Meine Damen und Herren! Das ist noch kein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz. Es ist aber ein erster wesentlicher Schritt hin auf dem Weg zu einer Öffnung der Daten für die Bürger, meine Damen und Herren. Wir werden mit diesem Gesetz als erstes Bundesland die Einstiegsmöglichkeit schaffen, dass wir von der papiergebundenen Akte zu einer elektronischen Aktenführung kommen. Das heißt nicht, dass jeder Bürger nur noch per E-Mail oder Computer mit der Verwaltung korrespondieren kann. Wir werden aber die Voraussetzungen schaffen, dass dies in Zukunft möglich ist, meine Damen und Herren.
Der Freistaat ist bereits dabei, das Projekt der elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung zu definieren und umzusetzen. Dafür sind bereits Haushaltsmittel eingestellt. Frau Friedel, wenn Sie sich darüber beschweren, dass Haushaltsvorbehalte im Gesetzentwurf enthalten sind und keine Mittel zur Verfügung stehen, dann ist das schlichtweg unzutreffend. Dann haben Sie es nicht richtig verstanden.
Die elektronische Vorgangsbearbeitung ist bereits im laufenden Doppelhaushalt unter der Titelgruppe 06 15 in der Gruppe 96 für das Jahr 2013 mit 8,3 Millionen Euro und für das Jahr 2014 mit 9,2 Millionen Euro veranschlagt. Es wäre für die Diskussion sicherlich hilfreich gewesen, wenn Sie dies vorher zur Kenntnis genommen hätten, meine Damen und Herren.
Herr Staatsminister, vielen Dank. Stimmen Sie mir zu, dass es hilfreich gewesen wäre, dies im Vorblatt unter dem Punkt „Davon im Haushaltsplan enthalten an Mitteln“ zu notieren? Hier steht überall eine Null.
Ja, weil dies im laufenden Haushalt der Fall ist und dies zukünftige Kosten sind, die anfallen. Es handelt sich um zusätzliche Kosten. Das ist bereits in der mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesen.
Es geht um zusätzliche Kosten. Das sind die feinen Unterschiede, auf die Sie anscheinend nicht richtig achten können: laufend und zusätzlich.
Frau Friedel, wir haben diese in der mittelfristigen Finanzplanung bereits eingestellt. Herr Schiemann hat es bereits deutlich klargestellt. Das war Thema bei mehreren Besprechungen und auch im Ausschuss. Soweit ich mich daran erinnere, waren Sie anwesend. Lassen Sie mich fortfahren.
Meine Damen und Herren! Wir haben mit diesem Gesetz die Grundlage für eine effektive IT-Organisation und eine weitere Zusammenarbeit – vor allen Dingen, darauf lege ich Wert, zwischen den Behörden des Freistaates und den kommunalen Ebenen – geschaffen. Das wird sich langfristig auszahlen. Andere Länder haben diesen Weg noch nicht in Angriff genommen. Wir kommen auf diesem Weg heute mit diesem Gesetzentwurf ein ganz beachtliches Stück weiter. Meine Damen und Herren! Wir werden mit der Verabschiedung des Gesetzes einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass die Bürger und Unternehmen in Sachsen elektronisch unterstützte Verwaltungsleistungen abrufen können. Das wird die Qualität der Verwaltungsarbeit verbessern. Sachsen nimmt hier bundesweit eine Vorreiterrolle ein.
Das ist ein Projekt, das sehr viel Arbeit gekostet und sehr viel Mühen bereitet hat. Ich möchte allen Beteiligten, auch hier in diesem Haus, für ihr Engagement und ihr Interesse bei dieser nicht ganz leichten und abstrakten Materie ausdrücklich danken. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem Gesetzentwurf und den Änderungsan
trägen der Koalition ein hervorragendes Gesetz geschaffen haben, das uns den Weg nach morgen ein wenig weiter eröffnet.
Herr Präsident! Ich will darauf aufmerksam machen, dass all unsere Gesetzentwürfe ein Kostenvorblatt kennen. Auf diesem Kostenvorblatt steht „Kosten der in der Vorlage vorgeschlagenen Maßnahme“. Dann stehen da die Haushaltsjahre, die „Ausgaben“ und „davon bereits im Haushalt enthalten“. In diesem Kostenvorblatt ist zu lesen, dass in den Haushaltsjahren 2013, 2014, 2015 und 2016 bereits null Euro im Haushalt enthalten sind. Nun bitte ich Sie, Herr Staatsminister, aufzuklären, wer lügt: der Staatsminister oder der Gesetzentwurf des Staatsministers?
Sehr geehrte Frau Kollegin, lassen Sie mich auf diese Intervention eines klarstellen: Es geht hier nicht darum, wer lügt – das will ich Ihnen gar nicht unterstellen –, sondern es geht schlicht und ergreifend darum, ob man etwas versteht oder nicht.
Wir haben in unserem Vorblatt die zusätzlichen Kosten ausgewiesen, die durch dieses Gesetz entstehen. Die Projekte der elektronischen Vorgangsbearbeitung – eVA.SAX, VIS.SAX-Programm – sind bereits definiert und im laufenden Haushalt veranschlagt. Sie entstehen nicht durch das E-Government-Gesetz. Das schafft nämlich nur die gesetzlichen Voraussetzungen für die umfassende Anwendung dieser elektronischen Verfahren, die wir bereits zu definieren begonnen und im Haushalt veranschlagt haben. Das ist das ganze Problem. Das hat nichts mit Lügen zu tun, sondern einfach damit, ob man sich die Mühe macht, das Ganze einmal ein wenig zu durchdenken oder nicht. Wir haben es jedenfalls getan.
Das war die Erwiderung des Staatsministers auf die Kurzintervention von Frau Friedel. Damit ist die Angelegenheit erledigt.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung, Drucksache 5/13651,
Gesetzentwurf der Staatsregierung. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses, Drucksa
Frau Friedel, ich frage Sie als Berichterstatterin des Ausschusses: Wünschen Sie als Berichterstatterin noch das Wort?
Den Bericht haben Sie geschrieben, denke ich. – Meine Damen und Herren, es liegen folgende Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs abstimmen.
Zunächst rufe ich den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 5/14646, auf. Soll dieser noch eingebracht werden? – Das ist bereits geschehen. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer zustimmen möchte, zeigt das jetzt bitte an. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dem Änderungsantrag nicht entsprochen worden.
Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 5/14652. Ich gehe davon aus, dass er bereits eingebracht ist. – Das ist das Signal der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vielen Dank. Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.
Ich lasse abstimmen. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, zeigt das jetzt bitte an. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke. Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür hat dieser Änderungsantrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschusses. Ich lasse über die Überschrift abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist der Überschrift mehrheitlich entsprochen worden.
Ich lasse über Artikel 1, Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Freistaat Sachsen, Sächsisches E-Government-Gesetz abstimmen. Wer stimmt zu? – Danke sehr. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei zahlreichen Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen ist dem Artikel 1 mehrheitlich entsprochen worden.
Ich komme zur Abstimmung über Artikel 2, Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung. Wer möchte zustimmen? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Danke sehr. Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Artikel 2 mehrheitlich entsprochen worden.
Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 3, Inkrafttreten. Wer ist dafür? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Meine Damen und Herren, bei zahlreichen Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem Artikel 3 mehrheitlich entsprochen worden.
Ich rufe nun zur Schlussabstimmung über die Fassung in der 2. Lesung auf. Wer möchte zustimmen? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem Gesetzentwurf entsprochen worden, meine Damen und Herren, und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, übernimmt jetzt der Landtagspräsident, Dr. Matthias Rößler, das Mikrofon.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte Ihnen folgendes Angebot unterbreiten: Inzwischen sind wir über die Zusammenhänge zu den gestrigen Abläufen – auch aus polizeilicher Sicht – informiert. Wir haben uns mit den Verantwortlichen im Haus die entsprechenden Berichte ausgetauscht. Ich möchte die Sondersitzung unseres Präsidiums vorziehen und am Ende der 2. Lesung einordnen. Das bedeutet: Nach Tagesordnungspunkt 9 findet die Sondersitzung des Präsidiums, und zwar wie immer in Saal 2, statt, zu der ich Sie alle einladen möchte. Dann haben wir eine gesicherte Informations- und Datenlage.