Ich darf mich noch einmal zu vorhin korrigieren: Es sind nicht nur 2, sondern 5 Minuten, die den Fraktionen zur Verfügung stehen. – Nun die FDP-Fraktion; Herr Abg. Bläsner, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als wir im Dezember über dieses Thema diskutiert haben, war in den Anfängen klar, dass es eine Übergangsregelung geben soll, die, wenn wir uns an das Urteil erinnern, damals auch dringend notwendig war, weil das Verfassungsgericht gesagt hat, bis Ende 2015 sei Zeit. Aber natürlich ist bis zum Ende des Jahres 2015 keine Zeit, um die berechtigten Ansprüche auch der freien Schulen zumindest in einer Übergangsregelung darzustellen.
Wir haben damals, im Dezember, als FDP-Fraktion vorgeschlagen, eine Übergangslösung im Sinne eines Vorschaltgesetzes mit einer klaren, auch rechtlichen Regelung zu schaffen. Anfang Januar 2014 haben sich dann die freien Träger und die Staatsregierung darauf verständigt, dieses Verfahren in Form einer Förderrichtlinie festzulegen. Ich sage, das ist ein gangbarer Weg. Es ist rechtlich nicht der beste Weg, weil es manchmal bestimmte Restriktionen in den Förderrichtlinien gibt, aber ein Weg, der schnell und unbürokratisch dafür sorgen kann, dass das Geld an die Schulen fließt, und – wir haben das Thema diskutiert – einige Schulen brauchen schnell eine finanzielle Unterstützung.
Jetzt, Anfang März 2014, haben wir das Ergebnis der Übergangslösung, des Kompromisses, und ich sage ganz klar: Im Hinblick auf den Verlauf der Gespräche zwischen freien Schulen und Staatsregierung bin ich froh, dass es jetzt ein Ergebnis gibt. Dieses war hart erkämpft, auch wenn es bei den freien Trägern nach wie vor Vorbehalte und Ängste gibt, die man ernst nehmen muss, und die Frau Staatsministerin sagte bereits, die 35 Millionen Euro sind natürlich keine Vorwegnahme des Ergebnisses des Gesetzgebungsvorhabens, das folgen muss, um das Gerichtsurteil umzusetzen.
Die 35 Millionen Euro setzen, um das ganz klar zu sagen, das Verfassungsgerichtsurteil noch nicht um. Es ist etwa die Summe, die die Sachkostenevaluation im Frühjahr 2013 ergeben hat. Die 35 Millionen sind die gerechtfertigten Ansprüche der freien Träger, die hier zum Teil umgesetzt werden. Aber diese 35 Millionen helfen auch ganz konkret – ich war in den letzten Monaten nach dem Urteil verstärkt bei den freien Schulen, bei verschiedenen Trägern mit sehr verschiedenen Ausgangspositionen – Elternvereine, größere Träger –, aber auch der evangelischen Kirche, und so unterschiedlich die Lage ist, ist klar, dass dieser Betrag und diese Übergangsregelung vor Ort hilft, um Engpässe zu überwinden und die eine oder andere Investition zu tätigen sowie die jetzige Qualität zu sichern. Klar ist jedoch auch: Mit der Summe sind keine großen Spielräume verbunden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für uns Parlamentarier und für die politische Diskussion ist jetzt das neue Gesetz entscheidend, ein Gesetz, bei dem es nicht nur um wesentlich mehr Geld gehen wird als jetzt. Ich denke mal, es wird ein dreistelliger Millionenbetrag sein, der zusätzlich bereitgestellt werden muss. Wenn wir allein daran denken, was der Schulgeldersatz bei 60 000 Schülern und einer Verfassungsgerichtsklage – ich sage einmal – bis zur Höhe des Sonderungsverbotes von 100 bis 120 Euro monatlich kosten wird, bewegen wir uns schon mal bei 60 Millionen Euro allein dafür, und da ist den freien Trägern noch kein Euro mehr für die Unterstützung im Betrieb zugesprochen worden.
Ich hoffe und gehe davon aus, dass dies im Entwurf der Staatsregierung berücksichtigt ist. Es ist keine kleine Summe. Was nicht geschehen darf, ist, dass das Parlament im Herbst darüber entscheiden muss, dass wir ein Gesetz haben wollen, das verfassungskonform ist, aber der Entwurf keine entsprechende Summe vorsieht und hier Umschichtungen von 100 Millionen Euro wahrgenommen werden können. Ich glaube, das sollte nicht passieren, und ich denke, diese Arbeit liegt noch vor uns.
Es liegt aber nicht nur eine Änderung der Finanzen vor, sondern auch im tagtäglichen Umgang mit den freien Schulen hat sich einiges geändert. Sie machen gleichberechtigte Bildung im Freistaat Sachsen. Das Verfassungsgerichtsurteil hat ganz klar gesagt: Es gibt keine Bevorzu
gung oder Benachteiligung irgendeiner Trägerart. Das müssen wir auch leben, in allen Foren, in allen Kommunen, hier im Landtag, in den Gremien, bei der Schulverwaltung.
Ich habe bei meinen Touren vor allem Positives, aber auch einige negative Dinge gehört. Ich glaube, wir sind hier auf einem guten Weg. Die freien Schulen werden in Schulleiterbesprechungen eingeladen. Die entsprechenden Ressourcen der SBA werden genutzt. Vielleicht wäre es hilfreich, das durch ein entsprechendes Rundschreiben klarzustellen, damit alle davon profitieren können. Aber die Mehrzahl macht es. Es wird eine Aufgabe sein – neben den Finanzen –, für ein gleichberechtigtes Miteinander zu sorgen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als ich in der vergangenen Woche den Titel der Aktuellen Debatte der Fraktionen CDU und FDP – „Sichere Perspektiven für freie Schulen in Sachsen, Vielfalt und Qualität durch finanzielle Unterstützung“ – gelesen habe, habe ich wirklich gedacht: Das kann doch nicht wahr sein. Das ist eine unerhörte Dreistigkeit, was Sie sich hier leisten.
(Norbert Bläsner, FDP: Das ist doch aktuell! – Zuruf des Abg. Torsten Herbst, FDP – Christian Piwarz, CDU: Und sie ist empört!)
Die Staatsregierung, Herr Ministerpräsident, hat 2010 ganz heimlich, still und leise im Haushaltsbegleitgesetz einfach mal das Gesetz der freien Schulen geändert – Holterdiepolter.
Die Staatsregierung hat diese Situation, die wir jetzt in den freien Schulen haben, verursacht, und die Abgeordneten von der CDU und der FDP, die hier sitzen und die nicht hier sitzen, haben diesem Gesetz zugestimmt. Sie waren dafür, genau dieses zu tun.
Frau Staatsministerin, die Situation, die die staatlichen Schulen damals, zu diesem Zeitpunkt, hatten, lag ja wohl nicht daran, dass die freien Schulen da waren, sondern es lag ja wohl daran, dass wir ein Schulgesetz haben, das von Schülerzahlen und Schülerzügigkeit ausgeht. Bereits zu diesem Zeitpunkt, eigentlich schon Jahre zuvor, war klar, dass diese Zügigkeit und die Anzahl der Schüler auf der Klassenstufe nicht mehr zu halten sind.
Das Moratorium, nein, die Veränderung des Gesetzentwurfes der staatlichen Schulen hätte schon zu diesem Zeitpunkt kommen müssen. Dann wären Sie gar nicht in diese Situation gekommen.
Das will ich klarstellen: Die Oppositionsfraktionen – DIE LINKE, die SPD und die GRÜNEN – haben die Normenkontrollklage eingereicht. Sie sind zum Verfassungsgericht gegangen
Eine große Anzahl der Linken, denn sonst hätten Sie es nicht machen können. Das muss man schon der Gerechtigkeit halber einmal sagen.
Sonst hätten Sie heute keinen Finger dafür krumm gemacht, dass die freien Schule überleben können oder nicht.
Das ist keine Unterstellung. Sie haben genügend Zeit gehabt, von 2011 bis heute. Auch heute haben Sie noch kein vernünftiges Ergebnis vorgelegt. Damit greife ich schon meinem zweiten Redebeitrag vor, aber es passt gerade gut. Nicht einmal heute haben Sie das vorgelegt, was Sie hätten vorlegen müssen.
Ich finde es erschreckend zu glauben, die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen seien so leichtgläubig, dass es Ihnen heute hier gelingen soll, eine Niederlage, die Sie vom Verfassungsgericht vollumfänglich zu Ihrem Gesetz einstecken mussten, als Erfolg zu verkaufen. Das halte ich für unverschämt.
(Beifall bei den LINKEN – Christian Piwarz, CDU: Im Zuhören waren Sie schon einmal besser! – Patrick Schreiber, CDU: Anwältin der freien Schulen!)
Eine sichere Perspektive für die freien Schulen erreichen wir nur über ein Gesetz. Das wissen wir alle. Ein neues Gesetz muss her. Bei der vorhandenen Verfassungsregelung sind wir als Oppositionsfraktionen ganz klar davon ausgegangen, dass die Übergangsregelungen, die jetzt
getroffen werden sollen, den freien Schulen mehrere Möglichkeiten geben und nicht nur die Möglichkeit, dass sie ihre Sachkosten einigermaßen umsetzen können.
Uns als Fraktion – das möchte ich noch einmal deutlich herausstellen und das habe ich schon in einigen Redebeiträgen gebracht – liegt sehr viel daran, dass die Schulgelderstattung, wie es das Verfassungsgericht benannt hat, umgesetzt wird. Natürlich hätte man eine Regelung treffen können, die in der Übergangsregelung fixiert ist und die benennt, dass Familien mit geringem Einkommen diese Schulgelderstattung auf jeden Fall schon im Übergang erhalten müssen. Das ist nicht gegeben. Die Ministerin sagt, sie können es ja machen. Aber wenn die freien Schulen die Mittel für die Sachkosten brauchen, müssen sie stark überlegen, ob sie das Geld dann wirklich für die Schulgelderstattung nehmen. Es ist nicht ganz so einfach, das ohne Schwierigkeiten und ohne Probleme auf die Reihe zu bekommen.
Ja, danke. – Wir fordern Sie auf, das Verfassungsgerichtsurteil umzusetzen und zumindest annehmbare Vorschläge zu unterbreiten, die auch wirklich für eine Sicherung der freien Schulen dienen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ging es Ihnen gestern Abend beim Hören der Nachrichten so wie mir, als Sie gehört haben, dass im Prozess um Hoeneß noch mehr Steuermillionen hinterzogen worden sind – ich glaube, sie liegen jetzt bei nahezu 28 Millionen Euro –, als er in seiner Selbstanzeige angegeben hatte? Ich war ziemlich entsetzt über diese Dreistigkeit, vor Gericht so aufzutreten und so dreist darzustellen, dass man sich – sorry! – eben einmal verrechnet hatte.