Protocol of the Session on February 4, 2016

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es sind hier verschiedene Dinge angesprochen worden. Wenn ich jetzt auf all das eingehen müsste, dann würde ich wahrscheinlich zwei Stunden reden.

Aber, Frau Schubert, ich möchte kurz zwei Dinge aufnehmen, die Sie kritisiert haben: Es ging zunächst einmal darum, dass Sie mir vorgeworfen haben, dass ich Ihnen zum Jahresabschluss der Porzellanmanufaktur nicht die exakten Zahlen geben konnte. Ich habe genau begründet, warum das so ist.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Weil es noch nicht veröffentlicht wurde!)

Ja, genau, Herr Scheel; Sie helfen mir dabei. Solange dieser noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, kann ich ihn Ihnen nicht geben.

(Weitere Zurufe des Abg. Sebastian Scheel, DIE LINKE)

Herr Scheel, Sie können gern nachher wieder reden.

Ich glaube, ich habe sehr deutlich erläutert, dass die offiziellen Zahlen erst dann vorliegen, wenn sie im Bundesanzeiger veröffentlicht sind. Solange sie nicht veröffentlicht sind, sind es Zahlen, die ich Ihnen zwar nennen kann – ich habe sie auch genannt –, aber sie sind noch keine offiziellen Zahlen.

Das Zweite, das Sie angesprochen haben, ist die Strategie. Sie können gern hier im Parlament über die Strategie unserer Unternehmen diskutieren. Ich werde mich an dieser Diskussion nicht beteiligen; denn wenn es etwas für die Konkurrenz Interessantes gibt, dann ist es natürlich besonders interessant, die Interna einer Strategie kennenzulernen.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Meinen Sie auch die Ausschusssitzungen?)

Das Thema Beteiligungscontrolling und Beteiligungsbericht haben wir in diesem Haus bereits mehrfach erläutert. Deshalb kann ich zu diesem Antrag nur sagen: Alter Wein in neuen Schläuchen.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Aussprache im Plenum vom 17. Dezember 2013. Ich habe mir das Protokoll vorhin noch einmal durchgelesen. Es war eine sehr lebhafte Diskussion. Damals hieß der Antrag der

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – ich zitiere –: „Transparenz über Nebenhaushalte herstellen und Budgetrecht des Landtages stärken“. In der Aussprache habe ich Ihnen mitgeteilt, dass das SMF jährliche Beteiligungsübersichten im Internet veröffentlicht.

Seit Februar 2014 werden nun diese Informationen zu den staatlichen Beteiligungen im Internet komprimiert zusammengestellt und jährlich nach der Publikation der festgestellten Jahres- und Konzernabschlüsse aktualisiert. Dieses Verfahren hat sich meines Erachtens in den letzten beiden Jahren bewährt.

Im Juli des vergangenen Jahres hat die Staatsregierung zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – ich zitiere – „Sächsische Unternehmen gut aufstellen, Transparenz über Unternehmen und Nebenhaushalte des Freistaates herstellen und Budgethoheit sichern“ schriftlich ausführlich Stellung genommen. Der nun vorliegende Antrag spiegelt den letztjährigen Antrag im Kern wieder, ohne auf die Argumente der Staatsregierung einzugehen.

(Zuruf von den GRÜNEN: Sie gehen auch nicht auf die Argumente ein!)

Denn was Sie fordern, ist gesetzliches Leitbild und wird auch so gelebt. Die regelmäßige Berichterstattung über die Beteiligung des Freistaates ist transparent. Ihr Vorwurf geht fehl, dass der Freistaat nicht hinreichend das staatliche Interesse für die Beteiligung an Unternehmen im Sinne des § 65 der Sächsischen Haushaltsordnung darlegen würde. Die Beteiligungsverwaltung meines Hauses prüft jedes Jahr, und zwar in Abstimmung mit den Fachressorts, das Bestehen des wichtigen Interesses. Die Prüfungsvermerke, die im Zusammenhang mit den Jahresabschlüssen des Beteiligungsunternehmens stehen, sind dem Sächsischen Rechnungshof, auf dessen Prüfung Sie in der Antragsbegründung verweisen, vorgelegt worden. Eine über § 65 SHO hinausgehende Kodifizierung hat keinen Mehrwert.

Die Ziele und Strategien können bei einem so vielfältigen Beteiligungsportfolio nicht einheitlich festgelegt werden. Welchen Sinn soll es denn haben, Verkehrsunternehmen wie die Flughäfen Leipzig-Halle oder Dresden denselben Kennziffern wie ein Unternehmen im Kreditwesen, beispielsweise die SAB, zu unterwerfen? Ich kann hierin keinen Sinn erkennen.

Des Weiteren beleuchten Sie die Entsendung der Mitglieder in die Verwaltungs- und Aufsichtsräte der Beteiligungsunternehmen. Hierzu enthält § 65 SHO grundlegende Ausführungen. Der Einfluss des Freistaates auf die Unternehmenssteuerung wird durch die Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gewahrt. Dabei ist es üblich und auch sinnvoll, dass die Aufsichtsräte nicht allein aus der Verwaltung kommen, sondern auch externe Mitglieder bestellt werden. Die Sachkunde und die Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder sind wichtig, selbstverständlich. Deshalb werden durch die Beteiligungsverwaltung auch Fortbildungsveranstaltungen für die Aufsichtsratsmitglie

der organisiert, die spezifische Themen abdecken. Ich erinnere nur an das EU-Beihilferecht, das ja insbesondere für die Unternehmen wichtig ist, an denen wir eine Beteiligung halten.

Aus der Begründung Ihres Antrags wird deutlich, dass der Hintergrund aus Medienberichten zum Jahresabschluss 2014 der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meißen herrührt. Ich möchte diese Medienberichte heute nicht kommentieren. Allerdings geht Ihr Antrag an der Problemstellung vorbei. Die Herausforderungen der Manufaktur sind hinlänglich beschrieben worden und dahin gehend auch nicht mit einer anderen Beteiligung vergleichbar. Die Strategie ist vorgegeben, die Strategiepräzisierung für die Porzellanmanufaktur Meißen ist Aufgabe der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrates. Eine von Ihnen geforderte übergreifende, allgemein verbindliche Strategie des Freistaates ohne Blick auf das einzelne Unternehmen kann für diesen Diskurs keinen Beitrag leisten.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Bewusstes Missverständnis! – Zuruf von den GRÜNEN: Das steht hier gar nicht drin!)

Abschließend möchte ich noch einmal betonen: Auf den Internetseiten des Finanzministeriums werden Beteiligungsübersichten für die Jahre ab 2010 eingestellt, die über den Inhalt der früheren Beteiligungsberichte sogar hinausgehen. Ich kann Sie nur ermutigen, sich die verlinkten Jahres- und Konzernabschlüsse in den Beteiligungsübersichten einmal anzusehen. Alles, was Sie fordern, ist dort bereits enthalten: Angaben zum Unternehmensgegenstand, Auflistung der Organe und ihrer Mitglieder und auch die wesentlichen Geschäftszahlen auf der Basis der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz des Unternehmens.

Über den Lagebericht wird auch ein Ausblick auf die künftige Unternehmensentwicklung einschließlich der Chancen und Risiken gegeben, wie dies auch gesetzlich gemäß § 289 Handelsgesetzbuch gefordert wird. Mit der regelmäßigen Aktualisierung der Beteiligungsübersicht ist es Ihnen deshalb möglich, sich umfassend über die Beteiligungen des Freistaates Sachsen zu informieren. Für den Antrag sehe ich somit keine Erforderlichkeit – dies auch vor dem Hintergrund der transparenten Informationspolitik zu den Beteiligungen des Freistaates im Haushalts- und Finanzausschuss.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag lässt erkennen, dass die moderne, aktuelle und auch kostengünstige Veröffentlichung der Beteiligungsübersichten im Internet noch nicht allseits bekannt ist. Die Staatsregierung ist allerdings aufgeschlossen, ihren Service und ihre Informationsmöglichkeiten auszubauen. Wir werden deshalb parallel zur Veröffentlichung im Internet auch einen Beteiligungsbericht als Druckexemplar dem Haushalts- und Finanzausschuss zuleiten. Ich weise allerdings vorsorglich darauf hin, dass es sich hierbei um mindestens zwei große DIN-A4-Ordner handeln wird. Dieser Bericht kann dann jedoch nur so aktuell sein, wie es der jeweilige Stichtag erlaubt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Das Schlusswort hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es wird gehalten von Frau Abg. Schubert. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte hat die Daseinsberechtigung unseres Antrags sehr deutlich bestätigt. Die regelmäßige Berichterstattung ist Voraussetzung für eine sachkundige Entscheidung des Parlaments über Zuschüsse, Kapitalerhöhungen und Ähnliches hinsichtlich ihrer Beteiligung.

Wir GRÜNEN fordern ausdrücklich die jährliche Veröffentlichung eines qualifizierten und aussagekräftigen staatlichen Beteiligungsberichts. Ich habe mich über die Zusage gefreut, dass wir die DIN-A4-Ordner mit dem gedruckten Material bekommen werden. Wie Sie mich kennen, wissen Sie, dass ich diese auch sehr gründlich durcharbeiten werde. Dann habe ich bestimmt auch wieder weitergehende Fragen.

Ich meine, dass die Debatte, die wir heute geführt haben, wichtig gewesen ist. Ich möchte noch einmal für Zustimmung zu dem Antrag werben. Ich freue mich, wenn wir dann die gedruckten Beteiligungsberichte vorliegen haben, auf eine erneute und weiterführende Debatte.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 6/3982 zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür hat der Antrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.

Meine Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 12

Fragestunde

Drucksache 6/4027

Meine Damen und Herren! Es gibt fünf Fragen von verschiedenen Abgeordneten. Diese Fragen werden durch die Staatsregierung schriftlich beantwortet, sodass ich Sie

um Verständnis bitte, wenn ich auf die weiteren Formalitäten – was alles zu diesem Tagesordnungspunkt sonst ausgeführt wird – jetzt nicht eingehe.

Schriftliche Beantwortung der Fragen

Datengrundlage des Abschlussberichts der Fachkommission zur Evaluierung der Polizei des Freistaates Sachsen (Frage Nr. 1)

Fragen an die Staatsregierung:

1. Inwieweit treffen die Berichte zu, wonach mindestens 93 000 Vorgänge, die von der sächsischen Polizei im Jahr 2014 bearbeitet wurden, in den der Fachkommission zur Verfügung gestellten Datensätzen aus welchen Gründen nicht enthalten waren und deshalb bei der Personalbedarfsberechnung nicht berücksichtigt wurden?

2. Welche Konsequenzen zieht das Innenministerium aus diesen Vorwürfen, insbesondere inwieweit ist eine Überarbeitung des Abschlussberichts geplant?

Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Sächsische Landtag fasste in seiner Sitzung am 12. März 2015 den Beschluss, die Staatsregierung zu beauftragen, die Polizei des Freistaates Sachsen hinsichtlich ihrer Aufgaben sowie ihrer Personal- und Sachausstattung umfassend zu evalu

ieren und zu diesem Zweck eine Fachkommission einzurichten. Die Staatsregierung hat im Rahmen der Kabinettssitzung am 12. Mai 2015 die Fachkommission förmlich eingerichtet und das Sächsische Staatsministerium des Innern beauftragt, die entsprechenden Mitglieder in die Fachkommission zu berufen sowie dem Kabinett über die erreichten Ergebnisse der Fachkommission bis zum 31. Dezember 2015 zu berichten.

Bei der Fachkommission handelt es sich um ein im Auftrag des Sächsischen Landtages arbeitendes und von der Sächsischen Staatsregierung unabhängiges Gremium. Aussagen zur inhaltlichen Arbeit der Fachkommission können allenfalls durch die Fachkommission getroffen werden. Vor diesem Hintergrund liegen der Staatsregierung die Erkenntnisse aus dem Abschlussbericht der Fachkommission vom 14. Dezember 2015 vor. Fragen unter anderem zu Datengrundlagen können dementsprechend auch nur durch die Mitglieder der Fachkommission beantwortet werden.

Derzeit ist vorgesehen, dass der Vorsitzende der Fachkommission im Rahmen einer Sitzung des Innenaus

schusses am 3. März 2016 zur Arbeit der Fachkommission berichtet. Für den 12. Mai 2016 ist zudem eine Sachverständigenanhörung zur einschlägigen Thematik avisiert (siehe Drucksache 6/3932). Letztlich ist es Angelegenheit des Auftraggebers, also des Sächsischen Landtags, über die vorgelegten Ergebnisse der Fachkommission zu befinden und entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen.

Neonazis in Untersuchungshaft (Frage Nr. 2)