Protocol of the Session on October 7, 2015

rung die Freiheit bei der Gestaltung und bei der Wahl der Diskussionspartner zu beschränken.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst ist aufgerufen der Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 6/2687. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/2965 vor. Soll dieser Änderungsantrag noch einmal eingebracht werden? – Herr Urban, bitte.

Ich bitte um formale Einbringung. Falls dieser Antrag keine Mehrheit finden sollte, würde ich beantragen, über den Antrag der Fraktion DIE LINKE punktweise abzustimmen.

Gut. Das werden wir so machen.

Meine Damen und Herren! Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/2985 – –

(Dr. Jana Pinka, DIE LINKE, meldet sich zu Wort. – Marco Böhme, DIE LINKE: Herr Präsident!)

Das ist eine Aussprache. Natürlich, Frau Dr. Pinka.

Vielen Dank. Ich wollte noch ein, zwei Sätze dazu sagen, wenn Sie gestatten.

Immer. Ich bedanke mich bei den Schriftführern.

Wir möchten mit unserem Antrag, unter Punkt II, zunächst einmal unabhängig von der Schlichtungsstelle mit Brandenburg prüfen, ob wir mit Thüringen und Sachsen-Anhalt eine weitere länderübergreifende Schlichtungsstelle überhaupt zustande bekämen. Wir hatten das vorhin in der Debatte. Wir brauchen dazu noch andere Unternehmen wie Mibrag oder andere Länder. Von daher denken wir, wir sollten erst einmal die Prüfung vornehmen und dann möglicherweise eine zweite Schlichtungsstelle einrichten. Vielleicht hat sich die andere dann schon bewährt.

Sie haben vielleicht recht. Unzweifelhaft haben wir auch in dem Gebiet Regis-Breitingen/Borna unsere Probleme. Ich glaube aber, der Schwerpunkt der Bergschäden liegt momentan an der Schnittstelle Brandenburg/Sachsen. Von daher werden wir uns bei der Abstimmung über Ihren Antrag der Stimme enthalten.

Vielen Dank, Frau Dr. Pinka. – Meine Damen und Herren, gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Nun lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/2965 zu Drucksache 6/2687 abstimmen. Wer zustimmen möchte, der zeigt das jetzt an. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Gegenstimmen ist der Drucksache 6/2965 nicht zugestimmt worden.

Für diesen Fall sollte über die Drucksache 6/2687 punktweise abgestimmt werden, Herr Urban?

(Jörg Urban, AfD: Ja!)

Dann verfahren wir so.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über die Drucksache 6/2687. Wer möchte Punkt I seine Zustimmung geben? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einer Stimmenthaltung und zahlreichen Gegenstimmen ist Punkt I nicht entsprochen worden.

Ich lasse über den Punkt II der genannten Drucksache abstimmen. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Trotz Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dem Punkt II der Drucksache nicht entsprochen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über Punkt III der Drucksache 6/2687. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist auch der Punkt III nicht beschlossen. Meine Damen und Herren, damit erübrigt sich eine Schlussabstimmung zur Drucksache 6/2687, weil sie in den einzelnen Teilen nicht beschlossen wurde.

Ich rufe die Abstimmung über die Drucksache 6/2797 auf, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Enthält sich jemand? – Vielen Dank. Trotz zahlreicher Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist die Drucksache 6/2797 nicht beschlossen.

Meine Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8

Musterbasierte Prognosetechnik zur

Kriminalitätsbekämpfung für die sächsische Polizei

Drucksache 6/2801, Antrag der Fraktion AfD

Die Diskussion zu dem Antrag erfolgt wie folgt: AfD, CDU, DIE LINKE, SPD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht. Wir beginnen mit der Fraktion AfD. Herr Abg. Wippel, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wie Sie alle wissen, ist die AfD schon lange der Meinung, dass Sachsen mehr Polizisten braucht. Doch nicht für alle Detailaufgaben der Polizei ist der Mensch am besten geeignet. Wenn es zum Beispiel zur Verhinderung zukünftiger Einbrüche und Diebstähle darum geht, Tatzeiten, Tatorte, Beute sowie immer wiederkehrende Auffälligkeiten der Straftaten systematisch zu erfassen und auszuwerten, ist der Mensch spätestens dann überfordert, wenn er dies für mehrere hundert oder tausend Fälle machen soll. Wie wichtig eine zügige Auswertung jedoch ist, zeigt die hohe Anzahl an Mehrfachtätern und die Tatsache, dass sich meistens in einem ganz bestimmten Wohngebiet die Einbrüche häufen. Ermittler wissen, dass der Täter an Tatorte zurückkehrt, wo er sich auskennt, etwas zu holen ist, er die Fluchtwege kennt und Erfolg hat.

Aus diesem Grund benötigen unsere Beamten eine gute Software, die sie bei der Ausweitung der Vielzahl an Daten unterstützt. Der Freistaat Bayern hat dies bereits begriffen und deshalb die Prognosesoftware Precobs getestet. Die Ergebnisse sprechen für sich. In München ist die Anzahl der Wohnungseinbrüche von Oktober 2014 bis März 2015 um 29 % zurückgegangen. In den besonders intensiv beobachteten Bereichen ging sie sogar um 42 % zurück. In Mittelfranken konnten mit der Software ähnliche Erfolge erzielt werden. Hier gingen die Wohnungseinbrüche um 17,5 % zurück. Es handelt sich aber um einen etwas anders strukturierten Raum.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann wertete den Test mit der Prognosesoftware als vollen Erfolg. Er entschied sich danach für eine dauerhafte Beschaffung dieses Hilfsmittels für die Polizeiarbeit. In der Schweiz wird sie ebenfalls eingesetzt. Auch der Berliner Innensenator Frank Henkel, ebenfalls ein Parteikollege von Ihnen aus der CDU, hat kürzlich klargestellt, dass die Polizei computergestützte Prognosen für Einbrüche braucht.

Warum also sollten wir Sachsen auf dieses Mittel verzichten? Einige von Ihnen könnten sich vielleicht aufgrund des Datenschutzes Sorgen machen. Ich kann Sie beruhigen: Die Software erfasst sowohl von Opfern als auch von Tätern nur anonymisierte Daten. Am Ende entscheiden – im Gegensatz zu voll automatisierten Prognosesystemen – immer noch Menschen über Art, Dauer und Umfang der Polizeieinsätze.

Werte Kollegen! Leipzig ist die deutsche Hauptstadt der Wohnungseinbrüche. Dresden steht auf Platz 5 dieser Rangliste. Das ist auch alles andere als gut. Es wird also Zeit, dass wir dieses Problem ernst nehmen und alle möglichen Maßnahmen ergreifen, die zu einem Rückgang der Kriminalität beitragen. Da Leipzig heute schon fast die meisten Polizisten hat und wir gerade bei zu knapp kalkuliertem Personal in besonderem Maße über Effizienz der Arbeit nachdenken müssen, stellt sich die Frage nach dem richtigen Hebel, der betätigt werden muss, um Wohnungseinbrüche zu verhindern.

In Zürich, wo die Prognosesoftware schon länger im Einsatz ist, ging die Zahl der Einbrüche um ein Drittel zurück. Der Grund dafür ist folgender: In 85 % der Fälle war die Vorhersage der Software richtig. Wir können den Tätern zwar weiterhin nicht in die Köpfe schauen. Wir müssen aber alles unternehmen, um möglichst schnell wiederkehrende Muster bei diesen massenhaften Delikten zu erkennen. Genau dafür ist eine solche Software da, und diese erzielt bereits jetzt hervorragende Ergebnisse.

Über Parteigrenzen hinweg gibt es daran keinen Zweifel. Zögerlich zeigen sich manche Innenminister anderer Länder wie – zum Beispiel Herr Jäger von der SPD aus Nordrhein-Westfalen – aus einem anderen Grund. Sie befürchten einen Aufschrei der Bevölkerung. In der Tat gibt es bei einem großen Teil in unserer Gesellschaft Ängste, vor allem vor einem entstehenden Überwachungsstaat. Ich bin ganz ehrlich, dass ich diese Ängste verstehen kann. Wir sollten diese gerade vor dem Hintergrund, dass sich noch viele Bürger an den Bespitzelungsapparat der Stasi erinnern können, aber auch aufgrund der NSA-Geschichte, ernst nehmen. Diese Sorge darf nicht dazu führen, dass wir Straftäter entkommen lassen und unsere Bürger nicht ausreichend schützen.

Die Einführung einer Prognosesoftware für die Polizei ist dringend nötig. Wir werden das Vertrauen für solche technischen Hilfsmittel und Maßnahmen jedoch nur gewinnen, wenn wir genau erklären, worum es sich handelt, uns zeitgleich energisch für die Bürgerrechte einsetzen, in allen Politikbereichen und Lebenslagen Datenschutz großschreiben und den Menschen das Gefühl geben, dass dieser Staat in keiner Weise die Absicht hat, sich in ihr Privatleben einzumischen, sondern dass er Technik dafür einsetzt, um spürbar mehr für Sicherheit zu sorgen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die CDU-Fraktion spricht nun Herr Abg. Hartmann. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 24. Juni 2015 gibt der bayerische Innenminister eine Pressekonferenz und eine entsprechende Presseerklärung im Ergebnis einer Innenausschusssitzung heraus und – schwups! – beglückt uns die AfD-Fraktion mit einem Antrag, wir mögen doch einfach einmal eine Software beschaffen und etwas für die Kriminalitätsbekämpfung im Freistaat Sachsen tun. Man stellt dabei die elektronische Glaskugel als Argument in den Raum, im Übrigen nicht zu unrecht.

Das „Time Magazine“ hat schon im Jahr 2011 gesagt, dass aus wirtschaftlichen PR-Gründen die Beschaffung solcher Software unter den 50 wichtigsten Investitionsvorhaben ist, und in diesem Zusammenhang angemerkt, dass eine der aggressivsten PR-Strategien für diese Software läuft. Warum? Man kann damit gutes Geld verdienen. Die Argumentation erscheint auf den ersten Blick auch stichhaltig und sinnvoll.

Nur es lohnt sich ein genauer Blick dahinter. Es ist als Erstes nicht Sache des Hohen Hauses, darüber zu befinden, welche die geeigneten Einsatzmechanismen der sächsischen Polizei sind. Das müssen als Erstes einmal die sächsische Polizei und die zuständigen exekutiven Strukturen als solche tun.

Schauen wir uns das Thema einmal etwas genauer an. Worüber reden wir denn eigentlich? Protective Policing – im Grunde heißt das das Heranziehen verschiedener Datenquellen anhand der Analyse. Um daraus zu ermitteln, welche zukünftigen Straftaten antizipiert und verhindert werden können, sollen angemessene Reaktionszeiten erfolgen. Im Grunde ist das nichts anderes als eine softwaregestützte Analyse großer statistischer Datenmengen, die auf der Basis von Verbrechen, soziologischer und wissenschaftlicher Theorien, diese Falldaten miteinander verknüpfen und daraus dem Grunde nach eine entsprechende Prognose abgeben. Im Kern ist das nichts weiter als die Weiterentwicklung des Geoinformationssystems – GIS ist ja bekannt, seit 20 Jahren auf dem Markt –, um damit entsprechend Datenanalyse zu betreiben.

Precobs – eine spezielle Prognosesoftware, die die Wahrscheinlichkeit für mögliche Straftaten in einem geografisch definierten Gebiet für eine Straftat definieren soll. Im Regelfall wird das Thema Wohnungseinbrüche angeführt. Precobs ist also eine mögliche Precrime-Softwarelösung. Wir haben zum Beispiel Blue Cash, das ist eine Softwarelösung, mit der die Amerikaner vorrangig arbeiten.

Was muss man bei dem Thema sehen? Da sind zum einen erhebliche Kosten. Die Einführung einer solchen Produktsoftware ist nicht unter 100 000 Euro zu haben, und die entsprechenden Updatessoftware-Betriebskosten liegen in einer erheblichen Höhe. Ich mache Ihnen das am

Beispiel der IBM-Software Content Analytics, die beim BKA verwendet wird, deutlich. 515 000 Euro waren die Beschaffungskosten, und nach der Einführung liegen die jährlichen Unterhaltskosten für ein Straftatsegment bei circa 250 000 Euro. Das beim BKA eingesetzte Geoinformationssystem, nämlich die RegioGraph Analyse, ist mit 1 000 Euro da vergleichsweise sehr preiswert zu haben.

Die Kernfrage ist ja – man kann solche Software durchaus einführen wollen –, wie die Erfolgsquote zu bewerten ist. Das, was da versprochen und angenommen wird, führt, wenn es tatsächlich passiert, zur Reduzierung von Straftaten, können Straftäter durch diese Analyse tatsächlich erfasst werden? Man muss objektiv sagen, dass die Antwort im Kern erst einmal jein heißt. Denn wenn wir in die Vereinigten Staaten schauen, die hier den größten Erfahrungswert haben, und auch nach Deutschland und auf die Eigenanalysen – was wichtig ist – der Softwareunternehmen, die das herstellen, dann wird die entsprechende Wirkung unterstellt, aber zu bezweifeln ist, dass die hier in Anwendung kommenden Kausalschlüssel tatsächlich richtig sind. Es lässt sich aus meiner Sicht nicht belegen, ob die Erfolge aus dem Einsatz der Software oder externen Faktoren zu begründen sind.

Also selbst bei den Zahlenannahmen, die wir aus Bayern erleben, handelt es sich jetzt aus Datensätzen, die eh herausdefiniert haben, dass es ein hohes kriminalitätsbelastetes Gebiet ist, aus dem ich entsprechende Schwerpunktbereiche definiere und ich es gleichzeitig mit dem Effekt einer Verlagerung zu tun habe und auch die Zahl, die als Erfolg bilanziert wird, in dem halbjährigen Versuchszeitraum im eingesetzten Gebiet: 26 erfolgte Festnahmen. Das ist eine gute Quote. Schuldig bleibt man die Antwort, wie viele Festnahmen im Vergleichszeitraum ohne Software eigentlich erfolgten. Es lässt sich abschließend noch nicht darstellen und erklären, ob diese Effekte in dieser Form tatsächlich eingetreten sind.

Chancen sind zweifelsohne mit der Einführung einer solchen Software verbunden, nämlich in Zeiten knapper Ressourcen ist das eine durchaus effiziente Ergänzung, so es denn funktionieren kann. Es besteht ein Vorteil darin, dass man Schwerpunktgebiete definieren könnte und durch langjähriges und möglicherweise eingefahrenes Erfahrungswissen hier ergänzend steuern kann.

Ich glaube, es gibt eine ganze Reihe von Risiken, die dabei ebenfalls zu berücksichtigen sind. Beispielsweise besteht das Risiko, dass auf softwarebasierten Analysen das Erfahrungswissen und dann – ich nenne es einfach mal – der Allmachtglaube in die Computertechnik polizeiliches Handeln verdrängen könnten, und die Frage, ob Zahlen und Statistiken tatsächlich eine Prognosesicherheit in einer langfristigen Struktur geben können. Nämlich theoretische Gefahr einer schlichten Verschiebung von Kriminalität kann hier gar nicht berücksichtigt werden. Wenn Sie es also mit Tätergruppierungen zu tun haben, die beliebig ihre Kriminalitätsschwerpunkte wählen, wird