Protocol of the Session on December 16, 2015

Sie möchten also nicht im Rahmen der Redezeit sprechen, sondern einen Änderungsantrag einbringen; okay.

Ich rufe auf Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes und anderer Gesetze. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 6/3503. Es liegt ein Änderungsantrag von der AfD-Fraktion vor. Ich bitte um Einbringung; Herr Abg. Wippel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen Abgeordnete! Gestatten Sie mir, dass ich Ihnen den Änderungsantrag der AfD-Fraktion in seinen wesentlichen Aspekten kurz vorstelle, ausgenommen die Dinge, die Kollege Hütter bereits angesprochen hat. Von der Erörterung jedes einzelnen Punktes sehe ich aus Zeitgründen ab.

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Ausweitung des Kreises der Beschäftigten im Sinne des Personalvertretungsgesetzes auf die studentischen wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte nach § 57 Hochschulfreiheitsgesetz soll nach unseren Vorstellungen entfallen. Der vorübergehende Charakter ihrer Leistungserbringung ist für sie kennzeichnend. Dies rechtfertigt es, sie weiterhin nicht in das Personalvertretungsrecht einzubeziehen, zumal mit jeder Erweiterung des Kreises der Beschäftigten eine personalverwaltende Stelle mehr Bürokratie hat.

Mit der Einführung der Möglichkeit zu Entscheidungen im Umlaufverfahren sind wir im Grundsatz einverstanden. Unser Änderungsantrag sieht jedoch eine Klarstellung vor, dass dies nicht für Angelegenheiten gilt, die einzelne Bedienstete betreffen. Es muss ausgeschlossen sein, dass der Personalrat zum Beispiel über die Kündigung eines Mitarbeiters im Umlaufverfahren entscheidet. Dies ist schon aus datenschutzrechtlichen Gründen geboten. Überdies würden Entscheidungen im Umlaufverfahren nicht dem Persönlichkeitsrecht der betreffenden Person gerecht werden.

Die Bildung von Ausschüssen ist ebenso entbehrlich wie die Übertragung von Befugnissen auf einen Vorstand. Die Mitglieder des Personalrates haben die gleiche Rechtsstellung. Sie nehmen gleichberechtigt die Belange der Beschäftigten wahr. Zudem ist bei der Bildung von Ausschüssen wegen ihrer geringen Mitgliederzahl fraglich, ob sie in ihrer Zusammensetzung dem demokratisch zustande gekommenen Ergebnis der Wahl zur Personalvertretung ihrerseits vollumfänglich entspricht. Unser Änderungsantrag beinhaltet daher die Beseitigung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Möglichkeit zur Bildung von Ausschüssen.

Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass wir im Bereich der Kündigung von Arbeitsverhältnissen alles so belassen wollen, wie es im aktuellen Personalvertretungsgesetz geregelt ist. Anders als im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vorgesehen, soll dies nicht allein für ordentliche Kündigungen gelten. Hinsichtlich der Freistellung von Personalratsmitgliedern zielt unser Änderungs

antrag auf die Herstellung von Gleichheit mit dem Betriebsverfassungsgesetz ab.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Zum Änderungsantrag Herr Abg. Hartmann, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist der parlamentarische Wahnsinn.

(Heiterkeit des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Ich will es Ihnen deutlich sagen: Es gibt keinen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen mehr. Insoweit ist das jetzt eine Lehrstunde im parlamentarischen Prozess, den Sie vielleicht nach eineinhalb Jahren verstehen sollten. Es gibt einen Ausschussbericht des Innenausschusses, über den wir heute abstimmen. Im Kern ist die Grundlage dafür ein Antrag von SPD und CDU gewesen.

Wir stimmen auch nicht mehr über den Gesetzentwurf ab, sondern über den Ausschussbericht. Er ist die Grundlage für das, worüber wir hier reden.

Nachdem wir das verfahrenstechnisch geklärt haben, auch für die Argumentation zukünftiger Gesetzesvorhaben – ich will Ihnen gleich den Hinweis geben, tappen Sie nicht in die Falle, dass Sie es wiederholt so betreiben; denn vorbereitet haben Sie es so auch für die Wachpolizei –, sei nochmals gesagt: Es gibt keinen Änderungsantrag der Koalition, sondern es gibt einen Ausschussbericht und er ist die Grundlage. Auf diesen sind Änderungsanträge anzupassen und nicht auf den Gesetzentwurf.

Aber weil das jetzt so ist, hat Ihr Änderungsantrag drei missliche Tatbestände. Er wiederholt nämlich entsprechende Änderungsbegehren des Ausschussberichtes, die schon beschlossen worden sind. Sie schlagen vor, den Ausschussbericht in seinem bestehenden Text zu ändern. Das macht wahrlich keinen Sinn.

Als letzten Punkt möchte ich anmerken: Sie sind ja in fulminanter Art und Weise einem abgelehnten Änderungsantrag im Ausschuss gefolgt, nämlich dem der Fraktion DIE LINKE. Sie können im Kern Ihren Vorschlag für die Struktur der Freistellungstatbestände sehen, nämlich mit der Argumentation – da verweise ich auf das Ausschussprotokoll –, als Herr Tischendorf vorgetragen hat, dass es sinnfällig wäre, Bezug nehmend auf den eigenen Änderungsantrag das, was im Betriebsverfassungsgesetz ist, nachgezeichnet zu übernehmen. Damit es nicht gleich so auffällt, haben Sie noch eine ganz fetzige Nummer gewählt.

Sie haben jetzt in der Staatsverwaltung Organisationseinheiten entdeckt, die 10 000 Beschäftigte oder mehr haben; denn der sinnfällige und in Richtung des Betriebsverfassungsgesetzes adaptierte Entwurf geht eigentlich von der Frage aus, ab 2 000 Beschäftigte einen pro 1 000 mehr. Dem folgen Sie bis 10 000, um dann zu sagen: Danach

machen wir es mit 2 000 auf 1 000, und dann geht es weiter.

Ich erkläre für meine Fraktion, dass wir diesen Änderungsantrag schon aus organisatorischen Gründen ablehnen müssen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN und der SPD)

Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag der AfD? – Das ist nicht der Fall. Somit lasse ich nun darüber abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der AfD seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, wenige Stimmen dafür. Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Wir gehen artikelweise weiter, oder gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Ich beginne mit der Überschrift. Wer möchte der Überschrift die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Eine große Anzahl von Stimmenthaltungen, dennoch ist der Überschrift mit Mehrheit zugestimmt worden.

Ich rufe Artikel 1 auf, Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes, und bitte um Ihre Zustimmung. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Gegenstimmen, eine Reihe von Stimmenthaltungen, dennoch wurde Artikel 1 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe Artikel 2 auf, Änderung des Richtergesetzes des Freistaates Sachsen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier eine große Anzahl von Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen. Artikel 2 wurde mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe Artikel 3 auf, Änderung des Sächsischen Dolmetschergesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier keine Gegenstimmen, sondern eine Reihe von Stimmenthaltungen; dennoch mit Mehrheit Zustimmung zu Artikel 3.

Ich rufe Artikel 4 auf, Bekanntmachungserlaubnis. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier gleiches Abstimmungsverhalten: keine Gegenstimmen und eine große Anzahl von Stimmenthaltungen. Dennoch wurde Artikel 4 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe Artikel 5 auf, Inkrafttreten. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder viele Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen. Dem Inkrafttreten wurde zugestimmt.

Wir stimmen nun noch einmal in Gänze über den Gesetzentwurf ab. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Eine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? – Eine Reihe von Stimmenthaltungen, dennoch ist der Gesetzentwurf zum Gesetz beschlossen, meine Damen und Herren, und auch hier wieder das Prozedere der Eilausfertigung. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist

nicht der Fall. Damit verfahren wir so. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8

2. Lesung des Entwurfs

Gesetz über den Sächsischen Wachpolizeidienst

Drucksache 6/2782, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und SPD

Drucksache 6/3504, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Auch hierzu gibt es wieder eine allgemeine Aussprache. Es beginnt die CDU, danach folgen SPD, DIE LINKE, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. – Ich erteile nun Herrn Abg. Hartmann von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss erst einmal den Kollegen meiner eigenen Fraktion Zeit für ihre Freude lassen, dass sie mich schon wieder hier vorn sehen dürfen.

(Christian Piwarz, CDU: Das kann länger dauern!)

Wir haben den Entwurf der Koalitionsfraktionen zum Gesetz über den Sächsischen Wachpolizeidienst vorliegen. Auch diesen haben wir umfänglich vor- und parlamentarisch beraten, auch in einer Anhörung mit vielem Für und Wider, und auch bei diesem Thema gilt: Man kann ihn aus unterschiedlichen Bereichen nähren und beurteilen. Im Kern muss ich aber sagen: Kein Kritiker sollte die Antwort auf die Alternativen der jetzigen Situation schuldig bleiben.

Die aktuelle Entwicklung in den letzten Monaten, vielleicht auch im letzten Jahr hat gezeigt, dass die Belastung der sächsischen Polizei immer größer geworden ist, nicht nur in den Bereichen organisierte Kriminalität, grenzübergreifende Kriminalität und Drogenkriminalität,

sondern insbesondere auch im Bereich der Beschaffungskriminalität, die daraus resultiert. Großeinsatzlagen bei Fußballspielen, insbesondere in niedrigen Ligen, oder aber die zunehmende Gewalt bei Demonstrationen von Links- und Rechtsextremisten, wie wir es beispielsweise am Samstag wieder in Leipzig erleben mussten, stellen die Polizei vor eine besondere Einsatzbelastung, die dazu führt, dass wir dringend personell und organisatorisch gegensteuern müssen.

Ich will ausdrücklich das Thema Wachpolizei auch in den Kontext des von der Koalition geforderten Fachberichts über die Evaluierung der sächsischen Polizei stellen. Das Ergebnis liegt vor, nämlich mindestens 1 000 Beamte mehr, oder anders gesagt: die Anhebung des Einstellungskorridors auf mindestens 550 – 150 mehr als bisher –, um die Aufgaben durch die Polizei auch sachgerecht wahrnehmen zu können. Diese Maßnahmen gilt es jetzt aus der

Sicht der Regierungskoalition zu vollziehen, aber wir müssen bis zu diesem Zeitpunkt auch einen Rahmen schaffen, um eine kurzfristige Entlastung zu organisieren.

Dazu, meine sehr geehrten Damen und Herren, dient die Wachpolizei. Sie ist keine neue Erfindung, auch nicht in Sachsen; denn Sie finden sie beispielsweise als Regeleinrichtung in Hessen oder in Berlin, und selbst in Sachsen hatten wir sie schon einmal als Interimslösung für den Bereich der Sicherung von Objekten nach dem 11. September 2001 – insoweit also nichts Neues und vor allem auch nichts Experimentelles, das will ich an dieser Stelle deutlich sagen.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Na ja!)

Wir wollen kurzfristig eine Entlastung bei Objektsicherungsaufgaben und Personenbewachungsmaßnahmen