Protocol of the Session on December 10, 2009

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben Ihnen einen weiteren Gesetzentwurf zur Änderung der Sächsischen Bauordnung vorgelegt. Uns geht es darum, dass wir eine gesetzliche Pflicht festschreiben wollen, bei Neubauten von Wohnungen Rauchmelder zu installieren. Der Grund ist relativ einfach. Er liegt in der relativ hohen, aber doch vermeidbaren Zahl von Menschen, die bei Bränden ums Leben kommen. Solch eine Pflicht besteht in der einen oder anderen Weise in sieben Bundesländern.

Wenn man sich Zahlen anschaut – es ist ja immer ein wenig schwierig, sich die Zahlen zu merken; aber in diesem Fall kann man das ganz gut –, wann Haushaltsbrände entstehen, dann entstehen 70 % davon tagsüber und 30 % nachts. Nun könnte man sagen: Okay, bei der Mehrzahl der Brände ist es offenbar so, dass man wach ist und sie rechtzeitig bemerkt. Wenn es aber um Brandtote geht, dann ist das Verhältnis genau andersherum: 30 % der Brände, die tagsüber geschehen, erfordern Todesopfer, und 70 % der Brände, die nachts geschehen, haben Brandopfer zur Folge.

Deswegen ist es schon eine wichtige Sache, dass man gerade in Wohnungen frühzeitig gewarnt wird. Rauch

melder können dazu einen wichtigen Beitrag leisten, und es wäre gut – darin sind sich eigentlich alle einig –, so etwas zu tun. Die Feuerwehr plädiert dafür, „Haus und Grund“ weist als Eigentümerorganisation darauf hin, dass Rauchmelder eine wichtige Ausrüstung in Wohnungen sind, und der Mieterbund ebenfalls. Nun könnte man denken: Eigentlich ist ja alles gut. Da ich aber gestern bei der Debatte um den Kinderlärm mitbekommen habe, dass wir alle etwas gut finden können und trotzdem wird es dann abgelehnt, möchte ich Ihnen gern noch zwei, drei Argumente für die Diskussion in den Ausschüssen mitgeben.

Ein mögliches Argument kann sein: Das ist eine zu bürokratische Regelung. Dann schauen Sie bitte nochmals in unseren Gesetzentwurf. Er umfasst genau 33 Worte, die in der Bauordnung, die an sich durchaus länger ist, zu ergänzen wären. Von Bürokratie kann hier also kaum eine Rede sein. Die sieben Bundesländer, die bereits eine solche Rauchmelderpflicht haben, sind nicht in bürokratischen Lasten untergegangen.

Ein zweites Argument: eine möglicherweise große Belastung der Eigentümer oder Vermieter, die dadurch entsteht, wenn künftig in neu gebauten Wohnungen Rauchmelder mit installiert werden müssen. Auch dieses Argument läuft ins Leere, da Vermieter und Eigentümer die Kosten auf die Mieter umlegen können.

Damit bin ich beim dritten möglichen Gegenargument, das mir als Sozialdemokratin natürlich etwas wichtiger ist: Wie sieht das mit den Mietern aus? Welche Belastungen kommen auf diese zu? Dabei muss man ein wenig rechnen. Die Investitionskosten können ja mit der Moder

nisierungsumlage zu maximal 11 % auf die Mieter umgelegt werden, und ein wirklich guter Rauchmelder kostet zwischen 30 und 40 Euro. Einer im Schlafzimmer, einer im Kinderzimmer und einer im Flur – das sind maximal drei Rauchmelder pro Wohnung. Damit schlagen die Investitionskosten per Modernisierungsumlage wahrscheinlich mit maximal 96 Cent pro Monat zu Buche.

Dann müssen Rauchmelder gewartet werden: Einmal jährlich werden die Batterie getauscht und die Funktionsfähigkeit überprüft. Hierzu gibt es Erfahrungen aus den sieben Bundesländern. Damit fallen ungefähr Betriebskosten von einem Euro pro Monat an, also entsteht eine monatliche Belastung von 1,96 Euro – knapp 2 Euro – für die Mieter, die dafür nicht nur für sich, sondern auch für die Hausgemeinschaft im Ganzen ein deutliches Plus an Sicherheit haben. Das hat uns dazu bewogen, diesen Gesetzentwurf einzubringen, und ich hoffe, dass wir in den Ausschüssen darüber einen Konsens erreichen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der Linksfraktion)

Meine Damen und Herren! Die Überweisung des Gesetzentwurfes soll an den Innenausschuss gehen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist die Überweisung beschlossen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

1. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes

Drucksache 5/649, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Auch hierzu liegt keine Empfehlung des Präsidiums zu einer allgemeinen Aussprache vor. Ich bitte Herrn Abg. Bartl um Einbringung.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf ist weder umfangreich noch unübersichtlich, noch rechtlich besonders anspruchsvoll. Was wir wollen, ist gleich zuvorderst im Gesetzentwurf mit der Beschreibung von dessen Zielsetzung klipp und klar gesagt: Wir wollen, dass der nach unserer Überzeugung nicht verfassungskonforme Rechtszustand, dass sich der Sächsische Landtag einen Direktor an der Spitze seiner Verwaltung leistet, dem nach § 59 des Sächsischen Beamtengesetzes der Status eines politischen Beamten zugeordnet ist, korrigiert wird.

Die Sache hat ihre eigene Geschichte, wie zumindest die Alteingesessenen in diesem Hause wissen oder woran sie

sich leicht erinnern können. Vor nunmehr knapp acht Jahren, mitten in der Debatte des im Geschäftsgang befindlichen Gesetzentwurfes der Staatsregierung mit dem etwas spröden Titel „Drittes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ vom 12. Juni 2001, erreichte die Fraktionsvorsitzenden der damals im Landtag vertretenen drei Fraktionen CDU, PDS und SPD ein Brief unseres verehrten, nun im Ruhestand befindlichen seinerzeitigen Landtagspräsidenten Erich Iltgen. In diesem hat er darum gebeten, aus Anlass der Neubesetzung des Amtes des Direktors beim Sächsischen Landtag von der bisher aus der Übernahme der Gebräuchlichkeiten von Baden-Württemberg seit Wiederexistenz des Sächsischen Landtages üblichen Rechtsform, wonach der Landtagsdirektor Beamter auf Lebenszeit ist, abzuweichen und selbigen bzw. dessen Amt nunmehr zu dem eines sogenannten politischen Beamten zu machen.

Diese Neuerung sollte dem Ziel dienen – so Herr Landtagspräsident Iltgen in seinem damaligen Brief an die Fraktionsvorsitzenden –, „... das reibungslose Funktionieren des Überganges von der politischen Spitze in die Beamtenhierarchie zu gewährleisten, dessen Grundvoraussetzung der Fortbestand einer intakten Vertrauensbasis zwischen den Beamten und der durch den Landtagspräsidenten repräsentierten politischen Spitze ist.“ Das war die Begründung.

Wir wissen bis heute nicht, wer Erich Iltgen diesen Satz aufgeschrieben hat. Wir wissen nur, dass unsere damaligen Kolleginnen und Kollegen aus der CDU-Fraktion der 3. Wahlperiode brav die Intention des Herrn Präsidenten aufgriffen und qua Änderungsantrag den Herrn Landtagsdirektor als politischen Beamten in dieses – nebenbei bemerkt – höchst umfängliche Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften mit einer dreistelligen Zahl von Paragrafen – über hundert Paragrafen sollten geändert werden – hineinbastelten.

Spektakulär war, dass sich die Sachverständigenanhörung am 20. Dezember 2001 dann so gestaltete, dass die meisten Sachverständigen eher nicht mehr zu den anderen Paragrafen dieses Dienstrechtsänderungsgesetzes sprachen, sondern sich der Schwerpunkt nur um die Kreation des Landtagsdirektors als politischem Beamten drehte. Prof. Janssen etwa, der langjährige Direktor des Niedersächsischen Landtages, mithin profunder Kenner der Materie, brachte es, wie jeder im Protokoll der Anhörung nachlesen kann, wunderbar auf den Punkt mit seiner Fragestellung – wieder Zitat –: „Lässt sich wirklich der § 31 des Beamtenrechtsrahmengesetzes, in dem steht, dass der Beamte auf Lebenszeit jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden kann, wenn er ein Amt bekleidet, bei dessen Ausübung er in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen muss, auf das Interessengeflecht zwischen Präsident und Landtagsdirektor anwenden?“ Das war die Fragestellung, die Prof. Janssen in der Anhörung formulierte, und genau das ist die Crux.

Auch die Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 12.01.2007, auf dessen Grundlage der 16. Deutsche Bundestag das noch geltende Beamtenstatusgesetz verabschiedete, beschreibt die Berechtigung und die Notwendigkeit, bestimmte Beamte auf Lebenszeit als politische Beamte zu bestellen – unter der Voraussetzung, dass sie ein Amt bekleiden – ich zitiere wieder –, „... bei dessen Ausübung sie in fortdauernder Übereinstimmung mit den politischen Zielen und Ansichten der Regierung stehen müssen“.

Genauso sollte aber, meinen wir, der Landtag das Amt nicht sehen: immer nur in Übereinstimmung mit den Zielen der Regierung zu stehen. Ein solches Amtsverständnis ist an der Spitze der Landtagsverwaltung geradezu deplatziert. Da aber eine solche Gesetzeslage offenkundig den amtierenden Präsidenten dazu verführt, sich gerade so zu verstehen, muss im Interesse des künftigen

Landtagsdirektors einfachgesetzlich Abhilfe geschaffen werden.

Wir sehen uns mit dieser Forderung in wahrlich gediegener Gesellschaft, etwa der von Prof. Dr. Martin Oldiges, Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Verwaltungsrecht, an der Universität Leipzig, bekanntermaßen auch seit geraumer Zeit Verfassungsrichter in Sachsen, sowie der seines seinerzeitigen Mitgutachters Dr. Ralf Brinktrine von der Uni Leipzig, der häufig auch von der Staatsregierung als Sachverständiger bemüht wird, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Gutachten zum 2. Untersuchungsausschuss.

Prof. Oldiges und Prof. Brinktrine erstatteten im Dezember 2001 zu ebendieser Frage ein Rechtsgutachten über 40 Seiten, und auf Seite 23 liest man dann folgenden Satz: „Aus der Gegenüberstellung der Funktion des Parlamentsdirektors und der politischen Beamten der Regierung kann sogar im Gegenteil die Forderung abgeleitet werden, dass die Unabhängigkeit des Direktors beim Sächsischen Landtag zu stärken sei. Angesichts seiner Pflicht zu unabhängiger und neutraler Beratung aller Fraktionen und Mitglieder des Landtages einerseits und andererseits der Gefahr, aufgrund der regelmäßig gegebenen Nähe des Landtagspräsidenten zum Regierungslager politischen Pressionen ausgesetzt zu sein, besteht durchaus ein Bedürfnis dafür, die innere und äußere Unabhängigkeit des Parlamentsdirektors besonders zu schützen.“ – Deshalb Beamter auf Lebenszeit und nicht politischer Beamter.

Schöner kann man es nicht sagen, überzeugender kann man die Berechtigung unseres Gesetzesanliegens nicht auf den Punkt bringen. Deshalb summa summarum: Wir meinen, dass unser Gesetzentwurf, wenn es im doppelten Sinn des Wortes mit rechten Dingen zugeht, im Sächsischen Landtag richtig gute Chancen haben wird. Da sich unser amtierender Landtagsdirektor, wie wir überzeugt sind, gegebenenfalls qua eigenhändig formuliertem Vorschlag nunmehr auch gemäß der Geschäftsordnung zum ständigen Vertreter des Herrn Landtagspräsidenten in der Verwaltung wählen ließ, sich auch genauso aufführt, sich offensichtlich politisch verbeamtet sieht, da er selbst in Immunitätsfragen die Post des Präsidenten gegenüber der Staatsanwaltschaft unterzeichnet, wie wir im Immunitätsausschuss feststellen mussten, ist es wirklich an der Zeit, klarzustellen, dass über dem Landtagsdirektor eben nicht nur der Himmel, sondern der Gesetzgeber ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Meine Damen und Herren! Es wird vorgeschlagen, das eingebrachte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes an den Verfassungs- Rechts- und Europaausschuss – federführend – und an den Innenausschuss zu überweisen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer

enthält sich der Stimme? – Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8

Forscherdrang in sächsischen Kindertageseinrichtungen stärken – Vermittlung von naturwissenschaftlichem und mathematischem Wissen fördern

Drucksache 5/596, Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich auf diese Debatte ehrlich gefreut, und dafür gibt es Gründe. Ein Grund ist, dass unser Landtag in dieser Wahlperiode doch erheblich jünger geworden ist, wenn ich davon ausgehe, dass viele von Ihnen selbst betroffen sind und eigene kleine Forscher und Entdecker zu Hause haben und merken, dass nichts vor den kleinen Kerlen sicher ist, dass sich die kleinen neugierigen Finger überall ausprobieren und einem manchmal die Fragerei – warum und wieso? – ganz schön auf die Nerven gehen kann und ziemlich anstrengend ist.

Aber wir sollten das ganz positiv sehen; denn die Neugier ist die Grundlage dafür, dass der Mensch etwas lernt, und die Neugier wollen wir bewusst nutzen und lenken. In unseren Kindertageseinrichtungen gibt es dafür ein hervorragendes Mittel: den Sächsischen Bildungsplan. Er ist eine wertvolle Arbeitsgrundlage, die sich in verschiedene Bereiche gliedert. Darin geht es um somatische Bildung, um soziale, kommunikative und ästhetische Bildung, und es geht auch in zwei Kapiteln um naturwissenschaftliche Bildung und um die Mathematik.

Nun werden Sie denken: Sind die nicht noch ein wenig zu klein in dem Alter? Das sind sie keinesfalls, denn man darf das auch nicht zu hoch ansiedeln. Kinder machen ihre Fragen an den ganz alltäglichen Phänomenen fest, an Dingen, die uns bewusst gar nicht mehr auffallen. Aber wir merken es dann, wenn die Kinder fragen: Wo ist denn abends die Sonne hin? Wieso ist es jetzt dunkel? Und warum ist von dem Schneeball, den ich mitgebracht habe, jetzt nur noch ein nasser Fleck auf dem Teppich übrig? Das sind die Fragen, zu denen man sagt: Das Kind braucht eine Erklärung. Unsere Fachkräfte in den Kitas haben im Bildungsplan eine ganz hervorragende Handreichung. Dort gibt es Anregungen für ihr pädagogisches Handeln, dafür, wie man dieses Wissen kindgerecht vermittelt. Es wird ihnen an die Hand gegeben, welche Rahmenbedingungen dafür benötigt werden und wie sie das Thema mit Kindern und auch mit den Eltern abhandeln.

Die Kinder sind neugierig, sie probieren alles aus. Aber sie brauchen die Hilfe der Erwachsenen, und das ist unsere Aufgabe: die Kinder dabei an die Hand zu nehmen, ihnen Unterstützung zu geben und sie in eine lernanregende Umgebung zu stellen, ihnen mit kleinen, simplen

Experimenten die Zusammenhänge der Welt zu erklären und ihnen bewusst zu machen, dass sie dabei sind, etwas zu lernen. Wenn man diese Hilfe nicht gibt, wenn man sie dort nicht unterstützt, dann erlischt irgendwann das Interesse an der Natur, an der Technik sowie am Forschen.

Unsere Erzieher sind hervorragend qualifiziert. Sie haben in vielen, vielen Stunden nach Feierabend und am Wochenende gelernt, den Bildungsplan in der Praxis anzuwenden. Es gibt ganz unterschiedliche Methoden, wie dies getan wird. Kitas haben sich auch profiliert. Wir haben zum Beispiel in Frankenberg fünf Kindertagesstätten mit ganz unterschiedlichen Profilen: eine musische, eine sportliche, einen Kneipp-Kindergarten, ein Naturkinderhaus und einen Kindergarten mit Spielraumbildung. Letzterer ist für Naturwissenschaft und Technik der Beste, denn dort verfügt man über Werkstätten, in denen man experimentieren kann, auch einmal einen alten, kaputtgegangenen Mixer demontieren oder mit verschiedenen Experimenten auch mal „matschen“ und ausprobieren kann – was im Gruppenraum nicht geht.

Unsere Erzieherinnen sind sehr engagiert, aber es ist natürlich auch immer gut, wenn sie noch Unterstützung von außerhalb bekommen.

(Dr. Dietmar Pellmann, Linksfraktion: Vor allen Dingen müssen es mehr sein!)

Ja, ja. Warten Sie nur. Diejenigen, die wir haben, sind gut, und sie machen ihren Job prima.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Kristin Schütz, FDP)

Es gibt Unterstützung von einer Seite, von der wir es noch gar nicht gedacht hätten, nämlich von den Handwerkskammern und von der Industrie- und Handelskammer, die erkannt haben, dass Nachwuchsgewinnung nicht erst beginnt, wenn die Leute einen Ausbildungsplatz suchen, sondern dass man damit schon sehr viel früher beginnen muss. Gemeinsam mit der Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ bieten die Handwerkskammer und die Industrie- und Handelskammer in Sachsen Workshops an, also Fortbildungen für Erzieherinnen, um den Kindern naturwissenschaftliche und mathematische Phänomene nahezubringen. Es gibt dafür extra Experimentierkarten, es gibt eine Handreichung, und ich kann Ihnen sagen: Ich bin eigentlich immer skeptisch, was solche Projekte

betrifft, weil gerade in der Berufsorientierung oftmals jeden Tag eine andere Sau durchs Dorf getrieben wird, und es läuft immer nur so lange, wie es Fördermittel gibt; dann bricht es ab und wir erfinden wieder etwas Neues.

Ich bin sehr optimistisch, dass dieses Projekt einen anderen Charakter hat, dass es hier darum geht, langfristig nachhaltige Unterstützung zu geben, und dass die Handwerkskammern dort für sich eine Aufgabe erkannt haben, die ihnen ja erst in vielen Jahren einen Nutzen bringt, also nicht heute und morgen, und das Interesse deshalb nicht darauf ausgerichtet ist, irgendein Förderprogramm anzuzapfen und für sich zu nutzen.

Ich halte es für eine gute Sache. Wir sollten das weitererzählen, und wir sollten es unterstützen. Das Ziel, dass aus jeder Kita mindestens eine Erzieherin – oder besser zwei – an solchen Workshops teilnimmt, um das Wissen in ihre Einrichtung mitzunehmen, halte ich für sehr unterstützenswert. Ich würde mich freuen, wenn Sie alle in Ihrer Region davon erzählen, wenn Sie alle mithelfen, dass die Kindergärten in Sachsen zu Häusern kleiner Forscher werden, dass wir unseren Kindern die Lust am Experimentieren bewahren, sie neugierig machen und das in die Zukunft tragen, dass sie auch, wenn sie später in der Schule sind, daran festhalten, ihren Berufswunsch vielleicht schon heimlich im Hinterkopf haben und irgendwann einmal als Ingenieure an unseren Hochschulen studieren.