Protocol of the Session on December 16, 2015

(Beifall bei den GRÜNEN)

Kommen wir zu Band 2, dem Kommunalfinanzbericht. Die Beschlussempfehlung lautet auch hierzu nach Mehrheitsbeschluss im Haushalts- und Finanzausschuss: Kenntnisnahme. Dem wird sich meine Fraktion ebenfalls nicht anschließen. Wir teilen auch hier die grundsätzlichen Anmerkungen und Prüfergebnisse des Rechnungshofes und würden auch hier lieber den Beitritt sehen.

Auch in diesem Bericht benennt der Rechnungshof vor allem bekannte Handlungsfelder. Bereits im Jahr 2007 hat der Sächsische Landtag als Gesetzgeber das „Gesetz über das neue Haushalts- und Rechnungswesen im Freistaat Sachsen“ verabschiedet und damit den Rahmen zur Einführung der Doppik gesetzt. Von 2007 bis 2013 hatten die Kommunen Zeit, ihre Haushaltsführung umzustellen. Im Herbst 2014 lag dem Rechnungshof von 36 Körperschaften die Eröffnungsbilanz vor.

Es wird darauf verwiesen, dass in Einzelfällen seit drei bis fünf Jahren doppisch gebucht wird, ohne dass eine Eröffnungsbilanz vorliegt. Jetzt könnten wir natürlich zu dieser fortgeschrittenen Stunde – ich habe noch genug Redezeit – sämtliche Haushaltsgrundsätze durchgehen, die bei einer Haushaltsaufstellung und der Haushaltsausführung zu beachten und für die öffentliche Verwaltung durchaus bindend sind.

Da allerdings die Eröffnungsbilanzen zu großen Teilen nicht vorliegen, dementsprechend die Jahresabschlüsse nicht erfolgten und damit die Haushaltsaufstellung ohne Datenbasis erfolgt, sind die Haushaltsgrundsätze ausgehebelt.

Ich denke nicht, dass das Innenministerium den Kommunen einen Gefallen getan hat, indem es die Frist für Eröffnungsbilanzen von 2016 auf 2021 verlängert hat. Damit verschiebt man Probleme nur in die Zukunft, und nichts wird dadurch besser.

Der Rechnungshof hat wiederholt darauf hingewiesen, dass der kommunale Gesamtabschluss sinnvoll und wichtig ist, um die finanzielle Situation einer Kommune realistisch beurteilen zu können. Es ist bekannt, dass die kommunale Verschuldung vor allem außerhalb der Kernhaushalte zu finden ist, und hier ist Ehrlichkeit gefordert.

Eine solide Datenbasis ist als Planungsgrundlage für einen Haushalt und für die möglichen Investitionen sowie damit zusammenhängenden Folgekosten und Abschreibungen notwendig. In den kommunalen Haushalten werden Investitionen und Erhaltungsaufwand konsequent abgegrenzt. Erstere führen zu Abschreibungen, die jährlich erwirtschaftet werden müssen. Sie sind sozusagen jährliche Belastungen. Letztere werden anders gebucht und entlasten die kommunalen Haushalte unmittelbar. Erhalt vor Neubau – das ist eine grüne Kernforderung seit Jahren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mit der momentan vorherrschenden Großwetterlage in diesem Bereich kann nicht benannt werden, was Kommunen tatsächlich allein in den Substanzerhalt investieren müssen. Hier herrscht an allen Ecken und Enden Handlungsbedarf.

Abschließend möchte ich mich ausdrücklich beim Sächsischen Rechnungshof für die geleistete Arbeit bedanken und wünsche mir – ich glaube, auch der Rechnungshof –, wir würden nicht Jahr für Jahr dieselben Dauerbrenner finden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Gibt es Redebedarf für eine weitere Runde? – Für die CDU-Fraktion Herr Abg. Krasselt. Sie haben jetzt viele Freunde und das Wort.

(Heiterkeit)

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich werde in einer Minute fertig sein; das verspreche ich Ihnen. Aber gestatten Sie mir diese eine Minute in dieser fortgeschrittenen Zeit.

Auch in diesem Jahr möchte ich als Berichterstatter des Jahresberichtes 2014 des Sächsischen Rechnungshofes ausschließlich zu „Kommunalfinanzen, Ergebnisse der überörtlichen Kommunalprüfung“ sprechen. Der Sächsische Rechnungshof hat in schon gewohnter Art einen sehr sachbezogenen, umfassenden Bericht zu seinen überörtlichen Prüfergebnissen der sächsischen Kommunen vorgelegt. Mit Bezug auf das Wahljahr 2014 zum Sächsischen Landtag, den damit verbundenen Konstituierungen und insbesondere der Erarbeitung der parlamentarischen Beratungen und schließlich der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2015/2016 Ende April dieses Jahres steht der oben genannte Jahresbericht erst heute auf der Tagesordnung des Parlamentes.

Ich will in wenigen Worten lediglich auf Schwerpunkte des Berichtes aufmerksam machen, aber auch noch einmal dafür werben, den Bericht unbedingt zu lesen, so Sie dazu noch nicht gekommen sind; denn der Bericht gibt einen guten Einblick in die finanzielle Situation der sächsischen Kommunen.

Das Wichtigste vorweg: In seinem Vorwort stellt der Präsident des Sächsischen Rechnungshofes,

Prof. Dr. Karl-Heinz Binus, fest – ich zitiere –: „Die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung des Sächsischen Rechnungshofes und der staatlichen Rechnungsprüfungsämter vermitteln insgesamt das Bild einer geordneten Haushaltswirtschaft in den sächsischen Kommunen.“

Den Rest gebe ich, entsprechend meinem Versprechen, zu Protokoll.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Krasselt. – Wird aus den Reihen der Fraktionen noch weiter das Wort gewünscht? – Ich sehe Kopfschütteln. Und jetzt frage ich die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Herr Staatsminister Prof. Unland, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Sächsische Rechnungshof hat entsprechend seinem verfassungsmäßigen Auftrag als unabhängige Staatsbehörde die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates für das Haushaltsjahr 2012 geprüft. Der Jahresbericht 2014 enthält wieder zahlreiche Anregungen und Impulse.

Der Jahresbericht 2014 stellt hinsichtlich der Haushaltsrechnung 2012 eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Entlastung der Staatsregierung durch den Landtag dar und beinhaltet eine Analyse der Haushaltssituation des Freistaates Sachsen. Der Staatsregierung wird im Ergebnis eine insgesamt ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung bescheinigt.

Ich möchte noch einmal kurz die wichtigsten Kennzahlen des Haushaltsjahres 2012 ins Gedächtnis rufen. IstAusgaben von rund 16,7 Milliarden Euro standen Einnahmen von rund 16,5 Milliarden Euro gegenüber. Der Haushalt 2012 schloss zwar mit einem kassenmäßigen Defizit in Höhe von 147,6 Millionen Euro ab; rechnungsmäßig wurde der Haushalt 2012 jedoch ausgeglichen abgeschlossen.

Im Vollzug sich ergebende Spielräume wurden vornehmlich der Vorsorge, aber auch investiven Zwecken gewidmet. Zu nennen sind vor allem die Zuführung an die FAG-Rücklage von 334 Millionen Euro, die Zuführung an

den Garantiefonds von 755 Millionen Euro und die Finanzierung des Investitionsprogramms von

106 Millionen Euro. Die haushalterische Pro-Kopf

Verschuldung wurde in etwa konstant gehalten und belief sich zum Jahresende 2012 auf 2 844 Euro pro Einwohner.

Dazu wurde die Verschuldung im Jahr 2012 wie geplant um weitere 75 Millionen Euro zurückgeführt. Darüber hinaus war eine Sondertilgung aufgrund der durch die neue Volkszählung korrigierten Bevölkerungszahl in Höhe von 169 Millionen Euro erforderlich.

Damit weist Sachsen im bundesweiten Vergleich einen der niedrigsten Schuldenstände auf. Er betrug zum Jahresende 2012 absolut 11,5 Milliarden Euro.

Die Investitionsquote war auch im Jahr 2012 mit 18,1 % wieder auf hohem Niveau. Sachsen hält damit die höchste Investitionsquote im Ländervergleich.

Meine Damen und Herren, im Namen der Staatsregierung möchte ich die Gelegenheit nutzen, an die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses meinen herzlichen Dank für die gute und konstruktive Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dem Jahresbericht 2014 zu richten.

Der Rechnungshof bescheinigt der Staatsregierung im Jahresbericht eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung.

Ich bitte Sie deshalb, sich dem Votum des Haushalts- und Finanzausschusses anzuschließen und der Staatsregierung die Entlastung zu erteilen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren, die Aussprache ist beendet. Ich frage jetzt noch die Berichterstatter Herrn von Breitenbuch und Herrn Krasselt, wünschen Sie noch das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zu den Abstimmungen über die Beschlussempfehlungen – als Erstes über die Drucksache 6/3450. Wer möchte zustimmen? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke sehr. Bei Stimmen dagegen und zahlreichen Stimmenthaltungen ist der Drucksache 6/3450 zugestimmt worden.

Es folgt die Abstimmung über die Drucksache 6/3451. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke sehr. Bei zahlreichen Enthaltungen und Stimmen dagegen ist die aufgerufene Drucksache beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Erklärung zu Protokoll

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 08.12. sein Votum zum vorliegenden Bericht abgegeben. In einer ganzen Reihe von Feststellungen ist der Ausschuss dem Sächsischen Rechnungshof gefolgt und hat seinen Beitritt zu den jeweiligen Punkten erklärt, aber natürlich gab es auch abweichende Auffassungen.

Lediglich mit Kenntnisnahme votierte der HFA mehrheitlich dann, wenn Verstöße gegen geltende Gesetze und Regelungen von der betreffenden Gebietskörperschaft erkannt und materielle Verluste dadurch revidiert werden konnten oder wenn eine zu enge Auffassung möglicherweise zu einem nicht erforderlichen Bürokratieaufwuchs führen würde.

Ein Sonderfall dabei sind die kommunalen Wohnungsunternehmen, die alle – ausgenommen die der drei kreisfreien Städte – unter Einwohner- und damit Mieterrückgang leiden. Andererseits sind diese Unternehmen für die angemessene Wohnraumversorgung für finanzschwächere Bevölkerungsschichten von existenzieller Bedeutung, sodass ausschließlich eine wirtschaftliche Betrachtung nicht die Zustimmung des HFA fand.

Eine wichtige Rolle im Bericht des Sächsischen Rechnungshofes spielte die Einführung der Doppik. Auch wenn inzwischen alle betroffenen Körperschaften auf die Doppik umgestellt haben, läuft der Gesamtprozess doch

noch schleppend; denn bis Oktober 2014 lagen erst zu 10 % geprüfte Eröffnungsbilanzen vor. Damit fehlen wesentliche Basisdaten für die weitere Haushaltsplanung.

Eine weitere, aus meiner Sicht sehr wichtige Problematik stellen die kommunalen Beteiligungen dar. Grundsätzlich sind kommunale Beteiligungen wichtig und auch richtig – denken Sie beispielsweise an Wohnungsunternehmen oder Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung. Insbesondere die Beteiligungssteuerung, das Beteiligungsmanagement und das Beteiligungscontrolling sind bei den geprüften Kommunen noch längst nicht optimal.

Gerade vor dem Hintergrund der positiven Finanzentwicklung der Kommunen mit einer vergleichsweise sehr geringen Verschuldung steht dem umgekehrt eine relativ hohe Verschuldung der Eigengesellschaften entgegen. Wie gerade von mir festgestellt, sind also Beteiligungsfragen von sehr hoher Bedeutung.

Lassen Sie mich abschließend dem Sächsischen Rechnungshof für die ausgewogene und umfassende Berichterstattung ausdrücklich danken; denn – hier wiederhole ich mich gern – dadurch erhält das Parlament einen umfassenden und fundierten Überblick über die tatsächliche Situation in den sächsischen Körperschaften.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 14