Ich bedaure sehr, dass mein Wortbeitrag nun gar nicht mit Ihrer vorbereiteten Rede in Einklang zu bringen war. Aber Sie sollten dann doch einmal besser zuhören und gegebenenfalls flexibel reagieren.
Allen anderen möchte ich sagen: Herzlichen Dank für eine durchaus interessante Debatte, die auch bewiesen hat, dass die Problemsicht ähnlich ist, wenn auch noch nicht im Detail. Ich meine, damit sind wir als LINKE mit unserem Antrag schon sehr weit gekommen. Ich bin ja auch bescheiden, mit viel mehr rechne ich nicht.
Die Interventionspreise sind ein klassisches Kriseninstrument, und unser Basispreis soll nicht nur in der Krise wirken, sondern ein durchgängiges Prinzip werden, indem man in Fachkreisen mit Erzeugern, den Molkereien und dem Einzelhandel eine Unterpreisgrenze für den Wettbewerb festlegt, die nicht unterschritten werden kann. Den Mindestlohn habe ich als Beispiel angebracht. Ich weiß natürlich, wie die Fachwelt zehn Jahre lang auf den Mindestlohn reagiert hat: So etwas sei ja gar nicht möglich, es sei wettbewerbsschädlich und kartellrechtlich gar nicht drin. Jetzt haben wir den Mindestlohn, und er funktioniert. Ich sage Ihnen: Wir werden in einigen Jahren auch den Basispreis für Milch haben, da bin ich mir ziemlich sicher.
Im Übrigen hat auch die Sektorenuntersuchung Milch festgestellt, dass es ein Machtgefälle zwischen den jetzt verhandelnden Parteien, den Erzeugern, den Molkerein und dem Handel gibt. Das müssen wir doch irgendwie politisch auflösen. Dazu erwarte ich auch einmal konstruktive Beiträge und nicht nur den Verweis auf EU und Berlin, den Verweis, dass man nichts bewirken könne.
Trotzdem: Haben Sie den Mut, vom vorgegebenen Abstimmungsverhalten abzuweichen, und stimmen Sie uns zu! Geben Sie den Ministern etwas Rückenwind für Berlin und für Brüssel!
Meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt abstimmen lassen. Ich rufe die Drucksache 6/4079 auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.
Auch hierzu kann Stellung genommen werden. Es spricht zuerst die einreichende Fraktion. Herr Wippel, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! „Distanz-Elektroimpulsgerät ‚Taser‘ bei der Sächsischen Polizei“ lautet die Überschrift des jetzt zu besprechenden Antrags, und zwar ist das, wie Sie wahrscheinlich schon festgestellt haben, ein Berichtsantrag. Er dient der Informationsbeschaffung, und ich darf vorwegnehmen: Wir werden unserem Antrag zustimmen und bitten Sie schon einmal, das nachher dann auch zu tun.
Wie kommen wir auf das Thema? Wir haben uns bei den Debatten zum Thema Wachpolizei schon darüber unterhalten. In der Anhörung zur Einführung der Wachpolizei wurde auch von der Deutschen Polizeigewerkschaft angeregt, den Taser für die Wachpolizei einzusetzen, aber eben auch für die breite Masse der Polizeibeamten. So schnell schießen die Preußen aber nicht. Wir wollen erst einmal wissen, wie es denn aussieht – welche Erfahrungen gibt es mit dem Taser? –, bevor wir sagen: Wir machen ein Pilotprojekt mit diesem technischen Hilfsmittel für die Polizei. Dann haben wir eine gewisse Ausgangsbasis; denn das Spezialeinsatzkommando, das SEK bei der sächsischen Polizei, arbeitet schon seit einigen Jahren mit dieser Gerätschaft.
Insofern möchten wir, dass der Sächsische Landtag über die Erfahrungen mit diesem Gerät informiert wird, und das umfassend. Wir denken, dass der Taser durchaus geeignet ist, ein milderes Mittel zu sein als der Schusswaffeneinsatz; denn in aller Regel verläuft ein solcher Einsatz nicht tödlich. Er kann die Lücke zwischen Pfefferspray und dem Schusswaffeneinsatz schließen.
Insofern sehen wir in Tasern einen möglichen Baustein, den wir in der Breite der Polizei einsetzen sollten. Nichtsdestotrotz – das ist auch kein Widerspruch – fragen wir jetzt für die gesamte Polizei danach, obwohl wir das Thema in der Debatte zur Wachpolizei schon einmal angebracht haben, ohne hier vorab einen Berichtsantrag gestellt zu haben.
Wir stehen nach wie vor auf dem Standpunkt, dass die Wachpolizisten mit ihrer kurzen Ausbildung keine Pistolen tragen sollten; für sie wäre der Taser eher das Mittel der Wahl. In jedem Fall wäre es die ungefährlichere Variante für den Fall, dass sie sich rechtlich auch einmal falsch entscheiden.
Nun ja, wir wollen eben die Informationen, die vorhanden sind, an dieser Stelle noch einmal gebündelt verfügbar haben. Dann möchten wir im letzten Schritt mit Ihnen in
die Diskussion darüber einsteigen, ob Sie sich unserer Idee vielleicht anschließen können, den Taser für die ganze Polizei einzuführen.
(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Er war jetzt auch überrascht, dass es so schnell zu Ende war! Das war nicht so viel!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe zu, ich war jetzt etwas überrascht; das ging schneller als erwartet. Offensichtlich schießen zwar die Preußen nicht so schnell, aber die AfD ist mit der Einbringung von Anträgen dann doch schneller fertig als erwartet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie fängt man bei diesem Thema an? Man könnte jetzt sagen: Jedis haben Lichtschwerter, deswegen soll die sächsische Polizei jetzt Taser bekommen. Aber das wäre dem Thema dann doch nicht angemessen. Da wollen wir uns doch an das Wort von Meister Yoda halten: „Viel zu lernen du noch hast!“
Mit diesem Ansatz würde ich dann doch in den Antrag einsteigen. – Warum ich so überrascht war: Eigentlich hatte ich jetzt erwartet, dass dieser Antrag dazu dienen soll, in die öffentliche Debatte einzusteigen und deutlich zu machen, dass die AfD den Taser für die sächsische Polizei als das zentrale Instrument der Zukunft, als ein Einsatzmittel versteht. Anders wäre dieser Antrag ja nicht zu erklären gewesen; denn wenn man eine sachliche Aufarbeitung will, dann gibt es andere Instrumente, als einen solchen Antrag ins Plenum zu tragen. Für einen reinen Berichtsantrag gibt es im parlamentarischen Verfahren üblicherweise die Möglichkeit, einen Antrag an den Innenausschuss zu richten oder eine Anfrage zu stellen. Insoweit war jetzt – und dafür entschuldige ich mich – das Überraschungsmoment ganz auf meiner Seite. Aber das kann sich im weiteren Verlauf der Debatte ja noch ändern.
Allgemein zu dem Thema Taser: Wir alle wissen, dass das SEK ihn in seinem Bestand hat. Konkreter gesagt: Zehn Taser sind im Bestand der sächsischen Polizei, beim SEK. Der Einsatz ist in den Spezialeinheiten durchaus gerecht
Darüber hinaus sollte klar sein: Der Taser ist kein Spielzeug, sondern er ist ein Hilfsmittel der körperlichen Gewalt nach § 31 des Sächsischen Polizeigesetzes. Daher gibt es aus gutem Grund seit 2002 auch eine Verwaltungsvorschrift für den Einsatz von Tasern innerhalb der sächsischen Polizei.
Nun wird mit dem Antrag aber trotzdem mehr oder weniger die Zielsetzung verbunden, dieses Gerät bei der sächsischen Polizei flächendeckend einzuführen, auch bei der Wachpolizei. Ich will aus Sicht der CDU-Fraktion sagen: Der Ansatz ist grundsätzlich überdenkenswert,
aber ich glaube, dass – um die sachlichen Erwägungen und Auswertungen vorzunehmen – eine fachliche Beratung im Innenausschuss der richtige Ansatz wäre und nicht in diesem Plenum. Dabei sollte auch die Spitze der sächsischen Polizei und ihre berufsständischen Vertretungen beteiligt werden. Auch ist die Frage zu stellen, wo innerhalb der sächsischen Polizei ein solches Gerät Anwendung finden kann, denn zumindest stellen sich erhebliche Fragen und Bedenken für einen allgemeinen und pauschalen Einsatz durch alle Einsatzkräfte.
Dazu möchte ich einige Punkte ansprechen. Es geht nicht nur um die Frage der Ausbildung der Beamten. Es geht nicht nur um die Frage der Akzeptanz in der Öffentlichkeit und bei den Polizeibeamten selbst. Es geht unter anderem auch um die Frage einer medizinischen Nachbetreuung im Falle einer Einsatzsituation. Es geht um die Frage der Einschränkung der Einsatzfähigkeit, beispielsweise bei Alkohol- und Drogenkonsum, aber auch um die Frage, ob und inwieweit Herzkranke oder Schwangere durch einen solchen Einsatz gesundheitlich in Mitleidenschaft gezogen werden können. Es geht um die Frage der Körperbekleidung, um das Thema brennbare Flüssigkeiten und Ähnliches.
Nicht zu Unrecht gab es auch in der Anhörung entsprechende Hinweise von der Polizei. Diese Hinweise sind nicht unberechtigt. Ich will es an einem Beispiel aus einem anderen Land festmachen, nämlich den Vereinigten Staaten von Amerika, insbesondere dem Staat New York. In der New Yorker Polizei gibt es den Taser im Einsatz, allerdings nicht für alle Polizeibereiche. Er kommt nur für die Notfalleinheiten der New Yorker Polizei zum Einsatz, eine ähnliche Kompetenzsituation wie in den SEKEinheiten der sächsischen Polizei. Die betreffenden Polizisten werden umfänglich und speziell für den Einsatz des Tasers ausgebildet.
Zahlreiche technische Aspekte sind im Übrigen mit dem Tasereinsatz ebenfalls zu klären: Da gibt es nicht nur die Frage der Distanzbeschränkung auf zehn Meter, sondern da gibt es auch die Frage der Entflammbarkeit von Kleidung, die Zulässigkeitsregelung, aber insbesondere auch die Beschränkung der Schussfolge. Im Regelfall haben die Taser eine Einmalschussfolge; Sie wissen, aus dem
Gerät kommen Kabel mit Widerhaken heraus. Mittlerweile gibt es Geräte, die maximal eine Dreifachschussfolge vorsehen, sie sind allerdings ebenfalls mit fachlichen Bedenken versehen.
Speziell zu Ihrem Antrag, denn er beinhaltet ja noch einige Fragestellungen mehr: Die von Ihnen gestellten Fragen haben beispielsweise bei mir zu der Frage geführt: Was genau bezwecken Sie eigentlich mit der Frage, wie oft in den Fällen, in denen ein Taser zum Einsatz kam, auch ein Pistolengebrauch gerechtfertigt gewesen wäre? Eine solche Frage zeigt mir eigentlich, dass Sie zumindest den Kern der Diskussion, die aus meiner Sicht zu führen ist, überhaupt nicht erfasst haben. Der Taser dient nämlich gerade dazu, den Einsatz der schwerwiegenderen Maßnahme, nämlich den Schusswaffengebrauch, zu verhindern.
Ich gebe auch zu, dass ich das bei den Fragen 10 und 11 ebenfalls nicht verstanden habe. Was bezwecken Sie mit dem Vergleich der Anschaffungskosten von Tasern und Schusswaffen für den gesamten Polizeivollzugsdienst oder mit dem Kostenvergleich von Tasern für alle bzw. nur für die Streifenwagen?
Der Taser kann – deswegen ist dieser Vergleich in sich für mich nicht schlüssig – die Dienstwaffe im Kern abschließend nicht ersetzen. Er ist allenfalls ein ergänzendes Hilfsmittel der körperlichen Gewalt. Mit Ihren Vergleichszahlen lassen Sie zumindest die Fragestellung zu, ob Ihnen tatsächlich daran gelegen ist, jedem Polizeibeamten mit einem Taser auszustatten und eine Schusswaffe – natürlich etwas pointiert – ins Handschuhfach des Streifenwagens zu legen und nach Bedarf herauszunehmen. Denn Sie reden davon, eine Schusswaffe pro Streifenwagen und den Beamten den Taser an die Seite zu geben. Abgesehen davon, dass es in der Folge in Sachen Eigensicherungsmaßnahme/Schusswaffensicherung auch eine Frage ist, wer denn zum Schluss diese Schusswaffe tatsächlich benutzt hat. Da bleiben in der Tat einige Fragestellungen offen.
Zusammengefasst – das muss Sie jetzt nicht überraschen –: Wir werden den Antrag ablehnen. Nicht, dass wir es nicht für wert befinden würden, diese Diskussion sachlich zu führen, und zwar in dem zuständigen Gremium des Innenausschusses, in das im Übrigen ein solcher Antrag auch hingehört hätte –, um wieder an den Anfang meiner Ausführungen zu kommen. Der Antrag enthält in der Tat Aspekte über Einsätze oder Möglichkeiten polizeilicher Hilfsmittel. Wir befinden uns in der Koalition derzeit intensiv in der Diskussion, welche Möglichkeiten bestehen. Das ist nämlich nicht nur eine Frage Ihres Antrages. Auch wir sind im Gespräch mit den Gewerkschaften. Da ist neben dem Taser und der Frage, wie weit und unter welchen Maßgaben man so ein Mittel einsetzen kann, auch die Body-Cam ein weiteres Thema, über das wir zu reden haben.
Letzten Endes geht es neben der Diskussion – und das ist entscheidend – über die Prüfung möglicher Hilfsmittel der körperlichen Gewalt für die sächsische Polizei auch um weitere Fragestellungen, wie zum Beispiel die der möglichen Eingriffsbefugnisse nach Polizeigesetz.
Weil nicht der Eindruck entstehen soll, dass wir an der Stelle nichts tun, will ich deutlich machen, dass wir in Bezug auf das Anti-Terror-Paket I und II auch in diesem Jahr schon erhebliche Anschaffungen im Bereich der sächsischen Polizei getätigt haben. Dazu gehört nicht nur die Körperschutzausstattung des Helmes, sondern dazu gehören auch Schutzwesten der Klasse 4. Dazu gehört auch die Beschaffung neuer Dienstwaffen und auch Langwaffen, um sich auf diese Herausforderungen einzustellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag ist aus unserer Sicht das ungeeignete Mittel, die erforderliche sachliche Diskussion, die vor einer solchen Entscheidung liegen müsste, zu führen. Insoweit werden wir den Antrag heute ablehnen.