Protocol of the Session on October 7, 2015

habe gerade Vattenfall zitiert, aber wir können auch zur LMBV schauen. Auch die LMBV erklärt, dass es in den letzten dreieinhalb Jahren keine gerichtliche Auseinandersetzung gab.

Jetzt sind wir bei einem praktischen Fall; wir haben Brandenburg angesprochen. Kollege Lippold hat gesagt, es ist eine Brücke, die zusammengebrochen ist. Richtig, das Modell, das man sich in Brandenburg ausgedacht hat, funktioniert nicht. Der Bund hat unter anderem auch im Braunkohlenausschuss am 17.09. keine Notwendigkeit für eine Schlichtungsstelle gesehen und die LMBV wird sich auch nicht daran beteiligen.

Ich will noch dazusagen – damit Sie sehen, dass Ihre Brücke, die Sie zu bauen versucht haben, eine rein sächsische Brücke, auch nicht funktioniert –: Vattenfall hat gesagt, dass sie sich nur beteiligen, wenn sich der Bund beteiligt. Der Bund beteiligt sich nicht, also gibt es auch diese Brücke nicht. Insofern hat sich dieses Thema auf gewisse Weise erledigt.

Ich kann nachvollziehen, dass es nicht gut ist, etwas vor Gericht auszutragen, weil ich auch kein Freund davon bin, bei jeder Angelegenheit vors Gericht zu gehen. Ich finde es sehr gut, strittige Angelegenheiten außergerichtlich zu klären. Aber es ist das gute Recht eines jeden, es in Anspruch zu nehmen.

Man muss trotzdem noch einmal hinschauen: Scheitert es daran, dass mit ungleichen Spießen gekämpft wird? Welche Möglichkeit gibt es, dass es zum Beispiel nicht am Geld scheitert? Man wird feststellen, dass viele, die kein Geld haben, Prozesskostenbeihilfe bekommen und deshalb auch Möglichkeiten haben, gerichtliche Auseinandersetzungen zu führen.

Noch einen Punkt möchte ich erwähnen: Vier von zehn Deutschen haben eine Rechtsschutzversicherung – es gibt über 20 Millionen Verträge –; also auch bei denen dürfte es nicht am Geld scheitern, wenn sie unbedingt eine Auseinandersetzung führen wollen.

Ich will noch auf etwas verweisen, das es schon gibt: Wir haben in jeder Kommune Schlichtungsstellen. Die Personen, die diese Aufgaben erledigen, heißen bei uns „Friedensrichter“. Wenn ein Bürger zum Friedensrichter geht, weil er mit einem Schaden durch ein Unternehmen konfrontiert ist – Vattenfall oder LMBV –, und nicht vergleichen möchte, sondern eine Lösung suchen möchte, dann kann der Friedensrichter dieses Unternehmen vorladen und man kann schauen, ob man einen Ausgleich findet. Es liegt immer in der Hand beider Seiten, ob man den Kompromiss, der dort gefunden wird, akzeptiert.

Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Das deutsche Bergrecht hat sich bewährt. Es ist international als eines der besten anerkannt. Wenn ich an unseren ehemaligen Oberberghauptmann denke, der in andere Länder reist und dort noch berät, wie man das deutsche Bergrecht übernehmen kann, dann zeigt das, dass wir ein Instrument haben, das sich in 40 Jahren als wirklich sehr gut erwiesen hat und das wirklich sehr passfähig ist. Wir sollten

deshalb nicht herumexperimentieren und irgendetwas anderes machen. Insofern werden wir Ihren Antrag ablehnen.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Für die SPDFraktion Herr Abg. Baum, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich zum ersten Mal diese beiden Anträge gelesen habe, dachte ich schon voreilig, eine Schlichtungsstelle für Bergschäden, vor allem für Betroffene von Tagebauen, ist gar keine schlechte Idee. Schließlich gibt es bereits in vielen anderen Fachbereichen ähnliche Schlichtungsstellen, zum Beispiel im Bereich der Mobilität. Schlichtungsstellen haben nun einmal den Vorteil, dass Betroffene und Schadensverursacher in einem möglichst neutralen Umfeld zueinanderkommen, um ihren Konflikt beizulegen, ohne ein Gericht bemühen zu müssen. Gleichwohl bleibt der Rechtsweg nach einem Schlichtungsverfahren weiterhin offen.

Dass es aber mit der Einrichtung einer solchen Schlichtungsstelle nicht so einfach geht, wie es sich LINKE und GRÜNE in ihren Anträgen vorstellen, zeigt der Blick ins Land Brandenburg; denn richtig ist, dass der Brandenburger Landtag im Juni 2013 die Einrichtung einer solchen Schlichtungsstelle mit großer Mehrheit beschlossen hat. Mehr als ein Jahr später aber berichtete der zuständige Minister im November 2014 dem Parlament, dass man intensiv an der Einrichtung arbeiten würde. Gleichzeitig wären aber noch etliche Fragen offen und somit ungeklärt.

Daran sieht man, dass die in Ihren beiden Anträgen genannten Fristen zur Einrichtung einer solchen Schlichtungsstelle zum 1. April 2016 bei den GRÜNEN bzw. zum 30. Juni 2016 beim Antrag der LINKEN schon ziemlich unrealistisch sind – um nicht zu sagen, es ist in der Kürze der Zeit eigentlich nicht zu schaffen; erst recht nicht, wenn man – wie es die Kollegen der LINKEN fordern – eine länderübergreifende Stelle mit Brandenburg und dazu noch eine Stelle in Zusammenarbeit mit Thüringen und Sachsen-Anhalt schaffen will.

Hinzu kommt die Frage der Finanzierung. DIE LINKE schlägt vor, dass die Finanzierung durch die beteiligten Länder, die Bergbau betreibenden Unternehmen – also im Moment Vattenfall und die Mibrag – und den Bund übernommen werden soll.

Der Antrag der GRÜNEN bleibt in der Frage der Finanzierung wiederum ziemlich vage. Dort wird lediglich gefordert, Gespräche zwischen den Bergbau betreibenden Unternehmen und der LMBV, die für die Sanierung zuständig ist, über die Finanzierung zu führen. Unklar bleibt dabei, ob sich auch hier der Bund und der Freistaat Sachsen ebenfalls an der Finanzierung beteiligen sollen.

Gleichzeitig fordern Sie aber, dem Landtag – bis Ende 2015 wohlgemerkt, also in wenigen Monaten – ein Konzept zur Ausgestaltung und Finanzierung vorzulegen.

Mit Verlaub, glauben Sie wirklich, dass innerhalb von zweieinhalb Monaten ein komplettes Konzept sowie ein tragfähiger Finanzierungsplan für eine solche Schlichtungsstelle erarbeitet werden können? Wir haben daran berechtigte Zweifel, nicht zuletzt deshalb, weil der Bund im Steuerungsausschuss für die Braunkohlesanierung bereits sehr deutlich gemacht hat, dass er keine Notwendigkeit für eine finanzielle Beteiligung an einer Schlichtungsstelle sieht. Somit fällt der Bund als Mitfinanzierer aus.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, was bleibt also am Ende von den Anträgen der GRÜNEN und der LINKEN übrig? Ein zu knapper Zeitplan und eine unklare Finanzierung. Das allein sind zwei Gründe, weshalb diese beiden Anträge leider nicht brauchbar sind.

Eine weitere Frage, die ich mir gestellt habe, war: Brauchen wir wirklich sofort eine oder gleich mehrere dieser Schlichtungsstellen für die sächsischen Tagebaue? Nach meiner Kenntnis ist es vielmehr so, dass in Sachsen sowohl Vattenfall als auch die LMBV schon jetzt eine Sachstandsanalyse und -bewertung auf eigene Kosten durchführen. Sie tun das auf Antrag von Betroffenen, obwohl Sie zivilrechtlich dazu nicht verpflichtet sind. Das heißt – wenn ein potenzieller Bergschadensfall eintritt und dieser von den Betroffenen gemeldet wird –, dass der Tagebau Betreibende bzw. die LMBV als Sanierer in Vorleistung gehen und entsprechende Untersuchungen auf eigene Kosten durchführen.

Wenn sich dabei herausstellt, dass es sich wirklich um einen Bergschaden handelt, erfolgt die Regulierung auf Kosten der Unternehmen. Wenn der Betroffene oder die Betroffenen mit dem Ergebnis der Untersuchung oder dem Vorschlag der Regulierung durch die Unternehmen nicht einverstanden sind, dann steht den Betroffenen auch weiterhin der Rechtsweg offen.

Bleibt also die Frage: Brauchen wir nun eine Schlichtungsstelle, wie es die beiden Anträge fordern, wirklich unbedingt und sofort, mit diesem kurzen Vorlauf und bei völlig unklarer Finanzierung? Die klare Antwort darauf lautet: Nein. Deshalb werden wir den beiden Anträgen einschließlich dem Änderungsantrag der AfD nicht zustimmen.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Für die AfD – – Ach, eine Kurzintervention? – Aber kommen Sie ruhig schon nach vorn, Herr Urban.

Frau Dr. Pinka, bitte.

Ich möchte Herrn Abg. Baum widersprechen, wenn er behauptet, es sei eine freiwillige Leistung der LMBV, für die Folgen aufzukommen, die aus Bergschäden durch aktiven Bergbau resultieren. Im Einigungsvertrag und in den Regelungen

zur Übertragung der Bergrechte heißt es ganz klar, dass die Verantwortung für Schäden, die aus dem Bergbaubetrieb der DDR resultieren, übertragen worden ist. Deshalb ist auf Antrag der Geschädigten die Pflichtleistung zu erbringen. Das ist keine Freiwilligkeit im eigentlichen Sinne. Bei Vattenfall dagegen ist die Freiwilligkeit gegeben, weil im Bundesbergrecht nicht normiert ist, dass obertägiger Bergbau zu entschädigen hat.

Von daher rate ich dringend davon ab, uns auf eine falsche Fährte zu führen. Wir haben es hier mit zwei unterschiedlichen Rechtssystemen zu tun. Deshalb kann hier eigentlich nur eine Schlichterstelle weiterhelfen. Ich sagte es vorhin in meinem Redebeitrag: Wasser ist Wasser. Sie können manchmal nicht zuordnen, ob der Bergschaden aus der Absenkung eines Gebietes oder aus aufsteigendem Grundwasser resultiert. Oftmals ist beides sehr eng miteinander verbunden.

Wir wissen aus der Tagebauerweiterung Nochten, dass eine Spundwand errichtet werden muss, um absinkendes und aufsteigendes Grundwasser voneinander zu trennen. Den Schaden haben die einzelnen betroffenen Menschen in der Region.

(Beifall bei den LINKEN)

Herr Baum, wollen Sie darauf reagieren? – Das ist nicht der Fall.

Dann erteile ich jetzt Herrn Urban das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In meinem Redebeitrag werde ich nur auf den vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE eingehen, da dieser Antrag der umfassendere und fundiertere ist.

Die Notwendigkeit einer Schlichtungsstelle für Bergschäden ergibt sich aus der Tatsache, dass beim oberirdischen Bergbau die Schadensbeweislast beim Betroffenen und nicht beim Bergbauunternehmen liegt. Treten beim untertägigen Steinkohlebergbau Schäden an Gebäuden und Infrastruktur auf, so haftet das Bergbauunternehmen für den Schaden, es sei denn, es kann beweisen, dass die Schadensursache nicht im Bergbau begründet ist.

Im Unterschied dazu liegt die Beweislast beim oberirdischen Bergbau auf der Seite der Betroffenen, egal ob der Betroffene Privateigentümer, Unternehmer oder eine Gebietskörperschaft ist. Gerade für private Hauseigentümer kann der Nachweis eines Bergschadens mittels Gutachter und gegebenenfalls im Klageverfahren sehr kostenintensiv und langwierig sein. Diese Situation wird von den Betroffenen zu Recht als unbefriedigend empfunden. Eine unabhängige Schlichtungsstelle, deren Urteil sowohl das Bergbauunternehmen als auch die Betroffenen anerkennen, könnte stark zur Konfliktbefriedung beitragen und damit auch dem Ansehen der Bergbauunternehmen in der Region dienen.

Trotzdem sollte man die Notwendigkeit der Einrichtung einer Schlichtungsstelle auch am wirklichen Bedarf messen. Während in den deutschen Steinkohlerevieren

jährlich bis zu 35 000 Schadensfälle gemeldet werden, ist die Zahl der Schadensfälle in der Lausitzer Braunkohleregion inzwischen auf unter 200 pro Jahr gesunken. Die Zahl der Entschädigungen im Lausitzer Revier beträgt 50 bis 60 % der Schadensmeldungen. Die bereits existierende Schlichtungsstelle im nordrhein-westfälischen Braunkohlerevier klärt nur circa ein Drittel der gemeldeten Schadensfälle im Sinne der betroffenen Antragsteller.

Die derzeitige Praxis der Lausitzer Bergbauunternehmen Vattenfall und LMBV im Umgang mit Schadensansprüchen ist über den gesetzlich gesetzten Rahmen hinaus vorbildlich. Nach Überprüfung der Schadensmeldung anhand von Fachdaten der Unternehmen findet eine gemeinsame Schadensaufnahme mit den Betroffenen statt. Erforderlichenfalls ziehen die Unternehmen auf ihre Kosten Spezialfirmen oder externe Sachverständige hinzu. Zur Bewertung der Schadenshöhe kann der Betroffene auf Kosten der Bergbauunternehmen auch eigene Sachverständige hinzuziehen. Kann ein Schaden seiner Art und den Umständen nach nur ein Bergschaden sein, ist die Beweislast für den Geschädigten darüber hinaus deutlich erleichtert. Herr Krauß hat zu der Art und Weise des Umgangs bereits sehr ausführlich ausgeführt; deswegen belasse ich es hier dabei.

Dieses weitgehende Entgegenkommen der beiden Lausitzer Bergbauunternehmen entspricht jedoch nicht der vollständigen Beweislastumkehr wie im untertägigen Bergbau gemäß § 120 Abs. 1 Satz 1 des Bundesberggesetzes. Es ist also trotzdem möglich, dass ein großer Teil der Bergschäden entweder gar nicht erst gemeldet wird oder gegenüber dem Bergbau Treibenden nicht durchgesetzt werden kann. Eine Schlichtung und eine Umkehr der Beweispflicht werden deshalb von der AfD grundsätzlich begrüßt. Auch wenn aus unserer Sicht ein signifikanter Anstieg der Entschädigungszahlungen nicht zu erwarten ist, so ist die Schlichtungsstelle doch ein wichtiger Schritt hin zu mehr Bürgerfreundlichkeit und Interessenausgleich.

Viel wichtiger als die Einrichtung einer Schlichtungsstelle stellt sich für die Fraktion der AfD die Notwendigkeit der Aktualisierung des Bundesbergrechtes dar. Insofern sollte die Schlichtungsstelle als vorübergehendes Hilfsinstrument bis zur Novellierung des Bundesberggesetzes eingerichtet werden.

Die AfD unterstützt Punkt III des Antrags der Fraktion DIE LINKE auf eine gemeinsame Gesetzesinitiative auf Bundesebene für die Novellierung des Bundesbergrechts. Die Notwendigkeit dieser Novellierung steht spätestens seit dem sogenannten Garzweiler-Urteil aus 2006 im Raum, in dem festgestellt wird, dass bereits Rahmenbetriebspläne für Abbauvorhaben in die Eigentumsrechte eingreifen. Bereits auf dieser Planungsstufe müsste das Gesetz allen Betroffenen umfangreiche Beteiligungs- und Klagerechte einräumen.

Auch das Umweltbundesamt bestätigt mit einem aktuellen Positionspapier vom November 2014 die dringende Notwendigkeit der Novellierung des Bundesbergrechts.

Insbesondere sollen die Anforderungen an den Umweltschutz, an die Transparenz der Planungsverfahren, an die Beteiligung der Öffentlichkeit und an einen effektiven Rechtsschutz angehoben werden – auf ein Niveau, das bei anderen Fachplanungen bereits selbstverständlich ist.

Vor dem Hintergrund, dass die Schlichtungsstelle nur bis zur Novellierung des Bundesbergrechts und damit bis zur gesetzlichen Stärkung der Betroffenenrechte notwendig sein wird, erscheint die Einrichtung mehrerer Schlichtungsstellen entbehrlich. Hinzu kommt, dass auch die Behörden des Landes Brandenburg nicht von einem starken Anstieg der gemeldeten Schadensfälle nach Einrichtung einer Schlichtungsstelle ausgehen und dass mit der LMBV zudem ein großer Partner auch in Thüringen und Sachsen-Anhalt aktiv ist.

Meine Fraktion schlägt deshalb vor, perspektivisch auch die Streitfälle aus den mitteldeutschen Braunkohlenrevieren in einer gemeinsamen länderübergreifenden Schlichtungsstelle zu behandeln. Entsprechend unserem Änderungsantrag soll die Staatsregierung auf die Beteiligung der Bundesländer Thüringen und Sachsen-Anhalt unter Einbeziehung der Mibrag an der gemeinsamen Schlichtungsstelle hinwirken.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Wir gehen jetzt in die zweite Runde. Wird von der Linksfraktion das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. CDU-Fraktion? – Herr Heidan, bitte. Entschuldigung, ich habe die GRÜNEN vergessen.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Wir haben keinen Redebedarf mehr!)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bergbau auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen prägt seit nahezu 850 Jahren das Land und die Menschen. Die Rohstoffversorgung zu fördern und zu ordnen, die Sicherheit der Betriebe und der Beschäftigten des Bergbaus zu gewährleisten, die Vorsorge gegen Gefahren aus dem Bergbau für Leben, Gesundheit und Sachgüter zu verstärken und den Ausgleich unvermeidbarer Schäden zu verbessern – für den Freistaat Sachsen gibt es dazu einen Dienstleister, so steht es auf der Internetseite, und das ist das Sächsische Oberbergamt.