Zu Frage 2: Es werden weder die Zugangskontrollen insgesamt noch konkrete Polizeiaufgaben privatisiert.
Private Sicherheitskräfte erhalten keine hoheitlichen Befugnisse und werden lediglich die Justizwachtmeister bzw. an Justizdienststellen abgeordnete Polizeibeamte bei den Kontrollen unterstützen, indem sie etwa Hinweise erteilen, die Besucher zum Passieren des Sicherheitsrahmens auffordern und mit Hilfe von Handsonden abtasten oder freiwillig bereitgestellte Gegenstände durchsuchen, aufbewahren und zurückgeben. Die allein verantwortlichen und weisungsbefugten Justizwachtmeister werden sie dabei überwachen und in Problemfällen selbst einschreiten.
Die beispielhaft angeführten Routineaufgaben binden einen Großteil der Arbeitskraft. Die Unterstützung durch private Sicherheitskräfte setzt daher bei den Justizwachtmeistern Arbeitskapazitäten für die zeitliche Ausdehnung der Kontrollen auf die gesamten Öffnungszeiten und Zugangskontrollen an anderen Standorten frei. Ein Sicherheitsgewinn ist somit vor allem durch eine höhere Frequenz der Zugangskontrollen zu erwarten. Während an größeren Standorten schon jetzt durchgängige Zugangskontrollen während der Öffnungszeiten üblich sind, finden personalbedingt gerade an kleineren Amtsgerichten anlassunabhängige Kontrollen bislang nur stichprobenar
tig und teilweise auf wenige Stunden begrenzt statt. Zumeist kommt hier eine mobile Kontrollgruppe des übergeordneten Landgerichts zum Einsatz. Solche Einsätze werden künftig zahlreicher, vorgenommen werden können, was die Kontrolldichte insgesamt erhöht.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 83. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 84. Sitzung auf Mittwoch, den
Die 83. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages ist geschlossen. Ich danke Ihnen. Kommen Sie gut nach Hause. Ich danke vor allem auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung für ihre gute Begleitung.