Meine Damen und Herren! Wir beschließen die erste Runde der allgemeinen Aussprache mit dem Redner der NPD. Herr Delle, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bezahlbarer und vor allem auch vernünftiger Wohnraum für Einkommensschwache wird in Sachsen und vor allem in Dresden immer knapper. Doch was, meine Damen und Herren, haben Sie anderes erwartet?
Damit möchte ich einen Aspekt ansprechen, der hier noch nicht zur Sprache kam: wenn der Wohnungsmarkt immer stärker in die Zange der international operierenden Finanzindustrie genommen wird und kommunale Wohnungsbaugesellschaften gierigen Hedgefonds-Heu
schrecken zum Fraß vorgeworfen werden. Nehmen Sie als Beispiel den im Jahr 2006 erfolgten Verkauf der Dresdner WOBA an die Gagfah und somit an die berüchtigte USHeuschrecke Fortress, den die NPD damals strikt abgelehnt hat, während Teile der Linkspartei dem Milliardendeal im Stadtrat ihre Zustimmung gaben.
Um einen Schuldenberg in Milliardenhöhe bei seiner Tochtergesellschaft Gagfah abzubauen, will Fortress nun 38 000 Wohnungen in Dresden an einen neuen Investor veräußern. Damit drohen die Mieter erneut unter die Räder der internationalen Finanzindustrie zu geraten. Die zunehmende Wohnungsknappheit wird die GagfahWohnungen zu einem begehrten Spekulationsobjekt machen. Die Mieter werden aller Voraussicht nach von einer Heuschrecke zur anderen durchgereicht. Doch wer trägt die wirkliche Schuld an diesen asozialen Zuständen? Doch niemand anderes als wieder einmal – das muss man heute schon fast sagen – die SPD, die heute scheinbar das schlechte Gewissen plagt und nun diesen Antrag für den sozialen Wohnungsbau eingebracht hat.
Ich erinnere daran, dass bis zum Jahr 2004 in Deutschland Hedgefonds nicht für den öffentlichen Handel an den Finanzmärkten zugelassen wurden, bis dies von SPD und GRÜNEN geändert wurde. Dabei steht die geradezu kriminelle Geschäftsidee der vornehmlich von den USA aus operierenden Hedgefonds oder Private Equity Fonds allen Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft entgegen.
So kaufen die Hedgefonds mit geliehenem Kapital gesunde oder auch durch vorherige Kursmanipulationen sturmreif geschossene Gesellschaften auf, stellen die Leihsumme als Defizitposten in die Bilanzen der Beutefirmen ein und schlachten diese anschließend aus. Das typische Motto dabei lautet: Buy it, skip it, flip it, also auf Deutsch: kaufen, ausplündern, wegwerfen.
Die sozialen Folgekosten trägt natürlich nicht die Heuschrecke, sondern der Staat, wieder einmal die Allgemeinheit: der Steuerzahler. Es ist spätestens jetzt an der Zeit, die unheilvollen Entwicklungen umzukehren und den sozial fundierten Nationalstaat als Schutzraum wie
derzuentdecken. So plädiert auch der vom Antideutschen zum Nationallinken gewendete Publizist Jürgen Elsässer in seinem Werk „Angriff der Heuschrecken“ für den Nationalstaat, da nur dieser in der Lage sei, die globalistischen Attacken der USA abzuwehren und unsere Wirtschaft vor dem zerstörerischen Wirken des heimatlosen Finanzkapitalismus zu schützen.
Warum, meine Damen und Herren – das frage ich Sie –, startet die SPD nicht endlich eine Bundesratsinitiative, mit der sie ihren schweren Fehler aus dem Jahr 2004 beheben will? Solange wir den Wohnungsmarkt nicht grundsätzlich wieder entflechten und partiell rekommunalisieren, brauchen wir uns über Defizite im sozialen Wohnungsbau nicht zu wundern.
Dennoch unterstützen wir Nationaldemokraten den vorliegenden Antrag der SPD, da angesichts der eingangs geschilderten Lage Handlungsbedarf besteht.
Mir liegen keine Wortmeldungen für eine zweite Runde vor. Ich frage dennoch: Wünscht ein Abgeordneter das Wort? – Das kann ich nicht erkennen. Ich frage die Staatsregierung? – Herr Staatsminister Ulbig, Sie möchten sprechen? – Dazu haben Sie jetzt Gelegenheit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ein paar Aspekte möchte ich aus der Diskussion gern aufgreifen. Zuerst stimme ich Herrn Otto und Herrn Hauschild zu. Ich möchte noch einmal klar formulieren: In Sachsen gibt es ausreichend angemessenen und bezahlbaren Wohnraum. Das gilt auch für Menschen mit niedrigem Einkommen. Frau Köpping, das wird auch in Zukunft so bleiben.
Dieses Gutachten der Pestel-Studie und die mehr als 340 000 fehlenden Wohnungen – oder die vermeintlich fehlenden Wohnungen – sind schon mehrfach angesprochen worden. Aus meiner Sicht liegt dem folgende Rechnung zugrunde: Man nehme alle Haushalte in Sachsen mit geringem Einkommen, ziehe davon die noch bestehenden Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung ab und aus der Differenz ergibt sich dann der Bedarf an solchen Wohnungen.
Das ist, gelinde gesagt, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine sehr zweifelhafte Schlussfolgerung; denn sie berücksichtigt nicht, dass die betroffenen Haushalte alle mit Wohnungen versorgt sind, die angemessen und günstig sind, auch wenn sie keiner Mitpreis- und Belegungsbindung unterliegen. Das ist im Gegensatz zum Antragsduktus sogar durchweg positiv, denn wenn man es einmal aus der Perspektive betrachtet, bedeutet das doch: Es gibt genügend Wohnungen für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Es zeigt auf der anderen Seite aber
Die wohnungswirtschaftlichen Verbände und deren Positionierung ist hier schon von Herrn Otto angesprochen worden. Das teile ich ausdrücklich. Deswegen werde ich hier die Zahlen nicht wiederholen. Ich sage nur, egal, welchen Wohnungsbestand man betrachtet, es bleibt dabei, dass wir insgesamt mit 2 Euro pro Quadratmeter unter dem Bundesdurchschnitt liegen. Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Wir sehen im Hinblick auf die aufzubringende Miete unserer Bürger derzeit keinen aktuellen Handlungsbedarf.
Aus unserer Sicht stellen sich andere Herausforderungen. Das ist in den einzelnen Debattenbeiträgen teilweise angesprochen worden. Es geht um generationengerechtes Wohnen, energetische Sanierung, Konzentration, kompakte Stadt. All das sind Themen, die wir miteinander diskutiert haben. Da gibt es in Sachsen vernünftige Förderansätze. Seit 2009 haben wir einen revolvierenden Fonds, der weiter gefüllt werden soll. Voraussetzung dafür ist das Thema Kompensationsmittel. Die Voraussetzungen im Haushaltsplan, dass dieser Fonds weiter gespeist wird, sind gegeben.
Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren und vor allem Frau Köpping, möchte ich sagen, dass die stadtentwicklungspolitischen Schlüsse, die Sie mit dem Antrag ziehen, aus meiner Sicht falsch sind; denn die demografische Veränderung ist Realität, ebenso die Folgen, die sich daraus ergeben.
Die 150 000 Wohnungen, die wir in den nächsten zehn Jahren nicht mehr brauchen, können wir nicht wegdiskutieren. Es lohnt auch nicht, die Augen davor zu verschließen. Dass es in Leipzig und Dresden Gegentrends gibt, wissen wir und haben es zur Kenntnis genommen. Aber auch innerhalb dieser beiden Städte haben wir sehr inhomogene Gegebenheiten. Sie wissen, dass ich mich immer klar dafür ausgesprochen habe, Stadtentwicklungskonzepte quartiersgenau zu beschreiben, um damit zukünftig nicht nur eine allgemeine und grobe Aussage zu treffen, sondern das Quartier besonders zu betrachten.
Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich aus der letzten Bauministerkonferenz der vergangenen Woche in Saarbrücken dokumentieren, dass uns dieses Thema in der gesamten Bundesrepublik wichtig ist, dass Demografie und Rückbau mittlerweile bundesweit ein Thema sind. Wir haben das miteinander diskutiert und einen Beschluss dazu gefasst.
Ich war mir mit meinen Kollegen, auch denen der SPDregierten Länder, einig, dass wir den Antrag der Ministerkonferenz Ost, der zugrunde gelegen hat, unterstützenswert finden. Daher haben wir den Beschluss noch einmal gefasst, die Mittel für den Stadtumbau im kommenden Jahr um 100 Millionen Euro zu erhöhen und im Jahr 2014 200 Millionen Euro für erforderlich zu halten. Daraus sehen Sie, dass wir diesen Stadtumbau insgesamt als wichtige Aufgabe betrachten, dass es aber in dem Konzept der Städtebauförderung getragen werden muss. Vor
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einiges klarstellen. Der Antrag sagt nicht, dass wir gegen Rückbau sind. Der Antrag sagt, wir sollten prüfen, ob er dann so erfolgt, wie wir ihn künftig brauchen. Der Antrag sagt nicht, dass wir gegen Sanierungsmaßnahmen sind. Ich habe ja eingangs gesagt, dass die Wohnungsbaugesellschaften einschätzen, dass 90 bis 95 % des Bestandes bereits saniert sind. Das bezieht sich auf den Bereich Leipzig.
Was passiert denn damit? Das war die Frage. Es war Ihr Ministerium, das SMI, das gesagt hat, dass sozial bedürftige Menschen ab 2025 maximal 4 Euro pro Quadratmeter Miete zahlen können. Der Landkreis Leipzig – diese Auseinandersetzung ist ja aktuell, ich habe sie mir nicht ausgedacht – führt momentan mit den Wohnungsbauge
sellschaften einen Streit, weil diese sagen: Ihr habt jetzt energetisch saniert – Sie haben ja gerade hervorgehoben, dass das sein soll –, und nun müssen wir aber die Miete erhöhen. Der Landrat hat gesagt – ich habe es notiert –: Eine Mieterhöhung um 0,05 Euro bedeutet für den Landkreis Leipzig 420 000 Euro Mehraufwand. Diese Fragen gilt es zu lösen.
Ich bin gern bereit, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir einen gemeinsamen Antrag hinbekommen, der dieses Problem noch etwas spezifischer und genauer definiert, und diesen hier erneut einbringen. Ich glaube nicht, dass das Thema mit der heutigen Diskussion vom Tisch ist.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 5/10185 zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und einigen Dafür-Stimmen ist mehrheitlich die Drucksache 5/10185 nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der Einreicherin das Wort. Frau Herrmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bitte.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jede Geburt ist ein kleines Wunder, und es ist ein Geschenk, wenn Mann und Frau ein kleines Wesen in ihren Armen halten. Für Mütter und Väter ist die Geburt des eigenen Kindes eine existenzielle Erfahrung, ein Moment, der wie aus der Zeit gefallen ist.
Die Betreuung und Begleitung werdender Mütter und Väter vor, während und nach der Geburt ist die Aufgabe der Hebammen. Die Begleitung während der Geburt ist der Kernbereich ihres Berufes. Diese Unterstützung, Stärkung, sensible Begleitung, die unmittelbare Geburtshilfe durch Hebammen ist in Gefahr, und immer mehr Hebammen ziehen sich aus der Geburtshilfe zurück. Warum ist das so?
2010 musste eine Hebamme, die in der Geburtshilfe arbeitet, eine Erhöhung ihrer Berufshaftpflicht von 56 %
hinnehmen und im Folgejahr einen weiteren Anstieg von 15 %. Eine Jahreshaftpflichtsumme von 4 250 Euro ist für eine freiberufliche Hebamme mit durchschnittlichem Bruttoverdienst von rund 24 000 Euro so viel wie zwei Monatsgehälter. Ist es da verwunderlich, dass von den 3 600 Hebammen, die in der IGES-Studie des Bundesgesundheitsministeriums befragt wurden, 20 % angaben, über eine Berufsaufgabe nachzudenken? Unter den freiberuflich tätigen Hebammen waren das 25 %.
Wenn viele Hebammen neben einer fundierten Ausbildung und viel Erfahrung auch viel Idealismus und Engagement mitbringen, liebe Kolleginnen und Kollegen, so kann Idealismus ein auskömmliches Einkommen doch nicht ersetzen. Hier muss eine politische Lösung her. Das ist der erste Punkt unseres Antrages.
Wenn die Hebammen über ihre Vergütung die Haftpflichtprämie bezahlen, dann muss die Vergütung der Hebammen entsprechend erhöht werden, und zwar so, dass unter dem Strich sowohl die Kosten der Haftpflicht als auch ein auskömmlicher Verdienst stehen bleiben. Da reicht die bis jetzt teilweise erreichte Übernahme der Prämienerhöhung durch die Krankenkasse nicht. Es ist nur ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Gerade jetzt, am 12.09. dieses Jahres, ist das Spitzengespräch zwischen den Hebammenverbänden und dem DKV-Spitzenverband gescheitert. Die Kassen bieten den Hebammen lediglich eine zehnprozentige Vergütungssteigerung an. Diese soll an nur vage formulierte Bedingungen geknüpft sein. Das lehnen die Hebammen ab. Sie verlangen 30 %, was für sich betrachtet hoch aussieht. Wenn man aber den von dem IGES-Gutachten ermittelten Nettostundensatz in Höhe von 7,48 Euro sieht, dann ist das keinesfalls unmäßig, und es ist der verantwortungsvollen Tätigkeit einer Hebamme angemessen.