Protocol of the Session on September 19, 2013

1. Bezogen auf die Haushalte 2011/2012: Wie hoch ist nach Auffassung des Finanzministeriums die Ausgabensumme, für die der sächsische Haushaltsgesetzgeber die Mittelverwendung ohne Vorgaben durch übergeordnete Gesetze autonom festlegen kann (sogenannte disponible Mittel)?

2. Wie teilen sich diese Mittel nach Hauptaufgabenbereichen des sächsischen Haushalts auf (Gliederung nach Hauptfunktionen des Funktionenplans)?

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1. Die disponiblen Mittel des Freistaates Sachsen stellen sich auf der Grundlage des Haushaltsplanes und der Rechnungslegung in den Jahren 2011 und 2012 wie folgt dar:

2011: Soll – 638,22 Millionen Euro, Ist – 642,65 Millionen Euro

2012: Soll – 586,83 Millionen Euro, V-Ist –

609,51 Millionen Euro

Die in der Frage aufgeführte Definition von disponiblen Mitteln entspricht möglicherweise nicht vollständig der von SMF und SRH verwendeten Definition. Die aufgeführten Zahlen für disponible Mittel beinhalten ausschließlich „freiwillige/freie“ Mittel, die auch nicht durch Landesgesetze gebunden sind.

Zu Frage 2. Für die Jahre 2011 und 2012 stellt sich die Verteilung der disponiblen Mittel nach Hauptfunktionen wie folgt dar:

0 – Allgemeine Dienste:

Soll 2011 – 60,15 Millionen Euro, Ist 2011 – 75,44 Millionen Euro

Soll 2012 – 48,60 Millionen Euro, V-Ist 2012 – 69,1 Millionen Euro

1 – Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten:

Soll 2011 – 150,69 Millionen Euro, Ist 2011 – 145,35 Millionen Euro

Soll 2012 – 133,90 Millionen Euro, V-Ist 2012 – 139,2 Millionen Euro

2 – Soziale Sicherung, soziale Kriegsfolgeaufgaben, Wiedergutmachung:

Soll 2011 – 53,29 Millionen Euro, Ist 2011 – 48,79 Millionen Euro

Soll 2012 – 46,60 Millionen Euro, V-Ist 2012 – 43,9 Millionen Euro

3 – Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung:

Soll 2011 – 47,21 Millionen Euro, Ist 2011 – 46,77 Millionen Euro

Soll 2012 – 43,21 Millionen Euro, V-Ist 2012 – 38,1 Millionen Euro

4 – Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste:

Soll 2011 – 7,74 Millionen Euro, Ist 2011 – 13,70 Millionen Euro

Soll 2012 – 3,25 Millionen Euro, V-Ist 2012 – 14,4 Millionen Euro

5 – Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:

Soll 2011 – 20,51 Millionen Euro, Ist 2011 – 22,19 Millionen Euro

Soll 2012 – 11,67 Millionen Euro, V-Ist 2012 – 15,3 Millionen Euro

6 – Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen:

Soll 2011 – 46,15 Millionen Euro, Ist 2011 – 49,34 Millionen Euro

Soll 2012 – 58,25 Millionen Euro, V-Ist 2012 – 55,7 Millionen Euro

7 – Verkehrs- und Nachrichtenwesen:

Soll 2011 – 87,91 Millionen Euro, Ist 2011 – 109,73 Millionen Euro

Soll 2012 – 89,75 Millionen Euro, V-Ist 2012 – 121,8 Millionen Euro

8 – Wirtschaftsunternehmen, Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen:

Soll 2011 – 60,96 Millionen Euro, Ist 2011 – 82,24 Millionen Euro

Soll 2012 – 68,08 Millionen Euro, V-Ist 2012 – 54,6 Millionen Euro

9 – Allgemeine Finanzwirtschaft:

Soll 2011 – 103,62 Millionen Euro, Ist 2011 – 49,08 Millionen Euro

Soll 2012 – 83,52 Millionen Euro, V-Ist 2012 – 57,5 Millionen Euro

Gesamtausgaben:

Soll 2011 – 638,22 Millionen Euro, Ist 2011 – 642,65 Millionen Euro

Soll 2012 – 586,83 Millionen Euro, V-Ist 2012 – 609,51 Millionen Euro

Privatisierung von Sicherheitskontrollen an Gerichten (Frage Nr. 11)

Laut Presseberichten in der „Sächsischen Zeitung“ vom 12.09.2013 werden mit Wirkung zum 1. Oktober 2013 26 Mitarbeiter privater Sicherheitsfirmen in den Landgerichten Dresden, Leipzig, Chemnitz, Görlitz und Zwickau Besucher und Prozessbeteiligte nach Waffen und gefährlichen Gegenständen untersuchen. Drei Firmen hätten die europaweite Ausschreibung gewonnen. Auf die Auswahl des Personals hat die Justiz keinen Einfluss.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Firmen mit Sitz in welchem Staat haben den Zuschlag erhalten und nach welchen Kriterien wählen diese das Sicherheitspersonal für sächsische Gerichte aus?

2. Aus welchen Gründen erwartet die Staatsregierung einen Sicherheitsgewinn durch Privatisierung von welchen konkreten (Polizei-)aufgaben (Durchsuchung von Personen und Sachen und anderem)?

Zu Frage 1: Ab Oktober 2013 werden 26 Mitarbeiter privater Sicherheitsfirmen bei Zugangskontrollen in den fünf sächsischen Landgerichtsbezirken zum Einsatz kommen. Ein Einsatz privater Sicherheitskräfte bei Zugangskontrollen ist bereits Praxis in anderen Bundesländern, etwa im Freistaat Bayern. Nach Abschluss der europaweiten Ausschreibung haben drei Unternehmen den Zuschlag durch die mit dem Ausschreibungsverfahren betraute Vergabestelle des Oberlandesgerichts Dresden erhalten: b.i.g. Sicherheit gmbH für die Bezirke der Landgerichte Chemnitz und Zwickau, Pond Sicherheit Süd GmbH für den Bezirk des Landgerichts Dresden, Sicherheit Nord GmbH & Co. KG für die Bezirke der Landgerichte Görlitz und Leipzig. Alle drei Unternehmen haben ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Auswahl der konkret einzusetzenden Personen obliegt dem jeweiligen Unternehmen, dessen vertragliche Pflicht es ist, nur qualifiziertes und zuverlässiges Sicherheitspersonal zum Einsatz zu bringen. Die Unternehmen legen dem Präsidenten des jeweiligen Landgerichts für jede dort eingesetzte private Sicherheitskraft einen Nachweis der Berufskenntnisse, gegebenenfalls einen Nachweis der Deutschkenntnisse, ein aktuelles Führungszeugnis nach § 30 des Bundeszentralregistergesetzes sowie eine Eigenerklärung über etwaige Vorstrafen, Ermittlungsverfahren und Beziehungen zu extremistischen Organisationen vor. Darüber hinaus darf die sächsische Justiz weitere Unterlagen anfordern und Überprüfungen vornehmen.

Es wird deshalb ausschließlich Personal eingesetzt, welches bereit ist, bei der Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses und bei Anfragen von Polizei und Staatsanwaltschaft mitzuwirken.

Zu Frage 2: Es werden weder die Zugangskontrollen insgesamt noch konkrete Polizeiaufgaben privatisiert.