Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, ich lasse nun über die Drucksache 5/8987 abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –
(Ministerpräsident Stanislaw Tillich begibt sich zum Platz der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE, und unterhält sich mit ihr.)
Der Herr Ministerpräsident lässt das gerade nicht zu. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür hat dieser Antrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.
Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: SPD, CDU, DIE LINKE, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht.
Meine Damen und Herren, wir beginnen mit der Aussprache. Für die SPD-Fraktion spricht Frau Abg. Friedel. Sie haben das Wort, Frau Friedel.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben im Jahr 2009 versprochen, Sie immer mal wieder mit dem Thema Feuerwehren zu belästigen, und zwar nicht deshalb, weil wir Sie per se belästigen wollen, sondern weil es uns ein wichtiges Anliegen ist. Wenn Sie an die zurückliegenden Plenarsitzungen denken, stellen Sie fest – ich habe noch einmal nachgeschaut –, dass wir viermal über die Situation der freiwilligen Feuerwehr im Freistaat Sachsen gesprochen haben: über die Ausbildungssituation, über Herausforderungen, über konkrete Vorschläge und Maßnahmen – viermal in dieser Runde und viermal auf Antrag der SPDFraktion. Ich freue mich, dass wir jetzt ein fünftes Mal hinzufügen können.
Das hat einen aktuellen Anlass. Sie haben gestern sicherlich mitbekommen, dass draußen vor dem Landtag eine ganze Reihe Rettungsdienstmitarbeiter demonstriert und insgesamt 30 000 Unterschriften abgegeben haben, die sich gegen einen Gesetzentwurf wenden, der uns im März von den Koalitionsfraktionen zugegangen ist.
Dieser Gesetzentwurf befasst sich mit einer Novellierung des Gesetzes über Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen. Diese BRKGNovelle, die wir in der Beratung haben und die noch zur Beschlussfassung anstehen wird, befasst sich fast ausschließlich mit dem Bereich des Rettungsdienstes. Der Bereich des Brandschutzes findet dort im Grunde keine Erwähnung. Im Gesetzentwurf wird eine redaktionelle Änderung vorgenommen und eine Regelung zu einem Teil der Einsatzstatistik bei den Feuerwehren getroffen.
Wir halten das für keinen angemessenen Umgang mit dem Brandschutzthema angesichts dessen, dass unsere Feuerwehren vor vielen Herausforderungen stehen, und angesichts dessen, dass mittlerweile in vielen Kommunen darüber diskutiert wird: Schaffen wir es wirklich noch, den Brandschutz so sicherzustellen, wie er gesetzlich vorgesehen ist?
Schaffen wir es wirklich noch, die Tageseinsatzbereitschaft gerade in der kritischen Zeit zwischen 8 und 16 Uhr zu gewährleisten?
Was können wir unternehmen, um in den Bereichen, in denen es nicht mehr geht, trotzdem die Bevölkerung zu schützen?
Das wird in vielen Bereichen des Freistaates Sachsen gefragt. Es kann nicht sein, dass wir hier das wichtigste Gesetz für den Brandschutz anpassen und darauf nicht nur keine Antwort finden, sondern überhaupt nicht auf das eingehen, was die Feuerwehr und die Kommunen damit auch bewegt.
Ich empfehle Ihnen zur Lektüre einen vor zwei Wochen in einer sächsischen Tageszeitung erschienenen Beitrag eines Wehrleiters, der die treffende Überschrift „Sachsen belügt sich beim Brandschutz selbst“ trägt. Er kommt am Ende der anderthalb Seiten, die einen sehr guten Einblick in die Situation vor Ort geben, zu dem Schluss: Eine Änderung des Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzes in Sachsen halte ich für dringend notwendig, verbunden mit der finanziellen Unterstützung der Kommunen zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe im Freistaat.
Dass wir überhaupt nicht über erforderliche Änderungen reden, wenn das BRKG novelliert werden soll, halten wir nicht nur für sträflich, sondern wir meinen auch, dass in den vergangenen Jahren genügend Vorschläge und Ansätze aufgelaufen sind.
Das wissen wir. Es gab mehrere Gespräche in den zuständigen Ministerien, mit Fraktionen, und wir bitten darum, wenn schon die Koalitionsfraktionen mit ihrem Gesetzentwurf die Belange des Brandschutzes nicht berücksichtigt haben, dass uns dann die Staatsregierung einmal Bericht erstattet, welcher Änderungsbedarf im Bereich des Brandschutzes in den vergangenen Jahren, seit das Gesetz in Kraft ist, vonseiten des Landesfeuerwehrverbandes, vonseiten einzelner Feuerwehren und von Dritten an sie herangetragen worden ist.
Ich denke, der einfachen Bitte, uns doch einmal all das zu geben, was aus fachlicher Sicht an Änderungsbedarf vorgetragen worden ist, damit wir es gegebenenfalls noch im Gesetzgebungsprozess berücksichtigen können,
werden sich auch die Koalitionsfraktionen kaum verschließen können. Auch sie werden sicherlich wissen wollen, welche fachlichen Änderungsbedarfe gesehen werden.
Deshalb bitten wir Sie herzlich, hier zuzustimmen, nicht zuletzt deshalb, um den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf vielleicht doch noch auch im Bereich des Brandschutzes gemeinsam qualifizieren zu können.
Vielen Dank, Frau Friedel. Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abg. Hartmann. Herr Hartmann, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diesen Applaus kommentiere ich mit den Worten: Sehr viel Lärm um nichts!
Frau Friedel, § 56 Abs. 1 der Geschäftsordnung hätte das, was Sie hier vortragen, Ihnen schon vor einigen Worten beantwortet, denn Sie hätten einfach eine Kleine Anfrage stellen können.
Sie hätten die Staatsregierung fragen können, ob aus ihrer Sicht Änderungsbedarfe bestehen, ob bei ihr Anträge eingereicht worden sind.
„BRKG-Novelle – nicht ohne Feuerwehrthemen!“ – das klingt ein bisschen wie folgt: Fischereigesetznovelle nicht ohne Schleppnetzfischerei. Das, was Sie hier machen, ist nämlich Folgendes: Sie werfen das Netz in den Teich,
Was liegt hier vor? Es liegt ein Antrag vor. Und da bin ich schon ein bisschen enttäuscht von der Opposition. Ich hätte von der SPD, die sich mit diesem Thema beschäftigt, schon mehr Substanz verlangt.
Man hätte, wenn man tatsächlich Änderungsbedarf sieht, diesen auch benennen können. Man hätte ihn auch in der Anhörung mit Experten, die vor Kurzem stattgefunden hat, formulieren können. Man hätte in den letzten Wochen das Ganze inhaltlich aufgreifen können.
Meine Damen und Herren, auf der Internetseite des Landesfeuerwehrverbandes sind unter dem Link „Aktuelles“ derzeit die Themen Ausschreibung Fotowettbewerb, Innovationspreis Feuerwehren und Landesfeuerwehrmusikausscheid die zentralen Themen.
Nun will ich nicht sagen, dass die Feuerwehr keine Herausforderungen hat. Diese sind uns allen bekannt. Aber was das, bitte schön, mit der Novellierung des BRKG zu tun haben soll, erschließt sich mir nur begrenzt.
Wir haben im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes – damit komme ich auf das Verfahren zu sprechen – im Artikel 19 beschlossen, dass wir das Auswahlverfahren gemäß § 31 BRKG bis zum 31.12.2012 aussetzen, mit der Maßgabe, dass der Gesetzgeber – ich darf daran erinnern: das sind wir – eine Novellierung des entsprechenden Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzes vornimmt. Spätestens seit diesem Zeitpunkt ist Ihnen bekannt, dass die Novellierung des BRKG hier in diesem Hause zu diskutieren sein wird.
Wo sind Ihre konkreten Änderungsvorschläge, die wir tatsächlich umsetzen sollen? Wo sind denn die konkreten Forderungen des Landesfeuerwehrverbandes, die umzusetzen sind? Auch uns sind die Forderungen und Diskussionen bekannt. Natürlich haben wir einen Handlungsbedarf in der Feuerwehrschule Nardt, und dieser ist unbestritten. Natürlich werden wir uns mit der Frage auseinandersetzen müssen, welche Aufgabeninhalte ein Landesbranddirektor hat und wie wir mit Kreisbrandmeistern umgehen. Wir werden die Themen diskutieren, was eine Ausstattung betrifft. Aber was, bitte schön, hat das an dieser konkreten Stelle mit der Novellierung des BRKG zu tun?
Das BRKG, meine Damen und Herren, muss geändert werden, weil wir auf Grundlage der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften gezwungen sind, den Bereich des Rettungsdienstes neu zu novellieren.
Natürlich können wir jetzt alle Themen auch noch fleißig miteinander verzahnen. Ich möchte trotzdem auf einiges hinweisen: Im Haushaltsbegleitgesetz haben wir im BRKG geändert: § 18 Abs. 4, § 24 Abs. 3, § 34 Abs. 2, die Kostenregelung, und § 63 Abs. 1. Auch in dem vorliegenden Entwurf, den wir jetzt in der Anhörung behandelt haben und über den wir in der Folge zu diskutieren haben, haben wir die Novellierung in § 18 Abs. 2, in § 49 in Verbindung mit § 24 Abs. 3 und in § 69 Abs. 3. Das ist der Kostenersatz für Feuerwehreinsätze. Das sind die zentralen Punkte, die tatsächlich etwas mit dem BRKG zu tun haben und die dringend novelliert werden müssen.
Auf die anderen Fragen möchte ich auch eingehen: Die Staatsregierung befindet sich in Gesprächen in den Arbeitsgruppen und in Diskussionsprozessen. Unsere Fraktion – ich glaube, auch für die Koalition sprechen zu dürfen – sieht keine Erfordernis für diesen Antrag, der erstens, wie gesagt, mit einer Kleinen Anfrage hätte beantwortet werden können, der zweitens viel Lärm um nichts macht und drittens die Sache nicht voranbringt. Deshalb werden wir ihn ablehnen.