Protocol of the Session on November 19, 2015

(Franziska Schubert, GRÜNE: Zu belasten!)

Ihrem vorgeblichen Ziel kommen Sie doch damit keinesfalls näher, da erfahrungsgemäß Anträge der Opposition in diesem Haus keine hinreichende Zustimmung finden.

Insofern sehen wir das grundsätzliche Anliegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwar als berechtigt an, ein Antrag im Plenum ist dafür jedoch nicht das richtige Mittel.

Wenn es Ihnen wirklich darum gehen würde, Transparenz herzustellen, dann hätte die Abg. Franziska Schubert hinsichtlich Punkt 2 des Antrags eine zielgerichtete Nachfrage stellen können.

(Heiterkeit der Abg. Franziska Schubert, GRÜNE)

Die AfD-Fraktion wird sich daher bei der Abstimmung über diesen Antrag in seiner Gesamtheit der Stimme enthalten.

Ich danke recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann bitte ich jetzt die Staatsregierung, das Wort zu nehmen.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Regeln, nach denen die Arbeit zwischen den drei Gewalten abläuft, werden von der Verfassung bestimmt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gibt es zu dem, worüber heute hier diskutiert wird, folgende grundsätzlichen Anmerkungen zu referieren, damit wir auf eine Basis kommen, auf der wir dieses Thema miteinander bearbeiten können.

„Das Informationsrecht des Parlaments ist ein zentrales Mittel zur Gewährleistung der wechselseitigen Kontrolle der Gewalten. Es ermöglicht vor allem der Opposition, eine wirksame Kontrolle der Regierung vorzunehmen.“ So das Bundesverfassungsgericht in dem berühmten Urteil zu verfassungsrechtlichen Fragen der Geheimdienstkontrolle aus dem Jahr 2009.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Geheimdienste!)

Weiter hat das Bundesverfassungsgericht an anderer Stelle in dem gleichen Urteil ausgeführt – Sie kennen das, Herr Scheel, und deshalb wundert mich insbesondere Ihr großes Erstaunen, da Sie ein in Verfassungsfragen und Parlamentarismus erfahrener Mann sind –, dass dieses Recht verfassungsrechtlichen Grenzen unterliegt

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Ja!)

Laufende, noch nicht abgeschlossene Vorgänge sind dem Informationsrecht des Parlaments vorläufig – und das betone ich hier: vorläufig! – entzogen.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Aber das Recht haben Sie schon normiert!)

Das Motiv liegt darin, dass die Exekutive dann noch nicht dem Informationsbegehren des Parlaments nachkommen muss, solange die interne Willensbildung der Regierung noch nicht abgeschlossen ist.

Der Abschluss der internen Willensbildung zu dem Thema der Personalkommission ist im Koalitionsvertrag mit dem Frühjahr 2016 festgelegt.

Das Bundesverfassungsgericht gibt uns aber auf, substanziiert zu begründen, warum wir dieses Informationsrecht des Parlaments noch nicht gekommen sehen. Deshalb gestatten Sie mir hierzu einige Anmerkungen aus Sicht der Verwaltung, die das zurzeit zu schultern hat.

Wir sind ein leistungsfähiger, zukunftsorientierter, finanziell und personell stark aufgestellter Freistaat Sachsen. Wir sind wettbewerbsfähig im Rahmen der Regionen Deutschlands und Europas. Aufgabe ist es aber auch, den öffentlichen Dienst weiterhin so zu gestalten, dass er dauerhaft demografiefest ist und den Aufgaben im Freistaat Sachsen nachkommen kann. Im kommenden Jahrzehnt, und darauf kommt es mir an, insbesondere ab den

Jahren 2019 ff., haben wir große Herausforderungen zu erwarten. Es ist ein Jahrzehnt, in dem große Abteilungen, große Chargen des Personalkörpers in den Ruhestand wechseln. Das ist auch ganz natürlich, weil wir eine Verwaltung sind, die durch die Aufbaujahre bestimmt worden ist.

Ich möchte hier etwas wiedergeben, was mir ein erfahrener Verwaltungsmann mitgegeben hat, der vor Jahren in den Ruhestand getreten ist. Er hat gesagt: Auf einer Stelle in der öffentlichen Verwaltung sitzen in einem Jahrhundert drei Mitarbeiter. Das heißt, was wir jetzt erleben, ist etwas, was sie in Verwaltungen überall auf der Welt erfahren. Es gibt eine Welle, in der viele Leute in der Verwaltung ankommen. Sie durchlaufen 30 Jahre diese Struktur, und dann entsteht wieder das Bedürfnis nach Einstellungen von größeren Kohorten in den Verwaltungen.

Das ist übrigens unser Grundproblem in der Lehrerschaft in Deutschland. Hessen, Nordrhein-Westfalen, BadenWürttemberg haben immer wieder das gleiche Problem.

(Zuruf der Abg. Cornelia Falken, DIE LINKE)

Wir stehen eben ab dem Jahr 2020 vor diesem Thema. Wir werden dieser großen Herausforderung dadurch begegnen, dass wir dieses Thema jetzt angehen. Wir fangen jetzt an, 2015/2016, uns strukturell darüber Gedanken zu machen.

Der Zwischenbericht wird deshalb als Teil des noch zu erstellenden Abschlussberichts nicht veröffentlicht.

Jede Staatsregierung hat die Pflicht, die Aufgaben, die ihr durch die Gesetzgeber des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union übertragen sind, dauerhaft und bestmöglich zu erledigen. Die Strukturen und Ressourcen, die wir zur Aufgabenerledigung benötigen, müssen dabei fortwährend überprüft werden. Genau das haben wir getan. Ich bin daher etwas erstaunt über Ihre Kritik.

Die aktuellen Probleme – wie zum Beispiel das Problem der Asylzugänge, die unglaublich hoch und unerwartet sind, und die justizielle Bearbeitung von Asylanträgen – haben ja dazu geführt, dass wir reagiert haben.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Das Demonstrationsgeschehen und die Überstunden der Polizei!)

Das ist eine Begründung, die man auch verwenden kann, aber im Kernbereich trifft es ja genau diese aktuellen Themen. Sie haben im HFA ja am 04.11. auch der weiteren Schaffung von 150 Stellen zugestimmt.

Das Kabinett hat deshalb diese Kommission eingesetzt. Ich will das nicht wiederholen. Sie haben ja den Koalitionsvertrag zitiert, alle Redner hier. Die Konzeption soll einerseits dem Gedanken der Bürgernähe und Mitarbeiterorientierung und andererseits auch der nachhaltigen Finanzierbarkeit der Personalausgaben Rechnung tragen.

Ich möchte Sie daher bitten, dass wir diese Ergebnisse, die wie dort erarbeiten, dann diskutieren, wenn der

Meinungsbildungsprozess innerhalb der Staatsregierung abgeschlossen ist, und nicht auf der Grundlage eines irgendwie im Raum stehenden Zwischenberichtes. Sie müssen uns als Staatsregierung die Möglichkeit belassen, dass wir uns zunächst ein eigenes Urteil bilden können, das aufgrund des immer notwendigen Abwägungsprozesses auch Bestand hat.

Ich betone hier noch einmal: Es geht um den Bestand der Meinungsbildung, nicht der Entscheidung. Entscheidungen kann die Staatsregierung in dieser Angelegenheit gar nicht alleine treffen, weil diese Dinge nämlich sämtlich unter Haushaltsvorbehalt stehen. Das höchste Recht, das das Parlament hat, ist sein Budgetrecht. Das beschneidet die Staatsregierung hier an keiner Stelle.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Eine Kurzintervention. Herr Abg. Scheel, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrter Herr Staatsminister! Ich will Ihnen ja Ihre Geheimnisse nicht nehmen, und Sie können sich alle Zeit der Welt nehmen. Ich würde mich nur sehr freuen, wenn die einzelnen Mitglieder dieser Staatsregierung uns nicht täglich, monatlich oder wöchentlich mit neuen Ergebnissen ihrer eigenen Evaluation oder ihrer eigenen Ansichten darüber, welches Personal wo gebraucht wird, überraschen würden. Das würde uns die Arbeit erleichtern. – Vielen Dank.

Herr Minister, möchten Sie sich noch äußern? – Nein. Das Schlusswort hat jetzt die Fraktion GRÜNE. Herr Abg. Lippmann, bitte.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Im Koalitionsvertrag steht ausdrücklich, dass der Prozess transparent sein soll und nicht das Ergebnis. Offensichtlich nimmt man den Koalitionsvertrag nicht ganz so ernst. Der Prozess hat momentan ungefähr die Transparenz einer Milchglasscheibe.

Herr Michel, bei der Größe des Geschützes, das Sie hier aufgefahren haben, vermute ich, dass wir den Finger in der Wunde haben. Das bestätigt mir sehr deutlich die Notwendigkeit des Antrages.

Drittens: Ich habe hinsichtlich des geschilderten Zeitlaufes so meine Probleme. Wenn der Abschlussbericht im Frühjahr da sein soll – Sie wissen ja, Frühjahr ist ein dehnbarer Begriff, ähnlich wie „demnächst“ –, dann ist davon auszugehen, dass in der Staatsregierung schon ein erheblicher Teil des Haushaltsaufstellungsprozesses

vollzogen sein müsste; denn immerhin ist nach der internen Planung des Hauses damit zu rechnen, dass unmittelbar nach den Sommerferien hier die Haushaltsberatungen beginnen sollen. Daher ist kaum noch Zeit zwischen der Vorlage des Abschlussberichtes und entsprechender Einarbeitung. Meines Erachtens wäre es vernünftiger, schon jetzt gegenüber dem Parlament transparent darzustellen, was Sache ist, anstatt großflächig umarbeiten zu müssen, weil der Bericht vielleicht doch zu anderen Ergebnissen kommt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Barth, ich fand es belustigend, dass ausgerechnet aus Ihrer Fraktion die Kritik am Berichtsteil des Antrages kommt. Sie legen permanent vollkommen unsubstanziierte Berichtsanträge vor. Sie sollten einmal in Ihrer eigenen Fraktion mit diesem Thema beginnen.

Trotz allem wäre es ein deutliches Zeichen auch der Staatsregierung, diesen Bericht vorzulegen. Es hindert Sie nichts daran, sondern Sie können, ähnlich, wie es bei anderen Prozessen erfolgte, hier transparent agieren. Ich bitte daher nochmals um Zustimmung zu diesem Antrag, damit klar wird, dass wir uns in Sachsen auf einen Weg begeben, die Personaldecke wirklich sauber zu evaluieren und dann als Haus die notwendigen Schlüsse zu ziehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 6/2558 zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt und rufe auf