Sehr geehrter Kollege Bartl, geben Sie mir recht, dass wir die ganze Zeit über § 44 Abs. 3 des Bundesmeldegesetzes diskutieren, wie man eine dem Datenschutz entsprechende Regelung findet, währenddessen die von Ihnen angesprochenen gewerblichen Zwecke in § 44 Abs. 1 Satz 2 geregelt sind, Sie also in Ihrem Antrag auf eine Regelung Bezug genommen haben, die nicht Gegenstand der politischen Diskussion ist?
Nein, diesbezüglich gebe ich Ihnen nicht recht. Kollege Biesok, wir reden generell über die Anlage dieses Gesetzes. Das ist nun alles andere als ein liberales Gesetz. Sie können doch wohl als FDPMitglied nicht behaupten, dass dieser Ansatz des Gesetzes tatsächlich eine liberale Umsetzung des Datenschutzes im Meldewesen ist. Das ist ein in vielerlei Hinsicht grenzwertiges Gesetz.
Wir haben jetzt die absoluten Auswüchse in dieser entsprechenden Regelung, dass der Betroffene, der gezwun
genermaßen seine Daten abgibt – – Ich bin als Bürger gewissermaßen gezwungen, es bei der Meldekartei abzugeben. Sonst ist jeder Fall, in dem ich es nicht tue, meinen Umzug also nicht melde und meine Daten nicht weitergebe, im Einzelfall mit 5 000 Euro bedroht. Die Daten gebe ich dann dort ab, damit sie an Inkassounternehmen oder an Werbeunternehmen und Ähnliches mehr verkauft werden. Diese Anlage des Gesetzes stört uns sehr.
Wir haben – das bleibt auch unsere Auffassung – aus der Zeitung entnommen, dass unter dem medial ausgelösten Trommelfeuer, unter diesen Empörungen, die sich in verschiedener Weise Bahn gebrochen haben, die CDU, die FDP und die CSU zurückgerudert sind. Auch Kollege Biesok hat sich wieder auf liberales Gedankengut besonnen und eine Presseerklärung herausgegeben. Das ist ohne Weiteres zu loben, und das respektieren wir auch.
Die Frage ist nur letzten Endes – hierbei gebe ich meinem Kollegen Lichdi recht: Am Ende wird die Rechnung im Bundesrat gemacht. Wir werden Wort für Wort verfolgen, was von dem, was heute hier unter dem Druck dieser öffentlichen Meinung vom Staatsminister gesagt wurde, wirklich von Sachsen eingebracht, angemahnt und abgestimmt wird.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Wer dem Dringlichen Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 5/9635, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist der Dringliche Antrag nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Es ist keine Aussprache hierzu vorgesehen. Ich muss Sie dennoch fragen: Wünscht ein Abgeordneter das Wort? – Das kann ich nicht erkennen. Wünscht der Berichterstatter, Herr Michel, das Wort? – Das ist auch nicht der Fall.
schusses in Drucksache 5/9525 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Damit ist der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage Sie dennoch, ob ein Abgeordneter das Wort wünscht. – Das kann ich nicht erkennen. Wünscht die Berichterstatterin des Haushalts- und Finanzausschusses, Frau Jähnigen, das Wort? – Sie wünscht nicht das Wort.
Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr, Drucksache 5/9551, ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Eine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? – Bei mehreren Stimmenthaltungen und einer Gegenstimme ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses zugestimmt
Entsprechend § 52 Abs. 3 der Geschäftsordnung liegt Ihnen die Sammeldrucksache mit Beschlussempfehlung und Berichten der Ausschüsse zu Anträgen vor. Wird dazu das Wort gewünscht? – Das kann ich nicht erkennen.
Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit die Zustimmung des Plenums entsprechend des Abstimmungsverhaltens im Ausschuss fest. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.
Entsprechend § 63 Abs. 2 der Geschäftsordnung liegt Ihnen die Sammeldrucksache Beschlussempfehlung und Berichte zu Petitionen vor.
Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, zu den verschiedenen Beschlussempfehlungen haben die Fraktion DIE LINKE, SPD, GRÜNE und NPD ihre abweichende Meinung bekundet. Die Zusammenstellung dieser Beschlussempfehlung liegt Ihnen zu den genannten Drucksachen ebenfalls schriftlich vor.
Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest, es sei denn, es wird ein anderes Abstim