Protocol of the Session on May 15, 2013

Zu nennen ist unter anderem die deutliche Aufwertung des Ökokontos, welches die Kompensation für Eingriffe in Natur und Landschaft sachgerechter und flexibler regeln soll. Insbesondere die Nutzung von Ökokontomaßnahmen soll konsequenter geregelt und damit auch deren Inanspruchnahme im Rahmen von unbebauten natürlichen und landwirtschaftlich genutzten Flächen reduziert werden. So können einerseits naturschutzfachlich sinnvollere Maßnahmen durchgeführt werden; andererseits wird die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für diese Maßnahmen minimiert. Wir hatten als Koalitionsfraktion dazu schon einmal eine eingehende Debatte mit

einem Antrag, der im Rahmen der Novellierung des Naturschutzgesetzes mit aufgenommen wird. Letztlich geht es darum, geeignete staatliche Flächen zu Zwecken der Eingriffskompensation gezielter zu nutzen.

Die sächsische Landwirtschaft hat seit 1991 mehr als 40 000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche für andere Zwecke verloren. Das entspricht ungefähr der Betriebsfläche von rund 350 sächsischen Bauernhöfen, wenn man von einer Durchschnittsgröße von 113 Hektar pro Hof ausgeht, oder der Fläche von 55 000 Fußballfeldern. Daher liegt dem Ökokonto ein zielgerichteter marktwirtschaftlicher Mechanismus zugrunde, und hier kann sehr viel Gutes für Natur- und Landschaftsschutz getan werden.

Die Chance, freiwillige Naturschutzmaßnahmen anzubieten, wird verbessert. Gleichzeitig wird die bewährte Regelung des Suchraumes für Ersatzmaßnahmen beibehalten. Hier – das möchte ich unterstreichen – ist Sachsen deutschlandweit der Vorreiter.

Außerdem haben wir mit der Novelle eine deutlich stärkere Beteiligung der Grundstückseigentümer und der Nutzer im Bereich des Naturschutzes erreicht. Bei vielen Naturschutzmaßnahmen müssen diejenigen, denen das Land gehört oder die es nutzen, intensiver als bisher beteiligt werden. Alle Betroffenen, vor allem die Grundstücksbesitzer, sollen frühzeitig und intensiv in Planungsprozesse einbezogen werden.

Unser Ziel ist es, eine möglichst breite Akzeptanz der Ziele und Maßnahmen für eine erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen zu erreichen. Bei der Umsetzung haben freiwillige Vereinbarungen weiterhin den Vorrang vor hoheitlichen Maßnahmen. Die Verankerung von zentralen Aufgaben – beispielsweise die Erstellung von Artenschutzkonzepten, das Thema Biotopverbünde,

Natura-2000-Konzeptionen des Landesverbandes der Landschaftspflege – ist eine weitere zentrale Neuerung.

Für diese Regelung mussten wir von der hier anwesenden Opposition viel Kritik einstecken; und doch sind wir der Auffassung, dass die Verankerung der Landschaftspflegeverbände in einem Gesetz zum Naturschutz und zur Landschaftspflege einen festen Platz haben muss. In jedem Fall müssen sie und ihre wichtige Tätigkeit in diesem Bereich stärker in den Fokus gerückt werden, als dies bisher der Fall war. Jeder, der sich ernsthaft mit der Tätigkeit der regional agierenden Verbände auseinandergesetzt hat, weiß, welch wichtige Aufgaben die Verbände

in Absprache mit allen Betroffenen wahrnehmen. Ein Ausspielen der beteiligten Akteure im Naturschutz gegeneinander ist absolut fehl am Platz und wird dem ehrenamtlichen Wirken der fleißigen Menschen in Sachsen in keiner Weise gerecht.

Die mit diesem Antrag verfolgte Zielstellung fand bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen die mehrheitliche Unterstützung der Abgeordneten. Die Vernetzung von Naturschutz, Landbewirtschaftung und der durch Kommunen wesentlich getragenen Regionalentwicklung wird von uns als besonders geeigneter Ansatz zur Erreichung gesetzlicher und fachpolitischer Ziele eingeschätzt. Das Alleinstellungsmerkmal der Drittelparität der Landschaftspflegeverbände, das schon strukturell kooperative Lösungsansätze begünstigt, findet mit der Gründung eines geförderten Landesverbandes eine deutliche Verstärkung. Kreisgebietsübergreifende überregionale Impulse für Maßnahmen – insbesondere die erwähnte Artenschutzkonzeption, der landesweite Biotopverbund, aber auch die kreisliche und überregionale Umsetzungsplanung für die Schutzgebietskulisse Natura 2000 – können in besonderer Weise durch einen Landesverband der Landschaftspflegeverbände als Initiator, als Koordinator und als Projektträger gegeben werden.

Ein weiteres Anliegen aus der Anhörung war die Rückkehr zum Einvernehmen statt zum Benehmen mit der Naturschutzbehörde in § 12. Dies war ein insbesondere auch in der Anhörung von den kommunalen Spitzenverbänden vielfach vorgetragenes Anliegen. Wir haben dies aufgegriffen. Auch die Zuleitung von Verordnungsentwürfen zur Stellungnahme an Behörden, öffentliche Planungsträger, berufsständische Interessenvertretung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, die landesweit tätig und strukturiert sind, aber auch die Gemeinden, deren Belange berührt werden, und natürlich die anerkannten Naturschutzvereinigungen sind wichtige Aspekte, die in der Anhörung vorgebracht wurden, die wir mit aufgenommen haben und die zeigen, dass wir nicht einfach das Gesetz so übernommen, sondern berechtigte Punkte korrigiert haben.

Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen diese Regelung im Sinne der Stärkung des Naturschutzes und der Aufrechterhaltung der naturschutzfachlichen und -rechtlichen Qualität der betroffenen Verwaltungsverfahren. Als landestypisches Merkmal haben wir die Landschaftsstrukturelemente in § 4 aufgenommen, um diese Landschaftstypen – beispielsweise Trittsteinbiotope,

Hecken, Feldgehölze, Feldgebüsche, Feldraine, aber auch Tümpel, Gräben; also wirklich landestypische Landschaftsstrukturelemente – wieder in das Gesetz aufzunehmen. Auch im Rahmen der Biotopvernetzung § 21 a gibt es hier eine Verbindung.

Die Gesetzesnovellierung haben wir auf der anderen Seite aber auch genutzt, um sachgerechte Vereinfachungen und Deregulierung umzusetzen. Da möchte ich zum einen nennen die Streichung der Vorschrift zu Werbeanlagen – das war § 13 Sächsisches Naturschutzgesetz –, die Strei

chung der Vorschrift zur Pflegepflicht, aber auch einen wichtigen Punkt aus unserem Koalitionsvertrag: die Einführung einer Genehmigungsfiktion nach § 25 Sächsisches Naturschutzgesetz mit einer Reaktionszeit von sechs Monaten und andere Dinge, wie die Zusammenfassung der Wildgehege-Genehmigung, die Übernahme der Regelung zu fachbehördlichen Zuständigkeiten in eine Rechtsverordnung und die Zusammenfassung von Zuständigkeitsverordnungen bezüglich der Nationalparkregion Sächsische Schweiz.

Ich will außerdem erwähnen, dass beispielsweise in den §§ 9 und 22 die Unterhaltungsmaßnahmen an Energieleitungstrassen des Übertragungs- und Verteilnetzes und an Straßen bzw. durch den öffentlichen Verkehr zulässigerweise genutzten Anlagen nicht als Eingriff in das Biotop auf diesen Flächen gewertet werden. Es wird insbesondere bei der Umsetzung der Energiewende wichtig sein, und hier wird sich zeigen, wer das ernst nimmt und wer Lösungen präsentiert, anstatt einfach nur dagegen zu sein, wenn es konkret wird.

Wir legen mit der Novelle des Sächsischen Naturschutzgesetzes ein Gesetz vor, welches die Belange von Naturschutz, Landeigentum und touristischer Nutzung zusammenbringt und hierbei sächsische Spezifika berücksichtigt. Aus meiner Sicht ist es aber erforderlich, dass die Regelungen so zusammengestellt werden, dass eine praktische Anwendung in Form einer Synopse möglich wird; dass es für den Nutzer deutlich wird, welche Regelungen durch das Bundes- und welche durch das Landesrecht getroffen wurden. Transparenz und Benutzerfreundlichkeit sind wichtige Aspekte, wenn es darum geht, die getroffenen Regelungen in ihrer Wirkung in der Praxis zu testen und Akzeptanz zu finden.

Herr Meyer, es sieht so aus, als wollte jemand eine Zwischenfrage stellen, obwohl das hier nicht ganz deutlich zu erkennen ist, denn es sieht so aus, als seien sie in einem Gruppengespräch.

(Allgemeine Heiterkeit)

Es ist für mich auch eine neue Situation, Herr Präsident, aber gerne.

Herr Dr. Meyer, können Sie sich erklären, warum die GRÜNE-Fraktion nur mit einer Kollegin bei dieser interessanten Debatte zum Naturschutzgesetz anwesend ist?

Ich gehe einmal davon aus, dass das die Prioritätensetzung der GRÜNEN zeigt. Vielleicht ist es nicht mehr das Kernthema.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Herr Meyer, gestatten Sie mir einen Hinweis. Sie kennen genau den Tagesablauf der heutigen Sitzung, und da kommt es sehr wohl vor, dass der eine oder andere aus ganz bestimmten Gründen hier nicht anwesend ist.

Ich möchte fortfahren, Herr Präsident.

Bitte, fahren Sie fort.

Ich glaube, es ist deutlich geworden, dass die Novelle zum Sächsischen Naturschutzgesetz die bewährten Bestandteile fortführt, aber gleichermaßen auch Spielräume zur Vereinfachung nutzt und dazu beiträgt, dass durch die Einbeziehung vieler gesellschaftlicher Akteure die Akzeptanz für Naturschutzmaßnahmen erhöht wird. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu dem vorgelegten Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Meyer. – Für die Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Dr. Pinka.

Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes hat die sächsische Regierung ihre Chance ergriffen und dem Landtag infolge der Föderalismusreform ein eigenes Sächsisches Naturschutzgesetz vorgelegt.

Viele der Kritiken, die wir bereits zum Übergangsgesetz zur Anpassung des Landesumweltrechtes an das neue Bundesrecht geäußert hatten, sind aber nach wie vor in dem jetzigen Gesetz aufzugreifen. Zu nennen sind beispielhaft der § 19, in dem die Kommunen die Möglichkeit, ortsangepasst und sachgerecht Baumschutzsatzungen zu erlassen, genommen wird, oder der § 38, das abgeschaffte Vorkaufsrecht. Darauf komme ich noch später zu sprechen.

Zunächst möchte ich feststellen – wie Sie, Herr Meyer –, dass die Handhabbarkeit des Gesetzes leider nach wie vor nicht besser geworden ist. Hierfür sind weder das Umweltministerium noch die Landtagsfraktionen verantwortlich zu machen. Es ist Tatsache, dass nun Bundesgesetz und Landesgesetz für die Nutzer immer parallel gelesen werden müssen; denn einmal gilt, gegebenenfalls unverändert – die Juristen sprechen von abweichungsfestem –, Bundesrecht und einmal Landesrecht, bei dem die Länder gestalten können.

Ich erinnere trotzdem noch einmal daran, was die eigentliche Idee der Föderalismusreform war. In einer Zeit, in der wir vorwiegend europäische und internationale Regelungen haben, sollten in Deutschland einheitliche Regelungen bürgerfreundlich und wenig bürokratisch geschaffen werden. Übersichtlichkeit ist auch ein demokratischer Punkt, damit das Recht ansatzweise verständlich bleibt. Dazu gehört in der späteren Umsetzung des Gesetzes auch, unkompliziert Zugang zu den Planungsunterlagen zu ermöglichen.

Am Anfang der nun folgenden kritischen Auseinandersetzung erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass mit dem

vorliegenden Gesetzentwurf endlich bei den besonders geschützten Biotopen der Schutzstatus beispielsweise der Streuobstwiesen wieder aufgenommen wurde, nachdem diese in den Jahren seit 2010 bis heute schutzlos waren. Dies hat unsere Fraktion im Aprilplenum 2010 heftig kritisiert. Meine Damen und Herren! Opposition wirkt offensichtlich, auch wenn wir vor drei Jahren verlacht worden sind.

Eine Lernfähigkeit der Koalitionsfraktionen insgesamt ist in Sachen Naturschutz seit April 2010 leider nicht festzustellen – die Krönung des Lernunvermögens oder auch der Lernunwilligkeit oder zumindest der Versuch der Ausübung von Macht, ungetrübt von Sachkenntnis, war übrigens der letzte Umweltausschuss. Unter dem Motto der Verwaltungsvereinfachung wollten CDU und FDP mit einem Änderungsantrag im Umweltausschuss sogar das Sächsische Waldgesetz mit der Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes gleich mit bereinigen, und das in einem Gesetz, das dazu dient, das Landesnaturschutzrecht an das Bundesnaturschutzrecht anzupassen. Dass keine allein auf das Forstrecht betreffenden Sachverhalte geregelt werden können, erschließt sich sogar dem Laien. Scheinbar ging es hier der FDP wieder nur darum, das Vorkaufsrecht auch aus dem Waldgesetz abzuschaffen – ein zu offensichtliches Manöver, das wir zusammen mit den GRÜNEN glücklicherweise abwehren konnten. Erst eine Drohung unserer Fraktion, sich gegen dieses ungerechtfertigte Verfahren gegebenenfalls rechtlich zu wehren, brachte CDU und FDP nach einer Denkpause davon ab, und diese Teile wurden zurückgezogen. Manchmal wirkt eben Opposition.

Frau Dr. Pinka, ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage zulassen wollen.

Gerne.

Herr Hauschild, bitte.

Sehr geehrte Frau Dr. Pinka! Sie sagten gerade, dass es ein Änderungsantrag der FDP war, der dazu geführt hat. Sie waren ja bei der Ausschusssitzung anwesend. Ist Ihnen noch bewusst, dass es eine Mehrzahl von Punkten gab, die nur in Grenzverweisen mit der FDP allein in Verbindung gebracht werden, sondern dass es sachliche Punkte waren, die zur Disposition standen und dass dies kein Einzelanliegen einer Einzelfraktion war?

Es war ein Entwurf der Koalitionsfraktionen. Darin gebe ich Ihnen recht.

Und nicht einer einzelnen Fraktion, in dem Fall der FDP.

Nein, der Fraktionen der CDU und der FDP. Aber ich nehme einmal an, dass Sie der Verfechter der Verwaltungsvereinfachung sind, und ich vermute, dass vor allem Sie auf die Änderung und die Herausnahme des Vorkaufsrechtes gedrängt haben.

Mit dem ersten Teil sind Sie ja – –

Herr Jurk, bitte. – Frau Dr. Pinka, noch eine zweite Frage.

Danke, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Dr. Pinka! Ich wollte noch einmal nachfragen, ob Sie sich erinnern können, ob der Ausschussvorsitzende und die SPD-Fraktion bei der Ausschusssitzung auch anwesend waren?

Entschuldigen Sie bitte, Herr Jurk. In meiner Rede steht natürlich, dass die SPD hier auch mitgewirkt hat. Das habe ich übersehen bzw. überlesen.

Ich würde gern fortfahren.

Nachdem das richtiggestellt ist, bitte.