Protocol of the Session on March 12, 2015

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Herr Oliver Wehner, wenn Sie den Impfkalender meinen, der heute in der Ministerinbefragung schon eine Rolle gespielt hat: Seien Sie gelassen! Den haben alle schon gesehen.

Meine Damen und Herren! Es geht in der Aussprache weiter mit Frau Abg. Neukirch für die SPD-Fraktion. Sie haben das Wort, Frau Neukirch.

Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion zu der Frage der Einführung einer Impfpflicht kommt regelmäßig auf und wird in der Öffentlichkeit meist kontroverser geführt als hier im Landtag. Das stelle ich auch in dieser Debatte fest. Ich finde das wohltuend, weil das Thema nicht einfach zu behandeln ist, sondern vielschichtige Aspekte zu beachten sind.

Es kommt darauf an, dass genau gesagt wird, welche Personengruppen gegen welche Erkrankungen verpflichtend geimpft werden sollen. Im Übrigen: Was nützen die im Kita-Gesetz vorgesehenen Sanktionen, wenn wir merken, dass viele Menschen im Erwachsenenalter nur mangelhaften Impfschutz haben?

Wir, die Koalitionsfraktionen, haben uns entschieden, zu dieser Thematik auch einen Antrag zu erarbeiten, wollen diesen aber im Ausschuss im Rahmen einer Anhörung

vertiefend behandeln. Dann gilt es, Schlüsse zu ziehen, welche konkreten Maßnahmen getroffen werden können.

Ich würde mich freuen, wenn die LINKEN ihren Antrag in den Ausschuss zurücküberweisen würden. Dann könnten wir dort auf einer breiteren Grundlage diskutieren.

Auf die Frage nach der Impfpflicht gibt es keine einfache Antwort. Die heutige Debatte hat wieder gezeigt, dass mit einer Verpflichtung eine hohe Verantwortung, aber kein garantierter Erfolg verbunden ist. Ich finde die Debatte, die dazu in einer auf Eigenverantwortung setzenden, aber das Gemeinwohl im Blick habenden Gesellschaft regelmäßig stattfindet, dennoch unverzichtbar.

Die Diskussion zum Thema Impfen steht für mich beispielhaft für die Erkenntnis, dass es in keinem Bereich Selbstläufer gibt. Es reicht nicht aus, einmal etwas zu empfehlen und zu glauben, damit sei alles geregelt und werde schon funktionieren. In unserer Gesellschaft kommt es darauf an, immer wieder neu zu informieren, aufzuklären und vor allen Dingen zu überzeugen. Gerade bei einem Thema, das im sozialen Nahbereich, in der Familie und im Freundeskreis, sehr genau im Hinblick auf Chancen und Risiken diskutiert, bedacht und abgewogen wird, ist es besonders wichtig, diesen Verpflichtungen verantwortungsvoll nachzukommen.

Für mich persönlich – um auch das zu sagen – ist Impfen sehr wichtig. Damit nehme ich eine Verantwortung nicht nur mir und meinen Kindern gegenüber wahr, sondern auch gegenüber schwächeren bzw. gesundheitlich vorgeschädigten Menschen, die nicht geimpft werden können und an den Folgen eines unzureichenden Impfschutzes in der Gesellschaft besonders leiden müssten.

Ich kann auf der anderen Seite auch die Bedenken verstehen, die von Eltern vorgetragen werden; denn auf sie prasselt in sehr kurzer Zeit eine Vielzahl von Informationen und Verantwortungsappellen ein. Meist geht es gar nicht darum, ob man sein Kind impfen lässt, sondern um Fragen wie: Nehme ich die Sechsfachimpfung oder besser einzelne Impfungen? Zu welchem Zeitpunkt lasse ich mein Kind impfen? – Das sind die Fragen, über die diskutiert wird. Wenn man dann keine Anlaufstelle für eine umfassende Beratung hat, lässt man sich vielleicht von falschen Argumenten verführen und entscheidet sich gegen den Impfschutz.

Ich will an dieser Stelle aber auch sagen: Die meisten Menschen, insbesondere die Eltern, verlassen sich auf die Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission, vor allem, wenn sie mit beratenden und aufklärenden Gesprächen bei den Kinder- und den Hausärzten verbunden sind.

Das aktuelle Thema – Masern – eignet sich aus meiner Sicht nicht, in Sachsen sofort nach verschärfenden Regelungen im Sinne einer Impfpflicht zu rufen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Wir haben es heute Vormittag schon gehört: Der niedrige Durchimpfungsgrad der Schulanfänger kann durchaus

eine Folge der abweichenden Empfehlung der Sächsischen Impfkommission sein, die die zweite Impfung erst im 6. Lebensjahr empfiehlt. Ich konnte diese Empfehlung der Impfkommission sehr gut nachvollziehen, weil sie im Blick hat, dass man einen längeren Impfschutz genießt und gerade die Personengruppen, die die größten Lücken im Impfschutz aufweisen, nämlich die jungen Erwachsenen, dann besser geschützt sind. Aber wir müssen auch darüber diskutieren und die Vorteile und die Nachteile dieser Abweichung näher beleuchten. Deshalb hoffe ich, dass wir im Rahmen der Anhörung dazu Gelegenheit haben werden.

Noch ein Gedanke zu der Frage, ob wir die Bereitschaft zur Nachimpfung im Erwachsenenalter erhöhen, wenn wir die Impfungen für Kinder zur Verpflichtung machen und für den Fall der Nichtbefolgung Nachteile androhen, die die meisten nicht in Kauf nehmen wollen: Wir müssen uns die Mühe machen, aufzuklären und zu beraten. Im Moment weiß ich noch nicht, ob wir mehr Nachhaltigkeit für das Erwachsenenalter erreichen, wo es darum geht, sich nachimpfen zu lassen oder Auffrischungsimpfungen durchführen zu lassen.

Das sind Fragen, bei denen ich hoffe, wir kommen im Ausschuss dann zu genaueren Einschätzungen und vielleicht auch zu einem gemeinsamen Umgang mit der Frage, gegen welche Erkrankungen oder in welchem Altersbereich geimpft werden sollte, oder auch, dass wir die Aufklärungsressourcen ausbauen müssen, die es in Sachsen gibt. Ich freue mich auf die Diskussion dort und hoffe, dass wir gemeinsam zu einer einheitlichen Linie für Sachsen kommen werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Und nun die AfDFraktion; Herr Abg. Urban. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Impfungen haben zweifelsohne erheblich zur Eindämmung und Quasi-Ausrottung großer Menschheitsseuchen beigetragen. Ebenso hat der relativ hohe und flächendeckende Impfstandard in Deutschland, bei welchem nicht wenige faktisch passiv mitgeimpft sind, ein Gefühl der Sicherheit geschaffen. Dass aber tatsächlich, wie aus dem Antrag der Fraktion DIE LINKE hervorgeht, erhöhter staatlicher Handlungsbedarf zur Erhöhung der Impfquote besteht, kann meine Fraktion nicht erkennen. Besonnenheit ist für die Fraktion der Alternative für Deutschland das Stichwort. Panikmache aufgrund regional gestiegener Masernerkrankungen ist nicht der richtige Weg und steht in keinem Verhältnis zu den objektiven Gefahren. Das Schüren diffuser und wissenschaftlich nicht begründbarer Ängste, die Dramatisierung von Einzelfällen einerseits und bezüglich Impfreaktionen und Impfkomplikationen andererseits sind das wesentliche Problem.

Der Freistaat Sachsen befindet sich hinsichtlich der Impfquote bei den von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts empfohlenen Impfungen im deutschen Ländervergleich im vorderen Drittel. Bei der Diskussion um eine mögliche Impfpflicht muss die staatliche Fürsorgepflicht gegenüber dem Ideal des freien und selbstverantwortlichen mündigen Bürgers abgewogen werden. Aus Sicht der AfD-Fraktion sind unsere Bürger selbst imstande, verantwortungsvoll Entscheidungen zu treffen. Wenn sie dies nicht können, so liegt es im öffentlichen Interesse, ihnen unabhängige und unparteiische Informationsangebote zu geben, die über den Nutzen und die Gefahren von Impfungen aufklären. Das bedeutet zum Beispiel auch, darüber zu informieren, dass der inzwischen aufgekommene Zusatz von Nanopartikeln in Impfpräparaten nicht in Langzeituntersuchungen in ihrer Wirkung im menschlichen Körper erforscht worden ist. Zweifelsohne ist ebenso die Anreicherung von Schwermetallen durch unnötige Impfungen zu vermeiden. Andererseits gelangen bei jedem aufgeschürften Kinderknie meist mehr Schwermetalle in den Körper als durch eine Impfung.

In einem Punkt hat die Fraktion DIE LINKE deshalb recht. Die unzureichende Aufklärung ist das eigentliche Problem. Sie trägt wesentlich dazu bei, dass sich die Bürger durch wenige medial aufgebauschte Einzelfälle wie jetzt eben in Berlin, was sowohl für Fälle pro oder kontra Impfungen gilt, verunsichern lassen. Die relativ wenigen kategorischen Impfverweigerer, die Impfungen prinzipiell und unabhängig von der betreffenden Krankheit ablehnen, sind allerdings mit Aufklärungskampagnen nicht zu erreichen. Trotzdem bitte ich auch für diese Fälle um Besonnenheit und Zurückhaltung, denn jede neue staatliche Regelung kann zum Einstieg in den Abbau von Freiheit und Selbstverantwortung werden. Neue Zugangsschranken für Kindertagesstätten braucht unser Land ganz gewiss nicht.

Die Fraktion Alternative für Deutschland vertraut auf die Leistungsfähigkeit unseres Bildungssystems und unseres Gesundheitswesens. Genauso wie unsere Bürger direktdemokratisch bei der Gestaltung unseres Gemeinwesens mitbestimmen können und sollen, sind sie aus unserer Sicht imstande, Nutzen und Risiken von Impfungen selbst und ohne Zwang abzuwägen. Das Ideal muss der mündige Bürger sein und bleiben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Ich rufe die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf. Herr Abg. Zschocke, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir unterstützen das Anliegen, die Impfquote in Sachsen weiter zu erhöhen. Über die im Antrag enthaltene Zielstellung einer Impfpflicht können Sie jedoch nicht mit einer vollständigen Zustimmung unsererseits rechnen. Was wir brauchen, ist

eine Versachlichung der Debatte in der Öffentlichkeit und Aufklärung statt Zwang und Sanktionen.

Ganz klar ist, dass Eltern eine gezielte Beratung zu Impfungen brauchen. Um die Impfbereitschaft weiter zu erhöhen, ist es notwendig, dass die Impfberatung vor allem bei den Kindervorsorgeuntersuchungen verbessert wird. Vor allem bei der U 6, der U 7 und der U 7a, also bei der Beratung in den ersten drei Lebensjahren, ist es wichtig, für einen bestmöglichen Impfschutz zu sorgen und auch Eltern bei der Anmeldung zur Kita oder Schule einen Nachweis über eine Impfberatung abzuverlangen. Das kann aus unserer Sicht ein sinnvoller Versuch sein, die Impfquote in Sachsen zu erhöhen.

Die Einführung einer solchen Regelung, wie Sie sie unter Punkt I.4 formulieren, unterstützen wir natürlich. Unserer Ansicht nach – und das haben wir heute Vormittag schon besprochen – muss auch der öffentliche Gesundheitsdienst gestärkt werden, vor allem durch eine bessere Personalausstattung in den Gesundheitsämtern. Das könnte beispielsweise dazu führen, dass noch mehr in den Kindertagesstätten und Schulen bei Elternabenden über die Notwendigkeit des Impfens aufgeklärt und auch überzeugt wird. Aber ich möchte noch einmal deutlich sagen, dass sich Erwachsene auf verschiedenen Wegen über das Impfen informieren können, zum Beispiel mithilfe des Impfkalenders oder der umfassenden Informationen des Robert-Koch-Institutes.

Jeder von uns trägt Verantwortung für die eigene Gesundheit, die seiner Kinder und die Gesundheit seiner Mitmenschen. An dieser Stelle schießt der Antrag unseres Erachtens ein wenig über das Ziel hinaus, da Sie prüfen wollen, inwieweit empfohlene Schutzimpfungen verpflichtend werden können. Der Erfolg einer solchen Impfpflicht ist fragwürdig. Auch Sie, Frau Ministerin Klepsch, haben diese Debatte in den letzten Wochen im Zusammenhang mit der Zunahme der Masernerkrankungen mit befeuert, indem Sie die Prüfung einer Impfpflicht gefordert haben, wenn Aufklärung nichts helfe.

Vernachlässigt werden dabei aber wichtige Fakten zum Impfverhalten in Deutschland. Die Impfgegner, um die es heute auch schon ging, sind laut Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung von 2013 nur etwa 1 % der Befragten. Das widerspricht den Zahlen im Begründungstext Ihres Antrages, wonach 2 bis 5 % als Impfgegner gelten sollen. Hier bleiben Sie die Quelle schuldig. Das können wir vielleicht im Ausschuss noch nachholen. Viel häufiger sind die Impfskeptiker, die grundsätzlich nicht alle Impfungen ablehnen, sondern Vorbehalte gegen einzelne Impfungen haben. Da ist zielgruppenspezifische Aufklärung das wirksamere Mittel als ein genereller Zwang zur Impfung. Dabei ist die ärztliche Beratung entscheidend, in der die gesundheitlichen Risiken einer Erkrankung, auch für das Umfeld, dargestellt werden und dann zu den Risiken einer eventuellen Impfung klar ins Verhältnis gesetzt werden.

Ich möchte noch einmal speziell auf die Maserndiskussion eingehen. Die Quote der Impfung gegen Masern ist in

Deutschland insgesamt sehr hoch und bei Kindern in den letzten Jahren auch deutlich gestiegen. Die bundesweite Impfquote für die erste Masernimpfung ist bei den einzuschulenden Kindern zwischen den Jahren 2000 und 2013 von 91 % auf über 96 % angestiegen. Für die zweite Masernimpfung werden inzwischen bundesweit 92,4 % erreicht. Im Jahr 2004 waren es hier noch 65,7%. Sie sehen, das Impfverhalten verbessert sich in dem Bereich sehr deutlich.

Kritisch sehen wir – und das haben wir heute Vormittag schon angesprochen –, dass Sachsen laut dem Ärzteblatt vom November 2014 mit 88 % der Zweitklässler nach wie vor Schlusslicht bei der zweiten Masernimpfung ist. Die Gründe dafür haben wir heute schon erörtert. Sie setzen – abweichend von der Bundesempfehlung – auf die Zweitimpfung erst ab dem 6. Lebensjahr. Meine Vorrednerin hat darauf hingewiesen, dass die spätere Masernimpfung einen längeren Schutz erreichen soll. Das mag sein. Fakt ist aber, dass die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen bei den Kinderärzten ab dem 3. Lebensjahr abnimmt. Das ist belegt. Allein darauf zu hoffen, dass der Impfstatus später in der Schulzeit vervollständigt wird, reicht uns eben nicht aus, um die dringend nötige höhere Durchimpfungsrate gegen Masern zu erreichen. Deshalb sollten Sie, Frau Ministerin, prüfen, ob Sie Ihre Empfehlung zur Masernimpfung der Empfehlung der Ständigen Impfkommission anpassen.

Wir unterstützen die Forderung der LINKEN nach einer verpflichtenden Beratung und auch mehr Informationen zum Impfschutz. Wie bereits gesagt: Einer generellen Impfpflicht stehen wir skeptisch gegenüber.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Gibt es Redebedarf für eine weitere Runde? – Das vermag ich nicht festzustellen. Ich frage die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird? – Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich habe ich zu diesem Thema heute schon ausführlich Stellung bezogen. Dennoch ist das Thema einfach viel zu wichtig, um meine Worte – also die der Staatsregierung – nur zu Protokoll zu geben. Daher werde ich die Ausführungen aus Sicht der Staatsregierung teilweise wiederholen. Sie sehen es mir sicherlich nach, dass ich einzelne Aspekte heute schon einmal angesprochen habe.

Ich komme nun zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. Sehr gern gehe ich auch noch einmal auf die Forderungen im Speziellen ein.

Erstens verabschiedet das Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz regelmäßig die sogenannten VwVSchutzimpfungen. Das ist eine Verwaltungsvorschrift nach § 20 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes. Darin

stehen öffentlich empfohlene Schutzimpfungen, die unentgeltlich durchzuführen sind, und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe. Grundlage dafür sind die Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission und die sächsischen Herdbekämpfungsprogramme. Natürlich

gelten diese Impfempfehlungen für alle von der Fraktion DIE LINKE im Antrag aufgeführten Impfungen. Diese Verwaltungsvorschrift können Sie selbstverständlich

nachlesen. Sie ist öffentlich einsehbar.

Zweitens wird im Sächsischen Gesetz über die KitaEinrichtungen im § 7 geregelt – das wurde heute bereits ausgeführt –, dass die Erziehungsberechtigten dem Träger nachweisen müssen, dass das Kind – seinem Alter und Gesundheitszustand entsprechend – alle öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat, oder erklären müssen, dass sie ihre Zustimmung zu bestimmten Schutzimpfungen nicht erteilen. Damit wird bereits vor Aufnahme in eine Kita zumindest der Impfstand überprüft. Die Kita-Einrichtung hat eine komplette Übersicht darüber.

Die 95-prozentige Impfquote bei der ersten Masernimpfung zeigt, dass die Mehrheit der Eltern über das Impfen zu diesem Zeitpunkt gut Bescheid weiß. Lassen Sie mich kurz noch einmal das Präventionsgesetz erwähnen. Hierbei ist in der Erarbeitung vorgesehen, dass eine ärztliche Beratung vor einer Aufnahme in die Kita vorgeschrieben werden soll. Diese ist dann der Kita vorzulegen. Damit wird dem Impfgedanken auch weiterhin Rechnung getragen und dieser gestärkt. Gemäß Infektionsschutzgesetz wird bereits zur Schuleingangsuntersuchung der Impfstatus der Einschüler erhoben. Die Ärzte des kinder- und jugendärztlichen Dienstes und der Gesundheitsämter nutzen diesen Kontakt mit den Eltern. Sie geben Hinweise auf fehlende Impfungen und, wenn nötig, die entsprechende Impfberatung.