(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE – Lachen und allgemeine Unruhe – Zurufe von der CDU und der AfD)
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Als Ausschussvorsitzende muss ich hierzu kurz Stellung nehmen: Das Ausschussprotokoll ist kein Wortprotokoll.
Es wurde abgesprochen, dass es nur den Inhalt gibt, dass die Änderungen, die in der Beschlussvorlage enthalten sind, dort aufgenommen werden. Dadurch, dass wir das diskutiert haben, aber keine Änderung vorgenommen wurde, steht das nicht im Protokoll. – Danke.
Meine Damen und Herren, ich schlage allen Mitgliedern des Petitionsausschusses vor, diesen Sachverhalt in der nächsten Sitzung zu besprechen, denn das können wir hier jetzt nicht klären.
Ich sehe keine Wortmeldung mehr aus den Reihen der Fraktionen. Rein vorsorglich frage ich die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht zu diesem Sachgegenstand? – Das ist nicht der Fall, Herr Staatsminister Schmidt. Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie noch darauf hinweisen, dass zu verschiedenen Beschlussempfehlungen einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet haben. Die Information, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlungen dies betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor.
Nun hatten wir ja eben ein spannendes Manöver, eine Aussprache zu 0600248/3. Es wurde dazu Stellung genommen. Einen Antrag habe ich nicht gehört. Deswegen rein vorsorglich, Herr Lippmann: Sie sind geübt in der Sache, Sie stellen einen Antrag?
Vielen Dank, Herr Präsident, nicht der Passagierschein A 38; sondern ich würde gern die Einzelabstimmung der sachgegenständlichen Petitionen, die gerade behandelt wurden, beantragen.
Wer also dafür ist, dass der Beschlussempfehlung zugestimmt werden sollte, hebe jetzt die Hand. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ohne Stimmenthaltungen, aber aufgrund zahlreicher Gegenstimmen hat der Antrag nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.
Im Übrigen stelle ich gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung hiermit zu den weiteren, noch nicht einzeln abgestimmten Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im
Gemäß § 73 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfolgt die Abstimmung im Plenum ohne Aussprache. Ich stelle die Drucksache 6/4471 damit zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ohne Stimmenthaltungen und bei zahlreichen Gegenstimmen ist der Drucksache dennoch zugestimmt worden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten für meine Fraktion abgeben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus der Sicht meiner Fraktion stehen handfeste Anzeichen einer missbräuchlichen Strafverfolgung im Raum. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat gegen fünf Vertreterinnen und Vertreter des Aktionsnetzwerkes „Leipzig nimmt Platz“, die im Januar 2015 bei einer Pressekonferenz zum zivilgesellschaftlichen Protest gegen Legida aufgefordert hatten, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Drei Ermittlungsverfahren wurden unverzüglich, das gegen die Bundestagsabgeordnete Monika Lazar kürzlich nach § 153 Strafprozessordnung eingestellt.
Lediglich das Verfahren gegen Juliane Nagel wird mit Eifer fortgesetzt. Der Vorwurf lautet, sie habe gefordert, Legida zu blockieren und damit öffentlich zu Straftaten aufgerufen. Die Mehrheit im Immunitätsausschuss aus CDU, SPD und AfD hat dagegen votiert, die Staatsanwaltschaft zu hören. Dabei wird selbst im Bericht des Ausschusses davon gesprochen, dass Indizien für eine willkürliche Strafverfolgung vorgetragen worden sind, die der Ausschussmehrheit allerdings nicht ausreichen. So bleibt unklar, worin das besondere Verfolgungsinteresse gegen Juliane Nagel bestehen soll.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Leitsatz zum Urteil im Verfahren gegen Ronald Pofalla vom 17. Dezember 2001 festgestellt – ich zitiere –: „Der einzelne Abgeordnete hat einen Anspruch darauf, dass sich das Parlament bei der Entscheidung über die Aufhebung der Immunität nicht, den repräsentativen Status des Abgeord
Der Vorwurf gegen Juliane Nagel ist haltlos, die Maßnahmen sind unverhältnismäßig. Die alleinige Verfolgung der linken Abgeordneten deutet auf ein politisches Motiv hin. Es bleibt der Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig vor allem gegen eine missliebige Abgeordnete vorgeht und damit jene Staatsanwaltschaft, in deren Zuständigkeitsbereich Juliane Nagel ihren Direktwahlkreis hat.
Das ist kein guter Tag für das Parlament. Es sollte nachdenklich machen, dass zivilgesellschaftlich Engagierte, die sich rechten Umtrieben entgegenstellen, in Sachsen immer wieder kriminalisiert und verfolgt werden.
Während öffentlich gehetzt wird, Rassismus zur Schau getragen werden darf und Menschen gegeneinander ausgespielt werden, werden vor allem Menschen verfolgt, die sich gegen geistige Brandstiftung stellen.
Immunitätsangelegenheiten geben nicht zuletzt zum Schutz des betroffenen Abgeordneten klare Regelungen. Die Immunität gegenüber der Strafverfolgung ist in der Regel bei mutmaßlichen Straftaten von Abgeordneten aufzuheben. Denn Abgeordnete sind nach sächsischem wie insgesamt nach deutschem Recht keine privilegierten Bürger einer besonderen Klasse. Die Immunität der Abgeordneten soll lediglich verhindern, dass sie aus politischen Gründen in besonderer Weise einer Strafverfolgung unterzogen und damit gehindert werden, ihre parlamentarische Arbeit in geordneter Form erledigen zu können.