Protocol of the Session on February 3, 2016

bungen, aber eben auch Fragen der Vergütung, die – und auch das haben wir bereits am Montag bei der GEW diskutiert – die Tarifparteien auszuhandeln haben.

Nun speziell und in aller Kürze zu Ihren Punkten: Zwei Punkte im Antrag – 1 und 5 – werden bereits durch das SMK bzw. die SBAs umgesetzt. Zu Punkt 6: Ja, es gab im vergangenen Jahr einen Versuch, Förderschullehrer in Leipzig nicht einzustellen, um so einen möglichen Lenkungsmechanismus zu erproben, Bedarfsregionen besser zu bedienen. Zugegeben, es hat nicht funktioniert. Dieses Verfahren ist aber auch nicht übliche sächsische Praxis.

Zu Punkt 7: Er ist insofern unrealistisch – Sie fordern, keine geeignete Bewerber zurückzustellen und nur befristet einzustellen–, als dass sich eben viel mehr Gymnasiallehrkräfte bewerben, als es Stellen gibt. Da diese aber nicht bereit sind – unter Berücksichtigung der verhandelten Tarife –, befristet in andere Schularten zu gehen, müssen sie zurückgestellt werden. Im Übrigen werden alle Lehrer, mit Ausnahme DaZ und im Programm „Unterrichtversorgung“, unbefristet eingestellt.

Fragen der Eingruppierung – siehe Punkte 8 und 9 – sind ohne Zustimmung der Tarifparteien nicht möglich – ich verweise auf die Tarifbindung des Freistaates Sachsen –; auch das dürfte bekannt sein.

An dieser Stelle möchte ich auf die zum 01.08.2017 zu erfolgende Anhebung aller Stellen in der Mittelschule auf die EG 13 und die abgesenkte Bewährungszeit von sieben auf vier Jahre in der Schulart Mittelschule hinweisen. Weiter verweise ich auf das Sachsenstipendium als Anreiz für angehende Lehrkräfte.

Zuletzt möchte ich auf das noch in diesem Jahr auszuverhandelnde und zu beschließende Schulgesetz verweisen, in dem die Mitwirkung in allen Schularten einen festen Platz einnehmen wird. Dieser Diskussion möchte ich hier nicht vorgreifen. Wir werden uns noch sehr intensiv mit den Inhalten in diesem Hohen Hause beschäftigen.

Sie sehen, es bedarf Ihres Antrages nicht. Wir werden demzufolge diesen Antrag ablehnen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 17

Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen

Sammeldrucksache –

Drucksache 6/4026

Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatterinnen oder Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Frau Abg. Wilke, bitte.

(Christian Piwarz, CDU: Hat hier jeder einen Schuss frei oder was?)

Ich bin zwar keine Berichterstatterin, aber wir haben eine abweichende Meinung.

(Lachen bei der CDU – Christian Piwarz, CDU: Sie sind keine Berichterstatterin, also weg vom Pult! – Zuruf von der AfD)

Bitte? – Zur abweichenden Meinung darf ich nicht sprechen?

(Zurufe von der CDU)

Einen kleinen Moment, bitte.

(Zurufe von der CDU)

Ich hatte gefragt, ob eine der Berichterstatterinnen oder Berichterstatter das Wort wünscht. Sie sind keine Berichterstatterin.

Nein. Wir haben eine – –

Dann darf ich Ihnen die Empfehlung geben: Wenn wir die Abstimmung festgestellt haben, können Sie gern noch eine Erklärung zu Ihrem Abstimmungsverhalten abgeben.

Bitte.

(Zuruf von der CDU: Was ist denn das?)

Meine Damen und Herren!

(Unruhe im Saal)

Meine Damen und Herren, es ist heute wirklich ein sehr bemerkenswerter Tag.

(Allgemeine Heiterkeit – Christian Piwarz, CDU: Wir wollen auch noch mal!)

Ich stelle nun im Weiteren fest, dass es keinen Aussprachebedarf gibt.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Doch, bei der CDU!)

Meine Damen und Herren, ich darf Sie darauf hinweisen, dass zu verschiedenen Beschlussempfehlungen einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet haben.

(Unruhe im Saal)

Die Informationen – –

(Anhaltende Unruhe im Saal)

Soll ich einfach mal vom Platz gehen, dass Sie sich erst einmal zu Ende unterhalten können, und dann trete ich wieder ein in die Sitzung? Das könnte zu einer Verlängerung unseres Tagesablaufes führen. Meine Damen und Herren! Ich denke Sie helfen mir und ich helfe Ihnen, wenn wir das jetzt zügig zu Ende bringen.

(Beifall bei der CDU, der AfD und des Abg. Jörg Vieweg, SPD)

Die Information, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlung dies betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor, meine Damen und Herren. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassung einzelner Fraktionen fest.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Jetzt kommt der Auftritt!)

Frau Wilke, jetzt müssten Sie schon längst ein Zeichen gegeben haben. Bitte.

(Zuruf des Abg. Christian Piwarz, CDU)

Sehr geehrtes Präsidium! Liebe Kollegen! Zur Petition 5639 zum Rundfunkbeitrag für eine Gartenlaube haben wir beantragt, dem Petenten zu folgen und dies zu Protokoll zu nehmen. Das will ich hier begründen.

Zunächst: Worum geht es hier in der Sache? Vereinfacht dargestellt, betrachtet der Beschwerdeführer seine Datsche nicht als Wohnung, obwohl sie kein Bau nach § 3 des Bundeskleingartengesetzes ist, also offenbar zum Schlafen und Wohnen geeignet ist.

(Martin Modschiedler, CDU: Besprechen wir jetzt jede Petition, oder was? – Ines Springer, CDU: Das geht nicht!)

Damit ist die Beitragspflicht nach § 2 Abs.1 des geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrages gegeben.

(Patrick Schreiber, CDU: Das hat schon dem Petitionsausschuss vorgelegen!)

Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Vertrages reicht die reine und unkonditionierte Bewohnbarkeit aus, um eine Beitragspflicht zu begründen. Da aber der Petent als gesetzestreuer Bürger vor der Neuregelung für die Sommermonate sein Radio in der Datsche angemeldet und entsprechende Gebühren bezahlt hatte, meint nun der Beitragsservice,

(Unruhe im Saal)

ihm eine Vorzugsbehandlung einräumen zu können. Man erlässt ihm also den Beitrag für das Winterhalbjahr.

Das ist zwar für den Betroffenen ein Vorteil, aber vom Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht gedeckt. Dieser Bescheid ist also willkürlich und ein Verstoß gegen die Bindung des Beitragsservices an das Gesetz.