Protocol of the Session on May 21, 2014

Bis heute haben sich von geschätzt 120 000 ehemaligen Heimkindern im Freistaat Sachsen laut Sozialministerium 3 100 gemeldet. 937 Vereinbarungen sind bereits geschlossen worden. Aber – das gilt es ja auch zu nennen – 1 900 Betroffene warteten zum April 2014 noch auf ein Beratungsgespräch.

Zur Aufstockung dieses Fonds wurde zwischenzeitlich ein Kompromiss zwischen Bund und Ländern erzielt. Hier

auch von unserer Seite ein herzlicher Dank für diese Lösung. Allerdings – darauf ist schon hingewiesen worden – sind die potenziellen Betroffenen nun aufgefordert, sich bis Ende September dieses Jahres, also bis Ende September 2014, zu melden, um belastbare Zahlen tatsächlich zu erhalten. Hier ist die Medienwirksamkeit an den verschiedenen Stellen ja bereits gegeben.

Ich bin der Auffassung, dass wir auch hier dringend gewährleisten müssen, dass alle ehemaligen Heimkinder die Chance erhalten, finanzielle Unterstützung zu bekommen. Dazu gehört neben einer angemessenen Frist aber auch ein einheitliches und verständliches Antragsverfahren.

Diese besonderen Themen der Aufarbeitung des SEDUnrechts müssen weiterhin ganz oben auf der politischen Agenda bleiben. Dafür sprechen sich CDU und FDP mit diesem vorliegenden Antrag aus. Ich bitte um Ihre Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Die Linksfraktion. Bitte, Herr Prof. Besier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Intention des Antrages der Fraktionen von CDU und FDP ist vorbehaltlos zuzustimmen. Das seitens des SED-Staates zugefügte Unrecht kann nicht wiedergutgemacht werden, wie meine beiden Vorredner schon betont haben. Vielen Menschen wurde das Recht auf Glück genommen, wertvolle Lebenszeit zerstört.

Auch nach dem Umbruch waren einige so geschädigt, dass sie auch unter den neuen Verhältnissen ihren Platz in der demokratischen Gesellschaft nicht mehr finden konnten. Mithilfe von Opferrenten lassen sich solche Schicksale zumindest mildern.

Es ist zu hoffen, dass die Überprüfung der getroffenen Maßnahmen zu einer angemessenen Erhöhung der Opferrenten und zu einer vereinfachten rascheren Vergaberegelung führen wird. Ich bin ganz der Meinung meiner Vorredner, dass wir die Zuwendung anheben sollten und dass durch eine Öffentlichkeitskampagne, wie Herr Kollege Schiemann betont hat, auch publik wird, welche Möglichkeiten die Betroffenen haben.

Sie haben zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass durch die bestehenden Regelungen nicht alle Opfergruppen erfasst wurden. Leicht lassen sich Lebensläufe denken, denen es auf den ersten Blick an Eindeutigkeit fehlen mag. So setzten manche Hoffnungen in die DDR, zeigten sich zur Kooperation bereit und übernahmen auch Funktionen in diesem System. Später wandten sie sich enttäuscht ab und zogen sich zurück, ohne in die Opposition zu gehen. Ihr Nicht-mehr-Mittun zahlten sie mit zum Teil gravierenden Nachteilen. Handelt es sich dabei um Opfer? Andere wechselten von der Täter- in die Opferrolle, und wieder andere leisteten nach Jahren treuer Gefolgschaft

heftigsten Widerstand und landeten schließlich im Gefängnis. Ich will damit nur andeuten, dass der Opferbegriff manchmal schillernd sein kann und die Irrungen und Wirrungen eines langen Lebens – viele sind ja inzwischen, wie Sie auch in dem Antrag betont haben, im vorgerückten Alter – bedacht werden sollten.

Heimerziehung in der DDR wird zu Recht als ein besonders gravierendes Beispiel für geschehenes Unrecht genannt. Die Berichte und die wissenschaftlichen Studien darüber liegen ja im Wesentlichen vor. Wir sollten alles tun, um den Opfern zu helfen. Um alle Traumatisierten unterstützen zu können, muss der entsprechende Fonds aufgestockt und die Antragsverfahren müssen ebenfalls erleichtert werden. Auch hier bin ich vollkommen in Übereinstimmung mit meinen Vorrednern.

Ich habe freilich nicht verstanden und auch erst bei Kollegen Schiemann gehört, dass er das ebenfalls für problematisch hält: Ich habe nicht verstanden, warum Sie eine Verkürzung der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen vom Juni 2016 auf den 31.12.2014 erwägen. Warum nicht auch hier die Fristen verlängern? Da es sich bei den Betroffenen nicht durchweg um Menschen handelt, die bereits in hohem Alter sind, würden doch längere Fristen die Chance, auch noch solche zu erreichen, die sich, aus welchen Gründen auch immer, bis Ende des Jahres noch nicht zu einer Antragstellung durchgerungen haben, erhöhen. Frau Kollegin Schütz hat ja die Fristen genannt. Die Mehrheit hat sich bei Weitem bislang noch nicht gerührt.

Solche Entscheidungen, sich dann doch zu melden, lösen oftmals neuerliche psychische Einbrüche aus, sogenannte Flashbacks, die diese Menschen mit einem gewissen Recht scheuen. Sie fliehen vor ihrem dramatischen Erleben und wollen sich deshalb oft der qualvollen Erinnerung nicht aussetzen. Hier wäre in der Tat zu bedenken, dass man noch einmal energisch auch hier für eine Verlängerung der Zeiten plädiert.

Wie dem auch sei: DIE LINKE wird Ihrem Antrag ohne Einschränkungen zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Für die SPD Frau Abg. Kliese, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits alle Vorredner sind auf die Schwierigkeit der Frage der Entschädigung eingegangen. Was ist hier angemessen? Was ist denn eine angemessene Entschädigung zum Beispiel für eine Frau, die in Hoheneck nächtelang in einer kalten Wasserzelle stehen musste, die heute eine Nierenfehlfunktion hat? Was ist eine angemessene Entschädigung für einen jungen Mann, der als Kind seiner Mutter entrissen wurde und in dem Glauben groß werden musste, dass seine Mutter sich nicht für ihn interessieren würde? Was ist eine angemessene Entschädigung für einen Radsport

ler, der für sein Leben gern fuhr, der der Beste von allen war, doch weil er das Parteibuch nicht hatte, nicht mehr starten durfte?

Es ist schwierig, es ist ein Dilemma um Stichtage und Kriterien. Das Leid vieler Opfer der SED-Diktatur lässt sich eben nicht materiell beziffern. Wohl beziffern lässt sich die Summe der Devisen, mit welcher sich die DDR bereichert hat, die Devisen, die sie durch den Verkauf politischer Häftlinge erhielt. Es sind mehr als 3 Milliarden DM gewesen.

Bei der Annäherung an das Thema Opferrente sind viele Fehler passiert. Der erste Fehler war aus meiner Sicht, dass der DDR-Staatsapparat so deutlich vor den Opfern abgefunden wurde. Es war sicherlich ein Schlag ins Gesicht für viele Opfer, dass diejenigen, die sie damals gequält haben, die ihnen zu schaffen gemacht haben, so zeitig mit so guten Renten abgefunden worden sind und erst im Jahr 2007 – ich glaube, da müssen wir, alle Fraktionen, die wir hier sitzen, die daran interessiert sind, uns an die Nase fassen – durch den Beschluss im Bundestag die Opfer mit ihren Opferrenten versehen worden sind. Aber Rentenrecht ist eben kein Strafrecht.

Als dann endlich 2007 die Opferrente kam, wurde schon damals von den Sachverständigen im Bundestag viel Korrekturbedarf angemerkt. Eine Sache möchte ich hier kurz anmerken: dass zum Beispiel die Renten an die soziale Bedürftigkeit geknüpft sind. Ich halte das für ein sehr großes Problem, weil die Frage, ob jemand Opfer eines Systems geworden ist, nichts damit zu tun hat, ob er heute im Wohlstand oder in Armut lebt. Die Bundesregierung versucht gerade, einiges geradezurücken.

Andere Dinge versuchen wir hier auf diesem Wege mit Hilfe Ihres Antrages noch zu verbessern.

Auf die einzelnen Forderungen möchte ich gern eingehen:

Die erste Forderung, sich auf eine Evaluation, eine Überprüfung auf Wirksamkeit einzusetzen, halte ich für einen sehr sinnvollen Schritt.

Zur zweiten Forderung, zu veranlassen, Regelungen für Personengruppen zu treffen, welche durch die SEDRegime Nachteile erlitten haben und die bisher nicht berücksichtigt worden sind, hatte der Kollege Schiemann schon gesprochen. Hier ist das Problem, dass nicht konkret gesagt wird, welche Personengruppen gemeint sind. Deswegen kann ich mir persönlich darunter leider sehr wenig vorstellen; es ist ein sehr unpräziser Punkt. Das hört sich ein bisschen so an: Falls wir irgendjemanden vergessen haben, wollen wir ihn jetzt auch noch mit hineinnehmen. Das finde ich schade und ich hätte mir gewünscht, dass hier konkrete Erfahrungen genutzt werden, um festzulegen, um welche Personengruppen es überhaupt gehen soll. Das wird der Sache nicht ganz gerecht.

Punkt 3, sich für Klarheit und Transparenz im Verfahren einsetzen. Ja, das wäre in der Tat ein sehr, sehr wichtiger Punkt. Hier lag im Jahr 2010 im Deutschen Bundestag ein Entschließungsantrag der SPD-Fraktion vor, der eine

Vereinfachung und Vereinheitlichung des Verfahrens gefordert hat – eine Vereinheitlichung deshalb, weil die Anerkennungsquoten in den verschiedenen Bundesländern ganz unterschiedlich waren. Das würde bedeuten, man hätte ganz unterschiedliche Maßstäbe angesetzt, und eine Einheitlichkeit wäre hier sinnvoll. Ich würde mich freuen, wenn der Punkt noch einmal aufgegriffen würde.

Die Erhöhung um maximal 50 Euro ist bereits in Arbeit, das wurde schon angedeutet. Hier möchte ich sagen, weil immer nur von einem Tropfen auf den heißen Stein oder von einer Symbolik gesprochen wird: Das finde ich nicht. Ich kenne viele Opfer der SED-Diktatur durch meine ehrenamtliche Arbeit. Einige von ihnen sind heute so stark geschädigt, beeinträchtigt, dass sie gar keine Arbeit mehr ausüben können, und für diese Menschen sind 50 Euro viel Geld. Das möchte ich an dieser Stelle einmal betonen. Es könnte mehr sein – es wäre schön, wenn es mehr wäre; das würde auch ich sehr gut finden –, aber es sind immerhin 50 Euro, mit denen diese Menschen etwas anfangen können.

Der Punkt 5 fordert die Verlängerung der Antragsfristen. Hier wäre die Frage, ob nicht vielleicht eine direkte Entfristung sinnvoller wäre; denn der Personenkreis ist am Ende doch überschaubar. Wenn wir hier eine Entfristung vornehmen, überrollt uns das eigentlich nicht. Es gab im November des vorigen Jahres ein Treffen mit Herrn Rathenow, Herrn Schiemann und den Opferverbänden. Im Anschluss daran hatten Sie, Herr Schiemann, auch die Entfristung gefordert und ich hätte mich natürlich gefreut, diese hier entsprechend im Antrag wiederzufinden.

Zu Punkt 6 bezüglich des Heimkinderfonds: Wir halten es für besonders wichtig, auf das Ablaufen der Frist im nächsten September hinzuweisen. Publik zu machen, dass die Frist abläuft, halte ich für einen ganz wesentlichen Punkt. Das zählt für mich auch zur Erleichterung des Antragsverfahrens.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem ich jetzt versucht habe, die einzelnen Punkte des Antrages aus unserer Perspektive abzuarbeiten – für den Antrag, dem wir freilich zustimmen werden –, möchte ich mich zum Abschluss meiner Rede nicht mehr an den Antragsteller, sondern an diejenigen wenden, für die dieser Antrag geschrieben ist: an diejenigen Menschen, die Opfer der SED-Diktatur geworden sind: Sie sind die Wegbereiter unserer Demokratie in Sachsen, die es uns ermöglicht, in diesem Haus so frei und so kontrovers diskutieren zu können. Ihr Mut hat sich für uns gelohnt, doch für sie selbst ihr Schicksal oft sehr schwer gemacht. Ich möchte diesen Menschen sagen: Wir haben Sie fest im Blick, wir hören Sie noch – vor allem hören wir jene, die leise geworden sind.

(Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, der FDP, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Für die Fraktion die GRÜNEN Frau Abg. Herrmann, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn in der Vergangenheit Menschen von einem Staat Unrecht angetan wurde, dann sind die Worte, die in den Gesetzen eine Rolle spielen – Ausgleich und Wiedergutmachung – sicher nicht die passenden. Einschnitte in Schicksale kann man eben nicht wiedergutmachen. Einen Ausgleich kann man dazu auch nicht finden.

Deshalb ist es umso wichtiger, dass im Einigungsvertrag geregelt wurde, dass eine der vordringlichsten Aufgaben im Zusammenhang mit der Herstellung staatlicher Einheit die Rehabilitierungs- und Entschädigungsgesetzgebung für politisch motivierte Strafverfolgung ist.

Es gibt verschiedene Formen, auf die Kollegin Schütz schon eingegangen ist: die strafrechtliche, die verwaltungsrechtliche und die berufliche Rehabilitierung. Auf alle drei Formen geht der Antrag der Koalition ein; in den Umsetzungsvorschlägen bleibt er aber an vielen Stellen zu unkonkret.

Unter Punkt 1 wird die Prüfung der bisherigen rehabilitationsrechtlichen Vorschriften gefordert, die Prüfung auf Wirksamkeit; es ist aber nicht klar, wie Sie diese Prüfung im Einzelnen vornehmen wollen.

Zu Punkt 2, den Opfergruppen, die bisher noch nicht rehabilitiert werden können, hätte ich mir gewünscht, dass Sie einzelne Opfergruppen nennen. Die GRÜNEN haben auf Bundesebene Verfolgtengruppen benannt, die stärker zu berücksichtigen wären. Das sind zum Beispiel verfolgte Schülerinnen und Schüler, Opfer von Zersetzungsmaßnahmen durch das Ministerium für Staatssicherheit, zur Zwangsarbeit deportierte Zivilpersonen, aus dem Grenzgebiet Zwangsausgesiedelte, außerhalb der DDR Verfolgte und Dopingopfer in der DDR.

Ihr Antrag lässt leider offen, an welchen Stellen Sie Gerechtigkeitslücken sehen, die Sie mit Ihrem Antragspunkt 2 schließen wollen.

Punkt 3, eine antragsstellerfreundlichere Gestaltung der Verfahren, ist sicher ein Ziel, unter das wir uns alle stellen können.

Die Antragsverfahren sind an manchen Stellen so, dass die seelische Situation der Opfer im Umgang mit diesen Verfahren schwierig ist. Zum einen verbittern einzelne Antragsteller, weil das Verfahren so umfänglich ist bzw. es ihnen unmöglich scheint, ihre Ansprüche dort zu dokumentieren. Bei anderen ist es so, dass alte Wunden wieder aufbrechen und dass sie gerade Beratung benötigen, um mit diesem Antragsverfahren umgehen zu können.

Deshalb haben wir zum Heimkinderfonds vorgeschlagen, dass die Beratung ausgeweitet wird. Die Staatsministerin hat darauf hingewirkt, dass die Zahl der Stellen in Leipzig aufgestockt worden ist; aber wir denken, dass geprüft werden sollte, ob in Chemnitz und Dresden Außenstellen der Beratungsstelle eingerichtet werden können.

Die Zahlen, auf die Frau Schütz eingegangen ist, sind Zahlen der Staatsministerin auf meine Kleine Anfrage in den Drucksachen 5/14097 und 5/14098 zu den Opferzahlen insgesamt, zu denjenigen, die bisher schon Anträge gestellt haben, und zu denen, die schon entschädigt wurden bzw. Mittel aus dem Heimkinderfonds bekommen haben, und zu denjenigen, bei denen das Antragsverfahren noch läuft.

Bei Ihren Forderungen in Punkt 4 und 5 ist mir nicht klar geworden, ob Sie den Referentenentwurf des Bundesministeriums wahrgenommen haben, der eine Erhöhung vorsieht, und zwar eine Erhöhung der Opferrente, aber auch der monatlichen Ausgleichszahlung. Das macht insgesamt 28,4 Millionen Euro zusätzlich aus. Die Länder beteiligen sich mit 10 Millionen Euro an diesen Kosten.

Die Frage ist, ob das Geld in Sachsen schon in den Haushalt eingestellt wird. Jetzt fordern Sie eine weitere Aufstockung. Da ist meine Frage – zumal wir heute Morgen über andere Themen gesprochen haben, wo auch Geld benötigt wird, und es noch nicht einmal eingerichtet ist und Ihre Forderung nach einer weiteren Erhöhung im Raum steht –, wie das realisiert werden soll.

Das Gleiche betrifft den Fonds Heimerziehung in der DDR. Am 25.02. wurde dieser Fonds von 40 auf 200 Millionen Euro aufgestockt. Bisher liegen Anträge vor, die noch nicht einmal aus diesen 40 Millionen Euro gedeckt sind; denn die Staatsministerin hat mir geantwortet, dass aus diesen 40 Millionen Euro noch Restkontingente vergeben werden. Das heißt, der Beschluss vom 25.02. und die Aufstockung ist wahrscheinlich noch nicht so weit, dass die Mittel schon zur Verfügung stehen.

Da die Errichter dieses Fonds nur der Bund und die ostdeutschen Länder sind, sollten wir uns doch erst einmal dafür einsetzen, dass diese Aufstockung im Fonds ankommt und dass daraus die Entschädigung bezahlt werden kann. Es ist zu überlegen, ob eine weitere Aufstockung, also über die 200 Millionen Euro hinaus, notwendig ist. Das können wir machen. Wenn wir sehen, wie das Geld aus dem Fonds abfließt, können wir uns überlegen, ob wir weitere Aufstockungen vornehmen möchten.