Fazit Nummer 1: Gleichstellung ist kein politischer Hokuspokus, sondern Gleichstellung ist verfassungsrechtlich vorgegeben.
Jetzt schauen wir uns einmal die Realität an: Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen über die gesamte Erwerbsphase in Deutschland rund 23 %.
Sie sprachen die Unis an. Dann machen wir das mal: Anteil der Absolventinnen an den sächsischen Hochschulen: 51 %. Ja, aber Ende 2013 438 Professorinnen an den sächsischen Hochschulen gegenüber 1 822 Professoren und lediglich 35 Juniorprofessoren gegenüber 14 Juniorprofessorinnen.
Sie zielen in Ihrem Antrag besonders auf die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Wir werden die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten und der Frauenbeauftragten stärken und nicht rasieren, wie Sie es fordern.
Denn Gleichstellungsarbeit in den Kommunen ist Gleichstellungsarbeit an der Basis unserer Gesellschaft und daher unverzichtbar.
Nun noch ein paar Worte zu den Gleichstellungsbeauftragten. Immerhin sollten auch Sie von der AfD-Fraktion wissen, was Sie hier abschaffen wollen. Die Gleichstellungsbeauftragten befassen sich mit Organisationsentwicklung, mit Personalwesen und mit den Arbeitsbedingungen innerhalb der Verwaltungen. Gleichstellungsbeauftragte überprüfen die Lebenssituation vor Ort. Sie machen kulturelle Leistungen von Frauen, zum Beispiel Kulturpreise, Stadtrundgänge, Ausstellungen sichtbar, arbeiten gegen Gewalt gegen Frauen und geben Impulse für Kinderbetreuungseinrichtungen, Ganztagsschulen
Im Freistaat Sachsen verfügen wir über 13 hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte in zehn Landkreisen und drei kreisfreien Städten. Es gibt weitere 22 hauptamtliche Gleichbestellungsbeauftragte in Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern. „Hauptamtlich“ bedeutet aber nicht Vollzeit, sondern mindestens 50 % Zuständigkeit. Das heißt ganz praktisch: Sie müssen oft mehr als zwei Tätigkeiten unter einen Hut bekommen. Das nehmen sie auf sich, um das Land gerechter zu gestalten. Dafür gebührt ihnen unser Dank und nicht solche Anträge.
Höhepunkt Ihres Antrages ist allerdings der Satz, wonach eine besondere Förderung der einen Seite immer eine Herabsetzung der anderen Seite sei. Was für ein Humbug! Nein, mit diesem Argument schaffen Sie Politik ab!
Die Förderung von Senioren ist kein Diebstahl bei Beschäftigten. Die Unterstützung von Sozialschwachen ist keine Plünderung bei Vermögenden, und die geschlechterspezifische Politik ist kein Kreuzzug gegen ein Geschlecht und keine neue Ungerechtigkeit, sondern das genaue Gegenteil.
Meine Damen und Herren! Diese Staatsregierung hält diesen Antrag für völlig abwegig. Diese Staatsregierung setzt in der Gleichstellungspolitik einen Schwerpunkt und wird die Gleichstellung von Frauen und Männern im Freistaat Sachsen auf der Grundlage der bewährten kommunalen Strukturen, mit unseren haupt- und nebenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten und deren unverzichtbarer Arbeit weiter vorantreiben.
(Valentin Lippmann, GRÜNE: Aber nur drei Minuten! – Christian Piwarz, CDU: Jetzt zeigen Sie uns, wo die ganze Zeit die versteckte Kamera gewesen ist!)
Frau Präsidentin! Ganz kurz nur. Frau Ministerin, Sie bringen wieder mal die Frauenbeauftragte mit der Gleichstellungsbeauftragten durcheinander. Das dürfte Ihnen eigentlich nicht passieren. Aber gut, das ist nicht das Problem.
Meine Damen und Herren! Ich spreche hier nicht die Fraktionen an, sondern ich spreche die Eltern an, die Söhne haben. Diese Söhne werden sie irgendwann mal fragen: Wieso werde ich benachteiligt bei der Arbeitssuche? Es gibt viele Frauen, die das erlebt haben. Wenn Sie das nicht kennen, haben Sie Glück. Ich hatte ja gesagt, ich habe auch Glück. Aber es gibt welche, die haben das nicht.
Ich möchte Ihnen zum Abschluss noch – weil Sie so begeistert sind von meiner Rede, nehme ich an – etwas zeigen.
Ich habe hier eine Stellenbewerbung der Stadt Dresden mitgebracht, die ganz neu ist. Die möchte ich mal vorlesen. Dort heißt es: „Frauen sind ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.“ – Was heißt „ausdrücklich“? Das heißt, Männer sollen es nicht sein, weil Frauen ausdrücklich aufgefordert werden.
Also jetzt haben wir eine Reihenfolge. Als Erstes soll es eine Frau sein, dann soll es eine mit Migrationshintergrund sein, dann kommt ein Mann mit Migrationshintergrund, und wenn dann noch etwas übrig bleibt, kann sich ein Mann auch bewerben.
(Beifall bei der AfD – Christian Piwarz, CDU: Er hat es fertiggebracht, keinen einzigen Satz zum Antrag zu sagen! – Zurufe der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE – Ein Abgeordneter der AfD steht am Mikrofon.)
Ich rufe auf den Antrag in Drucksache 6/1390. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmen dafür ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Es gibt hierzu keine Aussprache. Daher spricht nur die einreichende Fraktion. Frau Abg. Jähnigen, bitte.