Vielen Dank, Frau Präsidentin. Entschuldigen Sie bitte die kurzzeitige Verwirrung. Ich möchte ganz kurz auf einige uns entgegengebrachte Argumente eingehen.
Besonders beliebt ist es, Folgendes zu sagen: Mit unserer Sportinfrastruktur und -ausstattung ist alles wunderbar, weil wir im Sport erfolgreich sind. Die Kausalität zwischen einer guten Ausstattung sowie Unterstützung durch die Politik im Sport und den sportlichen Erfolgen halte ich für äußerst fragwürdig.
Wie wollen Sie vor diesem Hintergrund erklären, dass zum Beispiel Nordkorea an der letzten Fußballweltmeisterschaft teilgenommen hat. Ich finde es schwierig, auf diese Art und Weise zu begründen, dass alles prima läuft. Wir haben Olympiasieger und Weltmeister.
Herr Rost, ich lade Sie ein, nachdem Sie so begeistert von der Dreifelderhalle in Leipzig erzählt haben, sich einmal in Chemnitz anzuschauen, unter welchen armseligen und unwürdigen Bedingungen die Leichtathleten– teilweise auch Olympiasieger – und Radsportweltmeister dort trainieren.
Sie können sich einmal anschauen, wie Leistungssport durch den Freistaat gefördert werden kann. Wir sehen uns.
An dieser Stelle akzeptiere ich Ihre Kritik nicht. Unsere Hauptaufgabe liegt darin, den Breitensport zu fördern. Der Breitensport macht den größten Anteil der Menschen in Sachsen aus, die einer Förderung bedürfen, diese verdient haben und in ihrem ehrenamtlichen Engagement unterstützt werden sollten. Genau darauf zielt unser Entwurf ab.
Weil Herr Rost und ich uns immer sehr sachlich begegnet sind, möchte ich auf ein zweites Gegenargument eingehen. Es handelt sich um das Argument, dass unser Entwurf sehr praxisfern sei. Ich hatte eingangs erläutert, wie wir dieses Gesetz erarbeitet haben. Dies geschah im Rahmen von Runden Tischen gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Sportvereinen. Diesen Gesetzentwurf haben Sportler, Trainer und Funktionäre mit erarbeitet. Sie beleidigen damit also nicht mich, sondern diese Leute, wenn Sie behaupten, dass er praxisfern sei.
Wenn Sie davon ausgehen, dass Ihre Nähe zur sportlichen Praxis größer als die von den Sportlerinnen und Sportlern ist, finde ich das eine ziemlich gewagte These.
Letztendlich konnte mich keines Ihrer Argumente überzeugen. Im Gegenzug konnten Sie mir – auch Sie, Herr Ulbig – nicht erklären, wie Sie dem enormen Investitions
stau von mehr als 800 Millionen Euro im Freistaat Sachsen Abhilfe schaffen wollen. Diese Frage muss offen bleiben. Solange Sie auf diese Fragen keine Antworten geben können, ist unser Gesetzentwurf die bessere Alternative.
Meine Damen und Herren! Jetzt würde ich, sofern sich kein Abgeordneter mehr meldet, zur Abstimmung aufrufen. Wir stimmen über den Entwurf des Sportfördergesetzes der SPDFraktion ab. Es liegt noch ein Änderungsantrag von den LINKEN und der SPD vor. Ist dieser als eingebracht zu betrachten?
Er ist schon eingebracht. Es besteht kein Gesprächsbedarf mehr. Es besteht ebenso kein Gesprächsbedarf der anderen Fraktionen zum Änderungsantrag.
Somit lasse ich über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer möchte ihm seine Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Dafür-Stimmen ist dennoch der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich komme nun zum Gesetzentwurf selbst. Ich beginne mit der Überschrift. Wer möchte ihm seine Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Trotz einer ganzen Reihe von Dafür-Stimmen ist die Überschrift mit Mehrheit abgelehnt worden.
Wir kommen nun zum ersten Teil, den Allgemeinen Bestimmungen. Wer möchte seine Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Hierbei ist ein gleiches Abstimmungsverhalten festzustellen. Damit ist auch der erste Teil abgelehnt.
Wir kommen zum zweiten Teil, den Sport- und Spielanlagen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Dafür-Stimmen ist dennoch der zweite Teil mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich lasse nun über den dritten Teil, die Sportorganisation, abstimmen. Wer möchte ihm seine Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Dafür-Stimmen ist dennoch der dritte Teil mit Mehrheit abgelehnt worden.
Wir kommen nunmehr zum vierten Teil, den Übergangs- und Schlussbestimmungen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Hierzu ist ebenfalls ein gleiches Abstimmungsverhalten festzustellen. Damit ist auch der vierte Teil abgelehnt.
Meine Damen und Herren! Damit erfolgt keine Schlussabstimmung. Sämtliche Teile des Gesetzentwurfs wurden abgelehnt. Die zweite Beratung ist damit abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Den Fraktionen wird wieder das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die SPD-Fraktion. Frau Abg. Köpping, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich bringe heute zur 2. Lesung den Entwurf zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen ein. Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass aus dem Anhörungsverfahren, welches bisher dem Landtag ermöglicht wurde, gleichzeitig ein Gesetzgebungsverfahren gemacht werden soll.
Ich führte bereits das letzte Mal aus, welche Rolle der Landesentwicklungsplan im Freistaat Sachsen für die nächsten zehn Jahre spielen soll. Anlass für uns, diesen Gesetzentwurf noch einmal einzubringen, war, dass wir gesehen haben, wie hoch die Beteiligung von Kommunen, Landkreisen, Vereinen und auch Bürgern bei den Anhörungen, die rund um Sachsen stattgefunden haben, waren. Zunächst möchte ich auch hier noch einmal lobend erwähnen, dass viele Vorschläge aus dem Anhörungsverfahren aber auch aus den Hinweisen der Vereine, Verbände und Kommunen aufgenommen wurden. Das ist eine tolle Sache. Einen herzlichen Dank sage ich dafür an Herrn Dr. Pfeil, der die schwierige Aufgabe hatte, alles zusammenzufassen.
Die zweite Anhörung hat aber auch ergeben, dass es noch eine ganze Reihe von Problemstellungen im Entwurf des Landesentwicklungsplanes gibt, wenn ich an den Bereich der Energie oder an den Abgleich mit dem Landesverkehrsplan denke. Landesentwicklungspläne haben eine enorme Folgewirkung auf Planungsverfahren in den Städten und Gemeinden.
Ich nenne zum Beispiel auch die Schulentwicklungspläne, die aus unserer Sicht dem zukünftigen demografischen Wandel massiv angepasst werden müssen. All diese Verfahren brauchen Planungssicherheit für die Kommunen. Planungssicherheit gibt es aus unserer Sicht, wenn der Landtag nicht nur mitreden darf – was er ausgiebig gemacht hat –, sondern auch hier im Gremium mitentscheidet. Wir glauben, dass das Ministerium dadurch angehalten wird, die Hinweise und Bedenken, die es von den Abgeordneten zum Landesentwicklungsplan gibt und die verbindlich beschlossen werden müssen, auch das
Es gab bisher immer wieder Einwände, dass unser Gesetzentwurf zu schlank ist, zu wenig darin steht – deshalb hat man ja die Möglichkeit, Änderungsvorschläge zu unterbreiten oder Änderungsanträge einzubringen. Wir wollten einen schlanken Gesetzentwurf. Wir wollen nicht bürokratisieren, wir wollen nur mitentscheiden.
Wir sind auch nicht die Einzigen, die das machen, sondern es gibt durchaus andere Bundesländer, die uns das vormachen. Insofern ist das auch keine wesentliche Neuerung, die Sachsen hiermit anstrebt. Bundesländer wie Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen oder SachsenAnhalt tun dies bereits und beschließen diesen Landesentwicklungsplan im Landtag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich fühle mich bezüglich des Gesetzentwurfs der SPD, Gesetz über die Beteiligung des Sächsischen Landtags an der Erarbeitung des Landesentwicklungsplans, doch ein wenig an unsere Debatte vom 19. Mai 2011 zum Gesetz der Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen und natürlich an unsere Debatte vom vergangenen Jahr, vom 17. Oktober, erinnert.
Beide Male haben wir hier über das Thema Zustimmungsvorbehalt des Landtags zum LEP als Rechtsverordnung diskutiert. Um es an dieser Stelle gleich vorwegzunehmen: An der Position der Koalitionsfraktionen aus CDU und FDP hat sich grundsätzlich nichts geändert. Von daher kann ich mich an dieser Stelle besonders kurz fassen.
Das Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen führt in § 3 aus, wie ein Raumordnungsplan als Landesentwicklungsplan im Freistaat
Sachsen aufzustellen ist. Und im § 6 Abs. 2 Satz 9 heißt es dann: Der Entwurf des Landesentwicklungsplans mit Begründung ist dem Landtag frühzeitig zur Stellungnahme zuzuleiten. – Ich denke, nachdem wir uns schon auf der Zielgeraden des aktuell laufenden Verfahrens befinden, können wir doch festhalten, dass diese frühzeitige Beteiligung stattgefunden hat.
Man kann sogar davon sprechen, dass eine gewisse Privilegierung des Landtags dadurch erfolgt, dass uns doch ein sehr langer Zeitraum gegeben wird, um unsere Stellungnahme einzubringen. Der Zeitraum, der uns damit zur Verfügung steht, ist also länger als der der Träger öffentlicher Belange.
Dann heißt es weiter in § 7 zum Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung im Freistaat Sachsen: Der Landesentwicklungsplan wird von der Staatsregierung als Rechtsverordnung beschlossen. Meine Vorrednerin hat darauf hingewiesen: Es gibt Bundesländer, die diesen Zustimmungsvorbehalt für den Landesentwicklungsplan bzw. die sogenannten Landesentwicklungsprogramme in ihren jeweiligen Landesplanungsgesetzen haben: Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen. In Rheinland-Pfalz beispielsweise ist die Zustimmung des Innenausschusses notwendig, in Sachsen-Anhalt gibt es eine Einvernehmensregelung.
Allerdings – das zeigt sich auch – ist das nicht die Mehrheit; denn man muss feststellen: In allen anderen Ländern existieren ähnliche Regelungen, wie sie im Freistaat Sachsen in Bezug auf die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf des LEP eben auch existieren.