Meine Damen und Herren! Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des 3. Untersuchungsausschusses gemäß § 6 Abs. 1 Untersuchungsausschussgesetz ebenfalls dem Landtag obliegt. Gemäß § 6 Abs. 2 Untersuchungsausschussgesetz müssen der Vorsitzende und sein Stellvertreter verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine Regierungsfraktion und eine Oppositionsfraktion befinden muss. Bei der Einsetzung eines neuen Untersuchungsausschusses ist unter den Fraktionen zu wechseln. Das Stärkeverhältnis der Fraktionen untereinander ist zu berücksichtigen.
Nach den gesetzlichen Regelungen fällt der Vorsitz in diesem Ausschuss der Fraktion der CDU zu, der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE.
Meine Damen und Herren! Mir liegen nachfolgende Vorschläge vor: für den Vorsitzenden Herr Patrick Schreiber, Fraktion CDU, und für dessen Stellvertreter Herr Klaus Bartl, Fraktion DIE LINKE. Die dazugehörige Drucksache trägt die Nr. 5/8705.
Wir kommen jetzt zur Wahl. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abge
stimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie daher, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. – Herr Apfel widerspricht. Das halten wir für das Protokoll so fest.
Meine Damen und Herren! Wir kommen damit zur geheimen Wahl, da es einen Widerspruch zur Abstimmung durch Handzeichen gegeben hat. Die Wahlkommission ist berufen. Herr Hauschild wird jetzt als Leiter der Wahlkommission die beantragte geheime Wahl durchführen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf zur nächsten Runde! Ich werde wieder die Abgeordneten in alphabetischer Reihenfolge aufrufen. Sie erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend den Vorschlägen der Fraktion der CDU und der Fraktion DIE LINKE die Kandidaten für den Vorsitzenden bzw. den Stellvertreter aufgeführt sind. Sie können sich zu den Kandidaten in gewohnter Art durch Ankreuzen mit Ja, Nein und Stimmenthaltung entscheiden. Wer mehr Ja- als Neinstimmen erhält, ist gewählt. Wir beginnen mit der Wahl.
Abgeordneter und noch nicht aufgerufen worden ist? – Wenn das nicht der Fall ist, unterbreche ich den Tagesordnungspunkt 5.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge der ersten Runde: DIE LINKE, CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der Einreicherin das Wort; Frau Dr. Pinka für die Fraktion DIE LINKE.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Morlok! Leider ist Herr Tillich eben aus dem Raum gegangen. Die Solarförderung in Sachsen interessiert ihn offensichtlich wirklich nicht.
Welch desaströses Verhalten die Staatsregierung gerade arbeitsmarktpolitisch zum Thema Schlecker geäußert hat, durften wir schon gestern erleben,
dass Sie aber auch einer zukunftsorientierenden Industrie in Sachsen Steine in den Weg legen wollen, grenzt schon an Absurdität.
Dass Sie, Herr Ministerpräsident, in den letzten Wochen kein Machtwort an Ihren Wirtschaftsminister gerichtet haben, zeigt den katastrophalen Zustand der Regierungsmannschaft. Hat Minister Wöller den Rücktritt noch selbst erwirkt, so wird Ihnen der blasse Minister Morlok wahrscheinlich dauerhaft erhalten bleiben.
Aber nun zu unserem Antrag. Viele von Ihnen haben sicherlich die Debatte über die Kürzung der Solarförderung im Bundestag am letzten Donnerstag verfolgt. Drei der CDU-Abgeordneten hatten das Kreuz, mit Nein zu stimmen. Eine der Kolleginnen, Frau Veronika Bellmann, hat ihre politische Karriere hier im Hohen Haus begonnen. Sie zeigte neben drei anderen Standhaftigkeit und Interesse an der jungen, in Sachsen prosperierenden Solarwirtschaft. Daher Danke für ihr klares Nein, das sie gemeinsam mit weiteren 234 Abgeordneten von den LINKEN, den GRÜNEN und der SPD abgegeben hat.
Genau das wollen wir mit diesem Antrag bewirken. Herr Tillich soll sich für Sachsen im Bundesrat starkmachen. Er soll die sächsischen Interessen vertreten und sich nicht wegducken. Er soll sich im Schulterschluss mit anderen Bundesländern wie Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz dafür einsetzen, dass der Bundesrat am 11. Mai 2012 unter Nutzung des Einspruchsrechts gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes eine Ablehnung der radikalen Kürzungsvorstellungen im Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie herbeiführt.
Sie sollen für die sächsische Solarwirtschaft kämpfen. Das erwarten wir alle hier im Raum – hoffe ich.
Die vage in Aussicht gestellte Bundesratsinitiative unter Führung von Sachsen und Sachsen-Anhalt liegt bis heute nicht vor und angesichts der Abstimmungsergebnisse zu den Entschließungen in der vergangenen Bundesratssitzung kommen verschiedene Stellen zu der Ansicht, dass das mit dem Vermittlungsausschuss voraussichtlich nichts werden wird.