Protocol of the Session on October 17, 2012

Nein.

Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun ab über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzaus

schusses in der Drucksache 5/10345. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Stimmenthaltungen ist der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 5/10345, mehrheitlich zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 13

Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse

Sammeldrucksache –

Drucksache 5/10354

Ich sehe, dass kein Abgeordneter das Wort wünscht. Soweit kann Sammelannahme erfolgen. – Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungs

verhalten im Ausschuss fest. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 14

Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen

Sammeldrucksache –

Drucksache 5/10355

Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das kann ich nicht erkennen.

Meine Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben die Fraktionen DIE LINKE, SPD, GRÜNE und NPD ihre abweichende Meinung begründet. Die Zusammenstellung dieser Beschlussempfehlungen liegt Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor.

Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Es ist kein anderes Stimmverhalten angekündigt. Damit ist das so beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 15

Einspruch gemäß § 98 Abs. 1 der Geschäftsordnung

des Sächsischen Landtages

Drucksache 5/10376, Einspruch des Abg. Johannes Lichdi,

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

In der oben genannten Drucksache liegt Ihnen der Einspruch des Abg. Lichdi gegen einen erteilten Ordnungsruf vor. Über den Einspruch entscheidet der Landtag gemäß § 98 Abs. 1 Geschäftsordnung in der nächsten Sitzung nach Einlegung des Einspruches – also heute – ohne Beratung.

Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über den Einspruch des Abg. Lichdi in der Drucksache 5/10376 ab. Wer dem Einspruch stattgeben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Dafür-Stimmen und zahlreichen Stimmenthaltungen

wurde dem Einspruch des Abg. Lichdi mehrheitlich nicht stattgegeben.

Meine Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Die Tagesordnung der 64. Sitzung des 5. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 65. Sitzung auf morgen, Donnerstag, den 18. Oktober 2012, 10:00 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung liegen Ihnen dazu vor.

Die 64. Sitzung des 5. Sächsischen Landtags ist geschlossen.