sich jeder an seiner Stelle entsprechend einzubringen hat. Wir sollten dieses Thema nicht als Thema nehmen, das man sehr schön auseinanderdiskutieren und mit dem man versuchen kann, die Bevölkerung zu entzweien, sondern wir müssen versuchen, mit diesem Thema ernsthaft umzugehen. Jeder hat die Aufgabe an seiner Stelle zu übernehmen, und die Kommunikationsherausforderungen
sind besonders bemerkenswert. An dieser Stelle spreche ich jeden Einzelnen von Ihnen an, dabei mitzuwirken.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Meine Damen und Herren! Die zweite Aktuelle Debatte ist abgeschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Einreicherin, die Fraktion DIE LINKE. Für die Fraktion spricht Herr Abg. Dr. Hahn. Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dies ist meine letzte Rede hier im Sächsischen Landtag. Für meine Fraktion möchte ich den Entwurf für ein Schulstandortsicherungsgesetz in das Parlament einbringen. Die Staatsminister Frau Kurth und Herr Kupfer versprachen auf ihrer Pressekonferenz am 20. September, der Öffentlichkeit ein Maßnahmenkonzept vorzustellen, mit dem Schulen im ländlichen Raum erhalten werden können. Zur Begründung hieß es in der Medieninformation: „Weitere Schließungen von Schulen können nicht mehr die Antwort auf die sinkenden Schülerzahlen im ländlichen Raum sein.“
Diese Position vertreten wir als LINKE hier im Parlament schon seit vielen Jahren. Insofern freuen wir uns natürlich, wenn die Koalitionsfraktionen nun endlich auch zu dieser Erkenntnis gelangt sind.
Wer nun jedoch konkrete Maßnahmen erwartet hätte, der sah sich getäuscht. Die dafür erforderliche Schulgesetznovelle wurde erst für den Beginn der kommenden Legislaturperiode in Aussicht gestellt. Also frühestens zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 können Schulen im ländlichen Raum mit einer rechtsverbindlichen Regelung rechnen. Bis dahin soll ein Moratorium für Mitwirkungsentzüge gelten, das gestern beschlossen wurde, wobei aber deutlich war, dass die Auslegung des Beschlusses sowohl innerhalb der Koalition als auch zwischen Koalition und Staatsregierung durchaus umstritten ist. Ob das neue Moratorium bei gerichtlichen Entscheidungen Bestand haben wird, steht völlig in den Sternen.
Aus diesem Grund plädieren wir für eine gesetzliche Regelung, die schnellstmöglich wirkliche Rechtssicherheit schafft. Danach soll den Schulträgern ermöglicht werden, an Grundschulen Klassen mit einer Mindestzahl von sieben Schülerinnen und Schülern sowie an weiterführenden Schulen mit 15 Schülerinnen und Schülern zu bilden, einzügige Mittelschulen und zweizügige Gymnasien zu führen sowie Schulverbünde zu bilden, um auf diese Weise gemeinsam auch schulstandort- und schulartüberschreitend Schulen einzurichten bzw. deren Fortbestand zu sichern.
Unsere Schulgesetznovelle greift zum Teil alte Forderungen auf, die die Opposition schon seit Jahren erhebt. Ich erinnere auch an den Volksantrag „Zukunft braucht Schule“ aus dem Jahr 2002. Er scheiterte damals nur knapp an der für ein Volksbegehren nötigen Zahl von Unterschriften und wurde von der CDU heftig bekämpft. Zehn Jahre und etliche weitere Schulschließungen hat es gebraucht, um das Kultusministerium wenigstens dazu zu bringen, darüber nachzudenken, wie die Schließung weiterer Schulen verhindert werden kann.
Wir können den unverbindlichen Ankündigungen der Kultusministerin jedoch nicht trauen. Schon einmal gab es einen Kultusminister, der versprochen hat, es würden keine Schulen mehr geschlossen. Das war 2007, und der Minister hieß Steffen Flath. Nach 1990 sind hierzulande mehr als 1 000 Schulen geschlossen worden. Es ist wirklich höchste Zeit, dass das Schulsterben in Sachsen endlich aufhört. Dem dient unser Gesetzentwurf.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir in meiner letzten Rede hier noch einige persönliche Anmerkungen. Für mich schließt sich mehrfach ein Kreis. Anfang 1991 kam ich als Wissenschaftlicher Mitarbeiter
der damaligen Fraktion Linke Liste/PDS aus Berlin nach Sachsen. Ich habe diesen Schritt nie bereut und in der Folgezeit durchaus auch viel Glück gehabt. Bei all jenen, die mich auf diesem Weg begleitet und unterstützt haben, bei meinen Kollegen und Mitarbeitern, möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanken. Dies gilt natürlich auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung, die uns allen unsere Arbeit erleichtern.
Ich bin im Dezember 1994 in den Landtag nachgerückt, weil eine Kollegin in den Deutschen Bundestag gewählt worden war. Nun werde ich selbst wieder nach Berlin gehen. Meine erste Rede hielt ich zum Thema Bildung, die letzte jetzt auch. Dazwischen lagen ausweislich der offiziellen Statistik des Landtages mehr als 850 Redebeiträge in Plenardebatten dieses Hohen Hauses.
Mehr als ein Jahrzehnt war ich Bildungs- und Sportpolitischer Sprecher meiner Fraktion. Im letzten Jahr zeichnete ich für die Innenpolitik verantwortlich. Ich bin seit mehr als 18 Jahren Mitglied des Präsidiums des Sächsischen Landtages, war 12 Jahre Parlamentarischer Geschäftsführer und fünf Jahre Fraktionsvorsitzender der PDS bzw. der LINKEN. Ich war Mitglied in vier Untersuchungsausschüssen, habe auch Untersuchungsausschüsse als Vorsitzender geleitet und gehöre seit 1996 der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtages an. Damals – einige werden sich noch erinnern – wurde ich übrigens im achten Wahlgang gewählt, nachdem wir zuvor sogar das Verfassungsgericht anrufen mussten.
Nicht zuletzt – auch das will ich sagen – bin ich seit 1992 aktives Mitglied im FC Landtag, in der Fußballmannschaft dieses Hauses, war nicht nur 1. Vizepräsident, sondern seit vielen Jahren auch Kapitän und Torschützenkönig der Landtagself. Wie die „Bild“-Zeitung kürzlich ausnahmsweise einmal korrekt vermeldete, erzielte ich in 114 Großfeldspielen beim FC Landtag 116 Treffer, nicht selten auch durch Vorlagen aus der CDU.
An dieser Quote mögen sich nun Jüngere die Zähne ausbeißen. Ihnen und der gesamten Mannschaft wünsche ich natürlich viel Erfolg.
Apropos Beißen. In meiner langen Amtszeit als Parlamentarischer Geschäftsführer bin ich von den Medien nicht selten als Wadenbeißer tituliert worden.
Anfangs fand ich das nicht besonders nett, Herr Kollege Piwarz, aber mehr und mehr habe ich mich dadurch eher geehrt gefühlt. Es ist nun einmal nicht Aufgabe der Opposition, gegenüber der Regierung und den sie tragenden Fraktionen besonders lieb zu sein. Jede funktionierende Demokratie braucht eine starke Opposition, und dem habe ich mich immer verpflichtet gefühlt.
Sollte ich in der politischen Auseinandersetzung das eine oder andere Mal über das Ziel hinausgeschossen sein, so bitte ich um Absolution.
Und sollte ich jemanden einmal persönlich verletzt haben, dann entschuldige ich mich an dieser Stelle dafür. Mir ging es immer um die Sache, aber ich bin ein Freund der klaren Worte, und das wird sich wohl auch nicht mehr ändern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe sehr gern hier im Sächsischen Landtag gearbeitet und bei allen politischen Differenzen auch parteiübergreifend Menschen kennengelernt, die ich persönlich sehr schätze. Auch dafür bin ich dankbar, und ich hoffe, dass die Kontakte auch nach dem Ausscheiden aus dem Parlament nicht abreißen.
Gestatten Sie mir zum Abschluss noch drei Wünsche: Erstens. Bei aller vorhandenen Konkurrenz zwischen den die Regierung tragenden Fraktionen und der Opposition sollten wir endlich auch in Sachsen dazu kommen, dass über Anträge nach ihrem Inhalt und nicht nach Absender abgestimmt wird. Der Koalition bricht kein Zacken aus der Krone, wenn sie sinnvollen Anträgen der Opposition zustimmt. Da sind andere Landtage schon deutlich weiter.
Zweitens. Die Politik sollte und die Politik braucht keine Angst vor den Bürgerinnen und Bürgern zu haben. Wenn ich etwas wirklich bedaure, dann ist es die Tatsache, dass wir es in den letzten Jahren nicht geschafft haben, die direkte Demokratie in Sachsen zu stärken. Ich wünsche mir, dass spätestens zu Beginn der kommenden Legislaturperiode eine fraktionsübergreifende Initiative gestartet wird, um die Quoren für Volksanträge und Volksbegehren endlich spürbar abzusenken.
Drittens und letztens. Ich werde mich nun neuen Herausforderungen in Berlin stellen und dort mit derselben Leidenschaft und mit dem gleichen Engagement arbeiten, wie ich es hier im Sächsischen Landtag getan habe. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen aus den demokratischen Fraktionen, werden sich hier im Parlament weiter für Sachsen einsetzen. Ich wünsche Ihnen im Interesse der Menschen in diesem Land kluge Entscheidungen und eine glückliche Hand.
(Langanhaltender Beifall bei den LINKEN, der CDU, der SPD, der FDP, den GRÜNEN und der Staatsregierung – Die Fraktionsvorsitzenden der LINKEN, der CDU, der SPD und der FDP sowie der Parlamentarische Geschäftsführer der GRÜNEN gratulieren dem Abg. Dr. André Hahn, DIE LINKE)
Sehr geehrter Herr Abg. Dr. Hahn, es ist Zufall, dass ich jetzt hier vorn sitze. Jeder weiß, dass wir einer Fraktion angehören.
Vielen Dank für Ihre letzte Rede hier im Sächsischen Landtag. Sie spricht natürlich für Sie. Sie haben sicherlich auch bemerkt, dass ich nicht von meinem Recht Gebrauch gemacht habe, auf die Redezeit hinzuweisen. Da bitte ich um Nachsicht bei den Kolleginnen und Kollegen hier im Haus.
Vielen Dank für Ihre Arbeit hier im Sächsischen Landtag. Vielen Dank auch dafür, dass Sie so viele Tore für den Sächsischen Landtag geschossen haben.
Für Ihre neue Arbeit im Deutschen Bundestag wünsche ich Ihnen eine glückliche und gute Hand, viel Erfolg und vor allem beste Gesundheit.
Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Sicherung wohnortnaher Schulstandorte und Bildung im ländlichen Raum (Sächsi- sches Schulstandortsicherungsgesetz) an den Ausschuss für Schule und Sport – federführend – und an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich jetzt, das anzuzeigen. – Vielen Dank. Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Damit ist die Überweisung beschlossen.