Protocol of the Session on December 16, 2015

Wir stimmen über Artikel 3 Inkrafttreten ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Artikel 3 mit Mehrheit entsprochen worden.

Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zur Schlussabstimmung über den Entwurf Zweites Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Stimmenthaltung und zahlreichen Stimmen dagegen ist dem Gesetzentwurf mit Mehrheit entsprochen worden und damit das Gesetz beschlossen.

Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. – Ich stelle keinen Widerspruch fest. Damit verfahren wir so, und dieser Tagesordnungspunkt ist abgeschlossen.

Fortsetzung Tagesordnungspunkt 2

Meine Damen und Herren! Ich rufe noch einmal Tagesordnungspunkt 2 unserer Sitzung auf. Das Ergebnis der Wiederholungswahl der geheimen Abstimmung zur Wahl eines Mitgliedes des Sächsischen Landtages für den Landesnaturschutzbeirat liegt vor. Abgegeben wurden 115 Stimmscheine. Abgestimmt wurde wie folgt:

Für den Abg. Marco Böhme stimmten 44 mit Ja, 65 mit Nein und 6 enthielten sich. Damit ist Herr Böhme als Mitglied im Landesnaturschutzbeirat nicht gewählt.

Ich frage nun die Fraktion DIE LINKE mit Hinweis auf die Ausführung des Präsidenten am heutigen Tage zu § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung: Wie soll nun weiter verfahren werden? – Herr Scheel, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Für meine Fraktion darf ich feststellen, dass wir darüber enttäuscht sind, dass wir heute keine Einigkeit über die Personalie Marco Böhme herstellen konnten. Ich habe von der AfD übrigens nichts anderes erwartet.

(Höhnisches Lachen bei der AfD)

Von der CDU hätten wir mehr staatspolitische Verantwortung auch für die Parlamentskultur in diesem Hause für gut befunden. Ich weiß, dass es eine geheime Wahl ist, aber ich setze meine Brille auch nicht mit dem Hammer auf.

(Proteste bei der CDU)

Was Sie hier betrieben haben, ist meines Erachtens ein politischer Willkürakt, und es hat nichts mit Gewissensfragen zu tun, was Sie hier dargestellt haben. Wir werden Ihnen aber die Gelegenheit geben, über den Jahreswechsel vielleicht in sich zu gehen in der Hoffnung, dass wir dann zu besseren und vernünftigeren Ergebnissen kommen und diesen 3. Wahlakt heute nicht durchführen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank, Herr Scheel. Damit kann ich den Tagesordnungspunkt 2 der heutigen Sitzung als beendet erklären.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

2. Lesung des Entwurfs

Gesetz zur Stärkung der kommunalen Investitions-

und Finanzkraft (Kommunales Investitions- und

Finanzkraftstärkungsgesetz – KommInFinSG)

Drucksache 6/3187, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und SPD

Drucksache 6/3454, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache in folgender Reihenfolge erteilt: zunächst die CDU, SPD, DIE LINKE, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht. Wir beginnen mit der Aussprache. Für die CDU-Fraktion Herr Abg. Michel. Sie haben das Wort, Herr Michel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit einer Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf können Sie wirklich eine Brücke in die Zukunft bauen. Wie das so ist beim Brückenbau: Man muss die verschiedensten Faktoren beachten. Jedes Bauwerk benötigt ein stabiles Fundament. Das ist beim Freistaat Sachsen die solide Finanzpolitik seit dem Jahr 1990. Da genießen wir wieder einmal ein Stück Sachsenrendite. Gleichzeitig können wir von der guten konjunkturellen Situation profitieren.

Meine Damen und Herren, schauen Sie sich um. Welches Bundesland kann sich solch ein Programm ohne Kreditaufnahme leisten? Neben dem soliden Baugrund bedarf es auch eines Architekten, der die Chance erkennt und die Rahmenbedingungen vorgibt. Der Architekt im Freistaat Sachsen hat sein Büro in der Staatskanzlei. Der Architektenauftrag an seine Ingenieure und Bauarbeiter war zunächst die Veredelung der 156 Millionen Euro Bundesmittel für die kommunale Ebene. Mit der Zustimmung zum Gesetzentwurf werden aus 39 Euro pro Bürger investiv eng begrenzter Bundesmittel insgesamt rund 200 Euro pro Bürger mit einer weiten investiven Verwendungsbreite. Gerade den Investitionsbegriff haben wir im Gesetz nach der Anhörung noch einmal vereinheitlicht, wie wir auch mehrere andere Anregungen aus der Anhörung aufgegriffen haben.

So ist es auch bei großen Bauwerken. Ein Bauwerk wird immer erst möglich, wenn viele mit anfassen. Hier haben wir letztendlich 820 Millionen Euro von verschiedenen Geldgebern verwendet: vom Bund, den Kommunen und vom Freistaat Sachsen. Deshalb ist die Form eines Sondervermögens genau die richtige Art und Weise der Veranschlagung. Wir haben eine Mischfinanzierung, und wir haben ein Aufgabengebiet zusätzlich zum alltäglichen Haushalts-Klein-Klein. Das Sondervermögen wird vom Parlament mit Artikel 1 des Gesetzes errichtet und ermöglicht so die überjährige Transparenz. Das sind wir nicht nur uns selbst als Parlamentarier, sondern auch den verschiedenen Geldgebern schuldig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf enthält auch rein technische Elemente, ganz so, wie es bei jedem Bauwerk beachtet werden muss. Artikel 2 des Gesetzes regelt die Verteilung und Mittelverwendung der Investitionsmittel. Die Artikel 3 und 5 treffen Regelungen zum Finanzausgleichsmassengesetz und zum Finanzausgleichsgesetz.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Sie einladen, weiter beim Bild des Brückenbaus zu bleiben. Wenn man große Bauvorhaben plant, muss der kluge Bauherr Unwägbarkeiten ausschließen. Es kann nicht so sein, dass wir jetzt – im Dezember 2015 – ein Investitionsprogramm in Höhe von 820 Millionen Euro mit den Kommunen vereinbaren und fünf Monate später über das Finanzverhältnis zwischen Land und Kommunen streiten. Das wurde bei den Beratungen erörtert. Es gibt eine Absichtserklärung der kommunalen Ebene, den Gleichmäßigkeitsgrundsatz I, also das Finanzverhältnis des Freistaates zu seinen Kommunen, nicht infrage zu stellen. Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz steht heute nicht zur Abstimmung, ebenso wenig der GMG II, also das Verhältnis zwischen den Räumen, die Verteilung zwischen den Kommunen und dem kreisfreien und kreisangehörigen Raum. Auch hat die Vereinbarung juristisch begrenzten Wert; doch sie steht dafür, dass Freistaat und kommunale Spitzenverbände das Land gemeinsam gestalten und Regelungen für die Zukunft finden können.

Das gesamte Gesetz ist unter dem großen Oberbegriff „kommunale Planungssicherheit“ zu fassen. Die gemeinsame Meinungsbildung mit den kommunalen Spitzenverbänden und die dadurch erreichte Planungssicherheit für beide Seiten hat es nicht nur in diesem Fall gegeben, sondern sie haben eine lange Tradition in Sachsen, zum Beispiel auch vor vier Jahren. Tun Sie bitte heute nicht so, als wäre das ein Skandal und als müssten wir Landtagsabgeordneten an dieser Stelle die Kommunen schützen.

Denn erstens: Die sächsischen Kommunen sind durchaus in der Lage, sich selbst gut zu vertreten. Sie haben hervorragend organisierte Spitzenverbände. Zweitens wissen Sie ganz genau, was Sie unterschreiben, viel besser als mancher selbst ernannte Möchtegernretter der Kommunen. Also beachten Sie bitte heute bei der Debatte, dass sowohl der Landkreistag als auch der Städte- und Gemeindetag diesem Gesetzespaket zugestimmt haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein kluger Bauherr darf nicht nur seine Hauptbaustelle sehen. Eine

wesentliche Baustelle in unserem Land ist das Thema Asyl. Auch wenn bei der Kanzlerin jetzt gewisse Einsichten gereift sind, werden wir die Aufgabe Asyl weiter parallel zum Aufbau unseres Freistaates lösen müssen. Deshalb regeln wir in Artikel 5 des Gesetzes eine Investitionspauschale in Höhe von 38 Millionen Euro sowie eine Ergänzungspauschale in Höhe von 83 Millionen Euro. In diesem Zusammenhang wurde in Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Einigung über die Verteilung der Bundesmittel für das Betreuungsgeld erzielt. Dieses setzen wir in Artikel 6 des Gesetzes um und bringen rund 45 Millionen Euro zur Auszahlung.

Artikel 7 des Gesetzes führt uns nochmals zur Baustelle Asyl. Da uns das Thema überjährig erhalten bleiben wird, wir aber auch eine Vorsorge und eine klare Transparenz benötigen, möchten wir ein „Sondervermögen Asyl“ einrichten. Ihm werden Finanzmittel in Höhe von 300 Millionen Euro zugeführt.

Das Gesetz soll schnellstmöglich in Kraft treten. Deshalb wollen wir eine Eilausfertigung. Des Weiteren bleibt der Regierung die wichtige Aufgabe der Erarbeitung der entsprechenden Richtlinie. Hier gehe ich von einer zügigen Veröffentlichung aus, ebenso davon, dass sich die Beamten beim Erstellen der Richtlinie an den investiven Charakter des Gesetzes halten werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht nicht, dass man sich einige Bausteine oder Zierelemente des Projektes heraussucht. Verantwortung bedeutet, das große Ganze zu sehen. Helfen Sie heute mit, wesentliche Entlastungen und Planungssicherheiten für die sächsischen Kommunen auf den Weg zu bringen. Suchen Sie nicht nach Fledermäusen, die es nicht gibt, und lehnen Sie nicht das Projekt ab, um dann gegebenenfalls als Stadtrat der Erste zu sein, der über die Brücke läuft. Stimmen Sie heute mit Ja!

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Nun die SPD-Fraktion, Herr Abg. Pecher. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen kurz auf die Entstehung eingehen, etwas zu den Schwerpunkten und Zielen sagen sowie eine kurze Wertung und ein Fazit vornehmen.

Mein Kollege Michel hat schon hervorgehoben, dass die 156 Millionen Euro Bundesmittel, die wir im Doppelhaushalt 2015/2016 vorbereitet haben zu veranschlagen, der Ausgangspunkt für die Idee waren, diese Mittel zu hebeln. Es gab unterschiedliche Ansätze und es hat sich zum Schluss dahin gehend entwickelt, dass man sagt: 13 Euro oder zusammengefasst 39 Euro pro Einwohner sind der berühmte Eimer Wasser in der Wüste. Das

wollten wir veredeln, was uns mit dem Zuschlag aus der kommunalen Ebene, aber auch aus Landesmitteln gelungen ist.

Wie es so ist in diesem Prozess: Von der Opposition wurde teilweise kritisiert, warum das jetzt so passiert ist und wir eine verkürzte Anhörungsfrist der Spitzenverbände hatten. Diese haben dem aber ausdrücklich zugestimmt.

Auf der einen Seite die dringende Forderung der Kommunen, schnellstmöglich die Mittel bereitzustellen. Auf der anderen Seite mussten wir aber beachten, dass wir im Kontext der bundesstaatlichen Diskussion Länderfinanzausgleich und Asyl nicht zu früh mit diesem Thema ans Licht gehen, zumal erschwerend hinzukam, dass die Spitzenverbände, die wir ja einbeziehen wollten, noch gar nicht vertreten waren mit den entsprechenden Führungsköpfen. Sie mussten ja erst alle ihre Präsidenten wählen. Und diesen Spagat zu lösen war eine Herausforderung und das hat auch sehr viel Kraft und Zeit gekostet, aber ich denke, es ist uns im Wesentlichen gelungen.

Und wenn man in dem Moment einmal den Zug auf dem Gleis hat, dann ist es auch so, dann kommt natürlich ein Waggon nach dem anderen hinterher, der dann angekoppelt werden soll und muss. Ich nenne das Stichwort Betreuungsgeld – ganz wesentlich –, was auch den Kommunen zugute kommt, aber auch das Thema UMA hat sich entwickelt, die Verwaltungskostenforderung der Kommune und das Thema Asyl – Letter of Intend – mit den Landräten, die 81 Millionen für 2015 und das Geld für 2016 – aber auch noch den zu erwähnenden Fonds Asyl. Das alles hat sich dahin gehend entwickelt. Wir sind damit bei einem Gesamthebelvolumen von 1,371 Milliarden Euro gelandet.

(Beifall bei der SPD)

Diese 1,371 Milliarden Euro – lassen Sie mich das runden mit 1,4 – stehen nicht im Koalitionsvertrag. Die haben wir als Koalitionsfraktionen als Antwort auf die gesellschaftliche Entwicklung unserer Zeit erarbeitet, um Antworten zu geben und zu reagieren und unsere Kommunen für die Zukunft fit zu machen. Das war unsere Aufgabe und das ist, denke ich mal, ein Bild, das eine Koalition nach außen abgibt. Wir müssen reagieren. Wir haben Herausforderungen. Wir haben nicht nur versprochen, nein, wir haben gearbeitet und letztendlich werden wir mit diesem Gesetz liefern, hier und heute.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Das Ziel, das wir damit verbunden haben neben dem fiskalischen Volumen, ist es, Investitionen und Instandhaltung vor Ort in den Städten und Gemeinden in unserer sächsischen Heimat zu befördern, und das über einen längeren Zeitraum, Stichwort Planungssicherheit. Also weg mit der Jahresendrallye. Das stellen wir sicher in diesem Gesetz, das ist ein Nachsteuern aus der Anhörung, indem zum Beispiel die Investitionsmittel ab 2022 abgerechnet werden müssen, wobei wir in der Vorschrift drei Termine vereinbart haben, die wir für die Abrechnung des

Budgets Bund setzen und zwei Termine für die Abrechnung des Budgets Land – alles mit der Maßgabe, Flexibilität zu schaffen.

Wir wollen Flexibilität auch schaffen, indem wir aus dem lernen, was wir in der Vergangenheit gut gemacht haben, Stichwort KP2, Förderrichtlinie, Maßnahmepläne im Einvernehmen und auf Anregung des SSG, aufgenommen von uns im Einvernehmen mit den SSG-Kreisverbänden, dort die Maßnahmepläne zu erstellen bei Genehmigung durch die Staatskanzlei und die Genehmigungsbehörde – eine Behörde, die SAB. Das ist ein schlanker, durchgehender Pfad der Genehmigung und der Bewilligung über diese Zeiträume. Das ist, denke ich, auch etwas Modernes, was wir gemacht haben, so etwas auch in der Förderrichtlinie zu verankern.