Protocol of the Session on June 13, 2012

(Klaus Bartl, DIE LINKE: Februar 2010!)

Noch besser! Die Empfehlungen, die aus der Gefährdungsanalyse resultierten, sind bis Ende 2009 umgesetzt worden. Das heißt, zu dem Zeitpunkt war die Aussage, dass es dort keine Lücken und kein erhöhtes Gefährdungspotenzial gebe, korrekt. Man hatte alles getan, um eine Gefährdung abzuwiegeln.

Ich möchte hinzufügen: Es gibt immer wieder die Situation, dass man etwas analysiert und überlegt, ob es besser ist, es aber dann verwirft. Deshalb wundert es mich nicht, dass es vielleicht die Überlegung gegeben hat, ob man den Flughafen Leipzig in einen zivilen Teil und einen militärischen Teil trennen sollte. Man kann diese Überlegung aber auch wieder verwerfen, wenn man erkennt, dass die derzeitige Gefährdungssituation einen solchen Schritt nicht hergibt, und wenn man andere geeignete Maßnahmen getroffen hat, um die Sicherheit am Flughafen herzustellen. Das finde ich erst einmal nicht per se verwerflich.

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

Bitte.

Sehr geehrter Herr Kollege, ist Ihnen bekannt, dass in der Mehrzahl der Fälle auf Flughäfen, die zugleich zivil und militärisch genutzt werden, der militärische Nutzungsbereich abgegrenzt ist?

Damit geraten wir in die alte Diskussion, die wir hier schon oftmals geführt haben: Ist das eine militärische oder eine zivile Nutzung? Für mich ist das eine zivile Nutzung mit einem militärischen Hintergrund. Der Flughafen Leipzig/Halle ist für mich kein Kriegsflughafen. Ich weiß, dass insoweit unsere Bewertungen auseinandergehen; darüber haben wir hier schon oft diskutiert. Der Flughafen Leipzig/Halle ist für mich kein Flughafen, wo Kampfflugzeuge starten und landen, wo Munition gelagert wird oder wo Angriffshandlungen vorbereitet werden. Es handelt sich dort im Wesentlichen um Truppentransporte, die mit zivilen Maschinen abgewickelt werden.

In Teilen gibt es auch eine Nutzung durch die Bundeswehr. Um auch das noch einmal deutlich zu sagen: Der Anteil der Nutzung durch die Bundeswehr liegt im Moment bei 0,6 % am Gesamtflugaufkommen. Das ist für mich nicht ein „erheblicher Anteil“, wie zuvor ausgeführt

wurde, sondern das ist eine untergeordnete Nutzung, die auch entsprechend genehmigt ist.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Kallenbach?

Aber gern.

Bitte sehr.

Eine ganz kurze Zwischenfrage: Herr Kollege Biesok, Ihnen ist doch sicherlich bekannt, dass der Flughafen Leipzig/Halle auch im Rahmen der Bündnisverpflichtungen, die die Bundesrepublik Deutschland im militärischen Bereich eingegangen ist, genutzt wird? Ich stelle diese Frage, weil Sie sich soeben nur auf die Bundeswehrsoldaten bezogen haben.

Soweit mir bekannt ist, bestehen diese Bündnisverpflichtungen darin, dass Truppen aus den Vereinigten Staaten in zivilen Flugzeugen hier zwischenlanden, dass die Flugzeuge aufgetankt werden und dann weiterfliegen. Mir ist nicht bekannt, dass dort Angriffshandlungen vorbereitet oder strategische Ansätze konzipiert werden. Aber auch diese Diskussion haben wir schon geführt.

Es gibt weitere Zwischenfragen.

Ja, gern.

Bitte schön.

Herr Kollege Biesok, ist Ihnen bekannt, dass außerhalb der Truppentransporte, die über den Flughafen Leipzig/Halle abgewickelt werden – sowohl der Bundeswehr als auch der Verbündeten innerhalb der NATO –, dort auch schweres Gerät verladen und transportiert wird? Das ist durch Fotos dokumentiert. In Lagerhallen stehen über längere Zeit Hubschrauber und anderes schweres Gerät, und die werden in Antonovs transportiert.

Auch dieser Teil ist mir bekannt. Diese Maschinen sind aber meines Erachtens zivile Maschinen.

(Klaus Bartl, DIE LINKE: Hubschrauber?)

Es ist für mich kein militärischer Flughafen. Es handelt sich um eine militärische Teilnutzung, die sehr untergeordnete Bedeutung hat. Wie diese zu bewerten ist, wird in einer Gefährdungsanalyse festgestellt. Es ist zutreffend, dass man eine solche Gefährdungsanalyse mit dem Siegel „Verschlusssache – Vertraulich“ behandelt; denn wenn man die Erkenntnisse daraus offenlegte, würde man doch gerade für diejenigen, die beabsichtigen, einen terroristischen Anschlag zu verüben, die Schwachstellen, die möglicherweise vorhanden sind, offenlegen und somit den Flughafen erst recht gefährden.

Der umgekehrte Weg ist der richtige: dass man analysiert und die richtigen Schlüsse daraus zieht, um die Sicherheit zu gewährleisten. Und genau das ist hier passiert.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Ich habe den Eindruck – da wir schon häufig darüber diskutiert haben –, dass die eigentliche Triebfeder für diesen Antrag eine andere ist. Sie wollen diese Flüge mit militärischem Hintergrund von Leipzig aus nicht; sie sind Ihnen einfach ein Dorn im Auge. Das reiht sich in Ihre Forderungen nach Auflösung der NATO und der generellen Ablehnung von Auslandseinsätzen – auch von solchen, die unter UN-Mandat getätigt werden – ein. So haben Sie es doch in Ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2009 ausgeführt. Deshalb suchen Sie jeden Anknüpfungspunkt, den Sie irgendwo im Freistaat Sachsen finden können, um das hier politisch zu thematisieren und diese alte Forderung wieder aufleben zu lassen. Ich habe von Ihnen noch nie etwas zu der Tatsache gehört, dass die militärische Nutzung auch dazu dient, humanitäre Einsätze in Afghanistan zu ermöglichen, um dort die Sicherheit – gerade von Minderheiten – wiederherzustellen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

In Ihrem Antrag formulieren Sie, dass der Flughafen Leipzig eine steigende militärische Nutzung verzeichne; Sie sprechen von ständiger Ausweitung der militärischen Nutzung. Auch das ist eine Behauptung, die falsch ist. Wir haben derzeit die Situation, dass die Transitverkehre mit militärischem Hintergrund im letzten Jahr um 35 % zurückgegangen sind und dass der Anteil der Bundeswehrflüge, wie gesagt, bei 0,6 % liegt. Wir haben mittlerweile vielleicht auch eine andere Gesamtsituation. Deshalb muss man eine Gefährdungsanalyse regelmäßig neu vornehmen und bewerten, ob aktuell noch Anpassungsbedarf für die entsprechende Sicherheitstechnik gegeben ist. Die aktuell gewonnenen Ergebnisse sollte man nicht im Internet veröffentlichen, denn das ist eine entsprechende Anleitung, dann tatsächlich etwas zu bestellen.

Ein weiterer Punkt darf in Ihrem Antrag nicht fehlen, das ist die Betriebserlaubnis. Mein Kollege Herr Seidel hat es ausgeführt. Auch diese Frage haben wir explizit hin und her diskutiert. Wir haben eine hochkarätige Expertenanhörung gehabt. Die ergangenen Urteile möchte ich nicht noch einmal zitieren. Der Flughafen Leipzig/Halle hat eine gültige Betriebserlaubnis, auch für Flüge mit militärischem Hintergrund. Einzig Ihnen passt das nicht, aber er hat sie. Sie versuchen durch diesen Prüfungsauftrag, den Sie jetzt wieder in Ihrem Antrag haben, Zweifel zu säen und Unsicherheit bei der Bevölkerung hervorzurufen ohne jeden richtigen Anlass.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Klaus Bartl, DIE LINKE, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

Ja, gern.

Herr Kollege, ich kann nicht genau sagen, ob Sie bei der Anhörung zugegen gewesen sind. Das ist der Ausschuss, in dem Sie Obmann sind. Meine Frage: Ist Ihnen dort in irgendeiner Form angedeutet worden, dass man eine Terrorismusgefahr 2008 erkannt und daraus Schlussfolgerungen gezogen hat, dass man die Frage der militärischen Nutzung unter dem Aspekt im Auge hat und dass es die Erwägung gab, einen gesonderten militärischen Nutzungsbereich zu schaffen? Ist Ihnen das gesagt worden oder ist von dem Vertreter der Holding das Gegenteil behauptet worden? Einfach qua Protokoll nachzulesen.

Wir haben uns in dieser Anhörung darüber unterhalten, ob die Betriebsgenehmigung, die der Flughafen hat, mit all seinen Nebenbestimmungen die jetzige Nutzung, die 2010 noch einen sehr viel höheren militärischen Hintergrund hatte, als sie jetzt ist, ausreicht, um diesen Flughafen zu betreiben. Man hat sehr klar gesagt, dass eine allgemeine verkehrsrechtliche Genehmigung für den Flughafen vorliegt, die auch diese Flüge mit umfasst. An dieser Rechtsauffassung halte ich fest. Sie war für mich schlüssig. Es gab einen Sachverständigen, der meines Erachtens eine etwas abwegige Rechtsauffassung vertreten hat, aber die meisten Sachverständigen haben es anders gesehen. Insbesondere die Ausführungen des Planungsrechtlers haben mich sehr überzeugt.

(Klaus Bartl, DIE LINKE, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Es wird noch eine Zwischenfrage gewünscht.

Herr Kollege! Nach allem was uns bekannt ist – ich nehme an, auch Ihnen –, müsste ja das Wirtschaftsministerium die entsprechende Widmung vorgenommen und die Betriebsgenehmigung erteilt haben. Haben Sie davon Kenntnis – Sie sind Angehöriger der regierungstragenden Fraktionen –, ob dem Wirtschaftsministerium diese Gefährdungsanalyse des LKA von 2008 mit den Aussagen vorlag?

Da es sich nach Angaben der Staatsregierung um eine Sache handelt, die vertraulich zu behandeln ist, habe ich darüber keine Kenntnis erlangt. Man hat sie mir nicht übermittelt. Also kann ich Ihre Frage nicht beantworten, ob sie im Ministerium vorliegt oder nicht.

Kurz und gut. Wir haben das Thema sehr häufig hier behandelt. Wir sollten dem Anliegen der LINKEN, die Ängste in der Bevölkerung zu schüren, dass der Flughafen Leipzig nicht sicher betrieben werden kann, keine Rechnung tragen und deshalb den Antrag ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Frau Abg. Kallenbach für die Fraktion GRÜNE, bitte.

Vielen Dank. Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geht es um die möglichen Risiken der seit 2006 bestehenden militärischen Nutzung des Drehkreuzes Leipzig/Halle, wird die Sächsische Staatsregierung seit Jahren dünnhäutig, schmallippig und verschlossen. Dabei steht sie in der Pflicht, Stellung zu der damit veränderten Sicherheitssituation zu beziehen.

Wenn man die Antworten auf die verschiedenen Kleinen Anfragen von mir oder anderen Kollegen studiert, fragt man sich schon, ob es eine Gesamtverantwortung der Staatsregierung gibt.

(Karl Nolle, SPD: Nein!)

Die Antworten widersprechen sich oder sind nichtssagend. Es ist ein Trauerspiel. Staatsminister Morlok hat mir geantwortet, es liegen weiterhin keine konkreten Erkenntnisse für eine unmittelbare Gefährdung für Bevölkerung, Beschäftigte oder Passagiere vor.

(Carsten Biesok, FDP, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Staatsminister Ulbig verweigert mir in seiner Antwort zu den Sicherheitsrisiken Auskünfte über die Folgerungen aus der Gefährdungsanalyse mit dem lapidaren Verweis auf die Vertraulichkeit der Informationen.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nicht verweigert haben Sie es offensichtlich Herrn Seidel, denn die von ihm heute zitierten Schreiben und Informationen haben wir einfach nicht erhalten.

Gestatten Sie die Zwischenfrage? – Bitte, Herr Biesok.