An uns wurden die Bedenken herangetragen, die Leute müssten prinzipiell auf Ufermauern verzichten. Wir möchten noch einmal betonen, dass dies nicht der Fall ist. Beim Rückbau der Mauern handelt es sich um einen Appell und keine absolute gesetzliche Pflicht. Der Verpflichtete kann sich auch gegen den Rückbau entscheiden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sachsen hat in den vergangenen 20 Jahren beim Schutz der Gewässer viel erreicht. Das neue Wassergesetz ermöglicht es uns, diesen Weg konsequent weiter zu beschreiten. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es Ihnen leider nicht ersparen, dass Sie auch von mir nochmals hören, dass wir das unnötige Durchpeitschen der Novelle
Staatsregierung und Koalition müssen sich fragen lassen, wie ernst ihre Worte der zu ziehenden Lehren aus der zweiten Jahrhundertflut zu nehmen sind. Ich habe den Eindruck, dass Ihre Beteuerungen zur Hochwasservorsorge, zum verstärkten ökologischen Hochwasserschutz oder zu strikteren Verboten der Bebauung in gefährdeten
Es hat sich mir nicht erschlossen, warum Sie die Chance verstreichen lassen, nach einer eingehenden Analyse der Ursachen für die erneute Katastrophe die zwingend nötigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Dafür wäre die Novelle des Gesetzes hervorragend geeignet gewesen.
Mit Ihrem Verweis auf Artikelgesetze verzögern und verkomplizieren Sie das erwartete politische Handeln. Damit werden Sie der Ihnen obliegenden Verantwortung keinesfalls gerecht. Keinesfalls gerecht werden Sie auch unserem Anspruch auf die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange oder gar nach der Anhörung der Experten, inhaltliche Verbesserungen vorzunehmen. Eine derartige Ignoranz der Fachwelt kann man nur noch als grob fahrlässig bezeichnen.
Dies konterkariert alle hehren Worte von Beteiligung oder gar Bürgernähe. Sie werden sich nicht wundern, dass wir eine andere Philosophie verfolgen und Änderungsvorschläge einbringen.
Dazu einige Schwerpunkte: Das Vorkaufsrecht – Herr Hauschild, gut zuhören! – haben Sie unter dem fadenscheinigen Grund des Bürokratieabbaus gegen das erklärte Votum der Kommunen 2010 abgeschafft, und dies wollen Sie nunmehr zementieren.
Das, was ich vorhin zitiert hatte, war aus der schriftlichen Stellungnahme des SSG zur Anhörung am 1. März dieses Jahres. Dort bezeichnet der SSG die Abschaffung nach zweieinhalbjähriger Erfahrung als Fehleinschätzung. Im Ergebnis der letzten Flut fordern Sie die Wiederaufnahme, wenn die Kommunen denn verstärkt Flutschutzmaßnahmen ergreifen wollen.
Aber derartige Hinweise interessieren Sie offensichtlich genauso wenig wie die Ablehnung der Städte Leipzig oder Markkleeberg zur generellen Schiffbarkeit der Binnengewässer oder die unverhältnismäßige und einseitige Belastung der Wasserkraftwerke.
Damit komme ich zu einem weiteren misslichen Punkt und nutze gern die Regierungserklärung von Ihnen, Herr Ministerpräsident Tillich, im letzten Plenum. Mit Erstaunen wurde zur Kenntnis genommen, dass die 1904 errichtete Staatskanzlei so hochwasserangepasst gebaut wurde, dass weder 2002 noch 2013 Schäden zu verzeichnen waren. Daraus schlussfolgerte der Ministerpräsident – Zitat -: „Deswegen möchte ich mit Bausachverständigen, mit Architekten, mit Planern, aber natürlich auch mit den Betroffenen darüber sprechen, wie man in hochwassergefährdeten Gebieten bauen sollte.“
Jetzt kommt das Wichtige: „Dass wir in Überschwemmungsgebieten überhaupt noch bauen, ist, glaube ich, ein Skandal an sich.“
Des Weiteren steht im Protokoll: „Beifall bei der CDU, der SPD und der FDP“. Ja, werte Kollegen der Koalition: Außer Beifall keine Konsequenzen. Irgendwie sollte das doch auch Ihnen aufgefallen sein.
Zu zögerlich reagieren Sie auf die Fakten, dass auch nach dem Hochwasser von 2002 in gefährdeten Gebieten gebaut wurde oder neue Projekte ins Verfahren gebracht wurden. Es reicht meines Erachtens nicht, wenn Staatsminister Kupfer Appelle an die Kommunen richtet, auf Gemeindeegoismen bei der Schaffung von Wohn- und Gewerbeflächen zu verzichten, um die Schaffung von Retentionsflächen nicht zu behindern. Hier ist Handeln angesagt! Nochmals: Das wäre mit dem Wassergesetz möglich gewesen – wenn Sie es gewollt hätten.
Wir wollen die Einrichtung baulicher Anlagen in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich als unzulässig
Die als vorbildlich und nachahmenswert zu bezeichnende Ausweisung von Hochwasserentstehungsgebieten wird konterkariert, wenn zum Beispiel im Faktenblatt des SMUL vom 20. Juni noch verlautbart wird, dass in solchen Gebieten großflächige Versiegelungen nur mit Genehmigungen erlaubt werden. Damit wird jede gute Absicht zur Farce.
Wer also geglaubt hatte, planerische Hochwasservorsorge kommt zukünftig tatsächlich entsprechend der Fachregierungserklärung von Staatsminister Kupfer am 12. Juli 2012 – planerische Hochwasservorsorge als Priorität –, der muss sich leider nun eines Besseren – ich würde eher sagen: eines Schlechteren – belehren lassen.
Auch die dringend erforderliche Berücksichtigung der Situation im Unterlauf der Fließgewässer wurde außer Acht gelassen. Ich bin gespannt auf den Umgang mit den kritischen Stimmen, die zum Beispiel aus Sachsen-Anhalt auf uns zukommen.
Abschließend noch ein Zitat – jetzt von Staatsminister Kupfer aus der bereits genannten Fachregierungserklärung vom Juli 2012 –: „Dass wir aber trotzdem lernen müssen, besser mit extremen Wetterlagen und Hochwasser zu leben, das heißt für mich, zunächst zu akzeptieren, dass meist der Mensch dem Fluss im Wege ist und nicht umgekehrt. Das heißt weiter: Was wir mit Vorsorge und Schutzmaßnahmen nicht verhindern können, muss durch eine optimale Gefahrenabwehr aufgefangen werden, und das bedeutet, statt der üblichen Schuldzuweisungen nach dem letzten Hochwasser lieber eigene Beiträge zur Vorsorge vor dem nächsten Hochwasser zu leisten.“
Mit dem vorliegenden Entwurf bzw. der Novelle des Wassergesetzes ist Ihnen leider kein substanzieller Beitrag gelungen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist mir und meinen Kollegen von der NPD-Fraktion nicht möglich, der Gesetzesnovelle zum Wasserrecht zuzustimmen. Es gibt einige, aber doch entscheidende Punkte, die dies unmöglich machen. Zunächst einmal kann ich es nicht nachvollziehen, dass der mehrfach vorgetragenen Bitte, die Verabschiedung des Gesetzes etwas aufzuschieben, seitens der Koalition nicht nachgekommen wurde. Das Hochwasser 2013 hat Maßstäbe verändert, die nach dem Jahr 2002 und weiteren Hochwasserereignissen gesetzt worden waren. Das mag für den Freistaat Sachsen selbst nur bedingt zutreffen, aber man sollte einmal über die Landesgrenzen hinausschauen.
In Sachsen-Anhalt wurden von Coswig flussabwärts die höchsten Pegelstände aller Zeiten gemessen. Die Ursachen liegen hierfür nun einmal – zumindest, was Elbe und Mulde betrifft – überwiegend in Sachsen. Entsprechende Kritik aus Magdeburg scheint in Dresden nicht angekommen zu sein.
Wenn das Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften heute beschlossen werden wird – alles andere würde an ein kleines Wunder grenzen –, wird die Debatte aber darüber rasch verstummen. Ich glaube nicht daran, dass ein Artikelgesetz kommen wird, das die Erfahrungen dieses Jahres nachträglich in dem Gesetzeswerk verankern könnte.
Es ist auch enttäuschend – wenn auch alles andere als überraschend –, dass wieder einmal alle Vorschläge, die seitens der Opposition eingebracht wurden, von Regierungsseite vom Tisch gewischt wurden. Kein Argument wurde aufgegriffen, mochte es noch so gut begründet sein.
Dabei geht es beim Wasserrecht nicht nur um gesellschaftliche Weichenstellungen von großer Tragweite, die vielleicht ideologisch begründete Vorbehalte begründen könnten. Nein, es handelt sich vielfach um so simple Dinge wie das Vorkaufsrecht in Überflutungsgebieten, eine Wasserentnahmeabgabe oder die Organisation der Gewässerpflege.
Es stört sich auf Koalitionsseite auch niemand daran, dass zum Beispiel die Wasserentnahmeabgabe in der öffentlichen Wahrnehmung äußert umstritten ist. Es ist nicht erklärbar, dass einerseits ständig von der Energiewende gefaselt wird, dann aber ausgerechnet die Energiegewinnung mittels Wasserkraft in Kleinanlagen in der Geset
Genauso wenig ist das Gerede vom CO2 damit in Übereinstimmung zu bringen, dass ausgerechnet die hochprofitable Braunkohleförderung von der Wasserentnahmeabgabe befreit bleiben soll.
Ähnlich verhält es sich bei den kleinen Kläranlagen: Es ist völlig klar, dass die Fristsetzung schon aus Kapazitätsgründen nicht gehalten werden kann. Es wäre problemlos möglich gewesen, andere Jahre als das Jahr 2015 in die Gesetzgebung einzuarbeiten; man tat es jedoch nicht.
Zum Schluss noch diese Spielchen: Vor Ort geben sich die Abgeordneten der Koalition verständnisvoll und bürgernah. Es werden Fördermöglichkeiten aufgezeigt und Unterstützung suggeriert. Bei näherer Betrachtung bleibt jedoch der Eindruck, dass man darauf setzt, dass sich Interessenvertretungen wie zum Beispiel die Bürgerinitiative „Abwasser Vogtland“ über interne Streitigkeiten von selbst erledigen. Wenn der Termin erst einmal verstrichen ist, werden die Gebührenbescheide natürlich kommen.
Nachbesserungswürdig sind auch die Regelungen zum Vorkaufsrecht, den Gewässern II. Ordnung und den Unterhaltungsverbänden.
Wie am Anfang meiner Ausführungen bereits erwähnt, kann die NPD-Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf so nicht zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Kollegen! Nachdem nun schon die meisten Argumente ausgetauscht wurden – auch wenn ich fürchte, dass das an dem Abstimmungsergebnis nichts ändert –, möchte ich noch einmal kurz aus praktischer Sicht auf das Planungsrecht, die Gewässerdurchgängigkeit und das Thema Schiffbarkeit von Gewässern eingehen.