durch die bessere Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette, durch Qualitätsregelungen, durch Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege durch starke Erzeugergemeinschaften erreicht werden. Für mich heißt das: Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch bessere Standards und Risikovorsorge durch Qualität statt Masse. Darauf, was in Sachsen schließlich daraus gemacht wird, komme ich später noch einmal zu sprechen.
Zunächst möchte ich an dieser Stelle begrüßen, dass es LEADER-Strukturen geben wird, in denen mit dem übertragenen Budget eigenverantwortlich gestaltet und verwaltet werden kann. Einige Korrekturen wünsche ich mir dennoch an den beabsichtigten GovernanceStrukturen. Problematisch finde ich die weißen Flecken auf der jetzt geltenden ILE-LEADER-Landkarte. Strukturbedeutende Städte wie Markranstädt, Döbeln, Freital oder Reichenbach im Vogtland oder große Kreisstädte wie Torgau, Freiberg, Plauen, Meißen und Zwickau gehören zu keiner Region, sollten aber Kernzellen für gute Stadt-Umland-Beziehungen sein. An diesen Orten ist dann offen, wie beispielsweise der Breitbandausbau bewerkstelligt wird, wenn Fachförderprogramme solches nicht hergeben.
Freiwilligkeit in allen Ehren, aber ich hätte mir schon einige Mindestvoraussetzungen gewünscht, damit diese Regionen die komplexen Aufgaben der Daseinsvorsorge wirklich meistern können, denn – hier komme ich zum nächsten Punkt – von den 12 aktuellen LEADER- und 23 ILE-Regionen, insgesamt also 35 Regionen, lassen sich Größenklassen bilden. In 37 % der Regionen leben weniger als 50 000 Einwohner, bei der Größenklasse bis 100 000 sind es 29 % der Regionen, und in 20 % der Regionen wohnen mehr als 100 000 Einwohner.
Wenn Herr Minister Kupfer davon spricht, dass in jeder Region im Durchschnitt 85 000 Einwohner leben, dann erinnert mich das ein wenig an das Beispiel des Teichs, der im Durchschnitt nur einen Meter tief war, in dem die Kuh jedoch trotzdem ertrunken ist. Tatsächlich sind die Streubreiten groß. Es gibt aktuell außergewöhnlich große, aber auch sehr kleine LEADER-Regionen. Dem Vernehmen nach gibt es jetzt freiwillige Neustrukturierungen auf den Aufruf des Umweltministeriums hin. Es soll also künftig 29 Regionen geben; sechs Regionen müssen sich neu orientieren.
Nach meinem Dafürhalten reicht das aber nicht. Ich habe die Sorge, dass die tatsächlich anstehenden Aufgaben durch das Klein-Klein nicht erfüllt werden können. In Sachsen haben wir es bekanntlich mit zehn Landkreisen und drei kreisfreien Städten zu tun. Die LEADER-Grenzen gehen teilweise auch über die Landkreisgrenzen hinweg. Meines Erachtens wäre es gut gewesen, Sie hätten die Landkreise direkt gestärkt, denn viele Aufgaben liegen auf der Landkreisebene. Offenbar hat das Umweltministerium jedoch Angst vor zu mächtigen Landkreisen.
Jetzt bedarf es einer deutlich aufwendigeren Koordinierung zwischen den Regionen, um die Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten, und bestimmte Stadt-UmlandBeziehungen können gar nicht geknüpft werden.
Ich bin der Meinung, dass regionale Verantwortungsgemeinschaften entstehen sollten, in denen die Erhaltung und Verbesserung gleichwertiger Lebensverhältnisse organisiert werden können. Das bedarf aber eines Gleichklangs mit den Erfordernissen der Raumordnung. Idealerweise könnten hier revolvierende Fonds, gespeist aus EU-Mitteln, eingesetzt werden. Das System hätte dann einen raumordnerischen Bezug, und im Rahmen eines bestimmten Kontingents könnte vor Ort selbst entschieden werden, für welche Zwecke Mittel verwendet werden könnten.
Einen solchen integrativen Ansatz haben Sie aber leider nicht gewählt. Wir haben es im vorliegenden Modell mit einer Nichteinräumigkeit der Verwaltung zu tun und mit Mitteln aus dem ELER kann nur eingeschränkt Daseinsvorsorge betrieben werden. Daher bleibt uns jetzt erst einmal nichts weiter übrig, als die Entwicklung in den LEADER-Regionen weiter interessiert zu verfolgen.
Bevor ich auf die eigentlichen Schwerpunkte des EPLR im Bereich Natur und Landwirtschaft eingehe, möchte ich daher ein paar Worte zur Bildungsstruktur als zentrales Daseinsvorsorgeproblem im ländlichen Raum verlieren. Da können wir wahrscheinlich gemeinschaftlich festhalten, dass es dabei in Sachsen gewaltig schiefgegangen ist. Es ist offensichtlich, dass in kreisfreien Städten öfter die allgemeine Hochschulreife und seltener ein Realschulabschluss erworben wird als in Landkreisen.
Die Bildungschancen sind hierzulande ungleich verteilt, und zwar sozial und regional. Die Ungleichheit der Bildungschancen droht sich zu verstärken. Es macht offensichtlich einen Unterschied in Sachsen aus, ob jemand auf dem Land oder in der Stadt wohnt. Das ist eine direkte Folge der vom Kultusministerium betriebenen Ausdünnung des Schulnetzes. Sie selbst haben das zwischenzeitlich auch erkannt und klopften sich 2010 gegenseitig auf die Schultern und feierten ein Schulschließungsmoratorium.
Ein Jahr später war das Moratorium kurz Makulatur. Wie gehabt, drückte der Freistaat Schulschließungen durch, auch dort, wo Eltern, Kommunen und Landkreise um einen Stopp kämpften. Die meisten im Raum werden sich an die legendäre Pressekonferenz der Minister für Kultus und für Umwelt und Landwirtschaft, Frau Kurth und Herrn Kupfer, am 20. September 2013 erinnern. Beide Minister kündigten ein Maßnahmenpaket für den Erhalt von Schulen im ländlichen Raum an, ohne willens zu sein, das Schulgesetz zu ändern. Erst unsere Fraktion hat Ihnen sowohl mit einem Schulstandortsicherungsgesetz als auch mit einem Schulwegekostenfreiheitsgesetz aufge
Bei der Befassung mit dem Landesentwicklungsplan hatten wir darauf gedrungen, dass für die Definition der zumutbaren Entfernungen in den ländlichen Räumen als Orientierung für die Organisation des öffentlichen Nahverkehrs eine maximale Fahrzeit von 30 Minuten verstanden werden soll. Seitens der Staatsregierung wird der ländliche Raum immer Pkw-erschließbar gedacht. Im Landesentwicklungsplan fehlt daher eine entsprechende Zeitvorgabe für Grundzentren. Erst im März musste aufgrund von Finanzierungsengpässen die Bahnverbindung von Döbeln nach Nossen eingestellt werden.
Traurige Realität ist es, dass an Wochenenden und in Ferienzeiten kaum öffentliche Nahverkehrsangebote im ländlichen Raum existieren. Da helfen vielen Menschen auch die hübschesten Häuser nicht weiter.
Nun zum eigentlichen Kern des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum, den Vorstellungen zu Landwirtschaft und Naturschutz.
Verlierer und Gewinner sind einfach auszumachen. Um das Verfahren für die Verwaltung einfacher zu gestalten, fällt der Naturschutz hinten herunter.
Gewinner ist die Landwirtschaft. Hier gibt es neue und in der Regel mehr Fördermittel. Das ist der Unterschied. Es gibt mehr Fördermittel als für den Naturschutz. Das möchte ich näher belegen.
Bei der konkreten Fördermittelvergabe in der jetzt startenden Förderperiode bis 2020 sollen nach dem Willen der Europäischen Union Mittel für Investitionen im ländlichen Raum vor allem für wirklich innovative Investitionen verwendet werden, innovativ insbesondere in Bezug auf eine umweltschonende sowie tierschutzgerechte Tierhaltung. Damit ist gesagt, dass förderungswürdige Verfahren in jedem Fall über die Grundsatzanforderungen der Tierschutznutztierhal
tungsverordnung hinausgehen sowie in besonderem Maße erhöhten Anforderungen an Ressourcen- und Energieeffizienz entsprechen müssen. Tatsache ist aber, dass bundesweit von den in der Praxis üblichen Haltungsverfahren das Normalverhalten der Tiere bei 57 % eingeschränkt und 26 % der Verfahren stark eingeschränkt ist. Die Realität entspricht also weit überwiegend nicht der gesellschaftlich gewünschten tierschutzgerechten Nutztierhaltung.
Der Landesbauernverband fordert allerdings in einem Positionspapier zur investiven Förderung in Sachsen eine weitgehende Aufweichung der bundesweit anerkannten Kriterien im Basisförderungs- und Prämienbereich. Ich hoffe sehr, dass sich dieser Standpunkt nicht durchsetzen wird. Der Sächsische Landesbauernverband spricht sich auch dafür aus, dass es keine pauschale Übernahme des auf Bundesebene verbindlich anzuwendenden Katalogs zu den baulichen Anforderungen an eine tiergerechte Haltung geben darf, sondern dass hierbei Unterschreitungen möglich sein sollen.
Freilich wollen auch wir die Wettbewerbsfähigkeit der viehhaltenden Betriebe in Sachsen nicht aufs Spiel setzen. Aber auch in unserer Großen Anfrage zur Tierhaltung in Sachsen, Drucksache 5/6292, und in der dazu durchgeführten Expertenanhörung konnten wir deutlich zeigen, dass ein Ritt immer enger an den gesetzlichen Vorgaben entlang nicht dazu führt, die Betriebe besserzustellen und langfristig wettbewerbsfähig zu machen. Die derzeitige Situation ist einfach nicht zufriedenstellend. Doch gerade diese aus verschiedenen Gründen nicht zufriedenstellende Realität soll durch den Förderansatz fortgesetzt werden.
Ich komme zu den unterschiedlichen Vorstellungen in Bezug auf den Ökolandbau. Ich möchte eingangs feststellen, dass insbesondere der ökologische Landbau zur Verbesserung der Bodenqualität vor allem im Hinblick auf die Steigerung der organischen Bodensubstanz beitragen kann. Auch in Bezug auf die Biodiversität gibt es hier deutlich positive Impulse bis hin zum Beispiel zum Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel. Die Umstellungsförderung auf Ökolandbau soll entfallen. Schlimmer noch wirkt, dass der Unterschied zur Förderung der konventionellen Wirtschaftsweise zunehmend zusammenschmilzt, trotz der wirklich guten Förderhöhe im Ökolandbaubereich.
Daher ist es auch kein Wunder, wenn Sachsen bei der Ökofläche nach wie vor unter dem Bundesdurchschnitt liegt und durch diese Förderpolitik wahrscheinlich 2020 noch liegen wird.
Die Vorgaben der guten fachlichen Praxis sind in jedem Fall unzureichend und zu wenig konkret gefasst. Das heißt, Sachsen sollte unter Verwendung von EUMitteln nicht Maßnahmen und Projekte fördern, die bereits eine gute fachliche Praxis realisieren, sondern die, die darüber hinausgehen.
Das bislang vertretene Kooperationsprinzip und das Zurückstellen des Ordnungsrechts zugunsten einer Beratung sowie der freiwilligen Maßnahmenumsetzung ist an seine Grenzen gelangt. Wir können die Umweltqualitätsziele, angefangen von Erosion und Gewässerqualität bis hin zu Biodiversität, offensichtlich nicht
mehr erreichen. Hinzu kommt, dass die Wirksamkeit der Mittelverwendung oftmals nicht geprüft werden kann. Es ist nicht abschätzbar, ob und inwiefern Maßnahmen zu einer Verbesserung des Umweltzustandes beitragen, abgesehen von allgemeinen Einschätzungen. Der Erfolg der verschiedenen Maßnahmen bei der Anlage von Gewässerschutzstreifen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge im Bereich der Landwirtschaft zum Beispiel und der guten fachlichen Praxis in Bezug auf die Erreichung der Ziel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind derzeit nicht quantifizierbar.
Zu meiner Kleinen Anfrage, Drucksache 5/12090, wurde mir geantwortet, dass Maßnahmen in der Landwirtschaft zum Gewässerschutz etwa 70 % der Gesamtminderungspotenziale bei Stickstoff und 14 % der Gesamtminderungspotenziale bei Phosphor aufweisen. Unbekannt ist bislang, inwiefern sie zu einer tatsächlichen Stoffeintragsminderung beitragen. Das wird jetzt hoffentlich endlich einmal geprüft.
Wichtige Indizes wie der Feldvogelindex und der Erhaltungszustand der landwirtschaftlichen Lebensräume im Grünland, um nur zwei davon zu nennen, können nur mit dem Bundeswert angegeben werden. Der Trend, unter anderem beim Feldvogelindex als Biodiversitätsindex, ist eindeutig abnehmend, und zwar trotz der hohen Fördermitteleinsätze in der Vergangenheit. So ist die Aussage des Berichtes zur Halbzeitbewertung der EPLR-Förderperiode bis 2013.
Das Problem: Die Kenntnis des Bestandstrends der Feldvogelpopulation erlaubt keinen direkten Rückschluss auf die Wirkung der Agrarumweltmaßnahmen. Sie ist dennoch von zentraler Bedeutung, um einzuschätzen, in welchem Maß die generellen Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums Einfluss auf die Agrarbiotope nehmen und damit die Zielerreichung der Agrarumweltmaßnahmen unterstützen oder behindern. Mit anderen Worten: Wir sehen, dass wir nichts sehen, es aber wichtig wäre, wir würden es sehen.
Wie ich das einschätze, ist das aber auch so gewollt. Denn die zur Verbesserung der Datenbasis erforderlichen Schritte wurden nicht eingeleitet. Ich zitiere hier aus der EPLR-Halbzeitbewertung aus dem Jahr 2010: „Ob das Ziel des Programms erreicht wird, den Rückgang des Feldvogelindex bis zum Ende der Förderperiode umzukehren, ist voraussichtlich nicht einmal in der Ex-post-Bewertung festzustellen, denn dafür müsste entweder eine neue Brutvogelkartierung 2013 auswertbare Daten bereitstellen oder die Stichprobenflächen des sächsischen Feldvogelindex müssten eine verlässliche Datenbasis liefern. Dies ist aber bereits in vier von sieben Programmjahren nicht der Fall.“
In diesem Zusammenhang komme ich auf ein weiteres Problem bei der beabsichtigten Förderung im Rahmen des EPLR zu sprechen. Minister Kupfer hatte vorhin
den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel erwähnt. Der Einsatz von Totalherbiziden wird aber weiter gefördert und auch die hochgeförderten Blühstreifen bringen absehbar kaum etwas für die Biodiversität in unseren Feldfluren.
Mehrfache Anfragen unserer Fraktion hatten bis dato zur Antwort: Die bisherige Agrarumwelt-Fördermaßnahme S3, „Dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung/Direktsaat“, soll im neuen AgrarumweltFörderprogramm nicht mehr angeboten werden. Das ist korrekt; denn die Maßnahme heißt nicht mehr „Dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung/Direktsaat“,
sondern „Streifensaat/Direktsaat“. Aber auch bei Streifensaat/Direktsaat als Anbausystem ist der Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln in der Regel systembedingt vorausgesetzt. Das sagen mir die Praktiker. In der vergangenen Förderperiode wurde diese Maßnahme auf knapp einem Viertel der sächsischen Ackerfläche gefördert. Das ist an und für sich schon viel zu viel; aber dafür auch noch öffentliche Mittel aufzuwenden, ist wirklich schwierig.
Das Umweltbundesamt hat erst vor einer Woche wieder einmal vor dem flächendeckenden Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gewarnt. Es beruft sich dabei auf eine aktuelle Studie. Ich zitiere: „Der großflächige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft gefährdet zunehmend Vögel auf Feldern.“
Darin ist auch nachzulesen, dass insbesondere die indirekten und die Nahrungsketteneffekte eine verheerende Wirkung haben. Das Umweltbundesamt fordert daher einen Mindestanteil von Flächen, auf denen dauerhaft nicht gespritzt wird. Auf solchen Blühstreifen und Brachen fänden Feldvögel, Schmetterlinge und Bienen genügend Nahrung.
Apropos Blühstreifen: Das Thema kennen wir aus der Bienen-Anhörung in der jüngsten Sitzung des Umweltausschusses. Bei der Blühstreifenmaßnahme ist ab dem 15. September der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wieder gestattet. Dafür gibt es dann 911 Euro pro Hektar für die Landwirte, aber die Bienen fliegen dann dennoch bis zum Frost. Damit wird sich bewahrheiten, was der eine Sachverständige gesagt hat: Wenn Blühstreifen gefördert werden und dann die Feldspritze darüberfährt, dann erreichen Sie eher die gegenteiligen Effekte. Was wir brauchen, sind tatsächlich pflanzenschutzmittelfreie Gebiete. Das kann derzeit nur der Ökolandbau leisten.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Neben der verstärkt biodiversitätsorientierten Bewirtschaftung auf der gesamten Fläche muss der Umsetzung der Managementpläne für die Natura-2000-Gebiete eine deutlich höhere Priorität beigemessen werden. Dies sollte durch eine gezielte Naturschutzberatung für Landwirtschaftsbetriebe umgesetzt werden.
Ich hatte auch dazu eine Kleine Anfrage gestellt, Drucksache 5/13617. Laut Umweltministerium sind in Natura-2000-Gebieten im Landeswald nur 8 % der Erhaltungs- und nur 7 % der Entwicklungsmaßnahmen vollständig umgesetzt worden. Im Übrigen werde eine Statistik aller bereits umgesetzten bzw. noch nicht umgesetzten Einzelmaßnahmen nicht geführt. Mit anderen Worten kann davon ausgegangen werden, dass über den Erfolg der ausgereichten Fördermittel wieder keine Aussagen gemacht werden können.
Stattdessen wird die große Gießkanne über Sachsen ausgeschüttet. Der Effekt wird sein: Die besser ausgestatteten Maßnahmen werden in landwirtschaftlich ungünstigen Räumen verstärkt angenommen werden. An den Hochertragsstandorten, an denen erhebliche Probleme für die Biodiversität bestehen, werden diese Maßnahmen aber eben nicht angenommen werden.