Wir werden diesem Antrag, im Gegensatz zur CDU, zustimmen, auch wenn er nicht ganz so umfassend wie unser Antrag ist. Aber es
gibt einige Positionen, die wir teilen, zum Beispiel, die Bewirtschaftung der Gewässer I. und II. Ordnung besser zu koordinieren bzw. die Wiedereinführung der Vorkaufsrechte im Wasserrecht. Deshalb werden wir dem Antrag zustimmen.
Ich lasse abstimmen über die Drucksache 5/9675, Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer dem zustimmen möchte, den bitte um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung und zahlreichen Stimmen dafür hat der Entschließungsantrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.
Es liegt ein weiterer Entschließungsantrag in der Drucksache 5/9676 vor. Es handelt sich um einen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP. Soll dieser noch eingebracht werden? – Frau Windisch, bitte.
Ich spreche gleich vom Saalmikrofon aus. Im Wesentlichen spiegelt dieser Antrag das wider, was in der Debatte bereits gesagt wurde unter I: die Feststellung der bisher erfolgten Maßnahmen und deren Effizienz. Natürlich ist es uns ein Anliegen, die Bürgerinnen und Bürger vor Hochwasserereignissen durch entsprechende Maßnahmen zu schützen. In Punkt II wird die Staatsregierung aufgefordert, die genannten Maßnahmen durchzuführen, um diese 10 % – von denen ich eingangs der Debatte sagte, dass das Glas noch nicht gefüllt sei – zu erreichen. Uns ist es wichtig, in Punkt III noch einmal die Verantwortung der Kommunen für die Gewässer II. Ordnung deutlich zu benennen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Es gibt in diesem Entschließungsantrag sicherlich Dinge, die wir ebenfalls hätten hineinschreiben können. Allein der Glaube der Umsetzung fehlt mir, zum Beispiel bei der Strukturverbesserung, den Flüssen mehr Raum zu geben, der Renaturierung und Zusammenarbeit mit den Nachbarn. Als ich heute die Ausführungen von Herrn Heinz im Zusammenhang zwischen dem Klapperstorch und dem Klimaschutz bzw. zu den Versicherungsmöglichkeiten und der Eigenvorsorge gehört habe, ist mir der Glaube abhandengekommen, dass das, was dort niedergeschrieben ist, auch tatsächlich eintritt.
Ich würde trotzdem gern noch zu ausgewählten Punkten etwas sagen. Im Punkt Ia wurde zum Beispiel ignoriert, dass es eine Hochwasserschutzkonzeption – das wäre der vermeintliche Hochwasserschutzaktionsplan sicherlich gewesen, den es nun nicht mehr gibt – für das gesamte
Land Sachsen nicht geben kann. Wenn damit die Elbe gemeint sein sollte, dann ist das zu kurz gesprungen; denn gerade an den Gewässern II. Ordnung haben die Hochwasser immens zugenommen. – Alles andere spare ich mir. Wir werden dem Antrag nicht zustimmen.
Ich lasse abstimmen über die Drucksache 5/9676, Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP. Wer möchte zustimmen? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dagegen ist dieser Entschließungsantrag mit großer Mehrheit beschlossen worden.
Es ist ein weiterer Entschließungsantrag in Drucksache 5/9677 einzubringen. Es handelt sich um einen Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Frau Dr. Pinka, Sie haben Gelegenheit, diesen einzubringen.
Vielen Dank. Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wollten unter Punkt I, erster Anstrich, feststellen lassen:
dass in den letzten zehn Jahren neben den Gewässern I. Ordnung vor allem die kleineren Gewässer von Hochwasser betroffen sind und dass hier deutlich etwas für die kommunale Unterhaltspflicht getan werden muss;
dass die wenigen Hochwasserentstehungsgebiete, die wir bis jetzt haben, nicht reichen und wir daran weiterarbeiten müssen;
dass die landwirtschaftliche Bodenbewirtschaftung – im Gegensatz zur Rede von Herrn Kupfer – noch nicht ausreicht, um tatsächlich Bodenerosion zu vermeiden.
Wir haben Ihnen gesagt, dass wir gern die Betrachtung der Grundwässer in den Hochwasserrisikomanagementrichtlinien verankert hätten.
Deshalb fordern wir Sie auf, für den Klimaschutz verstärkt zu agieren. Wir schlagen Ihnen verschiedene Punkte für das Umsetzen im Hochwasserschutz vor. Unter anderem – das möchte ich gern noch einmal erwähnen – bitten wir zu prüfen, ob es Wasserwirtschaftsdirektionen wieder geben kann, um gemeinsam die Gewässer I. und II. Ordnung zu managen. Wenn das nicht möglich ist, sollten zumindest die Kommunen bei den Gewässern II. Ordnung unterstützt werden.
Wir schlagen ebenfalls vor, bestimmte Erlässe – den Tornadoerlass bzw. die Elementarschadenrichtlinie – noch einmal zu überdenken und zu verifizieren. Zudem meinen wir, dass das Landeshochwasserzentrum möglicherweise zu einer ganzheitlichen Katastrophenwarnzentrale weiterentwickelt werden kann. Alles andere können Sie dem Antrag entnehmen.
Vielen Dank, Frau Dr. Pinka. – Meine Damen und Herren, gibt es hierzu Wortmeldungen? – Frau Windisch.
Viele Punkte dieses Antrages sind auch in unserem Antrag – wie Frau Pinka zur Stellungnahme zu unserem Antrag bereits sagte – enthalten. Es bestehen allerdings die Grundkonfliktlinien, bei denen wir das eine oder andere anders sehen.
Zu den Gewässern II. Ordnung noch einmal ganz deutlich: Das ist eine Frage der Prioritätensetzung der Kommunen. Diese bekommen dafür im Rahmen des FAG Finanzzuweisungen. Eine zusätzliche Behörde Wasserdirektion zu schaffen ist Bürokratie pur. Die Zusammenarbeit erfolgt bereits jetzt, wo es erforderlich ist, an den Schnittstellen zwischen den Gewässern I. und II. Ordnung bei der Umsetzung und bei der Planung der Hochwasserschutzkonzepte. Von daher ist diesbezüglich kein Handlungsbedarf gegeben. An dem Tornadoerlass werden wir nichts ändern; denn auf Deichen haben Bäume und Büsche nichts zu suchen.
Meine Damen und Herren! Zu dem Aspekt, inwieweit das Landeshochwasserzentrum die Aufgabe einer ganzheitlichen Katastrophenwarnzentrale übernehmen kann: Das erfolgt bereits, indem unser Landeshochwasserzentrum mit dem DWD eng zusammenarbeitet und damit auch diese länderübergreifenden Aufgaben wahrnimmt.
Vielen Dank, Frau Windisch. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Ich lasse über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/9677 abstimmen. Wer möchte zustimmen? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür hat der Antrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.
Meine Damen und Herren, die Aussprache zur Fachregierungserklärung ist beendet. Weitere Anträge liegen nicht vor. Der Tagesordnungspunkt ist abgeschlossen.
Hierzu liegen mir die rechtzeitig eingegangenen Anträge vor. Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 33 Minuten, DIE LINKE 20 Minuten, SPD 12 Minuten, FDP 14 Minu
ten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10 Minuten, NPD 15 Minuten; die Staatsregierung, wenn sie das wünscht, jeweils 10 Minuten.