Wir haben die Herausforderung auch im Kontext zu unseren Nachbarländern – zu Thüringen, zu Brandenburg und zu Sachsen-Anhalt – zu betrachten bzw. bezüglich der Zusammenarbeit mit der Bundespolizei.
All das soll jetzt noch einmal in Fortschreibung des Reformpapiers „Polizei 2020“ beurteilt und betrachtet werden, besonders mit den sich verändernden Schwerpunktlagen. Ich will daran erinnern: In den letzten Wochen und Monaten haben insbesondere die Bereitschaftspolizei und die Einsatzzüge eine erhebliche Mehrbelastung durch Großdemonstrationsereignisse erfahren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich deutlich machen, dass sich die Koalition nicht nur darauf vereinbart hat, diese Aufgabenkritik unter Beurteilung des Personalansatzes vorzunehmen, sondern dass sie schon jetzt erste Maßnahmen eingezeichnet hat. Ich möchte daran erinnern, dass mit dem Koalitionsvertrag ein Teil des Stellenabbaus zurückgenommen worden ist, sodass wir nicht mehr von einer Zielgröße von 11 280 Stellen ausgehen, sondern nunmehr von einer Zielgröße von 12 090 Stellen zuzüglich der mit dem Koalitionsvertrag vereinbarten 100 Spezialisten, die in den Jahren 2015/2016 zur Stärkung des Cybernet- und InternetKriminalitätsbereiches einzustellen sind, aber auch zur Stärkung der kriminalpolizeilichen Arbeit.
Wir gehen davon aus, dass im Rahmen einer jetzt anstehenden Evaluierung eine Gesamtzeichnung der polizeilichen Aufgaben einschließlich der für sie überwundenen Fachrichtungen verbunden wird. Das heißt zum einen die Betrachtung der Schutzpolizei, zum anderen aber auch die Schwerpunktsetzung auf die Stärkung der Kriminalpolizei und der kriminalpolizeilichen Qualifizierung, die Vernetzung der Einsatzhundertschaften der Bereitschaftspolizeien im Kontext zu den Einsatzzügen der Polizeidirektionen, aber auch die Frage des Polizeiverwaltungsamtes in einer Struktur der Logistik, die für einen polizeilichen Aufgabenbereich genauso erforderlich sind wie ein funktionierendes IT-System und die damit verbundene Datenkommunikation. Da bin ich dem Grunde nach auch bei der Verbesserung der Telekommunikationsstrukturen unserer Polizei.
Kurzum: Die Staatsregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, diesen Themenbereich verantwortungsvoll
gemeinsam in einer Koalition von SPD und CDU voranzuschreiben, die Aufgabenkritik der Polizei vorzunehmen und den Stellenbedarf zu definieren. Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, gilt bis auf Weiteres der formulierte Zielkorridor, so wie wir ihn mit dem Stellenplan vorgetragen haben. Es ist wichtig, erst den aufgabenkritischen Bereich nachzuzeichnen, den Personalansatz zu
definieren und dann – das können Sie auch diesem Antrag entnehmen – mit der Fortschreibung des Haushaltes 2017/2018 in den Haushaltsberatungen die Ergebnisse der anstehenden Evaluierung und der daraus resultierenden notwendigen personellen Stärkung der Polizei vorzuschreiben.
Damit erkennen Sie die von uns formulierte Zeitschiene. Aus unserer Sicht soll schon der Doppelhaushalt 2017/2018 die ersten Kernfragen dieser notwendigen Evaluierung berücksichtigen. Das heißt für uns, dass Ende 2015/Anfang 2016 die Ergebnisse vorliegen müssen, damit sie Bestandteil zum einen des Regierungsentwurfes zum Haushalt sein können, wir zum anderen aber auch die Gelegenheit haben, hier im Hohen Hause unsere Erfahrungen, unsere Positionen und die politischen Betrachtungen in die abschließende Beurteilung einfließen zu lassen. Das ist der jetzt anstehende Prozess.
Wir beschreiten diesen Prozess nicht allein, sondern dieser Antrag beinhaltet ganz klar auch die Position, dass wir es mit Partnern tun wollen. Das ist selbstverständlich immer notwendiger externer Sachverstand, aber es ist vor allem die Kompetenz, die es an der Stelle am ehesten zu heben gilt, nämlich die Beteiligung der Polizistinnen und Polizisten, ihrer berufsständischen Vertretungen, das heißt ihrer Berufs- und Fachgewerkschaften, aber auch der Personalvertretungen.
Wir wollen, dass das Sächsische Staatsministerium des Innern partnerschaftlich mit der Organisationsstruktur, mit den Interessenvertretern gemeinsam unter Einbindung externen Sachverstandes eine Gesamtbetrachtung der anstehenden Herausforderungen vornimmt. Es bewegt sich damit im Kontext des von Markus Ulbig formulierten strategischen Ansatzes einer gut funktionierenden Polizeistruktur.
Wir laden Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein, diesen Weg mit uns gemeinsam zu gehen, heute einen Antrag zu beschießen, der in Umsetzung des Koalitionsvertrages die Gewähr dafür bietet, dass wir mit der Polizei und mit den Beschäftigten transparent und offen unter Einbindung der Gewerkschaften und der berufsständischen Vertretungen – unter Federführung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und einer entsprechenden fachlichen Begleitung dieses Hohen Hauses – den Prozess im nächsten Dreivierteljahr gestalten, um dann im Ergebnis zu sagen: Was ist unser Bild, was sind unsere Aufgabenschwerpunkte für die sächsische Polizei in den einzelnen Fachprioritäten? Was ist der daraus resultierende personelle Bedarf und Ansatz, um die hohe Qualität an Sicherheit im Freistaat Sachsen auch in Zukunft und langfristig gewährleisten zu können und gleichzeitig die anstehenden Herausforderungen, die wir insbesondere mit den von mir vorhin skizzierten Schwerpunkten der Internetkriminalität, der Drogenkriminalität und der Organisierten Kriminalität haben, zu bewältigen?
Erlauben Sie mir am Schluss noch eines deutlich zu machen: Besondere Wertschätzung gilt der Arbeit der Polizistinnen und Polizisten im Freistaat Sachsen, egal, an
welcher Stelle sie stehen – ob in der Organisation, in der Schule, in der Lehre, im Einzeldienst in der Kriminalpolizei, aber auch in den Bereitschaftspolizeieinheiten. Sie haben unseren höchsten Respekt – und nicht nur den, sondern auch die notwendige fachliche Unterstützung verdient.
Ich möchte schließen mit einem deutlichen Verweis, dass ich dankbar bin für die fachliche Begleitung der Fachgewerkschaften, insbesondere der Gewerkschaft der Polizei und des Bundesverbandes der Deutschen Polizeigewerkschaft.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag setzen die Regierungsfraktionen von CDU und SPD den Startpunkt für das aus meiner Sicht zentrale Vorhaben im Bereich der Innenpolitik in dieser Legislaturperiode. Darauf haben sich die Parteien in den Koalitionsgesprächen verständigt. Nun wird es durch die Landtagsfraktionen und die Staatsregierung umgesetzt.
Es geht um die Einsetzung der Fachkommission Polizei. Diese Kommission wird beauftragt, den Stellenbedarf der sächsischen Polizei anhand ihrer Aufgaben zu ermitteln. Mit diesem Schritt leiten wir nicht weniger als einen Paradigmenwechsel bei der Personalpolitik für die Polizei ein. Sicher sind Ihnen allen die Diskussionen der letzten Jahre noch sehr präsent. Bisher gab es politische Beschlüsse über die anzustrebende Anzahl an Stellen im öffentlichen Dienst in Sachsen einschließlich der Polizei. Praktisch hat das seit zehn Jahren einen kontinuierlichen Stellenabbau zur Folge gehabt. In der Fachplanung wurde dieser Stellenabbau durch eine Anpassung der Organisationsstrukturen und entsprechende Reformen ermöglicht. Das war aber nur eine Personalverteilungsplanung ohne Ansehen der zu erfüllenden Aufgaben.
In der Folge mussten nach und nach Probleme bei der Aufgabenerfüllung festgestellt werden. Deshalb wurden Stück für Stück ganze Dienstzweige vom Stellenabbau ausgenommen und zu sogenannten Schonbereichen erklärt. Bei den Kolleginnen und Kollegen in meinem Umfeld habe ich selbst in zunehmendem Maße Überlastungserscheinungen, wenigstens aber Demotivation
festgestellt. Es fiel bei fortschreitendem Stellenabbau immer mehr Kolleginnen und Kollegen schwerer, ihre Aufgaben umfassend zu erfüllen. Aber: Bei den allermeisten Kolleginnen und Kollegen war und ist die Bereitschaft immer noch da, ihre Arbeit sehr gut zu erfüllen. Dafür will auch ich den Beschäftigten der sächsischen Polizei erneut meinen Dank aussprechen.
Jetzt wollen CDU und SPD diese Problematik grundsätzlich lösen. Das geht nur mit einer gründlichen Aufgabenkritik, das heißt, wir wollen klären, welche Aufgaben die Polizei erfüllen soll und wie intensiv die jeweiligen Aufgaben erfüllt werden können. Dabei gilt für uns der Grundsatz: Das Personal folgt den Aufgaben. Das ist nachzulesen im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD auf Seite 102, oben,
und nun hier im vorliegenden Antrag. Nach dieser Aufgabenkritik soll anhand der Kriterien Bevölkerung, Fläche und Kriminalitätsbelastung der Stellenbedarf für die Polizei umfassend ermittelt werden. Wir machen also aus der Verteilungs- eine Personalbedarfsplanung, meine Damen und Herren.
An dieser Stelle betrachte ich die ursprünglichen Zielgrößen, auf die mein Vorredner schon hingewiesen hat, nur mittelfristig als wirklich gültig. Natürlich muss in die Arbeit der Kommission auch die Entwicklung beim Versammlungsgeschehen in den letzten Monaten in Sachsen einbezogen werden. Wenn wir weiter mit so vielen und häufigen Demonstrationen in den sächsischen Städten zu rechnen haben, dann muss das im Rahmen der Aufgabenkritik beachtet werden und es wird gegebenenfalls konkrete Konsequenzen für den Stellenbedarf besonders bei der Bereitschaftspolizei haben müssen.
Damit die Arbeit dieser Kommission ergebnisoffen stattfindet, war es uns als SPD von Anfang an wichtig zu wissen, wie das Gremium zusammengesetzt wird. Der Prozess kann nur gelingen, wenn nicht nur das Innenministerium, sondern auch Vertreter der Polizeidienststellen vor Ort, die Personalvertretungen und auch externe Sachverständige einbezogen werden. Uns ist es aber auch wichtig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Fachgewerkschaften – Gewerkschaft der Polizei, Deutsche Polizeigewerkschaft und Bund Deutscher Kriminalbeamter – aktiv eingebunden werden. Diese Prämisse legen wir mit unserem Antrag heute fest.
Es ist klar: Die Arbeit der Fachkommission ist ein erster großer und wichtiger Schritt hin zu einer wirklichen Bedarfsplanung. Aus den Ergebnissen der Untersuchungen müssen sowohl die Staatsregierung als auch wir Abgeordneten im Sächsischen Landtag die richtigen Schlüsse ziehen. Das bedeutet: Im Falle eines höheren Stellenbedarfs müssen die Konsequenzen im nächsten Doppelhaushalt 2017/2018 gezogen werden. Deshalb wollen wir – auch das ist schon vom Kollegen Hartmann angesprochen worden –, dass die Kommission schnell ihre Arbeit aufnehmen kann, damit ihre Ergebnisse so rechtzeitig vorliegen, dass sie bei der Aufstellung des nächsten Haushaltsentwurfes berücksichtigt werden
An der Stelle nur der kurze Hinweis: Zum vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE werde ich in deren Aussprache etwas sagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bitte gehen Sie diesen Weg bei der Personalplanung für die Polizei gemeinsam mit uns. Unterstützen Sie unsere Vorhaben, damit wir in absehbarer Zeit zu einer verlässlichen und aufgabengerechten Personalpolitik für die sächsische Polizei kommen. Stimmen Sie bitte dem Antrag von SPD und CDU zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Die Koalitionsfraktionen haben sich entschlossen, ihr Vorhaben zur Evaluierung der Polizeiorganisation der sächsischen Polizei – den Zeilen 3215 bis 3225 des Koalitionsvertrages – hinsichtlich der Organisation und der Personalbedarfe jetzt in Angriff zu nehmen. Das wird auch Zeit, denn schließlich soll die schon im Koalitionsvertrag verankerte Fachkommission bis Ende 2016 die Ergebnisse vorlegen und Handlungsbedarfe aufzeigen.
Mit ihrem Antrag orientieren CDU und SPD darauf, dass sich diese Vorschläge schon im Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 niederschlagen sollen. Da drängt die Zeit. Schließlich müssen die Weichen in Richtung Haushalt spätestens Mitte 2016 gestellt sein. Also verbleibt der Fachkommission gerade einmal eine Zeitschiene von etwa 13 bis 14 Monaten, um konkrete Vorschläge zu unterbreiten, die dann auch haushalterisch operationalisiert werden müssen. Der Staatsminister muss sich beim „eisernen“ Unland durchsetzen können.
Deshalb ist im vorliegenden Antrag offenbar auch die Überprüfung der Sachausstattung der sächsischen Polizei, eine durchaus wichtige Fragestellung – ich darf bezüglich auf die Zeilen 3216 und 3234 bis 3237 Ihres Koalitionsvertrages verweisen –, gleich mal hinten runtergefallen. Das allerdings wäre fatal. Schließlich bedarf es für eine professionelle Arbeit einer modernen Sachausstattung, wie interaktiven Funkstreifenwagen, moderner Beweissicherungstechnik, einer aufgabengerechten Ausrüstung sowie modernen IT-Technik. So hatten Sie es zumindest im Koalitionsvertrag, sehr geehrte Damen und Herren, festgehalten. Das ist auch völlig richtig so.
Ihr Antrag schwenkt sogar auf die sich häufenden Großeinsatzlagen mit dem Verweis, die Fachkommission solle prognostische Ausblicke dazu geben.
Hier wäre allerdings der Hinweis erforderlich, dass abgesehen von Fußballspielen und Großereignissen wie Finanzministertreffen, Pegida-, Legida-, Cegida-Demos sowie Demonstrationen für Menschenwürde und Mitmenschlichkeit, Bedienstetenstreiks oder andere nicht
durch Fachkommissionen prognostiziert werden können, wie Sie es fordern, sondern vielmehr Ausfluss von gestalteter oder unterlassener Politik sind.
Egal, wie wir die Beweggründe der Demoteilnehmerinnen und -teilnehmer bewerten, Fakt ist, dass sie alle eine Unzufriedenheit verbindet. Somit ist es Aufgabe der Politik, also Ihre Aufgabe als gestaltende Mehrheit in diesem Hohen Hause, die richtigen Analysen vorzunehmen und die richtigen Schlussfolgerungen für ein sinnvolles Nachsteuern in Ihrer Politik und der Politik der Staatsregierung zu ziehen. Nur wer eine gewisse Hilflosigkeit verspürt, lagert diese Aufgabe an eine Fachkommission aus. Prognosen bleiben aber Ihr Geschäft, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ohne bei diesem Schwachpunkt des Antrags länger zu verharren, zurück zu den zentralen Fragen.
Denn während die von Ihnen avisierte und hoffentlich bald die Arbeit aufnehmende Fachkommission analysieren wird, vollzieht sich parallel – nach wie vor – der weitere ungebremste Personalabbau, und die sächsische Polizei läuft sehenden Auges noch tiefer in die Personalabbaufalle hinein.
Dass es sich nunmehr schon zweimal in Sachsen ereignete, dass wegen mangelnder Verfügbarkeit von Einsatzkräften in das hohe Gut der Versammlungsfreiheit eingegriffen wurde, kommt nicht von ungefähr. Schon jetzt reicht der Personalbestand der sächsischen Polizei offenbar nicht aus. So türmten sich die offenen Vorgänge im Dezember 2014 – ich darf auf die Drucksache 6/507 verweisen – bei der Polizei auf gesamt 57 663 und bei den Staatsanwaltschaften auf insgesamt 78 296. Wenn der eine nicht weiterweiß, verschiebt er die Akte erst einmal von seinem Tisch auf einen anderen und umgekehrt. Die Bediensteten der Polizei häufen Überstunden an – Entschuldigung „Mehrarbeitsstunden“, so heißt es ja wohl. Ende des Jahres 2014 beliefen sich die Mehrarbeitsstunden der Polizei – ich verweise auf Drucksache 6/912 – auf insgesamt 71 435 Stunden und 40 Minuten – so viel Zeit muss sein! Allein beim LKA mit 603 Beamten waren es 13 309 Stunden, das sind circa 22 Stunden pro Beamten. Das wird im Jahr 2015 nicht besser.
Zum Vergleich: In den Jahren 2013 und 2014 mussten 101 Hundertschaften anderer Länder und des Bundes zur Unterstützung angefordert werden, hinzu kommen noch weitere Einheiten und Züge. In diesem Jahr waren es bis zum 15. Februar schon 95 Hundertschaften. Allein daraus lässt sich ersehen, wie die Beanspruchung der sächsischen Beamten gegenwärtig aussieht.
Betrachten wir den Personalkörper der sächsischen Polizei etwas genauer, dann kann einem schon himmelangst und bange werden. Etwas mehr als 10 % der Bediensteten sind zwischen 20 und 30 Jahre alt, knapp 28 % sind zwischen 31 und 40 Jahre alt, fast ebenso viele zwischen 41 und 50 Jahre alt und 33 % der Polizeibediensteten sind 51 Jahre und älter.
In den kommenden zehn Jahren werden planmäßig mehr als 3 500 Beamte den Polizeidienst verlassen. In diesem
Jahr werden es 392 Bedienstete sein, im Jahr 2016 werden es 390 Bedienstete sein. Für 2017 sind 360 Bedienstete prognostiziert, 2018 sind es 351 Bedienstete. In 2019 verlassen 457 Beamte und in 2020 weitere 432 Kollegen die Polizei.
Um diese Abgänge zu kompensieren, benötigen wir 356 tatsächliche Übernahmen aus der Ausbildung bzw. Neueinstellungen in den Polizeidienst pro Jahr. Wenn wir davon ausgehen, dass der bisherige Einstellungskorridor für die Jahrgänge ab 2012 bei nur 300 besteht – ich verweise auf die Drucksache 6/744 –, braucht es in der Folge für eine echte Kompensation für die darauffolgenden sieben Jahre jeweils 378 tatsächliche Einstellungen in den sächsischen Polizeidienst.
Der Ehrlichkeit wegen darf zudem nicht verschwiegen werden, dass die Einstellungszahlen etwas verzerrt werden. So befanden sich beispielsweise von 15 im Jahr 2015 als Spezialisten eingestellten Mitarbeitern von beabsichtigten 100 Spezialisten – Sie wissen das – bereits 13 in einem Dienst-, Arbeits- oder anderen Vertragsverhältnis mit dem Freistaat – siehe Drucksache 6/881. Von den 383 Studenten der Polizeihochschule waren nur 226 Polizeikommissaranwärter. Die restlichen 157 Studenten waren Aufstiegsbeamte, also bereits im System vorhanden – siehe Drucksache 6/882.