Zweitens dient die Änderung dieses Gesetzes der Regelung und Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben, bezüglich derer man sich sicherlich fragen kann, ob sie nicht wieder eine Entmündigung darstellen – aber es sind nun einmal Europavorgaben, bei denen es ganz konkret um folgende Änderung geht.
Mit dieser Änderung wird eine Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen für Berufsgruppen eingeführt und fixiert. Damit soll gewährleistet werden,
dass die Berufsgruppen bzw. Gesundheitsfachberufe stets den neuesten Stand in Wissenschaft und Technik gewähren können und auch das Wissen darüber haben. Den Umfang dieser Fortbildung regeln die Verbände gemeinsam mit dem Ministerium.
Drittens dient die Änderung des Gesetzes dazu, eine Verordnungsermächtigung für das Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz einzuführen, damit eine seit Langem geforderte Berufsordnung für die Angehörigen der Gesundheitsfachberufe endlich geregelt wird.
Das Transplantationsgesetz muss geändert werden, weil es auf Bundesebene eine gesetzliche Veränderung gab, und zwar – ganz konkret – im Gewebegesetz. Deshalb muss das Sächsische Transplantationsgesetz angepasst werden.
Schließlich und endlich: Das Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz muss geändert werden, weil wir wiederum das Gesetz zum öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen anpassen.
Meine Damen und Herren, meine Ausführungen zeigen: Diese Änderungen sind notwendig und müssten unumstritten sein. Ich bitte Sie schlichtweg um Zustimmung für die Beschlussvorlage und damit um Zustimmung für diese Änderungen.
die Notwendigkeit, sächsische Gesetze an veränderte Rechtslagen anzupassen. Das ist richtig und dauert gefühlt meist viel zu lange.
Sie haben den heutigen Gesetzentwurf in die Diskussion gegeben. Einige Vereine und Verbände konnten ihre Meinung dazu sagen, andere nicht. Es gibt Unsicherheit, wenn Ergänzungen oder Kritiken ins Feld geführt werden – das war hier in weiten Teilen der Fall. Es gab zahlreiche Argumente, weitere Änderungsanträge in den Gesetzentwurf einzuarbeiten. Es waren gute Anregungen. Warum wurden diese ignoriert? Warum geben Sie den Gesetzentwurf überhaupt in die Diskussion, wenn Sie die Argumente, Ergänzungen und Wünsche der Verbände nicht hören wollen?
Das, was heute als Gesetzentwurf vorliegt, ist die Pflicht, das Notwendige, was die Rechtslage fordert, mehr nicht. Die Kür lassen Sie weg – gut für die Opposition. Ich werde besonders auf die Anregungen im Pflegebereich achten. Der Deutsche Verband für Pflegeberufe bemängelt, dass im Gesetz nur Berufspflichten verankert sind, jedoch keine Berufsrechte; die Fortbildung in der Pflege ist gar nicht erwähnt. Wir werden Ihrer Pflicht zur Anpassung an veränderte Rechtslagen zustimmen und auf die Kür nicht warten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf hat schon im zuständigen Ausschuss einige Diskussionen nach sich gezogen; zwischenzeitlich wurden weitere Stellungnahmen von Sachverständigen eingefordert. Wir begrüßen – das möchte ich an dieser Stelle unterstreichen –, dass über den vorliegenden Gesetzentwurf artikelweise abgestimmt wird. Dass die SPDFraktion den Artikeln 3 und 4 zustimmen kann, liegt auf der Hand. Bei den Artikeln 1 und 2 sieht es jedoch etwas anders aus.
Zu Artikel 1: Erklärtes Ziel des Gesetzentwurfs ist es, hier Klarheit zu schaffen. Wenn ich mir die Stellungnahmen der Sachverständigen ansehe, habe ich den Eindruck, die Regelungen der Anzeigepflichten würden dazu eher nicht beitragen.
Zu Artikel 2: Die Aufnahme von Gewebe in das Sächsische Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz des Bundes verwundert uns aus zwei Gründen. Erstens: Die Aufnahme von Gewebe in das Transplantationsgesetz geschah vor vier Jahren. Sie müssen sich also fragen lassen: Warum, wenn die Aufnahme notwendig ist, haben Sie sich so lange Zeit gelassen? Sie ändern ausgerechnet dann schnell das Ausführungsgesetz, bevor das Transplantationsgesetz im Bund novelliert wird. Die nächste Änderung des Bundesgesetzes steht schon vor der Tür. Warum kann man diese nicht abwarten? Fest steht Folgendes: Das
Experten fragen sich, warum diese Änderungen zum jetzigen Zeitpunkt durchgeführt werden, zumal die Einzügigkeit der Gespräche zwischen dem Arzt oder Transplantationsbeauftragten und den Angehörigen bei Multiorganspenden und Gewebeentnahmen gut zu funktionieren scheint. Das ist für die Situation der Angehörigen unerlässlich.
Zwar erklärt der Gesetzentwurf einiges, er wirft zugleich jedoch weitere Fragen auf. Daher werden wir ihn punktuell ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon genannt: Es handelt sich um einen sperrigen Titel. Es sind jedoch drei wichtige Bereiche, die neu geregelt werden sollen. Sie sollen konkretisiert, spezifiziert und letzten Endes auch entbürokratisiert werden.
Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst umfasst eben auch das Veterinärwesen. Das ist ein Bereich, der immer vernachlässigt wird. Jedoch haben wir auch in diesem Bereich die Sicherstellung des Ärztebedarfes zu regeln. Deshalb ist die Staatsregierung im Gesetz darauf eingegangen, dass sich die Tierärzte im Verwaltungsdienst seit Januar 2009 durch ein Fachseminar weiterbilden können. Dessen Abschluss und eine anschließende dreijährige Tätigkeit in einem Veterinäramt oder einer vergleichbaren Behörde berechtigen zum Führen der Gebietsbezeichnung „Fachtierarzt für öffentliches Veterinärwesen“.
Dies soll ebenfalls die Voraussetzung sowohl für die Leitung der Lebensmittelüberwachungsämter – ein wichtiger Teil des Verbraucherschutzes – als auch der Veterinärämter, der sogenannten Amtstierärzte, sein. Das gilt außerdem für die Stellvertretung. Das ist wichtig für jeden von uns, der im Regionalbereich tätig ist. Bisher war es in diesem Rahmen und Umfang nicht möglich.
Zugleich wird Artikel 3 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz neu formuliert, weil es hier diesbezüglich einer neuen Formulierung bedarf.
Mit der Neufassung von § 10 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst wird eine Klarstellung vorgenommen, welche selbstständig tätigen Berufsgruppen im Gesundheitswesen der Anzeigepflicht und Überwachung durch die Gesundheitsämter unterliegen. Die psychologischen Psychotherapeuten sowie die Kinder- und Jugendpsychotherapeuten werden als Angehörige der akademischen Heilberufe – wie die anderen akademischen Heilberufe – nunmehr ausdrücklich aufgeführt. Das ist sehr wichtig. Das ist eben eine wichtige Anerkennung
dieser Berufsgruppen. Bisher fielen sie nämlich unter die Auffangklausel der sonstigen gesetzlich geregelten Heilberufe.
Der neue § 10a regelt nun die wesentlichen Berufspflichten der Angehörigen der Gesundheitsberufe. Sie ist außerdem die Verordnungsermächtigung für das Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz, um eine Berufsordnung für die Angehörigen der Gesundheitsfachberufe zu erlassen. Seit Jahren wird das von den berufsständischen Vertretungen eingefordert.
Diese Berufsordnung soll auch das Nähere der Berufsausübung und des berufsangemessenen Verhaltens regeln. Hierbei gehe ich davon aus, dass es bei der Erstellung der Berufsordnungen eine enge Zusammenarbeit mit den Berufsfachverbänden geben wird. Ich möchte den Befürchtungen meiner Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN damit vorweggreifen.
Mit der Neuregelung muss gleichzeitig eine EU-Richtlinie umgesetzt werden. Meine Vorrednerin Frau Strempel ist bereits darauf eingegangen. Die Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen halten wir für selbstverständlich. Das ist an dieser Stelle noch einmal festzuhalten.
Die Kritik von der SPD lautet, dass mit der Änderung des Transplantationsgesetzes der Eingang des Begriffes „Gewebe“ im Artikel 2 nach vier Jahren erst stattfindet. Frau Deicke, ich darf Sie an Folgendes erinnern: Sie hatten schon lange die Möglichkeit, das zu Ihren Regierungszeiten einzuführen. Das hat bei uns jetzt auch noch etwas gedauert. Wir sind froh, dass es an dieser Stelle endlich eingebracht und geregelt wird.
Das sind meine Ausführungen zu diesem sperrigen Gesetzestext. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, er wird sicherlich in allen Punkten Ihre Zustimmung finden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegt uns ein Artikelgesetz vor. Ich werde meine Ausführungen auf den Artikel 1 beschränken. Zu den anderen zwei Artikeln – bzw. zu den anderen zwei Gesetzen, die geändert werden sollen – werde ich mich an dieser Stelle nicht äußern.
Ich möchte zuerst etwas zum Verfahren sagen. Dass wir erst heute darüber diskutieren, hat etwas damit zu tun, dass das Verfahren im Ausschuss nicht optimal verlaufen ist. Wenn Eingriffe in die Berufsordnungen von Gesundheitsfachberufen vorgenommen werden und die Staatsregierung mit diesem Gesetz ermächtigt wird, Berufsordnungen für Gesundheitsfachberufe zu regeln, ist es zwingend erforderlich, dass die Gesundheitsfachberufe angehört werden.
Nun hat unsere Fraktion bei dem vorliegenden Gesetz nicht unbedingt auf eine Anhörung bestanden. Wir sind der Meinung, dass auftretende Fragen auch im Ausschuss geklärt werden können. Wenn uns aber im Zusammenhang mit dem Entwurf des Gesetzes lediglich die obligatorische Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände und keinerlei Stellungnahmen der entsprechenden Fachverbände vorliegen, ist es schwierig, im Ausschuss zu einer Meinung zu kommen. Die Fragen, die in diesem Zusammenhang auftraten, wurden nicht geklärt.
Leider konnte sich der Ausschuss nicht dazu durchringen – insbesondere weil die Koalitionsfraktionen sich dazu nicht entscheiden konnten –, von den noch fehlenden Berufsfachverbänden die Stellungnahmen einzuholen. Das hat dann unsere Fraktion getan. Es sind vier Stellungnahmen eingegangen. Wir haben die Stellungnahmen allen Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung gestellt. Soweit zum Verfahren.
Aufgrund des Ablaufs des Verfahrens kann ich auch der Kollegin von der FDP-Fraktion, Frau Schütz, nicht zustimmen und sagen: Wenn die Ermächtigung mit Leben erfüllt wird und die entsprechenden Berufsverordnungen erlassen werden, werden die Verbände einbezogen. Daran glaube ich nicht. Sie haben es im Vorfeld nicht oder nicht ausreichend getan.
Es ist nicht so, dass es sich um eine Entbürokratisierung handelt. Es sind viele Fragen aufgetreten. Einige Verbände haben mitgeteilt, dass das Gesetz eher zur Verwirrung als zur Klarheit führt. Wenn man heute hier darüber spricht, kann man nicht sagen: Friede, Freude, Eierkuchen, alle sind damit einverstanden.
Ich möchte auf einige Fragen, die in diesem Zusammenhang nicht geklärt wurden, eingehen. Es wurde beispielsweise kritisiert, dass es zu einigen Gesundheitsberufen, zu denen eine entsprechende Verordnung ergehen soll, verschiedene Regelungen vorhanden sind und Gesetze schon bestehen. Das ist beispielsweise beim Hebammenverband der Fall. Es ist durchaus strittig, wie man mit einer Doppelregelung umgehen soll.
Sie haben von der Notwendigkeit gesprochen, Fortbildungen zu gewährleisten. Es ist nicht geklärt, wer das bezahlt. Kleinere Berufsfachverbände sehen sich außerstande, diese Fortbildungen unter Umständen selbst zu finanzieren. Das sind die Kritikpunkte.
An mancher Stelle ist eine Regelung wirklich notwendig: Das ist beispielsweise bei den Gesundheitsfachberufen in den Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen der Fall. Das hatte der Sächsische Pflegerat ausgeführt. Das ist natürlich klar. In dem Gesetz, welches die Fachberufe aufzählt, sind viel mehr enthalten, als unbedingt notwendig wären.
Deshalb denken wir, dass das Verfahren nicht optimal gelaufen ist. Wir haben einen Änderungsantrag eingebracht, um zu verhindern, dass die Staatsregierung bei der Ausübung ihrer Ermächtigung in gleicher Weise vorgeht