Deshalb noch einmal im Sinne der Kurzintervention: Es geht nicht um die 21 parlamentarischen Initiativen, sondern darum, inwieweit Sie in der Lage sind, über diese 21 Fragen hinaus dies in ein produktives Verhältnis zu dem zu bringen, was wir heute früh besprochen haben, und Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Dazu kann unter anderem auch eine Demokratieklausel gehören.
Herr Staatsminister, möchten Sie darauf erwidern? – Das ist nicht der Fall. – Meine Damen und Herren, wir kommen zum Schlusswort. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Abg. Jennerjahn.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Biesok, normalerweise habe ich es mir abgewöhnt, auf die FDP überhaupt noch einzugehen. Sie haben vorhin behauptet, wir würden Vorfeldorganisationen haben oder unterstützen, die nicht auf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung basieren und nicht demokratietauglich sind – wie auch immer. Was Sie natürlich nicht getan haben – das können Sie auch nicht –: Sie haben keine Namen oder sonst irgendetwas genannt. Insofern ist das schlichtweg nichts anderes als die Methode eines Denunzianten, die einfach nur verräterisch und verlogen ist.
Herr Biesok, ich sage Ihnen noch etwas: Ich bin es leid. Die FDP hat bei diesem Thema noch nie geglänzt. Ich habe Sie noch bei keiner einzigen Fachdebatte erlebt. Ich habe noch nicht erlebt, dass Sie einen fachlichen Beitrag zum Thema Rechtsextremismus geschrieben hätten oder auf irgendeiner wissenschaftlichen Tagung zu diesem Thema gewesen wären oder Ähnliches.
Am letzten Wochenende hatten wir das Landestreffen des Netzwerkes "Tolerantes Sachsen“. Dort hat eine Podiumsdiskussion stattgefunden. Eingeladen waren Vertreter von fünf Fraktionen. Gekommen sind vier Fraktionen: Das waren die CDU, DIE LINKE, die SPD und die GRÜNEN. Die FDP wurde mit drei Abgeordneten angeschrieben. Kein Einziger dieser drei Abgeordneten hat es auch nur für nötig gehalten, eine Antwort zu schicken.
Sie haben nicht das Rückgrat, sich mit den Menschen inhaltlich auseinanderzusetzen, also halten Sie doch, verdammt noch mal, an dieser Stelle den Mund!
Nein, nein. Es geht hier um eine inhaltliche und fachliche Auseinandersetzung, die die FDP verweigert. Es geht hier um Größe und Rückgrat. Herr Hartmann, der hinter
mir sitzt, hatte die Größe und das Rückgrat. Er hat sich der Diskussion gestellt, und es war nicht unbedingt spaßig für ihn; aber er hat die Diskussion geführt.
Punkt 1. Herr Bandmann, Ihre theologische Exegese war ja ganz spannend, hatte aber mit dem Thema nichts zu tun. Ich erkläre Ihnen gern noch einmal einige Dinge. Sie haben schon wieder gesagt, wir müssten verhindern, dass Extremisten Fördermittel durch den Freistaat Sachsen erhalten. Ich verweise nochmals auf die Aussagen des Innenministers vom Januar-Plenum 2011, der eindeutig sagte, im Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“ seien noch nie extremistische Organisationen gefördert worden.
Punkt 2. Die Gutachten. Sie haben richtig gesagt, wir haben vier Gutachten, und Sie beriefen sich auf Herrn Ossenbühl. Dazu kann ich Sie an dieser Stelle nur begrenzt beglückwünschen, wenn wir uns vor Augen halten, wie das Gutachten zustande gekommen ist: Es ist eine Auftragsarbeit der Bundesregierung, für die sie 12 000 Euro bezahlt hat. Es ist ein Gutachten, das im Widerspruchsverfahren mit dem Land Berlin entstanden ist. Es ist also insofern kein – wie auch immer – neutrales Gutachten, sondern eine anwaltliche Stellungnahme, die von vornherein pro Bundesregierung ausfallen musste.
Wenn wir uns die vier Gutachten anschauen, die existieren, dann gibt es, wenn man so will, zwei parteiliche Gutachten: einerseits das Battis-Gutachten, das aus der Zivilgesellschaft beauftragt wurde, und es gibt das Ossenbühl-Gutachten, das von der Bundesregierung beauftragt wurde, und es gibt genau zwei neutrale Gutachten: zum einen das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages und zum anderen das des Juristischen Dienstes des Sächsischen Landtages. Das sind die Gutachten, die zu den härtesten Aussagen über die Verfassungswidrigkeit der Demokratieerklärung kommen.
Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 5/7382 zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmen dafür hat dieser Antrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden und ist damit nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 10 ist beendet.
Ich habe einmal nachgezählt, wie oft sich der Landtag in den letzten Monaten mit der Demokratieerklärung beschäftigt hat, und bin einschließlich der heutigen Debatte auf 21 Anträge, Kleine Anfragen und Debatten gekommen. Eines macht diese Zahl deutlich: Alle Argumente zum Thema sind ausgetauscht worden.
Wissen Sie eigentlich, auf wen die viel gescholtene Erklärung ursprünglich zurückgeht? 2004 hat das damals von Otto Schily geführte Bundesinnenministerium hierzu die Initiative ergriffen. Die Sozialdemokraten formulierten den richtigen Anspruch, dass niemand materielle oder immaterielle Leistungen erhalten solle, der sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekenne. Diese Forderungen sind also nicht neu. Der Bund verlangt sie bereits seit 2005. Seit Mitte 2010 ist nur die aktive Unterschrift neu.
Die Bundeserklärung hat seitdem viel Kritik für die Sätze 2 und 3 einstecken müssen. Daher sind wir in Sachsen mit Augenmaß vorgegangen. Die problematischen Sätze 2 und 3 der Bundeserklärung tauchen in der sächsischen Demokratieerklärung überhaupt nicht auf. Wir haben uns allein auf die Ausrichtung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung konzentriert.
Der Juristische Dienst bestätigt nun in weiten Teilen das sächsische Vorgehen, äußert aber auch Bedenken. Das Justizministerium und mein Haus haben das Gutachten
daraufhin geprüft. Wir teilen die Bedenken nicht; die im Februar dem Kabinett durch uns unterbreitete sächsische Demokratieerklärung ist rechtskonform.
Das Kernanliegen ist nach wie vor richtig. Die Ihnen allen bekannten Gutachten der Professoren Ossenbühl und Battis bestätigen das.
Die entscheidende Frage ist doch: Warum sollte jemand, der die Werte des Grundgesetzes schützen will, ein Problem damit haben, sich zu selbigen Werten zu bekennen? Das ist mir nach wie vor ein Rätsel. Außerdem haben viele betroffene Träger immer wieder erklärt, dass sie kein Problem darin sehen, sich zum Grundgesetz zu bekennen.
Es sind deswegen polemische und falsche Äußerungen wie „Generalverdacht“, „Stasimethoden“ und „Überwachungswahn“, die Vereine und Initiativen verunsichern – nicht die Demokratieerklärung.
Die Staatsregierung ist auch vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse von der Richtigkeit der Demokratieerklärung überzeugt. Die Erklärung dient eben nicht dazu, bürgerschaftliches Engagement gegen Extremismus (oder Rechtsextremismus) zu behindern. Sie unterstützt dieses Engagement, indem sie die Feinde der Demokratie von staatlicher Förderung fernhalten soll.
Mein brandenburgischer Amtskollege hat bereits Anfang des Jahres bestätigt, dass Extremisten versucht haben,
Fördergelder zu erhalten; und auch von den Bundesprogrammen wissen wir, dass Rechtsextremisten und islamistische Organisationen Fördergelder erhalten wollten.
Unsere Befürchtungen sind also nicht aus der Luft gegriffen. Darum müssen wir die Fördermittelempfänger weiter sensibilisieren. Die Demokratieerklärung ist dazu das richtige Mittel.
Engagierte Projektträger, die durch die monatelange Debatte verunsichert wurden, kann ich nur noch einmal aufrufen: Lassen Sie sich nicht beirren, streiten Sie weiter mit uns für die wehrhafte Demokratie! Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist auch insgesamt ein wichtiges Zeichen. Es fußt auf den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten. Die
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 11 aufrufe: Die in der Geschäftsordnung geübten Kollegen wissen, dass ich bei der Uhrzeit 21:04 Uhr den Hinweis auf § 79 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung gebe, dass die Landtagssitzungen nur bis 21:00 Uhr dauern sollten. Wir haben die Tagesordnung noch nicht abgearbeitet, ich kann dafür aber keine besonderen Gründe erkennen. Wir sind auch gleich am Ende unserer Sitzung. Ich darf Sie noch daran erinnern, dass sich die Präsidiumsmitglieder darauf verständigt haben, dass wir – gerade mit Blick auf den Ablauf des heutigen Tages – nun mit der Sitzung fortfahren, auch wenn 21:00 Uhr erreicht ist. Ich sehe keinen Widerspruch, also machen wir das so.
Meine Damen und Herren! Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter das Wort? – Das kann ich nicht feststellen. Ich frage Sie, Herr Patt, als Berichterstatter des Ausschusses, ob Sie das Wort wünschen. – Herr Patt gibt mir kein Zeichen. Damit wünscht er auch nicht das Wort.
schusses in der Drucksache 5/7430 ab. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer möchte sich enthalten? – Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen worden und der Tagesordnungspunkt beendet.