Protocol of the Session on May 21, 2014

Artikel 2 – Änderung des Weiterbildungsgesetzes Gesundheitsfachberufe. Wer gibt die Zustimmung? – Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier herrscht Einstimmigkeit. Damit ist Artikel 2 so beschlossen.

Artikel 3 – Inkrafttreten. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Hier ist gleiches Abstimmungsverhalten, Zustimmung.

Wir stimmen über den gesamten Gesetzentwurf ab. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier herrscht Einstimmigkeit. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen.

Meine Damen und Herren! Auch diesen Tagesordnungspunkt haben wir geschafft.

Wir beginnen jetzt mit

Tagesordnungspunkt 7

Verbesserung der Situation von Opfern der SED-Diktatur

Drucksache 5/14068, Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP

Hierzu können die Fraktionen wieder Stellung nehmen. Es beginnt die CDU, danach folgen die FDP, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile nun der Fraktion der CDU das Wort. Herr Abg. Schiemann, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir als Koalitionsfraktionen ein deutliches Signal des Respekts und der Solidarität an die Opfer ehemaligen DDR-Unrechts senden.

Gerade im Jahr des 25. Jubiläums der friedlichen Revolution im Herbst 1989 ist uns dies ein ganz besonderes Anliegen, und wir bitten Sie darum, diesem Antrag unbedingt zuzustimmen. Deshalb müssen wir alle Chancen nutzen, die Interessen der Opfer zu wahren. Es sind nicht allein die Interessen der Opfer, die wir vertreten – um das klarzustellen –, nein, es ist die Verantwortung, die wir für Menschen zu übernehmen haben, die unter einer Diktatur gelitten und sich für Freiheit, Demokratie und Gerechtigkeit eingesetzt haben. Deshalb ist es die Verantwortung des demokratischen Rechtsstaates und der sächsischen Verfassungstradition, sich ganz besonders für die Belange der Opfer einzusetzen.

Im krassen Gegensatz dazu sehen wir die Diskussionen zur Schließung von Außenstellen der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes. Überlegungen dazu müssen wir deutlich ablehnen. Wer jedoch auch noch über die Schließung der Behörde philosophiert, handelt grob fahrlässig. Wir können nicht, wenn die Antragslisten noch sehr lang sind, um Auskünfte bei den Behörden zu erlangen, in Berlin schon eine Diskussion beginnen, diese Behörde mehr oder weniger abzuschaffen – dies lehnen wir für den Freistaat Sachsen ganz deutlich im Interesse der Opfer ab –,

(Beifall bei der CDU und der Staatsministerin Christine Clauß)

und das Ganze auch noch, bevor die Arbeitsgruppe des Bundes, die über die künftigen Strukturen der Behörde beraten soll, überhaupt ihre Arbeit aufgenommen hat. Dies wird den SED-Opfern meiner Ansicht nach nicht gerecht, deshalb haben wir als Koalitionsfraktionen einen anderen Weg gewählt. Die CDU-Landtagsfraktion wird sich auch weiterhin mit aller Kraft für die Opfer des DDR-Unrechts einsetzen. Uns ist bewusst, dass das erlittene Unrecht und die erlittenen Schädigungen nicht wiedergutgemacht werden können. Wir können aber die

Rahmenbedingungen beeinflussen, die helfen, das Leid der Betroffenen zu lindern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun im Einzelnen. Dazu sei zunächst erwähnt, dass durch gesetzliche Regelungen allein kein vollständiger Ausgleich für die psychischen und physischen Schäden oder die beruflichen und privaten Nachteile, die Menschen durch die Verfolgung durch das SED-Regime erlitten haben, geschaffen werden kann. Deshalb bin ich froh, dass in den letzten Jahren eine Reihe von Verbesserungen, von Rehabilitierung und Entschädigung für die Opfer staatlicher Willkür erreicht worden ist.

Die Rehabilitierungsgesetze der letzten Jahre hatten hierbei immer das Ziel, das Leid und die erlittenen Nachteile der betroffenen Menschen zu lindern, indem sie ihnen persönliche Rehabilitierung und Ausgleichszahlungen ermöglichten. Wir wollen jedoch, dass die getroffenen Maßnahmen auch gründlich geprüft werden, ob die Zielsetzungen erreicht werden. Ein zentrales Anliegen des Antrages ist, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich erweitert wird; denn nach unseren Erkenntnissen, die wir im intensiven Austausch mit den SEDOpferverbänden gewinnen konnten, gibt es auch fast 25 Jahre nach der friedlichen Revolution immer noch Opfergruppen, die nicht durch die bestehenden Regelungen zur Rehabilitierung und Entschädigung erfasst wurden. Derartige Gerechtigkeitslücken sind aus meiner Sicht nicht hinnehmbar und müssen schnellstmöglich geschlossen werden. Es ist die wohl letzte Möglichkeit – ich betone das –, allen noch hinzugekommenen Opfergruppen entsprechend Rehabilitierung und Entschädigung zukommen zu lassen.

Gerechtigkeitslücken bestehen auch dort, wo Geschädigte aufgrund überstrenger Nachweispflichten in den Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren keine Leistungen erhalten, weil beispielsweise der ursächliche Zusammenhang einer Haftzeit nicht rechtssicher bewiesen werden kann. In vielen Konstellationen – ich denke hier beispielsweise an die Folgen von Mangelernährung in Haftanstalten der ehemaligen DDR in den Fünfzigerjahren – ist eine solche Beweisführung nahezu ausgeschlossen, und sie kann den Betroffenen nicht länger so aufgebürdet werden. Hier sollten Lösungen gesucht werden, die es den Betroffenen ermöglichen, Leistungen zu erhalten, wenn bei ihnen vorliegende Schädigungen – jedenfalls wahrscheinlich – von den behaupteten Umständen herrühren können, zumindest so lange, wie kein wahrscheinlicher alternativer Kausalverlauf vorliegt.

Die Nachweispflichten für erlittenes Unrecht müssen auf ein erforderliches Mindestmaß beschränkt werden. Insbesondere wollen wir vor dem Hintergrund des hohen Alters der Opfer, dass die Entscheidungen möglichst schnell ergehen.

Auch wenn aktuellen Medienberichten der letzten Woche zu entnehmen war, dass ein Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium die Erhöhung der SED-Opferrente um 50 Euro vorsieht, halten wir an unserer Forderung nach einer Erhöhung in unserem Antrag fest; denn wir nehmen die Pläne zur beabsichtigten Erhöhung von derzeit 250 auf dann 300 Euro zwar zur Kenntnis, wollen jedoch bis zur endgültigen Umsetzung dieses Punktes bei unserer Forderung bleiben. Für uns war die Einführung der Gewährung der SED-Opferrente für ehemalige politische Häftlinge ein erster wichtiger Schritt, um deren Einsatz für Freiheit und Demokratie zu würdigen.

Da der Betrag in Höhe von 250 Euro seit 2007 nicht mehr erhöht worden ist, halten wir es im Interesse der Betroffenen für dringend angemessen und erforderlich, dass dieser Betrag zeitnah in angemessener Form erhöht und auf diesem Wege deutlich gemacht wird, dass ihr mutiger Einsatz gegen die Diktatur nicht vergessen ist.

Da nach den bisherigen Erklärungen des Bundesjustizministers unklar bleibt, welche Faktoren zu der konkreten Erhöhung um 50 Euro führen sollen, konnte eine Überprüfung der Angemessenheit der geplanten Erhöhung bislang noch nicht erfolgen. Deshalb bitten wir, auch diesem Punkt unseres Antrages zuzustimmen.

Die Erhöhung allein ist jedoch lediglich ein symbolischer Teil der Wiedergutmachung.

Es müssen auch die weiteren Rahmenbedingungen für die SED-Opfer verbessert werden. Dazu gehört neben den bereits genannten Umständen insbesondere auch, dass die Antragsfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem „Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet“, dem „Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligung für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet“ sowie dem „Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet“ und die daran anknüpfenden Folgeansprüche bis zum 31.12.2025 verlängert werden.

Aufgrund neuerer Forschungsergebnisse und Auswertungen von Unterlagen ergeben sich immer wieder neue Tatsachen und Umstände, aus denen sich Ansprüche ableiten ließen. Eine Forderung nach Verlängerung der Frist ist somit entsprechend gerechtfertigt. Schließlich wollen wir die Unterstützungsleistungen an die Gruppe der Personen, die als Kind oder Jugendlicher in DDRHeimen untergebracht waren und die aufgrund der dort erlittenen menschenrechtswidrigen Behandlung noch bis heute unter Folgeschäden leiden, sichern. Da das Interesse von Betroffenen sehr groß ist, besteht auch nach der Erhöhung der finanziellen Ausstattung des Fonds von 40 Millionen Euro auf bis zu 200 Millionen Euro weiter

hin die Frage: Wird die Summe dann für alle Beteiligten reichen?

Ich möchte der Staatsregierung an dieser Stelle danken, dass sie sich in diesen Prozess der Diskussion der deutschen Länder, überwiegend aus dem Bereich der neuen Bundesländer, mit der Bundesregierung eingebracht und eben auch auf die Aufstockung dieses Fonds hingewirkt hat. Keiner – und das möchte ich betonen – der Betroffenen darf außen vor bleiben.

Jeder, der in den Kinderheimen oder in den Jugendwerkhöfen gelitten hat, muss die Chance bekommen, eine Entschädigung zu erhalten. Es ist aufgrund der körperlichen und seelischen Leiden, die viele Betroffene in den DDR-Kinderheimen erlitten haben und mit deren Auswirkungen sie bis zum heutigen Tag zu kämpfen haben, nicht hinnehmbar, wenn einige Gruppen dann außen vor bleiben würden. Immer noch sind viele ehemalige Heimkinder von der damaligen Unterbringung und Behandlung traumatisiert. Deshalb sprechen wir uns dafür aus, den Fonds gegebenenfalls über die jetzt vorhandenen finanziellen Mittel hinaus aufzustocken. Ich gehe davon aus, das wäre dann ein Beitrag zur entsprechenden Gerechtigkeit gegenüber den Betroffenen.

Dies ist von besonderer Bedeutung, nachdem die Ländervertreter und die Bundesregierung sich wohl auf einen Fonds in der genannten Höhe verständigt und sich auf eine Verkürzung der Antragsfristen, wohl zum 30. September 2014, geeinigt haben. Diese Einigung ist mit einem enormen Anspruch verbunden. Bis zum 30. September ist nicht mehr viel Zeit, sodass natürlich auch Rahmenbedingungen möglich sein müssen, die für die Betroffenen den Zugang mithilfe eines Antrags gewährleisten. Ursprünglich sollten Betroffene des Fonds „Heimerziehung in der DDR“ in den Jahren von 1949 bis 1990 ja bis zum 30. Juni 2016 die Möglichkeit haben, Vereinbarungen mit der jeweiligen Anlauf- und Beratungsstelle und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu schließen.

Es ist richtig, dass die Antragstellung unproblematisch erfolgen soll, unproblematisch, wohl eher formlos soll die Antragstellung möglich sein. Nach den Informationen der Beratungsstellen des Fonds hier für den Freistaat Sachsen ist dies beim Kommunalen Sozialverband in Leipzig auch abfragbar, müssen Betroffene formlos, aber in Schriftform, auch per Mail den zuständigen Anlauf- und Beratungsstellen mitteilen, dass sie als ehemalige Heimkinder mit Folgeschäden Leistungen des Fonds in Anspruch nehmen möchten. Ich glaube, wenn das formlos möglich ist und wenn die Schriftform gewahrt werden muss, dann sollte es auch möglich sein, die Betroffenen bis Ende September dazu zu motivieren, ihre Anträge entsprechend zu stellen.

Ich fordere dennoch dazu eine Öffentlichkeitskampagne, die die Möglichkeit bietet, dass dann die Betroffenen so schnell wie möglich die nächsten Wochen und Monate nutzen, ihren Antrag zu stellen. Ich mache auch kein Hehl daraus, dass die CDU-Fraktion die Verkürzung der An

tragsfrist dennoch als problematisch bewertet und hofft – im gemeinsamen Interesse mit unserem Koalitionspartner –, dass es einen Weg gibt, möglichst allen Betroffenen diese Chance der Gewährung, dann nach Antragstellung, zu geben.

Jetzt brauchen wir eine Öffentlichkeitskampagne. Die betroffenen Opfer müssen eine Chance haben, ihre Ansprüche geltend zu machen, und ich hoffe, dass es uns gelingt, mit diesem Antrag dazu beizutragen, Öffentlichkeit zu erreichen, aber zugleich auch alle zu motivieren, jetzt die Chance zu nutzen, die den betroffenen Opfern geboten wird.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Für die FDPFraktion bitte Frau Schütz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Vierteljahrhundert nach den Ereignissen der friedlichen Revolution 1989 ist die Aufarbeitung der düsteren Seiten der Zeit davor noch längst nicht abgeschlossen. Dominierten allerdings in den frühen Neunzigerjahren noch Fragen der beruflichen Neuorientierung, trat in den letzten Jahren vermehrt die Aufarbeitung der eigenen Geschichte und auch manches erlittene persönliche Unrecht in den Vordergrund.

Wir als CDU/FDP-Koalition haben den vorliegenden Antrag heute hier ins Plenum eingebracht, um zwei Gruppen der Opfer des SED-Unrechtssystems noch einmal deutlich ins Bewusstsein zu rücken: die politisch Verfolgten, die aus vielerlei Gründen eine Haftstrafe erdulden mussten, und die vielen Jugendlichen, die unter dem DDR-System der Heimerziehung und besonders der Jugendwerkhöfe leiden mussten.

Wir sind uns dessen bewusst, dass wir das erlittene Unrecht und die Demütigungen nicht durch Rehabilitierungsvorschriften oder Entschädigungszahlungen wiedergutmachen können. Aber es liegt an uns als Gemeinwesen insgesamt, den Betroffenen nach wie vor schnellstmögliche Hilfe, Unterstützung und Anerkennung ihres Leids zukommen zu lassen, die sie benötigen.

Viele betroffene SED-Opfer haben mittlerweile ein höheres Lebensalter erreicht. Es ist daher dringend an der Zeit, die einschlägigen Vorschriften, nämlich das strafrechtliche, das berufliche und das verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz, vollständig auf Wirksamkeit zu überprüfen, insbesondere zu prüfen, ob wirklich alle infrage kommenden Personengruppen von den Vorschriften erfasst worden sind.

Auch wenn ich betont habe, dass allein eine finanzielle Entschädigung die schmerzlichen Erfahrungen nicht rückgängig machen kann, so sind doch die finanziellen Ausgleichszahlungen, und hier insbesondere die SED

Opferrente, für die wirtschaftlich Bedürftigen in dieser Gruppe von hoher Bedeutung.

Die Novellierung aller Rehabilitierungsgesetze vom Dezember 2010 durch die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung war hier ein wichtiger Schritt.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

So wurde unter anderem die erlittene Mindesthaftdauer einheitlich in allen drei Vorschriften auf 180 Tage festgelegt, und das Kindergeld wird nicht mehr beim Einkommen des Anspruchsberechtigten angerechnet. Auch eine zwangsweise Unterbringung in einem Kinder- und Jugendheim der DDR begründet nunmehr einen solchen Anspruch.

Seit 2007 erhalten die anerkannten Betroffenen eine monatliche Zuwendung von maximal 250 Euro. Angesichts der in den letzten Jahren gestiegenen Lebenshaltungskosten – dabei denke ich insbesondere an den Energiebereich – ist eine Anhebung der Zuwendung dringend notwendig; denn viele der Opfer waren in ihrem Berufsleben erheblich beeinträchtigt und müssen noch heute an den finanziellen Folgen leiden.

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD aus dem Herbst des vergangenen Jahres hat sich ja auf Bundesebene ausdrücklich auf die Erhöhung der Opferrente und eine Verbesserung der medizinischen Begutachtung festgelegt. Hier hoffe ich, hier hoffen wir als FDP-Fraktion auf nunmehr baldige Umsetzung.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Marko Schiemann, CDU)

Hier in Sachsen ist es unsere Aufgabe, sicherzustellen, dass auch wirklich alle Anspruchsberechtigten ihre Chance auf den Erhalt der Leistungen nutzen können. Zwei Dinge sind für mich hier besonders wichtig: Es muss zum einen sichergestellt werden, dass die Antragsteller auf klare und verständliche Regelungen treffen, die zu einem zügigen Abschluss des Verfahrens führen, und zum anderen wollen wir die Antragsfrist letztmalig verlängern, nämlich bis zum 31.12.2025.

Auch der sogenannte Heimkinderfonds sollte gerade uns als sächsischen Landtagsabgeordneten besonders am Herzen liegen. Die Vorfälle in vielen Kinderheimen und Jugendwerkhöfen der ehemaligen DDR sind ein besonders düsteres Kapitel in der Zeit bis 1989. Viele dieser ehemaligen Kinder sind bis in die heutige Zeit traumatisiert und körperlich oder seelisch beeinträchtigt. Die Errichtung des Fonds am 1. Juli 2012 war da ein wichtiges Zeichen.

Bis heute haben sich von geschätzt 120 000 ehemaligen Heimkindern im Freistaat Sachsen laut Sozialministerium 3 100 gemeldet. 937 Vereinbarungen sind bereits geschlossen worden. Aber – das gilt es ja auch zu nennen – 1 900 Betroffene warteten zum April 2014 noch auf ein Beratungsgespräch.