Protocol of the Session on December 17, 2015

Nun, Herr Ulbig, ich gebe Ihnen in einer Sache Recht: Grenzüberschreitende Kriminalität und insbesondere Diebstähle von Fahrzeugen sind ein großes Problem für die Menschen in unserem Land und ganz besonders an der Grenze. Es sollte uns dabei nachdenklich stimmen, dass Görlitz inzwischen die deutsche Hochburg der Autodiebe geworden ist und für die Bundesbürger im vergangenen Jahr ein Schaden in Höhe von 474 Millionen Euro durch gestohlene Fahrzeuge, die hauptsächlich nach Osten gebracht wurden, entstanden ist.

Sie kennen die Meinung der AfD zu diesem Thema: dass dies wirkungsvoll nur durch Grenzkontrollen, mehr Personal und bessere Technik für die Polizei zurückgedrängt werden kann. Die Auswertung der Daten aus den ersten zwei Jahren, in denen die Kennzeichen-Scanner im Einsatz waren, bestätigen diese Ansicht. Wir können ergebnisoffen darüber diskutieren, ob die Scanner ein Bestandteil einer zu verbessernden technischen Ausstat

tung der Polizei sein sollten. Eins müssen Sie aber zugeben, Herr Ulbig: Ohne Grenzkontrollen und deutlich mehr Personal für die Polizei werden Sie das Problem der Autodiebstähle nicht in den Griff bekommen, auch wenn Sie fünf, zehn oder zwanzig neue Kennzeichen-Scanner anschaffen.

Betrachten wir die Erfolgsbilanz der automatisierten Kennzeichenerkennungssysteme aber jetzt einmal etwas genauer: 150 000 Euro haben die sechs Geräte gekostet. Hauptsächlich wurden damit Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz festgestellt. Als effektives Mittel zur Aufdeckung und Aufklärung von Kfz-Diebstählen haben sich die Kennzeichen-Scanner dagegen nicht erwiesen. Letztes Jahr konnten gerade einmal vier Fälle von besonders schwerem Kfz-Diebstahl auf diese Weise aufgedeckt werden, und auch 2013 war die Erfolgsquote keineswegs überzeugend.

Wenn durch die Scanner also nun nur wenige gestohlene Fahrzeuge gefunden werden konnten und hauptsächlich Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz entdeckt wurden, so erscheint dies problematisch und wenig verhältnismäßig. Ich frage mich zudem, ob es möglich ist, nach der Feststellung eines Treffers das Fahrzeug schnell genug zum Anhalten zu bringen. Wenn dies nicht gelingt, helfen die Scanner bei der Verfolgung der Straftaten nur wenig weiter. Es ist zudem zu prüfen, wie aktuell die abgeglichenen Daten des Kennzeichenerkennungssystems sein können. Nur wenn die Kennzeichen gestohlener Fahrzeuge dort sofort erfasst sind, können die Scanner einen Diebstahl aufdecken.

Gerade für die Grenzregion oder meine Heimatstadt Görlitz stelle ich mir das schwierig vor: Wenn dort ein Fahrzeug gestohlen und direkt nach der Tat über die Grenze gebracht wird, kann ein Kennzeichen-Scanner dagegen nichts ausrichten, weil der Diebstahl mit hoher Wahrscheinlichkeit zu dem Zeitpunkt, wo der Täter über die Autobahn rast, noch nicht einmal gemeldet wurde.

Wenn diese Bedenken, die ich eben vorgetragen habe, nicht ausgeräumt werden können, sollten wir die automatisierten Kennzeichenerkennungssysteme besser wieder abschaffen und das Steuergeld der Bürger für wirklich wirkungsvolle Maßnahmen einsetzen, um etwas für ihre Sicherheit zu tun. Denn an einem besteht leider kein Zweifel: Die grenzüberschreitende Kriminalität wächst. Von 2013 auf 2014 stieg sie laut sächsischer Kriminalstatistik um fast 11 %. Dagegen müssen wir etwas unternehmen, aber eben auch das Richtige!

Verehrter Herr Innenminister, ich habe es vor einem Jahr bereits gesagt und ich werde es heute gern noch einmal tun – und manchmal hilft ja ständiges Reden, wie wir beim Stellenbedarf bei der Polizei sehen –: Dieser Bericht ist ein Witz! Sie könnten ihn auch weggelassen, so wenig wie da drinsteht. – Gut, Die LINKE würde dann wieder einen Antrag schreiben, dass Sie den Bericht vorlegen sollen – aber egal.

Es gibt im sächsischen Polizeirecht prozedurale Regelungen zur Sicherung rechtsstaatlicher Standards, die gut gedacht sind. Mit den Unterrichtungspflichten an den Landtag für alle Fälle automatisierter Kennzeichenerfassung, für Datenerhebung mit besonderen Mitteln, für Wohnraumüberwachungsmaßnahmen und für Zuverlässigkeitsüberprüfungen hat Sachsen – anders als viele andere Bundesländer – Regelungen, die es dem Gesetzgeber ermöglichen, sich über die verdeckten oder besonders schweren Eingriffe der Polizei in die Grundrechte sächsischer Bürgerinnen und Bürger zu informieren. Es heißt dazu im Gesetz eindeutig: „Der Staatsminister des Innern erstattet dem Landtag jährlich Bericht.“

Diese Berichtspflicht enthält einen Hauch von Evaluation, von Transparenz und Kontrolle. Ein Hauch deshalb, weil der Innenminister mit diesem uns vorgelegten lächerlichen Bericht der Idee, die hinter einer solchen Regelung steht, nicht im Ansatz gerecht wird.

Ich mache das mal am Beispiel der automatisierten Kennzeichenerkennung deutlich. Uns wurde mitgeteilt, dass es 379 Einsätze und im Rahmen dieser Einsätze 258 Echttreffer gab. Können Sie dieser Information entnehmen, worum es geht? Wie oft war die Polizei mit dem Kennzeichenscanner weswegen unterwegs, und was hat sie ermittelt? Das geht aus diesem Bericht nicht hervor. Die spannende Frage ist doch: Hat die Polizei geklaute Autos gefunden? Dafür ist dieses Instrument doch eingeführt worden!

Um Antworten auf diese Fragen zu bekommen, müssen wir Abgeordnete zusätzlich fragen – per Kleiner Anfrage oder im Ausschuss –, und das wird dem Gedanken der Berichtspflicht in keinster Weise gerecht. In diesem Jahr war ein Blick in die „Sächsische Zeitung“ aufschlussreich. Der Ausgabe am 07.12.2015 konnten wir entnehmen, dass der in 258 Fällen ausgelöste Alarm nicht zur Aufklärung schwerer Straftaten führte. Die Hälfte der sogenannten Treffer betrafen Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. In 57 Fällen handelte es sich um gestohlene oder abhandengekommene Kennzeichen – nicht Autos wohlgemerkt!. 64 Treffer betrafen zu Fahndung ausgeschriebene Personen. In einem einzigen Fall wurde durch eine Kontrolle ein Diebstahl aufgeklärt!

Sehr geehrter Herr Innenminister, liebe CDU, ich weiß, Sie halten nicht viel von transparentem Handeln der Staatsregierung oder von der Kontrollfähigkeit dieses Parlaments, aber es gibt noch einen weiteren Grund für diese Regelungen, der sie vielleicht überzeugt, dieser Berichtspflicht gründlicher und umfassender nachzukommen, als Sie es bisher tun: Vergleicht man die Polizei(aufgaben)gesetze aller Bundesländer, stellt man fest, dass es gerade die ostdeutschen Bundesländer sind, die Berichtspflichten gegenüber dem Parlament regeln. Offensichtlich trauten die Vertreterinnen und Vertreter des Volkes bei der Verabschiedung ihrer Polizeigesetze ihrer Polizei weniger als die Parlamentarier der alten Bundesländer. Gerade bei verdeckter Polizeibeobachtung und verdeckter Datenerhebung waren die ehemaligen Bürge

rinnen und Bürger der DDR misstrauisch und vorsichtig – zu Recht, wie ich finde.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD, es sind die von Ihnen geforderten Berichtspflichten, denen die Staatsregierung nicht nachkommt. Ich finde, auch Sie sollten diese einfordern – dort, wo sie gesetzlich geregelt sind, und dort, wo sie für unsere Arbeit erforderlich sind. Wir GRÜNEN fordern dies regelmäßig, sei es durch Kleine Anfragen oder durch entsprechende Anträge. Besser für uns, für die Staatsregierung, aber insbesondere für die Grundrechte der sächsischen Bürgerinnen und Bürger wäre eine ernst genommene ständige Evaluation unserer Eingriffsregelungen statt solcher Pseudoberichte.

Nicht zuletzt machen uns die Informationen – der „Sächsischen Zeitung“ wohlgemerkt, nicht Ihre, Herr Innenminister – eines deutlich: Das teure Polizeispielzeug „Kennzeichenscanner“ hilft nicht bei der Aufklärung schwerer Kriminalität. Vielleicht ist das der Grund, warum Sie dem Parlament keine weiteren Einzelheiten zu den Ergebnissen des Einsatzes dieses Spielzeuges mitteilen. Dann würde nämlich offenbar werden, dass es vollkommen überflüssig ist.

Unserer Berichtspflicht für 2014 sind wir mit dem Schreiben an den Landtag am 13. Oktober nachgekommen. Darin haben wir umfassend über die eingesetzten Mittel der anlassbezogenen mobilen automatisierten Kennzeichenerkennung, also über AKES, über abgeschlossene Maßnahmen der Datenerhebung mit besonderen Mitteln, über Wohnraumüberwachungsmaßnahmen und über Zuverlässigkeitsüberprüfungen aus Anlass von besonders gefährdeten Veranstaltungen informiert.

Wer den Bericht gelesen hat, der sieht: Die sächsische Polizei war auch 2014 zurückhaltend beim Einsatz besonderer Mittel zur Datenerhebung. Unsere Beamten haben nur in begründeten Einzelfällen von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht – trotz der veränderten Sicherheitslage. Den hohen datenschutzrechtlichen Hürden wird von unserer Seite aus also ganz klar Rechnung getragen.

Zu den einzelnen Punkten: Im Jahr 2014 hatten wir insgesamt 379 AKES-Einsätze. Generell ist in Sachen AKES für mich klar: Im 21. Jahrhundert werden Straftaten mit Technik aus dem 21. Jahrhundert begangen – unsere Polizei darf hier nicht zurückbleiben. Für uns ist AKES deshalb eine wichtige Technik, vor allem, um KfzDiebstahl und die damit oftmals einhergehende grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen.

An dieser Stelle weise ich aber noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass AKES ausschließlich präventiv-polizei

lichen Zwecken dient und damit kein Fahndungsmittel zur Straftatenaufklärung ist. Es geht also um Abschreckung, um Gefahrenabwehr, um vorbeugende Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität – und nicht um konkrete Strafverfolgung. Die Effizienz von AKES also an Trefferzahlen zu messen finde ich schwierig, das ist nicht zu Ende gedacht. 2014 hatten wir insgesamt 259 Echttreffer, die die Basis für weitere Fahndung gelegt haben.

An diesem Punkt müssen wir so ehrlich sein: Wollen wir mehr Treffer, dann muss man ganz klar über stationäre Geräte und über verdeckte Einsatzmöglichkeiten nachdenken. Andere Bundesländer wie Bayern machen es vor. Außerdem erinnere ich daran: Zum Ausbau von AKES ist ja bereits ein Passus im Koalitionsvertrag enthalten. Eine Evaluation zur rechtssicheren Erweiterung ist dort ausdrücklich festgehalten. Aus diesem Grund ist die zuständige Abteilung im Innenministerium bereits in Vorbereitung zur Einrichtung eines entsprechenden Projekts getreten.

Nun zu den Mitteln besonderer Datenerhebung und damit zu den Mitteln, deren Einsatz unter § 38 im Sächsischen Polizeigesetz geregelt ist und der auch dem Parlamentarischen Kontrollgremium unterliegt.

Man muss da ja genau differenzieren. Zum einen haben wir hier die längerfristige Observation. Dabei geht es um Observationen, die innerhalb eines Monats voraussichtlich länger als 24 Stunden dauern oder über den Zeitraum eines Monats hinaus durchgeführt werden. 2014 kam der entsprechende Paragraf in Sachsen genau einmal zur Anwendung – durch die Polizeidirektion Leipzig.

Zum anderen gibt es den verdeckten Einsatz technischer Mittel für Bildaufnahmen außerhalb von Wohnungen und zum Abhören des außerhalb von Wohnungen nichtöffentlich gesprochenen Wortes. Diese Möglichkeit wurde im letzten Jahr drei Mal durch das LKA genutzt. Außerdem will ich noch den ebenfalls unter § 38 fallenden Einsatz verdeckter Ermittler sowie die Ausschreibung einer Person und des von ihr benutzten Kraftfahrzeuges zur polizeilichen Beobachtung erwähnen, die aber im letzten Jahr keine Rolle für die Polizeiarbeit gespielt haben.

Zu den anderen Punkten der Datenerhebung durch unsere Polizei werde ich mich kürzer fassen. Es gab für unsere Beamten 2014 weder Anlass zu Wohnraumüberwachungsmaßnahmen noch zu Zulässigkeitsüberprüfungen.

Ich wiederhole deshalb meine Worte vom Anfang: Die Sächsische Polizei war auch 2014 zurückhaltend beim Einsatz besonderer Mittel zur Datenerhebung.

Ich rufe erneut auf

Tagesordnungspunkt 13

Fragestunde

Drucksache 6/3521

Die eingereichten Fragen liegen Ihnen vor. Ich darf Ihnen die frohe Botschaft verkünden, dass alle Fragen schriftlich

beantwortet worden sind. Damit können wir den Tagesordnungspunkt beenden.

Schriftliche Beantwortung der Fragen

Volkmar Zschocke GRÜNE: Ausnahmegenehmigungen bei Unterschreitung der Mindestschülerzahl und/oder der Mindestzügigkeit nach § 4 a SchulG für Gymnasien (Frage Nr. 1)

§ 4 a des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) enthält unter anderem Bestimmungen zu Mindestschülerzahl und Zügigkeit der jeweiligen Schularten. Dabei sind für Gymnasien mindestens 20 Schülerinnen und Schüler je Klasse vorgesehen, außerdem sind Gymnasien mindestens dreizügig zu führen. Ebenso listet § 4 a „begründete Ausnahmefälle“ auf, in denen Abweichungen von diesen Vorgaben zulässig sind.

Fragen an die Staatsregierung:

1. In welchen Fällen und mit welcher Laufzeit wurde in den vergangenen fünf Schuljahren (2011/2012, 2012/ 2013, 2013/2014, 2014/2015 und 2015/2016) eine Ausnahmegenehmigung erteilt, wenn sächsische Gymnasien die festgelegte Mindestschülerzahl und/oder -zügigkeit nach § 4a SchulG verfehlten?

2. Wie wurde die Ausnahmegenehmigung jeweils begründet?

Zu 1.: An 20 Gymnasien wurde für insgesamt 44 Klassen in den vergangenen fünf Schuljahren eine Ausnahmegenehmigung für das Unterschreiten der Mindestschülerzahl bzw. Mindestzügigkeit erteilt. Die Abweichungen werden vom Schulleiter beantragt und vom jeweiligen Schulreferenten der Sächsischen Bildungsagentur genehmigt. Die Genehmigung gilt für das jeweilige Schuljahr.

Zu 2.: Gründe dafür sind an einem Gymnasium für drei Klassen Schutz und Wahrung der Rechte des sorbischen Volkes, an zwei Gymnasien für zwei Klassen landes- und regionalplanerische Gründe, an acht Gymnasien für 24 Klassen die überregionale Bedeutung der Schule und an neun Gymnasien für 13 Klassen die fehlende Aufnahmemöglichkeit an den nächstgelegenen Gymnasien.

Valentin Lippmann GRÜNE: Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte (Frage Nr. 2)

Vorbemerkung: „DIE ZEIT“ berichtete am 03.12.2015 von 222 Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte in 2015 deutschlandweit. Allein in Sachsen wurden insgesamt 64 Angriffe gezählt, darunter 18 Brandanschläge,

33 Sachbeschädigungen, zehn tätliche Angriffe und drei

Wasserschäden. 76,1 % aller Brandanschläge wurden nicht aufgeklärt. Im Vergleich dazu werden bei Fällen schwerer Brandstiftung sonst nur 47,5 % nicht aufgeklärt.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie viele der aufgeführten Fälle von Brandanschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen Angriffen und Wasserschäden wurden in Sachsen aufgeklärt und wie hoch ist im Vergleich dazu die Aufklärungsquote in Sachsen bei den aufgeführten Deliktgruppen?

2. Worin liegt die geringe Aufklärungsquote, insbesondere bei den Brandanschlägen, begründet?

Vorbemerkung der Staatsregierung: Politisch motivierte Straftaten gegen Asylunterkünfte werden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) beim Landeskriminalamt interjection: (LKA) erfasst und vierteljährlich in einem Sonderlagebild dargestellt. Das letzte Lagebild wurde für das I. bis III. Quartal mit Stand vom 12. Oktober 2015 erstellt und ist Grundlage für die Beantwortung der Fragen. Insoweit sind diese Angaben nicht mit den, in der Vorbemerkung des Fragestellers angeführten Zahlen vergleichbar.

Zu Frage 1: Ausweislich des KPMD-PMK sind mit Stand vom 12. Oktober 2015 insgesamt 66 politisch motivierte Straftaten gegen Asylunterkünfte in Sachsen erfasst. Davon entfallen 57 auf den Phänomenbereich PMKrechts. Die übrigen neun Fälle sind bislang keinem Phänomenbereich zuzuordnen.

Unter den genannten 57 politisch rechts motivierten Straftaten gegen Asylunterkünfte sind fünf Brandstiftungen. Von diesen fünf Brandstiftungen sind bislang drei aufgeklärt worden. Das entspricht einer Aufklärungsquote (AQ) von 60 %. Im Bereich der allgemeinen Kriminalität entspricht die AQ bei Brandstiftungen rund 48 %.