Zu den noch offenen Fragen gehört zum Beispiel die nach den Plätzen des offenen Vollzuges. Diese sollten nicht nur mit denen verglichen werden, die andere Bundesländer vorhalten, sondern auch an den Regelungen in dem Entwurf des Strafvollzugsgesetzes gemessen werden. Man wird eventuell noch aufstocken müssen. Der Minister wird dazu sicherlich noch Stellung nehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einige Informationen zu dem Thema „Gemeinsame Justizvollzugsanstalt für Sachsen und Thüringen“, einem Projekt, dem die NPD-Fraktion prinzipiell positiv gegenübersteht, hatte meine Fraktion bereits über eine Kleine Anfrage erhalten, die Holger Apfel unter der Überschrift „Geplanter Bau eines Großgefängnisses in 08066 Zwickau-Pöhlau“ am 5. Februar 2013 gestellt hatte.
Wir wollen uns hier insbesondere noch einmal mit dem Liegenschaftsproblem beschäftigen, auf das wir dezidiert eine andere Sicht haben als die Staatsregierung und die sie tragenden Fraktionen.
Das Grundstück gehört laut Grundbuchauszug seit dem Jahr 2000 der Saxonia Logistik Center GmbH – SLC GmbH. Der Zweck des Erwerbs, der Kaufpreis und die zwischenzeitlich getätigten privaten Investitionen sind der Staatsregierung nach ihrer Auskunft nicht bekannt.
Um wen handelt es sich bei der SLC GmbH? – Beim Amtsgericht Darmstadt war zu erfahren, dass die Liste der Gesellschafter der Firma SLC GmbH mit Sitz in Viernheim, vormals Chemnitz, jetzt aus erstens Oliver Kreider und zweitens der CFI-Group Management B. V. mit Sitz in Amsterdam besteht. Herrn Kreiders Betrag der übernommenen bzw. gehaltenen Stammeinlagen beläuft sich auf 30 700 Euro. Bei der CFI-Group sind es immerhin 480 600 Euro. Der in den Medien so oft genannte Oliver Kreider scheint somit keine allzu gewichtige Rolle in dieser Gesellschaft zu spielen. Wer sind die anderen Personen, die hinter dieser GmbH stehen?
In einer Veröffentlichung des Amtsgerichts Darmstadt vom 13. März 2012 unter dem Aktenzeichen HB-86/773 finden sich in der Liste der Geschäftsführer neben Oliver Kreider die Herren Itay Braun und Shlomo Katz. Bei ihnen handelt es sich um die in der „Freien Presse“ erwähnten israelischen Großinvestoren. Sie sind in zahlreichen Gesellschaften tätig, darunter in der Advanta Holding AG. Beispielhaft auch für die SLC GmbH verfolgt diese Firma den folgenden Zweck – Zitat –: „Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Beteiligungen aller Art, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilien und Projektentwicklung. Kann sich an anderen Unternehmungen mit gleichartigen oder ähnlichen
Zweckbestimmungen beteiligen, Finanzierungsgeschäfte tätigen und Darlehen aufnehmen und gewähren, für Verbindlichkeiten ihrer Aktionäre und von verbundenen Gesellschaften sowie von Beteiligungsgesellschaften Sicherheiten aller Art entgeltlich oder unentgeltlich geben, Beteiligungsgesellschaften finanzieren sowie
Wir haben es hier also mit dem typischen Finanzinvestor, mit der Heuschrecke zu tun. Aus Sicht der NPD-Fraktion ist mit Preistreiberei beim Grundstückspreis zu rechnen. Ich denke, wir werden uns in den nächsten Jahren wieder sprechen, dass das wieder eingetreten sein dürfte.
Vor diesem Hintergrund ist auch die Ahnungslosigkeit, wie sie Oliver Kreider der „Freien Presse“ gegenüber demonstrierte, mit Skepsis zu betrachten. Zur Vorsicht sollte auch ein Blick auf die weiteren Immobiliengeschäfte im Freistaat Sachsen raten, für die Herr Kreider mit seiner SLC GmbH zumindest vordergründig steht. Seit Jahren gibt es juristische Auseinandersetzungen über den ehemaligen Kulturpalast in Chemnitz-Rabenstein. Nach den Vorstellungen des Eigentümers SLC GmbH sollen das denkmalgeschützte Gebäude abgerissen und an seiner Stelle hochwertige Eigenheime errichtet werden. Ähnlich
sieht es in Sachen Friedensburg in Radebeul aus. Auch hier ist Herr Kreider mit immerhin 1 Million Euro im Grundbuch eingetragen und auch hier gibt es juristische Auseinandersetzungen. Grund dafür sind Pläne, das Areal als Wohnanlage zu gestalten. Das würde für einen wesentlich höheren Verkehrswert sorgen als die Nutzung als Gaststätte, wie es die Stadt Radebeul in ihrem Bebauungsplan vorsieht.
Es wäre erstaunlich, wenn nicht auch beim Verkauf des Geländes in Zwickau-Pöhlau maximale Gewinnmargen seitens der SLC GmbH, des umtriebigen Geschäftsführers und der international agierenden Hintermänner angestrebt würden. Angesichts der Tatsache, dass die Errichtung der JVA schon im Vorfeld von den Rechnungshöfen in den Freistaaten Sachsen und Thüringen heftig kritisiert wurde, sollten die Pläne hierfür noch einmal gründlich überdacht werden, insbesondere die Pläne für den Ort.
Da der vorliegende Antrag einen Beitrag dazu leisten kann, wird meine Fraktion ihm zustimmen, wenn über ihn abgestimmt werden wird.
Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Gibt es aus den Fraktionen weiteren Redebedarf? – Den sehe ich nicht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich vorweg zum Ausdruck bringen, dass ich es für die Staatsregierung sehr begrüße, wenn wir dieses Projekt vonseiten der Koalitionsfraktionen wie der Oppositionsfraktionen in einer sehr sachlichen Atmosphäre und problemorientiert angehen, wie es auch bei den anderen Fragen des Strafvollzugs in Sachsen in den letzten Jahren der Fall gewesen ist. Es hilft der Sache selbst und lässt uns zu Möglichkeiten kommen, wie wir pragmatisch einen zielorientierten Strafvollzug in Sachsen einrichten können. Ich begrüße das ausdrücklich.
Das Vorhaben einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt der Freistaaten Sachsen und Thüringen ist nicht nur eine Chance, den Justizvollzug unter Sicherheits- und Behandlungsaspekten weiter zu modernisieren, sondern darüber hinaus auch die Zusammenarbeit mit Thüringen weiter zu vertiefen. Lassen Sie mich bitte herausstreichen, dass der Bereich der Justiz vielleicht der einzige Bereich ist, in dem das, was unter dem Begriff mitteldeutsche Zusammenarbeit bisweilen postuliert wurde und wird, nachhaltig, langfristig und effektiv funktioniert.
Mit Kabinettsbeschluss vom 15. Januar haben die Kabinette Sachsens und Thüringens Einvernehmen über den Standort der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in Zwickau-Pöhlau erzielt. Wie ich bereits betont habe, bin
ich sehr zufrieden, dass es uns gemeinsam gelungen ist, dieses hochkomplexe Entscheidungsverfahren mit Sorgfalt und mit Fairness unter den Ländern zu treffen. Die Kabinette haben ihre Standortwahl auf der Grundlage intensiver Vorarbeiten der Justiz-, der Bau- und der Finanzverwaltungen getroffen. Für zahlreiche Standorte wurden dazu extra sogenannte K1-Gutachten erstellt, die baufachliche und zahlreiche weitere Bewertungen von Standorten zum Inhalt haben. Das gilt auch für die Berechnung des notwendigen Haftplatzkontingents, also die Frage, wie viele Haftplätze wir in Sachsen bzw. in Thüringen brauchen.
Erstens – zur Standortwahl und zum Stand der Verhandlungen, die Kollege Bartl angesprochen hat. Zur Standortwahl wurden die Bauverwaltungen beider Freistaaten mit Kabinettsbeschluss vom 20.12.2011 beauftragt. Danach wurden weitere Untersuchungen bezüglich der bis dahin – ich sage einmal – favorisierten Grundstücke in Zwickau-Pöhlau, in Korbußen/Gemeinde Großenstein, in Zwickau-Marienthal und Gera-Aga abgestimmt und durchgeführt, um damit die endgültige Entscheidung vorzubereiten.
Zweitens. In Abstimmung der Bauverwaltungen wurden die eingangs erwähnten Gutachten zu den vier Standorten umfangreich erstellt und dann den Staatsministerien beider Freistaaten zur Bewertung zur Verfügung gestellt. Im Zusammenhang mit der Erstellung der Gutachten – jetzt wird es interessant – ist auch der für die Standorte und die Grundstücke in Zwickau zuständige Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement an die Eigentümer herangetreten, um die Frage der Erwerbsfähigkeit, der Verkaufsbereitschaft und gewisser Konditionen drumherum in Erfahrung zu bringen, nachdem die Stadt Zwickau schon 2011 ausdrücklich die Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer für diese Industriebrache, die anderweitig nicht wirklich verwertbar ist, mitgeteilt hatte. Sie werden mir nachsehen, dass ich an dieser Stelle zu weiteren Einzelheiten dieser Vorgespräche keine Ausführungen in der Öffentlichkeit machen möchte.
Übrigens befanden sich – mit Ausnahme der Grundstücke in Zwickau-Marienthal – alle für den Bau in Betracht kommenden Grundstücke im Streubesitz einiger – wenn auch weniger – Eigentümer, etwa privater, der Stadt Zwickau und weiterer Träger kommunaler Belange.
Zum Stand der Verhandlungen ist auszuführen, dass diese am Laufen sind und bisher der Entwurf eines Staatsvertrages und Entwürfe von Verwaltungsvereinbarungen über eine gemeinsame Vollzugskommission wie auch über eine gemeinsame Baukommission erarbeitet werden.
Gegenwärtig ist eine Finanzierungsvereinbarung in Arbeit, mit der die Baukosten und sämtliche Ausgaben des laufenden Betriebes der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt, also einschließlich der Kosten für Personal, Bauunterhaltsausgaben und Investitionsausgaben, geregelt werden sollen. Darüber hinaus ist vorgesehen, in engem
zeitlichem Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der JVA eine Verwaltungsvereinbarung über die Einzelheiten, also wirklich nur noch über Detailfragen des Personalüberganges zwischen den beteiligten Bundesländern, abzuschließen.
Der Verhandlungsstand lässt, wie von den Staatsregierungen beschlossen, die für das Jahr 2017 anzustrebende Inbetriebnahme möglich erscheinen. Die konkrete Planung der Baumaßnahmen – das heißt, auch ein entsprechender Bauzeiten- und Bauablaufplan – kann erst dann erstellt werden, wenn das Okay auch der Landtage zu einem abzuschließenden Staatsvertrag vorliegt. Dieser Staatsvertrag ist die verbindliche Grundlage für die Kostenbeteiligung beider Bundesländer. Auch insofern ist Ihre Frage, Kollege Bartl, beantwortet, wie verbindlich das ist. Mit Ratifizierung beider Staatsverträge durch die Landtage der beiden Länder ist die notwendige gesetzesähnliche Grundlage geschaffen.
Zum Zeitplan selbst: Die Errichtung der neuen Justizvollzugsanstalt in Dresden hat mit ihren Bauabläufen und Planungsvorläufen als Modell für die Annahmen gedient, die auch den Prüfungen der Baufachkommission beider Länder zugrunde lagen und von ihnen angenommen und übernommen worden sind.
Zu den Kostenschätzungen: Wie die Antragstellerin in ihrem Antrag richtig feststellt, ist für das Projekt ein Investitionsvolumen von gegenwärtig 112 Millionen Euro veranschlagt. Die Kosten für den Grundstückserwerb sind dabei nicht berücksichtigt. Das ist im Übrigen auch üblich, da dieser Grundstückserwerb über gesonderte Haushaltstitel erfolgt.
Die Grundstücksbeschaffung wird vom Staatsbetrieb SIB, Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, im Auftrag des Finanzministeriums durchgeführt. Ich bitte um Verständnis, dass ich zu den Einzelheiten der Preisgestaltung gegenwärtig keine näheren Angaben machen kann. Zur Frage etwaiger Begleitkosten für Mietverträge und andere Nutzer ist zu sagen, dass hier keine fest installierten, langfristigen Nutzungen vorgesehen sind, sondern es sich um eine Lager- und Hallennutzung handelt.
Zur Frage des Haftplatzkontingentes und des Haftplatzbedarfes möchte ich noch auf Folgendes hinweisen: Das Justizvollzugskonzept in Sachsen basiert bei der Unterbringung der Gefangenen auf zwei Prinzipien:
erstens – der zentralen Unterbringung solcher Gefangener, die mit besonderen Behandlungsbedürfnissen inhaftiert sind. Das sind unter anderem Frauen, Inhaftierte im Ersttätervollzug oder Gefangene mit langen Freiheitsstrafen von über fünf Jahren, sozialtherapeutisch zu behandelnde Gefangene sowie Jugendstrafgefangene.
Zweitens spielt das Prinzip der heimatnahen Unterbringung der übrigen Gefangenen zur Förderung ihrer sozialen und familiären Wiedereingliederung eine wichtige Rolle. Die männlichen Untersuchungsgefangenen und die erwachsenen Strafgefangenen mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren aus den Landgerichtsbezirken Chemnitz
und Zwickau, die keinen besonderen Behandlungsbedarf aufweisen, sind gegenwärtig in den Justizvollzugsanstalten Hohenleuben in Thüringen sowie in Zeithain und Zwickau untergebracht. Diese Zahl beträgt regelmäßig etwa 470. Zum 20. Februar 2013 waren dies in der JVA Hohenleuben 88 Gefangene, in Zeithain 225 und in der JVA Zwickau 147 Gefangene, also 460.
470 Haftplätzen in der neuen JVA, und daran ändert auch die veröffentlichte Beratende Äußerung des Sächsischen Rechnungshofes nichts. Von der Staatsregierung wird deshalb an der bisherigen Eigenprognose der Gefangenenentwicklung festgehalten; aber wir haben die Beratende Äußerung zum Anlass genommen, den Haftplatzbedarf im Neubau zunächst um 100 Haftplätze zu reduzieren, auch, weil die Thüringer Seite ihrerseits eine solche Reduzierung vorgenommen und darum gebeten hat. Sollten sich die Erwartungen des Rechnungshofes nicht bewahrheiten, so hat der Freistaat Sachsen gegenüber dem Freistaat Thüringen das Recht, die Größe der „sächsischen Hälfte“ beim Vorliegen eines entsprechenden Bedarfes um 100 Plätze erhöhen zu können. Diese Option wird auch baulich so vorgesehen, dass man auf dem Gelände in der Modulbauweise nötigenfalls 100 weitere Haftplätze in der Anstalt errichten kann.
Zur Frage der Plätze im offenen Vollzug: 40 Plätze erscheinen in der Tat wenig. Angesichts einer zunehmenden Orientierung des Strafvollzuges auf offene Formen der Wiedereingliederung mögen 40 Plätze als zu gering angesetzt erscheinen. Aber die Anzahl der für den offenen Vollzug geeigneten Gefangenen ist leider nicht so hoch, wie man es bei der Erstellung von Strafvollzugsgesetzkonzepten annehmen möchte. Das heißt, es gibt – obwohl wir es lieber sähen, wenn wir Gefangene hätten, die wir in den offenen Vollzug bringen könnten – leider nicht genügend Inhaftierte, die die Voraussetzungen erfüllen, um in den offenen Vollzug verlegt werden zu können.
Ich möchte im Weiteren die Gelegenheit nutzen, um zu erwähnen, dass der vom Rechnungshof ausweislich seiner Prognose angesprochene starke Rückgang der Gefangenenzahlen bisher noch nicht eingetreten ist. Trotz der Vorhersage des Rechnungshofes zeigt die tatsächliche Entwicklung der Gefangenenzahlen zwischen 2010 und 2011, dass diese nicht stark gesunken, sondern sogar leicht angestiegen sind. Wäre man der 2010 beginnenden Prognose des Rechnungshofes gefolgt, dann hätte schon im Jahr 2012 – im abgelaufenen Jahr – zeitweise für 204 Gefangene kein Haftplatz zur Verfügung gestanden, und – das sage ich als der politisch verantwortliche Staatsminister der Justiz – ein solches Risiko werde ich nicht eingehen.
Wenn also die auf zehn Jahre angelegte Prognose des Rechnungshofes schon in einem Zeitraum von drei Jahren offenkundig nicht der Entwicklung der Gefangenenzahlen entspricht, dann spricht doch einiges dafür, dass die
Die meisten Justizvollzugsanstalten in Sachsen berichten gegenwärtig von einer akuten Überbelegung. Zum Stichtag 1. März 2013 war der geschlossene Vollzug der JVAs in Sachsen zu 95,6 % ausgelastet. Eine Auslastung von 90 % gilt allgemein als Vollauslastung.
Deswegen wollen wir langfristig auch eine 90-prozentige Auslastung sichern. Nur so kann die auch aus Sicherheitsgründen notwendige Binnendifferenzierung im