Protocol of the Session on March 12, 2015

Schriftliche Beantwortung weiterer Fragen

Bedarfszuweisung in Höhe von 10 Millionen Euro an die unteren Unterbringungsbehörden zur Flüchtlingsaufnahme (Frage Nr. 3)

In dem vom Lenkungsausschuss Asyl am 25.02.2015 beschlossenen Acht-Punkte-Programm heißt es unter 7.: „Der Freistaat Sachsen stellt den kommunalen Aufgabenträgern über Bedarfszuweisungen kurzfristig eine Liquiditätshilfe in Höhe von 10 Millionen Euro zur Verfügung. Damit soll die sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindende vorgesehene Anhebung der Pauschale nach dem Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz vorfinanziert werden…“.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie, wann und nach welchem Verfahren erfolgt die Ausreichung der Mittel?

2. Welche unteren Unterbringungsbehörden haben bereits Bedarfszuweisungen in welcher Höhe erhalten?

Zu Frage 1: Die Bedarfszuweisungen in geplanter Höhe von 10 Millionen Euro sollen nach erfolgter Anhörung im Beirat für den kommunalen Finanzausgleich als Überbrückungshilfe durch die Landesdirektion Sachsen mit Bescheid festgesetzt werden. Dem geplanten Verteilungsschlüssel liegen folgende Prämissen zugrunde: Verwendung möglichst aktueller Daten und der Ausgleich von Schwankungen.

Es ist geplant, die Bedarfszuweisung nach der Anzahl der aufgenommenen und untergebrachten Personen im IV. Quartal 2014 – gewogener Durchschnitt von Oktober bis Dezember – zu verteilen. Aktuell liegt damit folgender Vorschlag – Änderungen können allerdings nicht ausgeschlossen werden und bleiben deshalb vorbehalten – zur Verteilung der Bedarfszuweisung für das Jahr 2015 vor:

Stadt Chemnitz – Anteil 6,2 %, 623 143 Euro; Erzgebirgskreis – Anteil 7,2 %, 717 535 Euro; Mittelsachsen – Anteil 7,9 %, 785 108 Euro; Vogtlandkreis – Anteil 5,2 %, 521 126 Euro; Zwickau – Anteil 8,6 %, 857 413 Euro.

D-C – Anteil 35,0 %, 3 504 325 Euro.

Stadt Dresden – Anteil 14,3 %, 1 430 600 Euro; Bautzen – Anteil 7,9 %, 790 629 Euro; Görlitz – Anteil 5,2 %, 515 605 Euro; Meißen – Anteil 6,0 %, 604 212 Euro; Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Anteil 6,0 %,

602 897 Euro.

D-D – Anteil 39,4 %, 3 943 943 Euro.

Stadt Leipzig – Anteil 13,0 %, 1 302 553 Euro, Leipzig – Anteil 6,8 %, 680 462 Euro, Nordsachsen – Anteil 5,7 %, 568 717 Euro.

D-L – Anteil 25,5 %, 2 551 732 Euro.

Insgesamt Anteil 100 %, 10 Millionen Euro.

Landkreise – Anteil 66,4 %, 6 643 704 Euro, kreisfreie Städte – Anteil 33,6 %, 3 356 296 Euro.

Zur Zeitschiene ist festzustellen, dass die Staatsregierung bestrebt ist, kurzfristig die Mittel auszureichen; die verfahrensnotwendige Anhörung des FAG-Beirates wurde gestern eingeleitet und soll heute abgeschlossen werden. Danach werden die Bescheide durch die Landesdirektion Sachsen erlassen, sodass die Bedarfszuweisungen schnell ausgezahlt werden können.

Zu Frage 2: Die Landkreise und kreisfreien Städte haben bereits im Jahr 2013 eine Bedarfszuweisung zur Unterstützung bei der Überwindung der Belastungen aus der sprunghaft gestiegenen Anzahl von Asylbewerbern erhalten. Die Verteilung der insgesamt 15 Millionen Euro auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte stellte sich im Jahr 2013 wie folgt dar:

Gebietskörperschaft Erzgebirgskreis – Bedarfszuweisung 1 089 097 Euro, entspricht einem Anteil von 7,26 %;

Gebietskörperschaft LK Mittelsachsen – Bedarfszuweisung 1 211 468 Euro, entspricht einem Anteil von 8,08 %;

Gebietskörperschaft Vogtlandkreis – Bedarfszuweisung 981 586 Euro, entspricht einem Anteil von 6,54 %;

Gebietskörperschaft LK Zwickau – Bedarfszuweisung 1 295 379 Euro, entspricht einem Anteil von 8,64 %;

Gebietskörperschaft LK Bautzen – Bedarfszuweisung 1 161 646 Euro, entspricht einem Anteil von 7,74 %;

Gebietskörperschaft LK Görlitz – Bedarfszuweisung 933 512 Euro, entspricht einem Anteil von 6,22 %;

Gebietskörperschaft LK Meißen – Bedarfszuweisung 990 327 Euro, entspricht einem Anteil von 6,60 %;

Gebietskörperschaft LK Sächsische Schweiz

Osterzgebirge – Bedarfszuweisung 909 912 Euro, entspricht einem Anteil von 6,07 %;

Gebietskörperschaft Leipzig – Bedarfszuweisung

1 066 371 Euro, entspricht einem Anteil von 7,11 %;

Gebietskörperschaft LK Nordsachsen – Bedarfszuweisung 923 023 Euro, entspricht einem Anteil von 6,15 %.

Summe Landkreise – Bedarfszuweisung 10 562 322 Euro, gleich 70,42 %.

Gebietskörperschaft Chemnitz – Bedarfszuweisung

826 875 Euro, entspricht einem Anteil von 5,51 %;

Gebietskörperschaft Dresden – Bedarfszuweisung

1 614 416 Euro, entspricht einem Anteil von 10,76 %;

Gebietskörperschaft Leipzig – Bedarfszuweisung

1 996 387 Euro, entspricht einem Anteil von 13,31 %.

Summe kreisfreie Städte – Bedarfszuweisung

4 437 678 Euro, gleich 29,58 %.

Summe Sachsen – Bedarfszuweisung 15 Millionen Euro, gleich 100 %.

Berechnungsgrundlage war der Durchschnitt der Asylbewerber in den ersten drei Quartalen des Jahres 2013.

QUER (Qualifikationsprogramm für Akademiker zum Einstieg in den Lehrerberuf) (Frage Nr. 4)

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie viele der 33 Teilnehmer(innen), die das Programm QUER erfolgreich absolviert haben, wurden wann und für welche Schulart und Fächerkombination in den sächsischen Schuldienst eingestellt?

2. Welche Angebote für einen qualifizierten Quer- und Seiteneinstieg gibt es neben den Weiterbildungen entsprechend der Lehrer-Qualifizierungsverordnung vom

06.10.2014?

Zu Frage 1: Der erfolgreiche Abschluss des Qualifizierungsprogramms „QUER“ der TU Dresden berechtigt zunächst zu einer Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst. Sofern dieser gut absolviert und mit der entsprechenden Staatsprüfung abgeschlossen wurde, weisen diese Kolleginnen und Kollegen eine Ausbildung nach, die der grundständigen Lehramtsausbildung gleichsteht.

22 Absolventen haben zum 1. Februar 2015 einen Vorbereitungsdienst im Freistaat Sachsen begonnen, davon neun für die Grundschule in Mathematik, Deutsch und Sachunterricht, fünf für die Oberschule mit je zwei Absolventen für Biologie/Chemie und Informatik/Mathematik und einem Absolventen für Chemie/Physik sowie acht Absolventen für das Gymnasium mit fünf Personen für Biologie/Chemie und drei Personen für Chemie/Physik.

Ein Teilnehmer mit Lehramt Mittelschule hat seine Bewerbung auf eigenen Wunsch zurückgezogen.

Zehn Absolventinnen und Absolventen haben sich nicht für den Vorbereitungsdienst beworben. Gründe, die zu diesen Entscheidungen geführt haben, sind dem SMK nicht bekannt.