Protocol of the Session on July 8, 2015

Was ich auch – um auf den Antrag und die Sicherheitskonzeption zurückzukommen – sagen will: Ja, es ist richtig, Herr Pallas, es muss für jede Erstaufnahmeeinrichtung und für jedes Asylbewerberheim – es geht nicht nur um die Landeseinrichtungen, sondern um die Einrichtungen insgesamt – ein entsprechendes Sicherheitskonzept erstellt werden. Da ist die örtliche Polizeidirektion eingebunden. Sie können die entsprechenden Gefährdungslagen bestimmen und aktuell auf entsprechende Tendenzen reagieren.

Die Behörde trifft im Einzelfall die entsprechenden Vorkehrungen. Sie haben Know-how, um richtig zu reagieren. Deshalb haben Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass aufgrund der aktuellen Entwicklungen Entscheidungen innerhalb der Polizei – heute vom Operativen Abwehrzentrum – getroffen und damit die entsprechenden Aktivitäten entfaltet werden. Deshalb ist im Kern klar, dass es eine Aufgabe von allen ist, auch der Polizei, für die Sicherheit in den Heimen zu sorgen.

Der vorliegende Antrag ist aus unserer Sicht nicht notwendig, weil wir schon entsprechend reagieren.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Herr Richter, was wünschen Sie?

Ich möchte eine Kurzintervention machen.

Bitte sehr, Herr Richter.

Herr Staatsminister. Ich bin möglicherweise falsch verstanden worden. Deshalb möchte ich noch einmal wiederholen, was ich gesagt und gemeint habe. Die Freitaler Erklärung, die von den Vorsitzenden der Stadtratsfraktion verabschiedet wurde, ist im Punkt 2 wie folgt formuliert: Freitaler Bürger und anerkannte Flüchtlinge müssen in unserer Stadt ein sicheres Zuhause finden. Diese Erklärung bezieht sich ausdrücklich auf anerkannte Flüchtlinge.

Nun gibt es die gemeinsame Einrichtung des Landes und Kreises. Es gibt aber in der Erklärung – so scheint es zumindest – eine Absage an die Erstaufnahmeeinrichtung, weil in dieser nur nicht anerkannte Flüchtlinge untergebracht sind. Sie können gar nicht anerkannt sein, weil das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. So viel möchte ich noch einmal zur Richtigstellung sagen.

(Beifall bei den LINKEN)

Herr Staatsminister, möchten Sie erwidern?

(Markus Ulbig, Staatsminister des Innern: Dazu möchte ich nichts sagen.)

Das möchten Sie nicht. Wir kommen zum Schlusswort. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort. Frau Abg. Zais, bitte sehr.

Danke schön, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich muss mich schon ein wenig wundern. Ich möchte an dieser Stelle einmal das Argument, das sowohl von der CDU-Fraktion als auch von Ihnen, Herr Pallas, genannt wurde, widerlegen. Es lautete wie folgt: Unser Antrag sei zu starr, würde an mancher Stelle nicht weit genug oder an anderer Stelle wiederum zu weit gehen. Ich möchte einmal das klarstellen, was in unserem Antrag steht. Das sollen Sie auch so lesen. Darin steht nicht, dass wir ein landesweites Konzept fordern, in dem steht, dass die Vorgehensweise für alle gleich sei und so weiter. Wir möchten ein Sicherheitskonzept. Wir haben an verschiedenen Punkten niedergeschrieben, wie dieses Sicherheitskonzept aussehen könnte. Wir schreiben das nicht vor. Wir haben nur gesagt, an welchen Punkten aus unserer Sicht Handlungsbedarf besteht.

Wenn im Punkt a) eine Analyse zum konkreten Gefährdungspotenzial vor Ort gefordert wird, müsste es sich selbst Ihnen erschließen, dass wir sehr wohl wissen, dass die Situation in jedem Ort anders sein kann. So viel möchte ich zu diesem Argument, man könne kein landesweites Konzept erarbeiten, weil in jedem Ort die Situation anders sei, sagen.

Im Punkt c), Herr Kollege Hartmann, sagen wir, dass sich die Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften hinsichtlich möglicher weiterer Schutzmaßnahmen beraten sollen. Sie haben gesagt, dass Sie den Handlungsbedarf durchaus sehen. Man müsste sich die Securityfirmen einmal anschauen. Man muss schauen, ob sie zertifiziert sind. Ich empfand es als angenehm, dass Sie eingeräumt haben, dass Handlungsmöglichkeiten bestehen. Diese sind standardisiert, wenn man nur zertifizierte Unternehmen beauftragen würde. Das könnte man durchaus in ein landesweites Konzept einbinden.

Der Antrag ist nicht so schlecht, wie Sie ihn hier dargestellt haben, Herr Kollege Pallas. Der sogenannte AntiGewalt-Gipfel ersetzt nicht das, was wir vorgeschlagen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich spiele auf den Anti-Gewalt-Gipfel an, den Kollege Henning Homann im Zusammenhang mit der Problematik in Freital ins Gespräch gebracht hat – das erfolgte über die Presse, in Interviews und im Radio und nicht über einen Antrag im Landtag. Im Grunde genommen sollen die Gutwilligen zusammensitzen. Das habe ich gehört. Die Gutwilligen sollen zusammensitzen und sagen, dass sie keine Gewalt möchten, und sich gegenseitig versichern, dass sie nicht rassistisch sind. Das bringt nichts. Das bringt zumindest nichts für die konkrete beschriebene Situation.

Bitte kommen Sie zum Schluss.

Wir möchten die Sicherheit für Asylsuchende und Flüchtlinge gewährleisten. Ich könnte mir vorstellen, dass einiges von dem von uns Aufgeschriebenen durch Sie mitgetragen werden könnte.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 6/2005 zur Abstimmung.

(Carsten Hütter, AfD, steht am Mikrofon.)

Herr Hütter, ich weise Sie darauf hin, dass Sie keine Möglichkeit zur Kurzintervention haben.

Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und Stimmen dafür hat die Drucksache dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden. Der Tagesordnungspunkt 9 ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10

Nachträgliche Genehmigungen gemäß Artikel 96 Satz 3

der Verfassung des Freistaates Sachsen zu über- und

außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen

Übersichten über die Einwilligungen in über- und außerplanmäßige

Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

gemäß § 11 Abs. 1 HG 2013/2014

2. Halbjahr 2014

Drucksache 6/1656, Unterrichtung durch das Staatsministerium der Finanzen

Drucksache 6/1985, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter das Wort? – Das

ist nicht der Fall. Ich frage Sie, Herr Michel, ob Sie das Wort wünschen?

(Jens Michel, CDU: Nein danke, Herr Präsident!)

Vielen Dank, Herr Michel. Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 6/1985 ab. Wer zustimmen möchte, zeigt dies jetzt

bitte an. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Gegenstimmen und zahlreichen Stimmenthaltungen ist die Drucksache 6/1985 beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 11

Antrag auf Einwilligung des Sächsisches Landtages

gemäß § 64 Absatz 2 SäHO Kaufvertrag Quartier III/2

im Areal des „historischen Neumarktes“ in Dresden

Drucksache 6/1926, Unterrichtung durch die Staatsregierung

Drucksache 6/1988, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Meine Damen und Herren! Hierbei ist ebenfalls keine Aussprache vorgesehen. Wird das Wort dennoch gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich frage Sie, Herr Tischendorf, ob Sie das Wort wünschen? – Vielen Dank, Herr Tischendorf. Das Wort ist nicht gewünscht.