Einen Schwerpunkt möchte ich Ihnen noch einmal ans Herz legen. Es geht um Eigenvorsorge. Wir hatten schon mehrfach vorgeschlagen, dafür einen Hochwasserfonds einzurichten. Ich denke, die dort eingesetzten Mittel sind allemal geringer als die Schäden, die wir anschließend zu beheben hätten. Und schließlich: Das Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern, der Informationsfluss, muss wesentlich verbessert werden. Wenn Sie unserem Entschließungsantrag zustimmen, dann wird das alles enthalten sein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Kallenbach, leider können wir Ihnen nicht die Freude machen, dem Antrag zuzustimmen. Er ist inkonsequent in sich. Sie sprechen zum Beispiel im Punkt 1.3 von „nicht bezifferbaren Schäden“, wissen aber schon zwei Sätze später, dass die Hilfszusagen mit Sicherheit nicht ausreichen werden.
Sie verkennen völlig die Realitäten. Wir haben das beste Hochwasserschutzkonzept erarbeitet und es wird auch umgesetzt. Selbstverständlich wird auch zwischen Maßnahmen an Gewässern I. und II. Ordnung unterschieden und abgestimmt. Allein im Bereich Zwickauer Mulde haben wir seit dem Jahr 2004 33 Einzelvorhaben an Gewässern I. Ordnung und 21 Maßnahmen an Gewässern II. Ordnung umgesetzt.
Ihr Antrag setzt einseitig auf Überschwemmungsflächen. Deichrückverlegungen oder die Aufgabe von Deichen sind ebenfalls bauliche Maßnahmen, die umgesetzt
werden, was in der Regel Planfeststellungsverfahren mit den bekannten komplizierten Randbedingungen voraussetzt. Das Ziel einer Null-Neuversiegelungsrate ist unrealistisch und lehnen wir daher ab.
Die angemahnte Zusammenarbeit mit Tschechien, die Sie im Punkt 1.8 ansprechen, funktioniert im Rahmen der Möglichkeiten sehr gut. Eine Mitfinanzierung von Rückhaltemaßnahmen auf tschechischer Seite lehnen wir ebenfalls ab.
Noch ein Wort zu den berühmten Vorkaufsrechten. Was wir abschaffen wollen, ist lediglich das spezielle Vorkaufsrecht zum Zwecke des Hochwasserschutzes. Wir schaffen nicht die allgemeinen Vorkaufsrechte ab, die die Gemeinden in ihrer kommunalen Planungshoheit haben. Wenn die Gemeinden in ihrer Planungshoheit für Hochwasserschutz Planungen durchführen, dann haben sie ein Vorkaufsrecht. Wir haben nur kein separates Vorkaufsrecht für diesen Zweck, das ich ohne Planung hinterlegen muss. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied. Aber, wenn ich es wirklich will, habe ich die Möglichkeit, das Vorkaufsrecht in Anspruch zu nehmen.
Grundsätzlich möchte ich erst einmal mein Bedauern ausdrücken, dass es uns nicht gelungen ist, hierzu einen gemeinsamen Entschließungsantrag einzubringen.
Der Geist der Debatte hat gezeigt, dass es in großen Teilen einen breiten Konsens gibt – sowohl in der Bewertung als auch bei den Themensetzungen. Selbst, wenn man in den Details unterschiedlicher Meinung in der Ausgestaltung ist, glaube ich, sind wir aber bei den Themen und welche Konsequenzen man ziehen sollte, sehr nahe beieinander.
Deshalb möchte ich die Antwort auf den Entschließungsantrag der GRÜNEN nutzen, um allgemein für die SPDFraktion zu sagen, wie wir zu den Entschließungsanträgen stehen. Wir möchten an dieser Stelle großzügig sein und jetzt nicht über das einzelne Wort oder die einzelne Definition so weit schon streiten, um darin den Ablehnungsgrund zu sehen. Wir werden deshalb dem Antrag der GRÜNEN und dem Entschließungsantrag der Koalition zustimmen.
Ein bisschen problematisch ist es beim Antrag der LINKEN. Dort werden wir uns der Stimme enthalten, weil beim Thema Energiepolitik schon ein Datum festgeschrieben wurde und wir der Meinung sind, dass das jetzt über das Ziel hinausschießt. Aber auch hier sind wir nicht gegen den Entschließungsantrag, sondern werden uns enthalten.
Ich würde mich freuen, wenn es nicht um das einzelne Wort in dem einen oder anderen Punkt geht, sondern wenn der Geist, der hier zum Tragen gekommen ist, auch dazu führt, dass wir eine breite Unterstützung unterschiedlicher Entschließungsanträge haben und halt nicht nur einen der Regierungskoalition, der dann eine Mehrheit findet. Darum werbe ich.
Gibt es weiteren Redebedarf zu diesem Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt über diesen abstimmen. Wer dem Entschließungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dennoch der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe jetzt auf den Entschließungsantrag der Koalition in der Drucksache 5/12194. Wird nochmals Einbringung gewünscht? – Herr Abg. Heinz, bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Natürlich hätten wir einen gemeinsamen Antrag machen können. Das setzt voraus, dass man sich sehr frühzeitig darüber verständigt und vielleicht gewisse ideologische Positionen aufgibt. Diese Bereitschaft war aber nicht vorhanden.
Ansonsten nun zu unserem Entschließungsantrag. Wir haben heute viel Richtiges gehört, natürlich auch einiges Ideologisches. Der Dank wurde mehrfach ausgesprochen und der Respekt vor den Leistungen, denen ich mich anschließen möchte. Die Bewältigung von Katastrophen ist ein ständiger Lernprozess, sodass man Schlussfolgerungen aus vergangenen Katastrophen ziehen muss. Man kann dann überprüfen, ob und wie diese gewirkt haben, und gegebenenfalls nachjustieren.
Das wollen wir auch mit unserem Entschließungsantrag, so zum Beispiel die Organisation der Katastropheneinsätze nachbeleuchten, das Hinterfragen von Planungsverfahren und das Durchsetzen von Einzelinteressen. Der Komplex Versicherungswirtschaft muss nochmal gründlich beleuchtet werden bis hin zur Prüfung einer Pflichtversicherung, was auch sehr gründlich zu diskutieren sein wird. Ferner geht es um die Rolle der sozialen Medien, mit denen man auf der einen Seite zwar schnelle Hilfe organisieren kann, aber auf der anderen Seite dafür Sorge tragen muss, dass nicht falsche Botschaften Hilfsströme in falsche Richtungen lenken.
Es gilt nach wie vor, die Aufmerksamkeit darauf zu richten, dass private Vorsorge bei Baumaßnahmen unersetzlich sein wird. Wenn wir all das getan haben, dann sind wir auf das nächste Hochwasser sicherlich besser vorbereitet, und das nächste Hochwasser wird kommen und irgendwann auch mit HQ 500 oder HQ 1000. Dessen müssen wir uns alle bewusst sein.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Im Gegensatz zur SPD-Fraktion werden wir uns bei den Änderungsanträgen der anderen Fraktionen immer der Stimme enthalten – auch bei diesem Änderungsantrag. Ich hatte vorhin erläutert, dass ich der Meinung bin, dass das Wassergesetz noch einmal überarbeitet werden sollte. Einer ihrer Punkte ist allerdings, dass der im Geschäftsgang befindliche Gesetzentwurf schon so gut ist, dass wir ihn jetzt verabschieden können. Ich sehe das ganz anders. Aber darüber können wir – wie gesagt – gern später noch einmal debattieren.
Ferner gibt es von Ihnen eine Aufforderung, bis zum 1. Juni 2014 eine hydrologische Modellierung der Einzugsgebiete vorzunehmen. Wenn ich mich recht erinnere, war das im März 2013 schon überfällig, als Sie dazu schon einmal einen Entschließungsantrag hatten. Von daher werden wir uns also der Stimme enthalten. Inhaltliche Debatten können wir später führen.
In diesem Entschließungsantrag sind durchaus sehr viele Punkte enthalten, denen wir zustimmen würden. Allerdings gibt es – das hat die heutige Debatte gezeigt – doch noch grundsätzliche Differenzen, und zwar in dem, was sich bewährt hat oder was hätte getan werden sollen. Daher werden wir uns der Stimme enthalten.
Gibt es weiteren Redebedarf? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer möchte dem Entschließungsantrag zustimmen? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Gegenstimmen. Eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen. Der Antrag ist mit Mehrheit angenommen worden.
Wir kommen jetzt zum Entschließungsantrag der SPDFraktion in der Drucksache 5/12195. Herr Abg. Dulig, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Neben der Anerkennung und der Wertschätzung, die wir denjenigen gegenüber bringen, die zur Bewältigung der Flut beigetragen haben – egal, ob haupt- oder ehrenamtlich – sind im mittleren Teil noch einmal die Punkte aufgeführt, die ich bereits in meiner Rede als politische Konsequenzen dargelegt habe.
Einen Punkt stellen wir aber voran, und zwar, dass wir bei der durchzuführenden Schadensanalyse das Thema Oberflächenwasser und Grundhochwasser berücksichtigen müssen, unabhängig von der Bewertung, wie es dann bei der Ausgestaltung des Aufbauhilfefonds berücksich
tigt wird. Ich weiß, dass das noch strittig ist, aber in die Analyse gehört es auf alle Fälle hinein. Das ist auch die Grundlage für die Klärung, die wir derzeit in der Kommunalpolitik herbeiführen müssen.
Der zweite Punkt betrifft die Forderung – das als Wiederholung –, dass der Aufbauhilfefonds auch für Vereine und Verbände zur Verfügung gestellt werden soll. Der dritte Punkt beinhaltet, die Balance zwischen natürlichem und technischem Hochwasserschutz herzustellen. Der vierte Punkt ist, den Entschädigungsfonds für Umsiedlungen auf die politische Agenda zu setzen und auch die Forderung nach Prüfung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden.
Das sind die Punkte, die wir hier in die Debatte eingebracht haben und wozu wir uns wünschen, dass diese auch über den heutigen Parlamentstag hinaus geführt werden und wir zu guten Ergebnissen kommen. Es ist wichtig, vor allem die richtigen Konsequenzen zu ziehen und es nicht auf die lange Bank schieben; denn: In drei Jahren sieht die Welt anders aus.
Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen, wie Sie sich schon denken können. Ich möchte auf den gerade angesprochenen Punkt 5 kurz eingehen: die Pflichtversicherung. Sie schreiben, dass Sie die spanische Lösung befürworten. Sie sagen, dass Sie wissen, dass 1,7 % aller sächsischen Haushalte nicht versicherbar sind. Wir haben in unserem Entschließungsantrag bezüglich der Versicherungsfrage sehr detaillierte Ausführungen gemacht. Wir wollen nämlich erst einmal die Fakten wissen. Wir wollen wissen, was ist tatsächlich – – Denn ich kann mir vorstellen: Spanien hat viele gute Sachen, viele Vorzüge. Ich glaube aber, die Versicherungssachen und wirtschaftlichen Sachen sind es gerade nicht.
Wenn wir hier nicht die richtigen Fakten und die richtigen Analysen haben, dann sollten wir jetzt noch nicht über das politische Agieren und die Einführung von Pflichtversicherung usw. debattieren. Wir sollten erst die Fakten kennen und keine Schnellschüsse zulassen. Das ist einer der Punkte, die uns hier nicht ausreichend erscheinen, und deswegen können wir dem Entschließungsantrag nicht zustimmen.
Ich wollte auch noch zwei fachliche Anmerkungen dazu machen. Erhöhte Grundwasserstände sind bei lang anhaltenden Niederschlägen selbstverständlich und unvermeidbar und haben nur bedingt etwas mit Hochwasser zu tun.
In Punkt 3 wird angemahnt bzw. sich beklagt, dass nicht genügend Deichrückverlegungen erfolgt sind. Hierzu muss man feststellen, dass sich der Hochwasserschutz weiterentwickelt hat, wir von Deichrückverlegungen weggehen und hin zu gesteuerten Poldern gehen. Das ist wesentlich sinnvoller, um dort flexibel reagieren zu können. Davon sind zurzeit sieben Stück in Arbeit.
Auch dieser unerwartet hohe Hochwasserscheitel in Magdeburg hat nur bedingt etwas damit zu tun, dass in Dresden die Flutmauern gegriffen haben. Hierzu muss man einfach festhalten, dass es einen Zusammenfall der Scheitel von Saale und Elbe gegeben hat und dass über die Saale wesentlich mehr Hochwasser als 2002 gekommen ist. Bei der Elbe kam nicht mehr Wasser als 2002. Wasser- und Bodenverbünde kann man bereits alles machen.