Protocol of the Session on March 12, 2014

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN – Beifall bei der SPD – Lachen bei der NPD)

Nicht zuletzt müssen rechtsmotivierte Straftaten von den aufnehmenden Beamten auch als solche erkannt werden. Es ist also zum einen eine Frage der Sensibilität und bisweilen auch, ob Behörden das Problem überhaupt sehen wollen und ernst nehmen.

(Zurufe von der NPD – Gegenruf des Abg. Stefan Brangs, SPD – Glocke des Präsidenten)

Das wirft aber auch die Frage auf, wie groß das tatsächliche Ausmaß schwerer rechter Straftaten in der Vergangenheit in Sachsen gewesen ist. Insoweit müssen wir uns endlich ehrlich machen und die bisherige Praxis auf den Prüfstand stellen. Wir müssen uns dabei immer wieder klarmachen, dass rechte Straftaten immer auch Botschaftstaten sind, mit denen nicht nur die direkt Betroffenen angesprochen werden, sondern auch alle anderen, die in das Opferbild der rechten Szene passen, nach dem Motto: „Wir kriegen euch!“ Genau an der Stelle gibt es allzu oft noch ein Wahrnehmungsdefizit. Werden diese Botschaften in der behördlichen Aufarbeitung nicht erkannt, die Taten entpolitisiert?

Allerdings – das gehört zur Wahrheit dazu – hatten wir in Sachsen auch allzu lange eine politische Großwetterlage, die das Nicht-Sehen und Nicht-Sehen-Wollen begünstigte. Auch wenn es der CDU nicht gefallen wird – ich erinnere an dieser Stelle an die Äußerungen des ehemaligen Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf aus dem September 2000. Herr Biedenkopf war damals der Meinung, die Sachsen seien – ich zitiere – „völlig immun gegenüber den rechtsradikalen Versuchungen. In Sachsen haben noch keine Häuser gebrannt, es ist auch noch nie jemand umgekommen.“

Diese Aussage ist in mehrfacher Hinsicht perfide, weil sie offenkundig falsch ist. Sie war ein Schlag ins Gesicht der vielen, vielen Opfer, die es zu diesem Zeitpunkt schon gab. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an die rassistischen Ausschreitungen in Hoyerswerda im September 1991. Ich erinnere zudem daran, dass zum Zeitpunkt der Äußerungen von Ministerpräsident Biedenkopf in Sachsen bereits mindestens zehn Menschen durch rechtsextreme Gewalt ihr Leben verloren hatten. Glaubt denn hier in diesem Hohen Haus wirklich jemand, dass eine solche Ansage des Ministerpräsidenten keine Auswirkungen auf Behördenhandeln hatte und auf den Willen, das Problem Rechtsextremismus ernst zu nehmen?

Es sind genau diese Fehler und Versäumnisse, dieses vorsätzliche Ignorieren, die uns heute vor die immense Herausforderung stellen, das tatsächliche Ausmaß rechter Strukturen und Straftaten aufzuarbeiten.

Ich will überhaupt nicht verhehlen, dass sich die Zeiten seitdem zumindest ein Stück weit zum Besseren gewendet haben. Das Thema Rechtsextremismus im Allgemeinen und rechte Gewalt im Besonderen ist in der Öffentlichkeit deutlich präsenter als noch vor zehn Jahren. Das liegt nicht zuletzt an der Selbstenttarnung des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrundes.

Aber neben dieser positiven Entwicklung ist auch anzumerken, dass bei der Staatsregierung deutlich weniger Bewegung erkennbar ist; denn bis heute verweigert sie eine fundierte Aufarbeitung des Behördenversagens im Umgang mit dem NSU. Bis heute ist sie nicht gewillt,

sich fundiert mit zentralen Strukturen der extremen Rechten zu beschäftigen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Nichtantwort der Staatsregierung auf den Antrag „Unterbindung des Wirkens von Strukturen von ‚Blood & Honour‘ und der ‚Hammerskin Nation‘ in Sachsen sowie deren Unterstützernetzwerke“, den die Kolleginnen und Kollegen der LINKEN bereits im Februar 2012 eingereicht hatten. Ich verweise auch auf die mehr als peinlichen Antworten der Staatsregierung auf die Große Anfrage der LINKEN zum gleichen Thema. All das war schon Gegenstand der parlamentarischen Befassung.

Wir stehen also in Sachsen hinsichtlich der Aufarbeitung dieser Versäumnisse und im Umgang mit der Frage, wie groß das Ausmaß rechtsextremer Straftaten tatsächlich ist, nach wie vor am Anfang. Einen notwendigen Schritt, den ich sehr begrüße, haben die Innenminister unternommen, nämlich ungeklärte Mord- und Totschlagsdelikte noch einmal rückwirkend auf eine mögliche rechte Tatmotivation hin zu überprüfen und dabei auch noch einmal die Tötungsdelikte in den Blick zu nehmen, die nach Medienrecherchen einen rechtsextremen Hintergrund haben, aber nach wie vor nicht offiziell anerkannt sind. Das ist wichtig und richtig, reicht aber nicht aus.

Wenn wir uns das genau anschauen, stellen wir fest, dass es mehrere Aspekte gibt, die uns Sorgen machen müssen:

Die gemeldeten Fallzahlen der einzelnen Bundesländer sind höchst unterschiedlich. Sachsen hat nach Auskunft des Innenministers 190 Altfälle überprüft und davon zwei als möglicherweise rechts motivierte Tötungsdelikte an das Bundeskriminalamt übergeben. Zum Vergleich: Sachsen-Anhalt hat 70 Fälle überprüft und davon 28 an das BKA übergeben. Baden-Württemberg hat sogar 209 Fälle zur weiteren Überprüfung an das Bundeskriminalamt gemeldet.

Diese breite Streuung wirft die Frage auf, ob bei der nachträglichen Überprüfung tatsächlich überall mit dem gleichen Maß gemessen wurde. Gerade deshalb ist es wichtig, an dieser Stelle uneingeschränkte Transparenz herzustellen, nach welchen Kriterien denn konkret eine Zuordnung der überprüften Tötungsdelikte als möglicherweise rechts motiviert erfolgt oder eben nicht erfolgt ist. Es muss im Einzelfall überprüfbar sein, wie die Entscheidung zu der Einordnung „politisch motiviert“ oder „nicht politisch motiviert“ zustande gekommen ist; nur so kann auch von unabhängiger Seite eine Einschätzung getroffen werden, ob hier korrekt gearbeitet wurde.

Auch Folgendes ist wichtig: Wir müssen schon an dieser Stelle den Anschein vermeiden, dass aus Imagegründen die Zahl der gemeldeten Tötungsdelikte kleingehalten wird. Deswegen möchte ich ausdrücklich auf das positive Beispiel Brandenburgs verweisen; denn dort hat man sich darauf verständigt, die Zahl möglicher Todesopfer, die es in Brandenburg seit 1990 gegeben hat, wissenschaftlich unabhängig untersuchen zu lassen, und hat damit das Moses-Mendelssohn-Zentrum der Universität Potsdam

betraut – ein Schritt, den ich auch für Sachsen begrüßen würde.

(Beifall bei den GRÜNEN – Jürgen Gansel, NPD: Ganz „neutral“!)

Der zweite wesentliche Punkt: Die nun rückwirkend auf eine mögliche rechte Tatmotivation überprüften Deliktsarten reichen nicht aus. Nicht zuletzt der NSU hat gezeigt, wie breit das Spektrum möglicher rechts motivierter Straftaten ist. Das gilt es noch einmal aufzuarbeiten. Dann reden wir auch von Straftaten wie Körperverletzung mit Todesfolge, und dann sprechen wir von schweren Raubdelikten wie Banküberfällen. Wir haben noch einige Fälle mehr in unserem Antrag aufgelistet.

Zum Abschluss möchte ich betonen: Uns ist sehr bewusst, dass mit der Erfüllung unserer Forderungen ein erheblicher Aufwand verbunden ist. Gleichwohl sind wir der Meinung, dass dieser Prozess Stück für Stück in Gang gebracht und abgearbeitet werden muss. Die staatlichen Behörden sind hier in einer Bringepflicht, daran mitzuwirken, dass das tatsächliche Ausmaß rechter Straftaten in Sachsen endlich sichtbar wird; denn nur so kann verloren gegangenes Vertrauen in den Rechtsstaat wiederhergestellt werden. Nicht zuletzt sind wir das den vielen, vielen Opfern rechter Gewalt im Freistaat Sachsen schuldig.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei den LINKEN)

Nun für die Fraktion der CDU Herr Abg. Schiemann. Herr Schiemann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es bleibt für mich nicht ergründbar, warum Sie Ihren Antrag ohne Stellungnahme der Staatsregierung hier im Hohen Haus zur Diskussion stellen, handelt es sich doch um schwierige rechtliche Sachverhalte. Sie müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, dass es Ihnen nicht nur um Aufklärung geht, sondern dass Sie mit Ihrem Antrag anklagen wollen. Dies steht aber weder einer Fraktion noch dem Sächsischen Landtag insgesamt zu.

Mit Ihrer Formulierung „Kultur des Wegschauens in Sachsen beenden“ diffamieren Sie sehr deutlich die Arbeit der sächsischen Polizei und der sächsischen Justiz, und zwar in einer nicht hinnehmbaren Form. Dies ist nicht zu akzeptieren. Sie stellen die Arbeit vieler engagierter Polizisten, Staatsanwälte und Richter infrage. Dies muss ich für die CDU-Fraktion deutlich zurückweisen.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Carsten Biesok, FDP)

Ich kann nicht erkennen, dass es im Freistaat Sachsen ein Wegschauen gegeben hat. Nach dem Ausländerhass 1991 wurde die Sonderkommission Rechtsextremismus gegründet. Der Staat hat reagiert. Diese Sonderkommission hat viele Jahre sehr erfolgreich Rechtsextremismus,

Gewalt und Hass verfolgt. Rechtsextremistische Straftaten und Gewalttaten wurden und werden verfolgt und geahndet. Es gibt kein Wegschauen im Freistaat! Gewalt und Extremismus – von rechts, aber auch von links – sind auch weiterhin hart zu verfolgen.

Ich gehe davon aus, dass die sächsische Polizei und die sächsische Justiz die ihnen von der Verfassung zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen haben. Dies trifft natürlich auch auf alle Verwaltungen des Freistaates Sachsen ohne Wenn und Aber zu. Der Rechtsstaat braucht Transparenz und muss sich an klare, durch die Gewaltenteilung vorgegebene Regeln halten. Dies setze ich für den Freistaat Sachsen und für alle Beteiligten voraus.

Der Antrag verkennt, dass die Überprüfung rechtskräftig abgeschlossener Verfahren grundsätzlich nur zulässig ist, soweit strafprozessuale Vorschriften eine Wiederaufnahme der Verfahren rechtfertigen. Schließlich ist die Erforschung des subjektiven Tatbestandes insbesondere bei Tötungsdelikten für die Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag, zu dem natürlich die Motivation des Täters gehört, ureigene Aufgabe – ich betone: ureigene Aufgabe – der Strafgerichte im Rahmen der Strafverfahren. Würden diese abgeschlossenen Strafverfahren durch Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden und nicht durch Gerichte überprüft, käme die Überprüfung jedenfalls mittelbar einer systemfremden Kontrolle von Gerichtsentscheidungen außerhalb des Rechtsweges gleich, die nicht hingenommen werden kann. Dies verstößt gegen die verfassungsrechtlich gewährleistete Unabhängigkeit der Gerichte und damit gegen die Gewaltenteilung, die durch die Verfassung beschrieben ist.

Überdies zielt das Verlangen der Antragsteller, die Überprüfung auch auf bereits aufgeklärte Delikte zu erstrecken, auf eine beinahe unmögliche Leistung ab. Ein derartiges Unterfangen würde erhebliche Ressourcen binden. Der damit einhergehende Aufwand für Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden könnte zu Defiziten in der täglichen Arbeit der Behörden und bei der Ausermittlung und Verhinderung von Straftaten führen. Das ist daher von niemandem zu rechtfertigen, auch durch diesen Antrag nicht. Diese Entscheidung durch den Antrag so locker zu fassen, ist nicht hinnehmbar. In dieser Form handelt es sich um einen Antrag, dem niemand im Hohen Hause zustimmen kann.

Unabhängig davon hat die Innenministerkonferenz im Jahr 2012 eine generelle Überprüfung ungeklärter, auch versuchter Tötungsdelikte gemäß der §§ 211 und 212 Strafgesetzbuch zwischen 1990 und 2011 in die Wege geleitet, um Hinweise auf einen rechtsextremistischen Hintergrund zu erlangen. Die AG Fallanalyse des gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus hat 190 Fälle im Freistaat Sachsen überprüft. Bei zwei Fällen wäre eine politische Motivation nochmals zu überprüfen. Im Übrigen hat die Staatsregierung dies auch als Sachstand in mehreren Kleinen Anfragen beantwortet. Sollte es dennoch Fehler bei der Strafverfolgung gegeben haben, so sind diese zu korrigieren. Das funktioniert natürlich

nur über den Rechtsweg. Anders funktioniert das nicht. Es bleibt Staatsinteresse, Gewalt und Straftaten zu verfolgen. Deshalb wird es auch künftig kein Wegschauen bei rechtsextremistischen Tatmotiven im Freistaat Sachsen im Besonderen und extremistischen Tatmotiven im Allgemeinen geben. Dies wäre auch durch die Verfassung überhaupt nicht zulässig.

Die CDU-Fraktion lehnt jede Form von Gewalt entschieden ab. Ihr Antrag ist jedoch ein untaugliches Mittel, Formen extremistischer Gewalt im Freistaat Sachsen zu verfolgen und zu lösen.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Meine Damen und Herren! Nun erhält die Fraktion DIE LINKE, Frau Abg. Köditz, das Wort.

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die beiden Vorredner haben mich ein wenig verwundert, denn ich habe parallel dazu immer wieder auf den Antrag geschaut. Der Antrag beschäftigt sich aus meiner Sicht mit Statistik. Wie werden Fälle in die Statistik aufgenommen? Davon war am Anfang recht wenig zu hören. Ich denke, das hängt mit dem Antrag insgesamt zusammen.

Das Anliegen des Antrages ist nämlich sehr berechtigt, insbesondere, weil die Opfer rechtsextremistischer Gewalt und ihre Angehörigen das Bedürfnis haben, über die Hintergründe der erlebten Verbrechen Kenntnis zu erlangen.

Wir werden als LINKE diesem Antrag im Interesse der Opfer zustimmen. Allerdings möchte ich auf zwei Problemkomplexe im Zusammenhang mit diesem Antrag hinweisen.

Erster Problemkomplex. Der Antrag hat sich eigentlich in vielen Punkten bereits erledigt. Die Staatsregierung hat nämlich bereits berichtet. Es wird nach den Kriterien gefragt. Meine beiden Kleinen Anfragen 5/13588 und 5/13589, in denen es um die Überprüfung von geklärten bzw. ungeklärten Tötungsdelikten auf rechtsmotivierte Tathintergründe ging, wurden von der Staatsregierung beantwortet. Diese Antworten lagen vor, bevor dieser Antrag eingereicht wurde. In der Kleinen Anfrage 5/13589 finden Sie den in dem ersten Punkt geforderten Kriterienkatalog des Erhebungsrasters.

Die Staatsregierung hat mir klar und deutlich geantwortet, dass demnach Straftaten im Blickpunkt standen, „bei denen in Würdigung der Umstände der Tat Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person gerichtet sind wegen

ihrer Herkunft, Nationalität, Volkszugehörigkeit, ethnokulturellen Zugehörigkeit, Hautfarbe (insbesondere

Ausländer, aber auch deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund),

ihrer Religion, Weltanschauung (insbesondere Men- schen jüdischen oder islamischen Glaubens),

ihrer politischen Einstellung (insbesondere Mitglieder linkspolitischer Parteien und Organisationen, aber auch Einrichtungen linksautonomer Organisationen),

ihres einschlägigen Engagements, ihres in Erscheinung Tretens als Islamisten, Aussteiger rechter Szene,

ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Kleidung, ihrer Behinderungen,

ihrer sexuellen Orientierung (z. B. Homosexuelle, Transsexuelle, Sexualstraftäter),

ihres gesellschaftlichen Status (z. B. Obdachlose, Drogenabhängige, Angehörige des kriminellen Mi- lieus/mutmaßliche Straftäter, Deutsche in Ehe-/Liebes- beziehung mit Ausländern), ihrer Funktion als staatliche Repräsentanten, Angehörige ausländischer Streitkräfte

und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang stehen könnte.“

In der Kleinen Anfrage 5/13588 finden Sie auch die Antwort auf die Frage, wie es mit dieser Überprüfung demnächst weitergehen soll. Auch hier gebe ich die Worte des Ministers wieder: Es „werden im Rahmen eines bundesweiten Datenabgleichs in einer ersten Phase zunächst ungeklärte Tötungsdelikte (ohne Tatverdächtige, einschließlich Versuche) zwischen 1990 und 2011 auf abstrakt denkbare Anhaltspunkte für eine mögliche politisch rechte Tatmotivation in den Blick genommen. Ziel ist es hierbei, im Kontext zu anderen Taten oder im Rahmen neuer Ermittlungsansätze weitere Hinweise zu den betreffenden Sachverhalten zu erlangen. In die aktuelle Überprüfung einbezogen sind zudem auch jene geklärten Tötungsdelikte, die mit der von DER TAGESSPIEGEL und DIE ZEIT im September 2010 veröffentlichten Auflistung ‚137 Todesopfer rechter Gewalt seit 1990‘ korrespondieren.“

Über eine Ausweitung der Auswertung auch auf Straftaten, deren Täter einer Verurteilung zugeführt wurden, ist bislang zwischen Bund und Ländern noch nicht entschieden worden. Das zwischen Bund und Ländern abgestimmte Vorgehen sieht im Nachgang der ersten Überprüfungsphase zunächst eine Evaluation der Fallanalyse vor, auf deren Grundlage die Innenministerkonferenz entscheidet, wie in Bezug auf die Überprüfung weiterer Delikts- und Fallgruppen weiter verfahren wird.“