Ich komme darauf gleich zu sprechen. – Ein Lehrerpersonalentwicklungskonzept ist notwendig, meine Damen und Herren der Linkspartei. Dazu bedarf es Ihres Antrags nicht.
lassen Sie mich ausreden! –, die ich auch gern akzeptiere, ist, dass die Vorlage laut Koalitionsvertrag bis Ende
Richtig ist auch, dass ein Lehrerpersonalentwicklungskonzept deshalb so dringend notwendig ist, damit mittelfristig eine fach- und bedarfsgerechte Unterrichtsabsicherung erzielt werden kann.
Sehr geehrte Damen und Herren der Linkspartei! Bei aller Kritik, die Sie hier zum wiederholten Male äußern, und wenn es auch darum geht, dass das Jahr 2015 bereits überschritten ist,
darf ich noch einmal an die Argumente bzw. Begründungen aus dem Ausschuss für Schule und Sport erinnern. Ja, ein Koalitionsvertrag muss eingehalten werden, aber der Rahmen muss stimmen.
Das bedeutet, das Konzept muss nicht unverzüglich vorgelegt werden, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern, sondern erst dann, wenn es ausreichend belastbar ist,
wenn es die notwendige und erforderliche Aussagekraft besitzt, aber vor allen Dingen dann, wenn es zukunftsträchtig und beständig ist. Grundlage dafür sind eben belastbare Prognosen zur Entwicklung der Zahl der Schüler vom Statistischen Landesamt.
Wie wichtig das ist, hat die Statistik für den Start des Schuljahres 2015/2016 gezeigt. Über den ohnehin vom Statistischen Landesamt prognostizierten Schüleraufwuchs um 4 000 Schüler hinaus gab es einen weiteren Aufwuchs um 2 600 Schüler. Es ist demnach unverzichtbar, dass die statistische Grundlage für das Lehrerpersonalentwicklungskonzept so aktuell und genau wie möglich ist.
Sie hatten es bereits angesprochen: Mit der am Dienstag dieser Woche, also vor zwei Tagen, vom Kabinett beschlossenen und damit veröffentlichten 6. Regionalisierten Bevölkerungsprognose und auch mit der regionalisierten Schülerprognose ist nun endlich eine gute Datengrundlage geschaffen worden.
Herr Bienst, ich möchte Sie gern fragen, was Sie glauben, wann es noch Sinn macht, so ein Personalentwicklungskonzept 2020 – wir haben jetzt 2016 – zu bringen. Ein Jahr davor?
Meine Damen und Herren! Ich denke schon, dass wir Frau Staatsministerin Kurth die notwendige Zeit lassen sollten, auf der Grundlage dieser Daten ein belastbares Lehrerpersonalentwicklungskonzept vorzulegen. Aber
Ein nicht planbarer Zuzug von Flüchtlingen und Asylbewerbern bzw. Migranten stellt ein nicht unerhebliches Planungsrisiko dar.
Ja, meine Damen und Herren, Frau Falken, Sie haben es gerade gesagt: Auch Langzeitkranke, nicht planbare vorzeitige Abgänge, aber eben auch nicht planbare Elternzeiten – also ich zumindest weiß nicht, wer irgendwann einmal in die Elternzeit geht – stellen zusätzliche Unbekannte dar.
Unabhängig von den genannten Gründen benötigen wir trotzdem zeitnah ein Lehrerpersonalentwicklungskonzept, um zukunftsträchtig den anstehenden Generationswechsel zu meistern und eine stabile Unterrichtsversorgung zu garantieren. Genau das wird Frau Staatsministerin Kurth mit ihrer Mannschaft im Kultusministerium verantwortungsvoll erarbeiten und uns – nun hören Sie gut zu! – zeitnah vorlegen.
Vielleicht darf ich Sie noch daran erinnern, dass zurzeit Diskussionen über Effizienzerhöhungen an sächsischen Schulen – Sie sagten es bereits – geführt werden. Dabei geht es um Veränderungen in der Stundentafel der verschiedenen Schularten und damit in den Lehrplänen. Durch eine Reduzierung der Unterrichtsbelastung der Schüler und nicht dadurch, das Fachwissen einzugrenzen, soll die Effizienz des Lehrereinsatzes herbeigeführt werden. Diese Maßnahmen haben durchaus einen entscheidenden Einfluss auf den künftigen Lehrerbedarf, um nur ein Beispiel an dieser Stelle zu nennen.
Ich glaube, wir sind einer Meinung. Erst wenn alle – ich betone: alle! – Rahmenbedingungen beachtet wurden, kann man ein stabiles Lehrerpersonalentwicklungskonzept vorlegen.
Um das Bild weiter abzurunden, müsste ich ehrlicherweise auf die noch zu diskutierenden Veränderungen im Sächsischen Schulgesetz verweisen. Die Regulierungen dort werden die Bedarfsprognosen ebenfalls noch einmal verändern. Ich glaube aber, wir sind uns an dieser Stelle darin einig, dass bis zum Beschluss über das neue Sächsische Schulgesetz zu viel Zeit ins Land geht.
Die Vorlage eines solchen Konzepts – dabei spreche ich im Namen meiner Kollegen Fachpolitiker in meiner Fraktion – sollte eher früher als später oder, neudeutsch, zeitnah passieren. Da uns aber die Qualität wichtiger ist als der Zeitpunkt – das sollte auch bei Ihnen der Fall sein, sehr geehrte Damen und Herren der Linkspartei –, werden wir Ihren Antrag auf unverzügliche Vorlage eines solchen Konzeptes ablehnen.
(Beifall bei der CDU – Sebastian Scheel, DIE LINKE: Wir können „so schnell wie möglich“ daraus machen! Können Sie dann zustimmen?)
Kollege Bienst sprach für seine CDU-Fraktion. Frau Kollegin Friedel spricht jetzt für die SPD-Fraktion.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, Sie haben dem Redebeitrag meines Vorredners entnommen, dass die im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung zur Vorlage eines Lehrerpersonalentwicklungskonzepts nach wie vor nicht nur gilt und getragen wird, sondern beiden Koalitionspartnern sehr wichtig ist.
Nun sieht der Antrag der Fraktion DIE LINKE vor, dass dieses Lehrerpersonalentwicklungskonzept unverzüglich vorzulegen ist. Es ist richtig, wir sind oder – was heißt „wir sind?“ – das Kultusministerium ist im Verzug. Der Verzug, so sagt es uns das Kultusministerium, entsteht dadurch, dass man ein solches Konzept gern auf der Grundlage der regionalisierten Bevölkerungsprognose vorlegen will. Nun wissen wir seit vorgestern, dass dieser Verzugsgrund nicht mehr länger besteht. Die Prognose ist da. Wir gehen deshalb davon aus, dass sich der Antrag mit der Aussage, die vom Kultusministerium sicherlich noch kommt, wann das Konzept vorgelegt wird, erledigt haben wird.