Meine Damen und Herren, möchte noch ein Abgeordneter sprechen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Aktuelle Debatte geschlossen.
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, entsprechend § 46 Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde und gegebenenfalls mit beschlossenen Änderungsanträgen – es liegen keine vor – zu beraten und abzustimmen.
Meine Damen und Herren, aufgerufen ist das Gesetz zu dem Abkommen vom „[einsetzen: Ausfertigungsdatum]“ zur Änderung des Abkommens vom 16./17. Dezember 1993 über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Drucksache 5/8154. Wie gesagt, es liegen keine Änderungsanträge vor.
Wir stimmen zuerst über die neue Überschrift ab: „Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts“.
Wer der neuen Überschrift seine Stimme geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei 5 Stimmenthaltungen
Wir kommen zu Artikel 1. Wer dem Artikel 1 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei 5 Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist mehrheitlich dem Artikel 1 zugestimmt.
Ich rufe Artikel 2 auf. Wer dem Artikel 2 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei 5 Stimmenhaltungen und keinen Gegenstimmen ist mehrheitlich dem Artikel 2 zugestimmt.
Meine Damen und Herren! Da es in der 2. Lesung keine Änderungen gegeben hat, kommen wir zur Schlussabstimmung. Ich stelle den Entwurf Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei 6 Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist damit dem Gesetz zugestimmt und das Gesetz beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das kann ich nicht erkennen.
Meine Damen und Herren, entsprechend § 46 Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie
durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, zu beraten und abzustimmen. Änderungsanträge liegen Ihnen nicht vor.
Aufgerufen ist das Gesetz zu dem Abkommen vom [einsetzen: Ausfertigungsdatum] zur Änderung des Abkommens vom 30. Juni 1994 über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, Drucksache 5/7812, Gesetzentwurf der Staatsregierung.
Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz, Drucksache 5/8365. Wie gesagt, es liegen keine Änderungsanträge vor.
Wir stimmen zuerst ab über die neue Überschrift „Gesetz zu dem 2. Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten.“ Wer dieser neuen Überschrift seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung, ohne Gegenstimmen wurde der neuen Überschrift zugestimmt.
Ich rufe Artikel 1 auf: Wer möchte dem Artikel 1 seine Zustimmung geben? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Bei keiner
Ich rufe Artikel 2 auf: Wer dem Artikel 2 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist Artikel 2 ebenfalls einstimmig zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren, da in der 2. Lesung keine Änderungen vorgenommen wurden, kommen wir zur Schlussabstimmung gemäß § 47 der Geschäftsordnung. Ich stelle den Entwurf Gesetz zu dem 2. Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung.
Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Meine Damen und Herren, der Entwurf ist als Gesetz einstimmig beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, FDP, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD; Staatsregierung, wenn gewünscht.
Ich erteile den Fraktionen von CDU und FDP als Einreichern das Wort. Für die CDU spricht Herr Meyer.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Allein in Deutschland gibt es etwa 70 000 verschiedene Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen. Diese biologische Vielfalt bildet die Grundlage allen Lebens und ist auch die Grundlage für unsere Existenz; und sie ist gefährdet. Die Roten Listen bedrohter Arten sind zum Gradmesser des Verlustes geworden. Über 7 000 Tierarten sind in Deutschland gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Der Natur- und Artenschutz ist in Deutschland im Bundesnaturschutzgesetz und in der Bundesartenschutzverordnung rechtsverbindlich geregelt. Demnach sind die Entnahme gesetzlich besonders geschützter Arten sowie die Entnahme aller Arten aus Naturschutzgebieten ohne behördliche Genehmigung verboten. Eine weitere einschlägige Gesetzgebung liegt mit der FFH-Richtlinie vor,