkindlichen Medienbildung, ohne den konsequenten Aufbau von Medienkompetenz bei allen Kindern und Jugendlichen, und zwar durch Eltern, Kita und Schule, gibt es keinen wirksamen Jugendmedienschutz.

Leider wurde mit dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Chance vertan, wirklich etwas für den wirksamen Jugendmedienschutz zu tun. Stattdessen konzentriert man sich wieder nur auf die Alterskennzeichnung und auf Filterprogramme, also auf die technischen Lösungen. Obwohl viele Risiken heute in Chats, Messenger-Apps und Timelines der direkten Kommunikation zwischen Menschen entstehen und diese nicht gefiltert werden können, ist es allen bewusst: Hier kommen wir nicht mit Anbieterregulierungen weiter, sondern hier braucht es ganz klar mehr Medienkompetenz.

Wenn Medienbildungsangebote aber nicht ausreichend ausgebaut werden, dann sind alle Beteuerungen von der Bedeutung dieser Medienkompetenz leere Worte.

Wir werden deshalb in den Haushaltsverhandlungen sehr genau schauen, wie ernst es Ihnen damit ist. Ich möchte aber betonen: Es geht hierbei nicht allein um Geld, sondern es geht auch darum, wie das Geld effektiv eingesetzt werden kann, und vor allen Dingen, welche weiteren Rahmenbedingungen erfüllt werden müssen. Dafür gibt es – das wurde auch schon gesagt – eine gute Papierlage. Es gibt Beschlüsse und Fachtagungen, wie die im Jahr 2013 zur Medienkompetenz im Sächsischen Landtag. Es gibt den KMK-Beschluss von 2012, und es gibt auch den Vorschlag der SLM – mit dem Netzwerk Medienpädagogik von 2013 – für ein landesweites Konzept durch eine übergreifende Koordinationsstelle und den Hinweis auf die Bedeutung der Zusammenarbeit der medienpädagogischen Akteure mit den politischen Entscheidungsträgern. Auch hierzu verweise ich auf die Debatte vor einem Jahr. Das haben wir damals alles schon gewusst und gesagt.

Sie, Frau Kollegin Fiedler, haben vor einem Jahr betont, dass Schulen, Eltern, Kinder, Jugendliche sich mit Partnern aus Politik, aus Wirtschaft, den Medien und vielfältigen Vereinsstrukturen vernetzen müssen und dass Sie ein Modell entwickeln wollen, das im Freistaat für die kommenden Jahre zum Tragen kommt. Wo ist dazu der konkrete Punkt in dem vorliegenden Antrag?

Sie, Kollege Mann von der SPD-Fraktion, sprachen von einem konkreten Projekt in der Koalition, einer zentralen Koordinations- und Informationsstelle Medienbildung, die Sie verankern wollen. Auch dazu steht nichts in dem vorliegenden Antrag als konkrete Forderung. Ihr Antrag ist unkonkret und unambitioniert.

Meine Fraktion hat deutlich klarere Schritte benannt: eine verbindliche Zielbestimmung, ein Masterplan Medienkompetenz und vereinbarte Umsetzungsschritte hin zu diesen Zielen. Das Ganze soll in Zusammenarbeit mit Medienpädagogen aus Praxis und Wissenschaft sowie mit der SLM, dem SAEK und den zuständigen staatlichen Akteuren geschehen.

Wir brauchen eine gesicherte medienpädagogische Grundversorgung. Dabei reicht es nicht, immer wieder auf die tollen Projekte, die es in Sachsen gibt, zu verweisen. Ich kenne und schätze sie, aber sie erreichen eben nicht alle. Deshalb muss es eine aktive Vermittlung von medienpädagogischen Angeboten und von Kooperationspartnern geben. Diese Leistungen können aber nicht einfach so passieren, sondern sie müssen koordiniert und organisiert werden. Dazu braucht es eben leistungsfähige Strukturen. Wir schlagen deshalb ein Medienkompetenzzentrum Sachsen vor.

Wir wollten zu Beginn der Legislaturperiode – das wurde heute schon gesagt – einen Prozess für eine stärkere Medienbildung und für mehr Medienkompetenz, vor allen Dingen für gestärkte selbstbewusste Kinder und Jugendliche schaffen, die mehr Chancen als Risiken in der digitalen Welt haben. Das haben Sie von der Koalition, das haben Sie von der AfD abgelehnt.

Wir dagegen werden die Staatsregierung bei jeder wirksamen Initiative unterstützen; denn es ist aus unserer Sicht Aufgabe der Staatsregierung, im Interesse der Jugendlichen und der gesamten Gesellschaft beim Thema Medienkompetenz endlich anzupacken.

Deswegen freue ich mich sehr über den Änderungsantrag, der von der Fraktion DIE LINKE vorliegt und im Prinzip genau das unterstützt, was Sie, Herr Mann, und Sie, Frau Fiedler, im letzten Jahr bereits in Ansätzen gesagt haben. Nehmen Sie das auf, dann wird es tatsächlich ein Anpacken der Steigerung der Medienkompetenz und der Förderung der Medienbildung. Dann können wir auch gern zustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN – Valentin Lippmann, GRÜNE: Das Glas klappert!)