Protocol of the Session on July 11, 2013

Ich frage die Opposition, die die Verschiebung will: Glauben Sie ernsthaft, wenn 2022 die gleiche Diskussion geführt wird, dass dann die Bereitschaft höher ist, geordnete Versorgungsverhältnisse zu schaffen? Ich frage weiter: Was ist Ihnen die Erreichung eines guten ökologischen Wasserzustandes tatsächlich wert?

Ich sage: Sie argumentieren je nach Wetterlage! Auf der einen Seite versuchen Sie bei jeder Gelegenheit, die Staatsregierung anzuprangern, dass entsprechende Umweltziele noch nicht erreicht seien. Andererseits bremsen Sie an der Stelle, wo wir etwas dafür tun könnten.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach Quatsch!)

Wir setzen darauf, dass der Umstellungsprozess mit bewährten Fördermaßnahmen begleitet wird. Über 40 Millionen Euro sind seit 2008 in die Umstellung von mehr als 25 000 Anlagen geflossen. Wir wollen das mit Fördermaßnahmen flankieren und andererseits im Verwaltungshandeln Härtefälle vermeiden. Dazu kommt nachher noch mehr in unserem Entschließungsantrag.

Meine Damen und Herren! Damit Sie nicht sagen, ich hätte weitere wichtige Punkte des Gesetzentwurfes nicht genannt – warten Sie dazu bitte den Redebeitrag meines Kollegen Jan Hippold ab.

Ich habe gehofft – aber die Hoffnung stirbt zuletzt –, dass Sie bei der Endabstimmung die Forderung auf Verschiebung des Beschlusses des Gesetzes heute aufgeben werden. Die Anträge, die Sie jetzt wieder eingereicht haben, die wir vorher debattiert und zu denen wir die Argumente ausgetauscht haben – – Sie hätten sich vielleicht auch einmal die Fakten, die Herr Staatsminister Kupfer und seine Fachleute aus dem SMUL genannt haben, zu Herzen nehmen können. Vielleicht reduzieren Sie Ihre Gegenposition doch noch. Lassen Sie Ihre Hauptintention fallen, das Gesetzgebungsverfahren auf die lange Bank zu schieben!

Es wird nicht besser, aber wir bremsen jetzt das Inkrafttreten des Gesetzentwurfes. Wenn das Gesetz heute beschlossen wird, wäre das ganz im Interesse von betroffenen Kommunen und betroffenen Bürgern. Wir würden den Wiederaufbau beschleunigen und die Hochwasservorsorge entsprechend qualifizieren. Deshalb bitte ich Sie, gemeinsam mit uns diesem Gesetzentwurf heute zuzustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Abg. Dr. Pinka; bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun ist also doch das eingetreten, was ich in der Landtagssitzung am 19. Juni im Zusammenhang mit der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten, Herrn Tillich, befürchtet hatte. Wir sollen heute einem Sächsischen Wassergesetz zustimmen, das morgen infolge des Juni-Hochwassers 2013 unverzüglich inkrafttreten soll, um die dort vorgenommenen Änderungen zu einem raschen Wiederaufbau unmittelbar nutzbar zu machen.

Ich bedaure es sehr, dass wir uns als Landtag die Chance vergeben haben, zunächst den angekündigten Hochwasserbericht in Auswertung des jüngsten Hochwassers, der unter Leitung von Herrn von Kirchbach erstellt werden soll, abzuwarten. Wahrscheinlich kann Herr General a. D. von Kirchbach bei manchen Problemen, die bereits im Bericht von 2002 enthalten waren, einfach auf „Kopieren“ und „Einfügen“ drücken.

In erster Linie meine ich hier die Bündelung der Zuständigkeiten bei der Hochwasservorsorge, nicht so sehr den

tatsächlichen Katastrophenfall. Praktisch bedeutet das, dass in kurzer zeitlicher Folge eine Novelle auf diese Novelle folgen müsste.

(Uta Windisch, CDU: Warten Sie es doch erst einmal ab!)

Das halte ich nicht nur für die Verwaltung für unzumutbar. Deshalb raten meine Fraktion und ich dazu, das Wassergesetz heute nicht zu beschließen, sondern auf der Basis einer umfassenden Auswertung tatsächlich die Probleme an der Wurzel anzugehen. Hierzu brauchen Sie, liebe Koalitionäre, ebenso eine fundierten Datengrundlage. Diese wird Ihnen in zehn Wochen vorliegen; denn unsere Fraktion wird heute eine Große Anfrage zur Problematik Hochwasservorsorge in Sachsen – Ereignisanalyse, Auswertung und Schadensbewältigung des Juni-Hochwassers 2013 einreichen.

Was jetzt geschieht, packen die Koalition und die Staatsregierung nur halbherzig an und verteilen es auch noch zulasten Einzelner ungleich. Dazu gibt es später noch weitere Ausführungen.

Zunächst bleibe ich beim Hochwasserschutz. Einen der weitreichendsten Vorschläge hat Ihnen unsere Fraktion eingebracht. Lassen Sie uns in Sachsen tatsächlich Vorbild in der Bewirtschaftung von Flüssen sein. Wie das möglich werden kann, haben wir im Umweltausschuss debattiert. Trotzdem will ich es hier gern noch einmal wiederholen: Es ist erforderlich, das Klein-Klein zu überwinden und in Flusseinzugsgebieten zu denken.

Das schaffen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf nicht! So geht meines Erachtens sächsisch nach CDU- und FDP-Art! Für alle in diesem Hohen Haus, die noch nie davon gehört haben: Ein Flusseinzugsgebiet umfasst die Quellgebiete eines Gewässers bis zu dessen Mündung und die dazugehörigen Grundwassersysteme. Kleine Flüsse und Bäche gehören zu den Einzugsgebieten der Gewässer, in die sie münden. Diese Gesamtheit dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren. Ein Fluss muss von der Quelle bis zur Mündung in seiner Gesamtheit gut bewirtschaftet werden.

Dazu liegt ein Änderungsantrag unserer Fraktion vor; denn was muss eine Flussgebietsbewirtschaftung tatsächlich leisten? – Wir brauchen eine gute und sichere Wasserversorgung. Wir wollen nachhaltig Strom aus Wasserkraft gewinnen. Neben diesen nutzungsorientieren Aspekten gibt es sicherlich weitere – den der Artenvielfalt, den der Kulturlandschaft, den der Erholungsräume. Die Umsetzung eines guten und ökologischen Zustandes der Gewässer, Nutzungsaspekte und ökologische Aspekte gilt es zusammenzuführen.

Wer leistet bei uns im Land diese Aufgaben? – In Sachsen gibt es wie in vielen anderen Bundesländern Zuständigkeiten für unsere Fließgewässer. Es gibt die circa 3 000 Kilometer sogenannter I. Ordnung in der Obhut der Landestalsperrenverwaltung. Hinzu kommen die in der Verantwortung von Kommunen befindlichen Gewässer II. Ordnung mit circa 20 000 Fließkilometern; also 13 % I. Ordnung und 87 % I. Ordnung.

Die einen sind finanziell, fachlich und personell gut ausgestattet. Den anderen fehlt oftmals die Kraft für Gewässerunterhaltung oder den Hochwasserschutz. Diese Unterteilung, sehr geehrte Damen und Herren von der Koalition, muss aufhören! Sie schaden insbesondere dem landesweiten Hochwassermanagement und der Umsetzung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Wir müssen das Klein-Klein der Gewässerzuständigkeiten aufgeben, wenn wir unsere Generationenaufgaben umsetzen wollen.

(Beifall der Abg. Kathrin Kagelmann und Enrico Stange, DIE LINKE)

Ich darf Ihnen auch einige Beispiele aus der Presse bzw. aus Stellungnahmen aufzählen. Zum Ersten: Kleinbobritzscher Bürgerinnen und Bürger haben aktuell eine Petition an den Landtag geschrieben, den Fluss Bobritzsch vom Gewässer II. Ordnung in eines I. Ordnung umzustufen. Dann wäre nicht mehr die Stadt Frauenstein, sondern die Landestalsperrenverwaltung für die Instandhaltung und den Hochwasserschutz verantwortlich.

Zweitens. Die Stellungnahme der Gemeinde Espenhain und anderer fordert, die Gösel in die Auflistung der Gewässer I. Ordnung aufzunehmen, weil sie für die Pleiße eine hydrologisch vergleichbare Funktion wie die Parthe oder die Wyhra besäße. Im Übrigen war die Gösel bis 1990 im Fließgewässersystem der Leipziger Tieflandsbucht der Wasserwirtschaftsdirektion Saale/Werra zugeordnet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das alles war also schon einmal besser organisiert. Die Landestalsperrenverwaltung sieht – drittens – in § 86 ein Zuständigkeitsproblem für die ihr nun zugeordneten Hochwasserrückhaltebecken, wo Fließgewässer zunächst in der Verantwortung der Kommune sind, dann die Landestalsperrenverwaltung für das Staubauwerk zum Einstau eines Gewässers II. Ordnung zuständig wird, um es wieder in die kommunale Hoheit zu entlassen, bis es irgendwann wieder bei der Landestalsperrenverwaltung als Gewässer I. Ordnung landet.

Letztes Beispiel: Im § 32 soll geregelt werden, dass bei künstlichen Gewässern wie bei Tagebaurestseen demjenigen die Unterhaltung des Gewässers unterliegt, der dieses Gewässer angelegt hat. Da streiken sogar alle Bergbauunternehmen. Somit würde das zu einer unübersehbaren Zahl von Unterhaltspflichtigen führen. An jedem künstlichen Gewässerabschnitt, jeder Talsperre, jedem Tagebaurestsee, jedem Zu- und Ableiter würde die Gewässerunterhaltung kleinteilig durch einen anderen Verpflichteten durchzuführen sein. Kleinkarierter geht es wohl nicht mehr!

Daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, gehen Sie mit Herrn von Kirchbachs und unserer Forderung mit! Lassen Sie uns die Verantwortung für Deiche, Talsperren, Rückhaltebecken und Gewässerpflege in einer Hand bündeln!

Ich verlasse nun diese unsere wichtigste Hauptforderung zur Novelle des Gesetzes und möchte mich weiteren

Kritikpunkten widmen, die allerdings nicht sehr weit weg von der ersten Problematik sind. Zunächst möchte ich auf die Kritikpunkte meiner Fraktion in Bezug auf die Benachteiligung von Kleinkläranlagenbetreibern kommen.

Der erste Bewirtschaftungszeitraum zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie nähert sich seinem zeitlichen Ziel, dem 31. Dezember 2015. Was hat sich der Freistaat alles vorgenommen! – Im Zwischenbericht zur Umsetzung der Maßnahmenprogramme von Oktober 2012 im Belastungstyp Punktquellen stehen zum Beispiel die Kommunalabwässer. Dann gibt es noch andere Belastungstypen, zum Beispiel die der diffusen Quellen wie die Landwirtschaft. Beide tragen zur Belastung der Fließgewässer durch Nährstoffeinträge bei. Im Besonderen spielen Stickstoff und Phosphor eine Rolle.

Auf meine Kleine Anfrage, Drucksache 5/12090, habe ich die Auskunft erhalten, dass die theoretisch erreichbaren Minderungspotenziale bis 2015 gegenüber 2005 bei der Siedlungswasserwirtschaft für beide Nährstoffe bei 100 % liegen, bei der Landwirtschaft bei 70 % für Stickstoff und 14 % bei Phosphor. Zudem wurde mir auf diesem Weg auch der aktuelle Zwischenstand mitgeteilt. Bei den Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft lagen wir bereits 2010 bei circa 90 % für beide Stoffe. Für die Landwirtschaft sind die Austragsminderungen, Stand 2012, nicht quantifizierbar.

Nun fragt sich die geneigte Wissenschaftlerin: Wo muss bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Bezug auf die angesprochenen Nährstoffe eigentlich Druck ausgeübt werden? – Sicher doch bei der Landwirtschaft. Auch da haben wir wieder unser KleinKlein-Problem. Die Fließstrecken, die Gewässer

II. Ordnung an Ackerflächen zurücklegen, sind neun Mal so lang wie die angrenzenden Gewässerstrecken bei Gewässern I. Ordnung. Hier kommen wir derzeit nicht weiter, da einerseits die Landwirtschaftsförderung überwiegend Mitnahmeeffekte erzielt und nicht geeignet ist, die Stoffeinträge zu mindern. Andererseits fehlt den Gemeinden die Kraft, die Gewässerrandstreifen überall durchzusetzen.

Statt hier durchzugreifen, wird die Schuld allein auf die kleinen Kläranlagen abgelagert. Über die Landwirtschaft spricht niemand. Im vorliegenden Gesetz erfolgt das Erlöschen einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum

31. Dezember 2015 kraft Gesetzes, wenn die Einleitung von Abwasser nicht dem Stand der Technik entspricht. Unschlüssiger geht es nicht mehr!

Vor diesem Hintergrund ist zumindest eine angemessene Verlängerung der Frist zum 31. Dezember 2022 angezeigt. Vielleicht ziehen die Landwirtschaftsemittenten bis dahin den Abwasseremittenten in ihrer Austragsminderung sogar nach. Alles andere ist nicht sachlich geboten und zutiefst ungerecht.

Jetzt sind wir also wieder bei den Ungerechtigkeiten, die ich schon in der Diskussion zum Doppelhaushalt aufgezeigt hatte. Denn ein weiteres Mal wird unter dem Vorwand, europäische Gesetzgebung umzusetzen, die Keule

herausgeholt. Nun sind es wieder diejenigen, derer man mit einer Anlage habhaft werden kann, nämlich die Wasserkraftanlagenbetreiber. Eigentlich haben wir hier schon alle Argumente ausgetauscht.

(Jan Hippold, CDU: Genau!)

Wahrscheinlich haben Sie auch dieselben Schreiben wie ich erhalten – von der Industrie- und Handelskammer, von der DREWAG, von der ENSO usw. Was ich aber aktuell wahrnehme – nachdem die Wasserkraftanlagenbetreiber auch Zerstörungen an ihren Anlagen durch das Hochwasser hinnehmen mussten und auch andere Unternehmen diese wieder aufbauen müssen –, das ist schon frech.

Ich zitiere die „Freie Presse“ vom 12. Juni 2013: „An der Wasserentnahmeabgabe hält der Freistaat Sachsen trotz Hochwasserschäden fest. Eine Senkung bzw. zeitweise Rücknahme sei derzeit nicht im Gespräch. Das sei nur per Gesetz möglich, erklärt ein Sprecher des sächsischen Umweltministeriums. Allerdings könne die Abgabe in Härtefällen gestundet werden.“ – Wie schön!

Das wird den Anlagenbetreibern ihre Existenz ganz bestimmt nicht sichern. Die alleinige Heranziehung der Wasserkraftanlagenbetreiber zur Wasserentnahme ist und bleibt ungerecht. Bis heute ist das gegen Deutschland eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren zur Ausgestaltung der Wasserdienstleister nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung ist nach wie vor in der Bringpflicht. Hiernach wird die Sächsische Staatsregierung sicherlich zwingend nach Artikel 5 der Wasserrichtlinie die erforderliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Hinblick auf alle, die nach Artikel 9 Wasserrahmenrichtlinie unter den Kreis der potenziell Entnahmepflichtigen fallen, erstellen. Dazu werden dann auch mit hoher Wahrscheinlichkeit die Betreiber von Braunkohletagebauen gehören. Das ist meines Erachtens jetzt schon absehbar.

Wissen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, was am schlimmsten ist? – Das ist der Lobbyismus, dem Sie unterlegen sind. Da werden schlagende Verbindungen zwischen der Staatsregierung und Interessenverbänden zum Anlass genommen, um solche Gesetzesänderungen vorzunehmen. Das betrifft im Übrigen auch die Unterstellung der Mindestwasserführungen in den Flüssen. Angler- und Fischereiverbände, einige Ihrer sonst so ungeliebten Naturschutzverbände, haben Ihnen offensichtlich die Türen eingerannt, um dann zu verlautbaren: Energiegewinnung aus Wasserkraft zerstört Fließgewässerlebensräume, tötet Wasserlebewesen und gefährdet den Fortbestand bedrohter Fischarten. Sind wir denn hier im Krieg?!

(Beifall der Abg. Kathrin Kagelmann und Enrico Stange, DIE LINKE)

Diesem Gesetz kann und will DIE LINKE nicht zustimmen und, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit den geschilderten Umständen können wir uns nicht zufriedengeben. Wenn ich den Entschließungsantrag der Koalition verstanden habe, werden Sie das auch nicht tun; denn Sie fordern in Ihrem Abschnitt 2 gewisse Veränderungen von

der Staatsregierung. Warum haben Sie nicht gleich einen Änderungsantrag vorgelegt?

Die Geschäftsordnung erlaubt mir Ihnen nach § 46 Abs. 6 noch einmal die Möglichkeit zu geben, den Gesetzentwurf in den Ausschuss zurückzuüberweisen, wenn in bestimmten Fragen keine Klärung herbeigeführt werden kann. Für mich und meine Fraktion ist das klar der Fall. Daher beantrage ich die Rücküberweisung in den zuständigen Ausschuss. Dieses Gesetz vergrößert die Ungerechtigkeiten und trägt nicht zur Lösung der vorhandenen Probleme bei.

(Beifall bei den LINKEN, der SPD und der Abg. Gisela Kallenbach, GRÜNE)

Für die SPDFraktion spricht Herr Abg. Dulig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich melde mich hier nicht als Experte für das Wassergesetz zu Wort. Ich war weder bei den Anhörungen dabei noch bei den Diskussionen im Ausschuss. Ich melde mich zu Wort, weil mich der Umgang mit diesem Gesetz empört und aufregt. Deshalb melde ich mich hier. So kann man mit einem Thema nicht umgehen!