Protocol of the Session on April 27, 2015

Es scheint gerade ein bisschen so, als ob sich die Geschichte wiederholt. Der Bundesjustizminister Heiko Maas hat, wie seine Vorgängerin Sabine LeutheusserSchnarrenberger seinerzeit 2010, zunächst darauf beharrt, auf eine Änderung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu warten.

Frau Leutheusser-Schnarrenberger hatte das damals auch sehr offensiv gegen den größeren Koalitionspartner durchgekämpft. Kurz vorher hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung und die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie als verfassungswidrig bezeichnet. Frau Leutheusser-Schnarrenberger wurde dann von CDU/CSU unter Druck gesetzt, einen neuen Entwurf vorzulegen. Nachdem sich der Koalitionsstreit sozusagen eine relativ lange Zeit hielt, kam dann glücklicherweise vor circa einem Jahr, im April 2014, ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Dieses Urteil besagt, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit den Grundrechten in der EUGrundrechtecharta und nicht mit dem Europarecht kompatibel ist. Sie verletze das Recht auf Privatheit, das Recht auf den Schutz privater Daten und den Verhältnismäßig

keitsgrundsatz – alles drei Artikel in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Wichtig ist – das bekundet das Urteil – nicht nur der Zugang zu und die Verwendung von Telekommunikationsdaten, sondern auch die Speicherung ist grundrechtsrelevant. Außerdem bekundet das Urteil des EuGH, dass die Aufwand-Nutzen-Relation bei der Vorratsdatenspeicherung nicht stimmt. Die massenhafte Speicherung von Telekommunikationsdaten entspricht nicht der tatsächlichen Bedrohung der öffentlichen Sicherheit. Diese Entscheidung fiel bekanntermaßen nach Anschlägen wie in Madrid oder in Oslo.

Das Urteil hat Bestand. Ob eine neue EU-Richtlinie kommt, steht aber in den Sternen. Bundesjustizminister Heiko Maas ließ noch im März dieses Jahres verlautbaren, dass er ohne ein Signal aus Brüssel nicht tätig und es keinen nationalen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung geben würde. Doch auch diesmal rappelte es hinter den Kulissen, wie seinerzeit bei Frau LeutheusserSchnarrenberger. Erwartungsgemäß fiel SPD-Mann Heiko Maas um und legte im April Eckpunkte vor, die eine anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten vorsehen. Statt einer Speicherdauer von sechs Monaten für Internet- und Telekommunikationsverbindungsdaten sollen es nun maximal zehn Wochen sein, und HandyStandortdaten sollen nun vier Wochen lang gespeichert werden können.

Was uns mit diesen Leitlinien als eine neue grundrechtsschonende Variante der Vorratsdatenspeicherung vorgelegt wird, ist nichts als alter Wein in neuen Schläuchen. Vorratsdatenspeicherung bleibt Vorratsdatenspeicherung. Übrigens ist der Begriff „grundrechtsschonend“ ein blanker Euphemismus. Entweder ist ein Vorgang konform zu den Grundrechten oder er ist es nicht.

Es wird nun gebetsmühlenartig bekundet, dass der Staat auf die bei den privaten Diensten gespeicherten Daten nur Zugriff habe, wenn ein unabhängiger Richter auf Grundlage eines vorgegebenen Straftatenkatalogs entscheiden würde. Wir wissen aber, einmal gespeicherte Daten

wecken Begehrlichkeiten. Ich erinnere an den Bundesinnenminister Friedrich in Bezug auf die Lkw-Mautdaten.

(Dr. Stefan Dreher, AfD: Ja!)

Mit dem nationalen Gesetzesvorhaben sind aus unserer Sicht erneute Klagen und ein erneutes Scheitern vor dem Gericht vorprogrammiert. Darum sind wir der Ansicht, dass das Vorhaben versenkt gehört. Wir appellieren logischerweise insbesondere an den kleineren Koalitionspartner sowohl in Sachsen als auch auf Bundesebene. Sie haben sich immer wieder kritisch zur Vorratsdatenspeicherung geäußert. Legen Sie jetzt all Ihr Gewicht in die Waagschale, um dieses Vorhaben auf Bundesebene zu verhindern! Ihre Generalsekretärin in spe hat sich diesbezüglich schon geäußert. Wir setzen viel Hoffnung in Sie und erinnern nicht zuletzt daran, dass es auch um das Wählervertrauen geht.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den LINKEN) )

Für die CDUFraktion Herr Hartmann, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kaum haben sich der Bundesjustizminister und der Bundesinnenminister auf Rahmenwerte verständigt, wie man mit dem Thema Datenerfassung umgehen kann, insbesondere mit Schwerpunkt terroristische Strukturen und Strukturen organisierter Kriminalität, wird in diesem Hohen Haus reflexartig eine Debatte über die Gefährdung des Abendlandes und das Risiko der Grundrechtsausübung im Freistaat geführt.

Anlasslose Datenspeicherung, ein wirres Sammeln im Freistaat, grundrechtswidrig, und als Kronzeuge wird dann wieder das Bundesverfassungsgericht bemüht. Ich möchte noch einmal deutlich sagen: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist mit Sicherheit nicht automatisch der Kronzeuge gegen eine Vorratsdatenspeicherung. Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht aufgegeben, dass es mit Blick auf Grundrechtseinschränkungen in der Tat notwendig ist, die Grenzen eng zu ziehen, die Tatbestände klar zu formulieren und Sicherheit für die Betroffenen zu generieren.

Es ist eben nicht so, dass der Überwachungsstaat bemüht werden kann, der jetzt ziel- und planlos die Daten seiner Bevölkerung sammelt, sie archiviert und beliebig auf den Markt wirft, ein bisschen nach der Orwell‘schen Fantasie, die einige in diesem Haus eifrig bemühen. Vielmehr sind es Daten, die die Telekommunikationsanbieter haben und die auf dem Markt verfügbar sind. Daran zeigt sich auch ein bisschen der Widerspruch in der Debatte zu dem, was jeder von uns an Daten mittlerweile überall beliebig verfügbar hat, insbesondere auch bei privaten Institutionen und in privaten Strukturen. Ich will einmal auf den Bereich der Bankdaten, auf die Kreditkartenabrufe, auf die Facebook-Profile

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Oh!)

und auf die Datentransfers, die überall stattfinden, verweisen. Hierbei kommt es zu einem beliebigen Transfer von Daten. Im Gegensatz dazu sind der Gesetzgeber und der Staat gehalten, viel enger und viel sicherer mit diesen Daten umzugehen.

Worum geht es eigentlich bei den jetzigen Diskussionen, bei der jetzigen Vorlage des Bundesinnenministers und des Bundesjustizministers? – Es geht in der Tat darum, dass sich auf europäischer Ebene, insbesondere mit Blick auf die EU-Richtlinie, ein enger Katalog des Grundrechtsschutzes und die Sicherheit gegenüberstehen. Insoweit ist es nicht ganz richtig, Frau Kollegin Nagel, dass es nur zwei Zustände gibt: grundrechtskonform und grundrechtswidrig. Es gilt in jedem Fall eine Grundrechtsabwägung zu treffen, weil das Recht des Einzelnen immer auch im Verhältnis zum Recht der Gemeinschaft zu bewerten ist, wobei das Prä natürlich klar darauf liegt, dass bei dieser Abwägung die Grundrechtseinschränkungen so minimal wie möglich gehalten werden müssen.

Insoweit, glaube ich, wird der Gesetzgeber der Diskussion über die Erfassung von Verkehrsdaten und der Aufnahme von Standortdaten gerecht, indem er sagt, es ist maximal eine Erfassung von vier Wochen bei Standortdaten und von zehn Wochen bei Verkehrsdaten möglich. Es geht ausschließlich um den Bereich der Verkehrsdaten. Es werden keine Inhalte, sprich Metadaten erfasst. Es bezieht sich auch nicht auf die Frage von Internet- und E-Mail Verkehr, sondern ausschließlich auf die Standortdaten.

Ich glaube, mit Blick auf den beabsichtigten Katalog, nämlich dem Schutz vor Terrorismus und Extremismus, ist es wichtig, dass ein verantwortungsvolles Maß zwischen der öffentlichen Sicherheit und den Grundrechtseingriffen gefunden wird. Das wird aus unserer Sicht mit den vorliegenden Empfehlungen gemacht. Ich möchte darauf hinweisen, dass es einer richterlichen Genehmigung bedarf nach einer entsprechenden Prüfung – ein strenger Richtervorbehalt. Es ist nicht vorgesehen, dass es einen entsprechenden Eingriff aufgrund staatsanwaltschaftlicher Gefahr-im-Verzug-Regelungen gibt. Die Entscheidungsbereiche sind klar für einen sehr kurzen Zeitraum definiert. Ich glaube, dass dem Thema damit Rechnung getragen wird.

Nun ist es sehr schwierig, dieses umfängliche Thema in fünf Minuten einer Aktuellen Debatte abzuhandeln. Insofern ist das jetzt die erste Runde. Wie gesagt, wir werben um Verständnis für diesen Abwägungsprozess, der aus unserer Sicht von der Bundesregierung sehr verantwortungsvoll vorgenommen wird und der die Freiheitsrechte in ein ausgewogenes und verantwortungsvolles Verhältnis zum Sicherheitskatalog setzt. Ich glaube, an dieser Stelle ist nicht der Zeitpunkt, den Orwell’schen Überwachungsstaat zu thematisieren.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPDFraktion Herr Baumann-Hasske, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist kein Geheimnis, dass die Fraktionen, die diese Koalition tragen, durchaus unterschiedlicher Auffassung sind, was die Vorratsdatenspeicherung angeht. Es ist vorhin zitiert worden, dass sich unsere Generalsekretärin in diesen Tagen schon dazu geäußert hat. Die Fraktion ist ebenso der Auffassung, dass die Vorratsdatenspeicherung nach wie vor sehr kritisch zu sehen ist.

Ich muss zunächst einmal in weiten Teilen den Ausführungen des Herrn Hartmann recht geben, soweit es um die Feststellungen dessen geht, was die Bundesregierung an Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt hat. Diese Differenzierung ist schon notwendig. Ebenso ist die Feststellung berechtigt, soweit man das bereits beurteilen kann, dass das den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Wir haben durchaus Zweifel, ob sie auch den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs entsprechen.

(Beifall des Abg. Klaus Bartl, DIE LINKE)

Das ist auch unter den Experten umstritten. Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs unterscheiden sich in ihrer Begründung deutlich von den Begründungen des Bundesverfassungsgerichts oder unseres eigenen Verfassungsgerichtshofs. Deshalb ist es etwas schwierig, sich zu orientieren. Vieles, was gegenwärtig diskutiert wird, hängt mit dieser Auslegungsfähigkeit zusammen.

Der EuGH hat die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie aufgehoben, weil sie bestimmte Vorgaben nicht erfüllte. Sie verlangte – so der EuGH wörtlich – „keinen Zusammenhang zwischen den Daten, deren Vorratsspeicherung vorgesehen ist, und einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit. Insbesondere beschränkt sie die Vorratsspeicherung weder auf die Daten eines bestimmten Zeitraums und/oder eines bestimmten geografischen Gebiets

und/oder eines bestimmten Personenkreises, der in irgendeiner Weise in eine schwere Straftat verwickelt sein könnte, noch auf Personen, deren auf Vorrat gespeicherte Daten aus anderen Gründen zur Verhütung, Feststellung oder Verfolgung schwerer Straftaten beitragen könnten.“

Das scheint mir, wenn man diese – zugegeben aus dem Zusammenhang gerissene – Formulierung ernst nimmt, zu bedeuten, dass die Vorratsdatenspeicherung nur anlassbezogen stattfinden darf. Das ist die Auffassung der SPD Sachsen, wie sie jetzt wieder öffentlich geworden ist. Das ist ebenfalls die einhellige Auffassung unserer Fraktion.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)

Brauchen wir die Vorratsdatenspeicherung? Herr Kollege Hartmann hat eben gesagt, dass sie zur Abwendung schwerer terroristischer Straftaten und Ähnlichem mehr möglicherweise berechtigt wäre. Innenpolitiker sagen generell, dass sie dringend erforderlich sei.

(Zuruf von den GRÜNEN: Wann?!)

Der Chor der Befürworter wurde laut und drängend, nachdem im Januar in Paris das Attentat auf „Charlie Hebdo“ geschehen war. Dieser Druck scheint dazu geführt zu haben, dass die Bundesregierung die Leitlinien vorgelegt hat.

(Zuruf der Abg. Eva Jähnigen, GRÜNE)

Die Franzosen haben die Vorratsdatenspeicherung. Sie haben damit das Attentat auf „Charlie Hebdo“ nicht verhindern können. Im Übrigen, wenn man genau hinschaut, hält auch deren Regelung zur Vorratsdatenspeicherung einer Prüfung, wie der Europäische Gerichtshof sie vorgenommen hat, nicht stand.

Die Vorratsdatenspeicherung ist wohl kein Instrument der Verhinderung von Terror. Man kann damit den Terrorismus nicht vorbeugend ausschließen. Was man damit kann, ist, Ermittlungen zu erleichtern. Die Straftäter und Terroristen können hinterher leichter überführt werden. Das ist meines Erachtens durchaus ein überlegens- und erwägenswerter Grund, warum man die Vorratsdatenspeicherung einführen könnte. Nur, an diesem Punkt kommt die Verhältnismäßigkeit ins Spiel.

Wir müssen uns über Folgendes klar sein: Schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte sind nur dann verhältnismäßig, wenn man damit entsprechend der Schwere des Eingriffs auch Gefahren vorbeugen kann oder Gefahren vermeiden kann. Wenn wir feststellen, dass das nicht möglich ist, stellt sich die Frage, ob ein Grundrechtseingriff flächendeckend gegen all diejenigen, die kommunizieren, in einem richtigen Verhältnis dazu steht? Wir kommen zu dem Ergebnis, dass das nicht der Fall ist. Deswegen sind wir nach wie vor folgender Auffassung: Vorratsdatenspeicherung nein.

(Zuruf von den LINKEN: Hört, hört!)

Das ist die Auffassung der SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD und den LINKEN)

Für die AfD spricht nun Herr Dreher, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist ein Abwägungsprozess. Wir haben auf der einen Seite den verfassungsrechtlichen Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung. Das ist aber keine grenzenlose Freiheit zur Nichtspeicherung von Daten. Wir haben auf der anderen Seite den allgemeinen Schutz von Sicherheit und Ordnung. Dazu gehört auch, Daten zu speichern. Das muss abgewogen werden.

Halten wir uns einmal Folgendes vor Augen: Wo würden wir mit Blick auf die Anschläge der Sauerland-Attentäter stehen, wenn dabei die Züge gesprengt worden wären, oder wenn es um die Aufdeckung von pädophilen Netzwerken geht. Selbst wenn es sich um eine Einzelstraftat handelt, Herr Baumann-Hasske, können zukünftige Straftaten dadurch verhindert werden, wenn man bereits bei der Ermittlung ansetzen kann.

Die Bundesregierung macht nun Folgendes. Sie legt ein Gesetz mit kurzen Speicherfristen vor. Das ist völlig praxisfern. Es sind viel zu kurze Aufbewahrungsfristen, nur wenige Wochen. Wir hörten es gerade: Das sind sozialdemokratische Taschenspielertricks. Hierin finden wir die Nagelprobe zur Personalpolitik bei den Sicherheitsbehörden. Es gibt viel zu wenige Polizisten, Richter und Staatsanwälte sowie mangelhafte und unzureichende technische Ausstattung. Das Ergebnis ist Folgendes: Die Aufbewahrungsfristen sind kurz und alles ist gelöscht, bevor man überhaupt sachgerecht ermitteln kann. Solange sehenden Auges und eklatanten Mangels an Sachausstattung und Personal den Sicherheitsbehörden nur solche kurzen Fristen eingeräumt werden, wird ein Offenbarungseid für einen wehrhaften Rechtsstaat geleistet.

Ich möchte den Blick aber auch noch auf einen weiteren Punkt lenken: Das Vertrauen des Bürgers in den Staat, wenn seine Daten gespeichert werden, muss geschützt werden. Ich lese in einer der führenden Tageszeitungen von gestern, dass die NSA wieder einmal schamlos flächendeckend in Deutschland hineinspioniert. Das betrifft nicht nur das Handy der Bundeskanzlerin. Nein, kurz nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 einigten sich die NSA und der BND, bei der Fernmeldeaufklärung zu kooperieren. Im April 2002 wurde ein Memorandum of Agreement unterzeichnet: In der Abhörstation Echelon in Bad Aibling arbeiteten amerikanische und deutsche Technikspezialisten der Geheimdienste Hand in Hand. Den Amerikanern wurde das Recht eingeräumt, bestimmte Überwachungsziele zu benennen. Das haben sie getan. Sie haben auch nach Mails und Telefonaten von europäischen Unternehmen wie EADS und Eurocopter gesucht. Das ist Wirtschaftsspionage!

Meine Damen und Herren! So lange sich unsere Bürger und Wirtschaft nicht darauf verlassen können, dass die Vorratsdaten, die von ihnen gespeichert werden, sicher auch vor Wirtschaftsspionage sind, solange hat der Staat seine Aufgabe, Vertrauen zu schaffen, vernachlässigt. Schauen wir uns einmal an, wie die Amerikaner reagierten, als das Handy der Bundeskanzlerin abgehört wurde: Bis heute gibt es kein Abkommen, dass in Deutschland nicht spioniert werden darf. Das Gleiche spiegelt sich auch in dieser Entwicklung wieder. Hierbei schuldet der Staat zunächst einmal das Vertrauen seinen Bürgern und der Wirtschaft gegenüber, dass die Daten, die vorübergehend abgeschöpft werden, sicher sind.

Danke schön.

(Beifall bei der AfD)